Kleiner Altschaden fiktiv abgerechnet nun neuer Schaden an der Stoßstange

Hallo,

auch wenn es bereits ähnliche Themen gibt, passte mein Thema nicht haargenau auf bisherige Threads.

Ich hatte durch einen Auffahrunfall eine beschädigte Heckstoßstange, die ich fiktiv abgerechnet habe.
Der Schaden ist wirklich klein gewesen, es gab aber Geld für eine neue Stoßstange inklusive Ein- und Ausbau. (Das Geld floss allerdings trotzdem in eine Nachlackierung am Übergang zum Kotflügel, wofür ich hingegen kein Geld bekommen hatte, aber gut andere Geschichte.)

Nun hatte ich einen erneuten Unfall, woraufhin meine Heckstoßstange nun unweigerlich zerstört ist und evtl. noch andere Bauteile.

Man liest allerdings 2 widersprüchliche Dinge im Netz. Einerseits kann etwas, was kaputt ist nicht noch mehr kaputt gehen. Andererseits muss ich als Geschädigter ja so gestellt werden wie vor dem Unfall und davor konnte ich ja problemlos mit der Heckstoßstange weiterfahren.

In einem anderen Thread wurde klar dargelegt, dass ich zumindest nicht erneut fiktiv abrechnen kann, aber ich muss ja nun das Auto tatsächlich reparieren.
Wenn man nur die Stoßstange selbst betrachtet, steht mir da ein Ersatz zu?

Ohne die Stoßstange ist der Schaden wahrscheinlich unter der Bagatellgrenze. Wenn ich aber einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt machen lasse, würde ich natürlich die Stoßstange mit berechnen lassen, denn ich will sie ja wechseln. Dem Gutachter hingegen würde ich von dem Vorschaden berichten, da es meine Pflicht ist.
Die Frage wäre auch, ob ich als Laie unterscheiden muss zwischen es gab eine Delle als Altschaden und der Gutachter dann einen Abzug errechnet oder ob ich ihn auf die fiktive Abrechnung auch hinweisen muss, wo wahrscheinlich irgendwo das Wort "austauschwürdig" vorkommt.

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 22. Januar 2018 um 21:35:54 Uhr:

Ich habe mir auch mal einen Schaden auszahlen lassen.
Es war die Stoßstange vorn, Parkrempler, kleine Risse, nicht reparabel, die Stoßstange hätte ausgetauscht werden müssen.
Der Gutachter hat mir das so geschildert:
Der Schaden wird geschätzt, der Nettobetrag d.h. ohne Umsatzsteuer wird ausgezahlt.
Wenn es zu einem weiteren schlimmeren Schaden kommt kann ich reparieren
lassen. Die Versicherung bezahlt dann die Reparaturkosten abzüglich der Teile die ich schon ausbezahlt
bekommen habe.
Wenn es also wieder nur die Stoßstange ist die nun völlig hinüber ist gibt es nichts.
Ansonsten muss ich nachweisen dass ich mit dem ausgezahlten Betrag fachmännisch habe instandsetzen lassen.
War für mich logisch und finde ich auch gerecht so.
Man kann sich ein beschädigtes Teil schließlich nicht mehrmals bezahlen lassen oder?

so ist das auch richtig :-)

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Nimm das erste Gutachten mit und lass ein Gutachten für den zweiten Schaden erstellen.
Der Gutachter wird schon wissen, wie er den Vorschaden berechnet.
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, gehe zu einem "Öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter".

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 23. Januar 2018 um 15:54:41 Uhr:


...letztlich sagt das aber auch aus das der Vorschaden von deinem erneuten Schaden abgezogen wird... Das dürfte doch klar verständlich sein oder?

Nein, eben in diesem Fall nicht. Im vollständigen Urteil, wozu ich den Link gepostet hatte, steht folgendes:

"Entgegen der Auffassung des Erstgerichts lässt sich dieser Bereicherung jedoch nicht dadurch begegnen, dass von den Kosten zur Behebung des Gesamtschadens diejenigen Positionen in Abzug gebracht werden, die bereits bei der Behebung des Vorschadens anfallen würden. "

Letztendlich wurde dann der Alt für Neu Abzug ins Spiel gebracht um diese "Bereicherung" zu umgehen. Dieser betrug aber nur 200 Euro.
"Nicht anrechnen lassen" heißt also, wie auch durch die dortigen Rechnungen nachvollziehbar zeigen, dass die Versicherung den vollen Schaden bezahlen muss und nichts aus dem Erstschaden anrechnen darf.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 23. Januar 2018 um 00:39:27 Uhr:


...und uns bitte auf dem Laufenden halten 😁

Wieviel gab's denn eigentlich beim 1. Schaden?

Wäre aber mal interessant--um das Ganze etwas besser einordnen zu können!!😎

Wenn du nicht diskutieren willst bzw. keine andere Meinung außer deiner zulässt, brauchst du hier keinen Thread nur zur Bestätigung aufmachen. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig, egal, wie du es drehst und wendest. Und selbst wenn bringen dir 20 Ja-Stimmen hier im Forum auch nichts, wenn es der Gutachter bzw. die Versicherung anders sieht.

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@hydrou Ich lasse gerne eine andere Meinung zu, z.B. dass das Urteil auf meinen Fall nicht passt.

Bisher steht aber die Aussage des Urteils im Raum:

Um den Geschädigten so zu stellen, wie er vor dem Unfall war, wird ein Neu für Alt Abzug gemacht, aber bei korrekter Angabe des Vorschadens, um überhaupt herausfinden zu können, welche Schäden neu dazugekommen sind, nicht der konkrete Betrag der ersten fiktiven Abrechnung berücksichtigt.

Diese wiederspricht aber auch anderen Meinungen fiktiver Beispiele im Forum, denn oft ist von 0 Erstattung die Rede.

Jetzt ist auch die Frage: Ist ein Gutachter, der mit telefonisch sagte, dass ich auf jeden Fall nicht mit 0 Euro rausgehe ein seriöser Gutachter? Natürlich sind 3 Minuten am Telefon nur die halbe Wahrheit, aber ich hab ja die Wahl auch aus x anderen Gutachtern.

Sagst uns nachher einfach mal was draus wurde .... und wie sich nachher die Zahlen zusammensetzen.. Das ist für Hilfesuchende leichter zu erfassen wie nicht genau passende Gerichtsurteile...

Hallo KingChris,
lass Dich bitte nicht verunsichern. Es ist in Foren nun mal leider üblich, dass viele, die zwar keine Ahnung haben, ihre "Lieschen Müller - Meinung" als Tatsache glauben verbreiten zu müssen. Oft getrieben von Sozialneid, nach dem Motto: Du hast doch schon einmal Geld bekommen, Du kriegst nichts mehr, Du willst Dich nur bereichern und dadurch steigen meine Versicherungsprämien, heul.🙁 Das ist einfach blanker Unsinn.
Der Gutachter wird die Höhe des aktuellen Schadens ermitteln und dabei den Altschaden adäquat berücksichtigen. Wer vorher wie viel für den Altschaden bezahlt hat, spielt absolut keine Rolle und geht auch niemanden etwas an.

Hatte heute nun den Termin beim Gutachter. Ich habe ihm die Altschäden gezeigt und er meinte er muss 30% aufgrund des Altschadens abziehen. Er bestätigte mir auch, dass es egal sei, ob ich oder wer anders den Vorschaden erzeugt hat und ob dieser reguliert wurde oder nicht.
Falls die Versicherung es noch genau wissen wollen würde, muss ich das wohl vorher mit einem Anwalt abklären.
Ich bin aber momentan der Meinung, wenn was in der HIS steht können sie sich die Meinung bilden und wenn nicht wird eben auf Basis des unabhängigen Gutachters abgerechnet, ich denke dass das einfach auch der gängigen Rechtssprechung entspricht und alles andere eher Reibach der Versicherungsgesellschaften ist, wenn die wegen Vorschäden 0 Euro zahlen.

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