ForumBehindertengerechte Mobilität
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität
  5. kleiner Denkanstoß an die Parkplatzschnorrer hier

kleiner Denkanstoß an die Parkplatzschnorrer hier

Themenstarteram 7. April 2009 um 7:31

Liebe Leute!

Ich will es kurz machen- ich selber bin schwerbehindert mit allen Zeichen die es da gibt- B, H, aG usw.

Das bedeutet ich bin auf diese Parkplätze angewiesen!

Nicht nur weil diese breiter sind und ich diesen Platz brauche zum ausladen eines Rollstuhls.

Auch kann ich schon mittlere Strecken (100 Meter) bei leichter Steigung nicht alleine bewältigen.

Deswegen freue ich mich über jeden Behindertenparkplatz der meinen Bewegungsradius im Rollstuhl erhöht.

Die Alternative wäre immer eine Begleitperson mitnehmen zu müssen- das kostet Geld und ist eine massive Einschränkung in meine persönliche Freiheit.

Denkt mal darüber nach ihr Behindertenparkausweis-schnorrer!

Besagte Parkplätze sind für aussergewöhnlich Gehbehinderte

!! Keine Hüfte-kaputt-humpler und keine Unterschenkelamputierte!

Ich weiss, euer Leben ist so hart, aber meins ist härter.

Für euch ist es evtl anstrengend nen anderen Parkplatz zu nutzen, für mich unmöglich!

Ich bin übrigens jetzt so weit, dass ich von so Parkplatzerschleichern Fotos mache, den Ausweis und das Kennzeichen ablichte und all das an die schicke die es ausgestellt haben. Und es ist schon manch einer seinen Park-überall-schein wieder los geworden!

Schämt euch!

Tim

Beste Antwort im Thema
am 7. April 2009 um 10:24

Lieber Tim!

Wenn ich das richtig verstanden habe, beschwerst Du Dich hier über Leute, die ihr Auto völlig legal auf Behindertenparkplätzen abstellen. Dein hartes Leben in allen Ehren, aber vielleicht solltest Du Dich mal auf die Parksünder konzentrieren, die keinen Parkausweis besitzen. Dass diese härter bestraft werden müssen, darüber sind wir uns ja einig (siehe z.B. hier ). Wie viele andere bin auch ich der Meinung, dass die bestehenden Schwerbehindertenparkplätze i.d.R. ausreichen sollten, wenn sie denn ausschließlich von Berechtigten belegt würden.

Diese Meinung scheinst Du jedoch nicht zu teilen, denn wie sonst ist es zu erklären, dass Du andere Behinderte auf Grund von Vermutungen denunzierst? Mich würde mal interessieren, nach welcher Methode Du dabei vorgehst: Fotografierst Du generell alle Inhaber eines Parkausweises oder nur diejenigen, die Deiner Meinung nach diesen Ausweis zu Unrecht "geschnorrt" haben? Und falls letzteres zutrifft, welche Merkmale führen zu Deiner Einschätzung? Bist Du evtl. sogar selbst Mediziner?

Es mag Dir vielleicht ungerecht vorkommen, dass Unterschenkelamputierte oder - wie Du sie liebevoll nennst - "Hüfte-kaputt-humpler" das gleiche Recht kriegen wie Du, aber bedenke doch mal das: Genau so wie Du jemandem unterstellst, er hätte den Ausweis zu unrecht (durch Täuschung, Klüngel, unfähigen Gutachter usw.) erhalten, könnte jemand Dir bzgl. Deiner zahlreichen Merkzeichen oder Deines GdB das gleiche unterstellen - schließlich wird beides von einer Behörde festgestellt.

Meine Empfehlung: Wer sich von Nichtbehinderten mehr Toleranz wünscht, sollte sich erst einmal selbst in Toleranz gegenüber anderen Behinderten üben...

263 weitere Antworten
Ähnliche Themen
263 Antworten

Leute das ist doch alles nichts neues, gab es doch schon immer nur lesen diese Parkplatz Schnorrer hier nicht mit. Am besten alles einmal zusammenfassen, an den Bundesverkehrsminister als Eingabe übersenden und darauf hoffen das was Unternommen wird. Alles andere kostet nur eeure Nerven die ihr für andere Sachen dringend braucht. mfg.kallepirna

Zitat:

@schneeh schrieb am 3. Februar 2016 um 09:05:41 Uhr:

Hallöchen,

ich selbst bin zwar nicht Gehbehindert, jedoch meine Frau und hat somit auch berechtigterweise einen Parkausweis.

Snip...

Was ich aber dennoch mache, ist Gebrauch vom Parkausweis zu machen, wenn ich etwas für sie zu besorgen um die Parkgebühren zu sparen. Da bin ich aber dann auch berechtigt zu. Natürlich nehme ich dann einen "Normalen" Stellplatz.

Nur um diesen Irrtum kurz aufzuklären:

Zitat Anfang:

Es reicht nicht aus, einfach den Schwerbehindertenausweis ins Auto zu legen, denn dieser legitimiert nicht automatisch zum Parken auf Behindertenparkplätzen! Der amtliche blaue Sonderparkausweis beziehungsweise die orangene Ausnahmegenehmigung muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden. Ein Aufkleber mit Rollstuhlsymbol reicht ebenfalls nicht aus, um Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen.

Keinesfalls darf der Parkausweis von nichtbehinderten Verwandten oder Bekannten benutzt werden, außer wenn die behinderte Person als Beifahrer dabei ist. Neben dem kostenpflichtigen Abschleppen des Fahrzeugs droht bei falscher Verwendung des Ausweises unter Umständen eine Klage wegen Missbrauch von Ausweispapieren. (cl/BMAS)

Zitat Ende

Quelle: VdK

Nochmal:

Als wir den Parkausweis bekamen stand im Begleitschreiben drin, das er auch auf normalen Parkflächen verwendet werden darf, wenn für den Ausweisinhaber etwas besorgt wird. Z.B. ein Rezept vom Arzt. Es steht mit keiner silbe drin das die Person während dessen im Auto sitzen muss!!!!!

Dabei verwende ich mit aller Deutlichkeit auch keine Behindertenplätze!!!!

Da dieser Tonfall hier im Forum ja normal zu sein scheint, habe ich ihn jetzt auch gebraucht damit es ankommt!!!

Kein Bock mehr hier...............

@schneeh

Ich gehe mal davon aus, du beziehst dich mit deinem Beitrag nicht auf meine Erklärung, sondern auf das kurzfristrige Aufflammen von Unnettigkeiten vor ein paar Tagen?

Wie wäre es, wenn du, statt den Umgangston anzuprangern und selbst in einen solchen zu verfallen, darauf aufmerksam machst?

Ich lese viel in allen von mir betreuten Foren mit ... bin aber auch auf Unterstützung von den Usern angewiesen, da ich nicht jeden Thread lesen kann.

Ach ja : Satzzeichen sind keine Herdentiere ;)

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Zitat:

@schneeh schrieb am 11. Februar 2016 um 11:13:26 Uhr:

Nochmal:

Als wir den Parkausweis bekamen stand im Begleitschreiben drin, das er auch auf normalen Parkflächen verwendet werden darf, wenn für den Ausweisinhaber etwas besorgt wird. Z.B. ein Rezept vom Arzt. Es steht mit keiner silbe drin das die Person während dessen im Auto sitzen muss!!!!!

Dabei verwende ich mit aller Deutlichkeit auch keine Behindertenplätze!!!!

Da dieser Tonfall hier im Forum ja normal zu sein scheint, habe ich ihn jetzt auch gebraucht damit es ankommt!!!

Kein Bock mehr hier...............

Sorry

Du hättest Allen - auch mir- keine Antwort auf PN - das Begleitschreiben zur Kenntnis bringen können.

Bis mir das Gegenteil bewiesen ist ist ist die Verwendung des Behindertenausweises ohne Beisein des Ausweisnhabers - nur für Besorgungen für diesen nicht gerechtfertigt.

Lass mich gerne eines Besseren belehren.

am 22. Mai 2017 um 10:17

Zitat:

@schneeh schrieb am 11. Februar 2016 um 11:13:26 Uhr:

Nochmal:

Als wir den Parkausweis bekamen stand im Begleitschreiben drin, das er auch auf normalen Parkflächen verwendet werden darf, wenn für den Ausweisinhaber etwas besorgt wird. Z.B. ein Rezept vom Arzt. Es steht mit keiner silbe drin das die Person während dessen im Auto sitzen muss!!!!!

Dabei verwende ich mit aller Deutlichkeit auch keine Behindertenplätze!!!!

Da dieser Tonfall hier im Forum ja normal zu sein scheint, habe ich ihn jetzt auch gebraucht damit es ankommt!!!

Kein Bock mehr hier...............

Für mich besagt das, nur, du darfst den Ausweis auf anderen Parkplätzen auslegen wenn du Besorgungen für den Berechtigten machst. Das bedeute du sparst die Parkgebühren.

Ich denke aber eher das du da etwas fehlinterpretierst.

Das bedeute aber NICHT das du ohne das die Fahrt dem Transport des Berechtigten dient auf einem Behindertenparkplatz parken darfst.

Der Berechtigte muss natürlich nicht unbedingt im Auto sitzen, wenn du ihn z.B beim Arzt abholst darfst du natürlich den Behindertenparkplatz nutzen obwohl der Berechtigte zu dem Zeitpunkt nicht im Fahrzeug ist.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkenBehindert01.php

am 11. Juni 2017 um 22:29

Wenn die Geldbußen in Deutschland so hoch wären wie in anderen EU-Staaten würde sich mancher Nichtbehinderter der seine Karre auf den B-Parkplatz stellt das zweimal überlegen.;)

am 12. Juni 2017 um 4:36

Die Gldbußen sind dabei nicht das Problem. Es sollte konsequent kontrolliert und abgeschleppt werden. Wenn das Auto abgeschleppt ist, ist der Effekt deutlich größer als wenn es "nur" etwas teurer wird.

am 10. Juli 2017 um 23:36

Stimmt auch wieder irgendwo, aber ich glaube das wird Wunschdenken bleiben.

Bei uns vorm Landratsamt sind auch zwei B-Parkplätze die regelmäßig von Handwerkerfahrzeugen, Nichtbehinderten zugeparkt werden. Jeder sieht es, aber keiner macht was dagegen. Ich hab einmal was gesagt , hätte ich aber auch an die Wand sagen können. Es ist nun einmal wie es ist, auch wenn's traurig ist. Die meisten Leute schei..en sich einen Dreck drum wer in diesen B-Parkplätzen steht, egal ob das auf Behördenparkplätzen ist oder auf dem Supermarktparkplatz wo es zugebenermaßen noch unverschämter zugeht. Jeder ist sich selbst am nächsten, keiner schaut mehr auf den anderen, die Rücksichtslosigkeit hat in den letzten 10-15 Jahren extrem zugenommen. Ich hätte mich früher als Nichtbehinderter geschämt wenn ich in einen B-Parkplatz mein KFZ abgestellt hätte und wäre rausgekommen und ein Rollifahrer hätte mich drauf angesprochen was das soll. Aber wahrscheinlich gehöre ich zu einer Art die in Deutschland am aussterben ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität
  5. kleiner Denkanstoß an die Parkplatzschnorrer hier