Klasse: Ich darf zahlen, obwohl ich keinen Schaden verursacht habe.
Wer's schon kennt, dem wird es nur ein müdes Grinsen entlocken, aber ich habe den Fall jetzt zum ersten Mal und ärgere mich entsprechend.
Ich darf nämlich für einen Schaden zahlen, den ich nicht verursacht habe!
Hergang: Fahre mit Schwiegermutter zum Baumarkt, sie öffnet auf dem Parkplatz unvorsichtig die Beifahrertür und verursacht einen großen Kratzer/Delle am Nachbarfahrzeug. OK, sie hat eine Privat-Haftpflicht, kein Problem.
Denkste.
Da der Schaden (a) in Zusammenhang mit der Nutzung eines (meines) Kraftfahrzeugs entstanden ist und (b) Schwiegermutter auch nicht gegen meinen Willen mitgefahren ist, scheidet eine Regulierung durch ihre Privat-HP aus, und ich bin gegenüber dem Geschädigten schadenersatzpflichtig und kann höchstens meine KFZ-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.
Letzteres ist wegen Prämienverlust an dieser Stelle unsinnig, es ist für mich billiger, den Schaden (ca. 600 €) aus meiner Tasche zu bezahlen. Gut, Schwiegermutter hat sich bereiterklärt, mir das Geld zurückzugeben, aber sie ist Mindestrentnerin mit 100 % GDB und hat das Geld wirklich nicht übrig, wir werden also darauf verzichten.
Ich versteh's nicht. Gut, der Begriff „Betriebsgefahr“ ist mir geläufig, aber in einem solchen Fall ist das für mich nicht nachvollziehbar. Wäre derselbe Kratzer durch einen Einkaufswagen/Einkaufsgut oder eine Gebäudetür oder sonstwas verursacht worden, wäre die Privat-HP kein Problem.
Langsam kann ich verstehen, warum Versicherungsbetrug Volkssport ist. Es bewahrheitet sich immer wieder, daß Versicherungen beim Vertragsabschluß die nettesten und tollsten Unternehmen sind, aber wenn sie leisten müssen, ist immer wieder zufällig genau der aktuelle Schaden leider, leider nicht abgedeckt.
Das nächste Mal bitte ich meine Schwiegermutter, noch mal mit einem Einkaufswagen gegen dieselbe Stelle zu knallen, damit's gerecht reguliert werden kann. (Nein, war'n Scherz. Genau das machen wir selbstverständlich nicht und rufen hier auch nicht zu Straftaten auf.)
Beste Antwort im Thema
Wer's schon kennt, dem wird es nur ein müdes Grinsen entlocken, aber ich habe den Fall jetzt zum ersten Mal und ärgere mich entsprechend.
Ich darf nämlich für einen Schaden zahlen, den ich nicht verursacht habe!
Hergang: Fahre mit Schwiegermutter zum Baumarkt, sie öffnet auf dem Parkplatz unvorsichtig die Beifahrertür und verursacht einen großen Kratzer/Delle am Nachbarfahrzeug. OK, sie hat eine Privat-Haftpflicht, kein Problem.
Denkste.
Da der Schaden (a) in Zusammenhang mit der Nutzung eines (meines) Kraftfahrzeugs entstanden ist und (b) Schwiegermutter auch nicht gegen meinen Willen mitgefahren ist, scheidet eine Regulierung durch ihre Privat-HP aus, und ich bin gegenüber dem Geschädigten schadenersatzpflichtig und kann höchstens meine KFZ-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.
Letzteres ist wegen Prämienverlust an dieser Stelle unsinnig, es ist für mich billiger, den Schaden (ca. 600 €) aus meiner Tasche zu bezahlen. Gut, Schwiegermutter hat sich bereiterklärt, mir das Geld zurückzugeben, aber sie ist Mindestrentnerin mit 100 % GDB und hat das Geld wirklich nicht übrig, wir werden also darauf verzichten.
Ich versteh's nicht. Gut, der Begriff „Betriebsgefahr“ ist mir geläufig, aber in einem solchen Fall ist das für mich nicht nachvollziehbar. Wäre derselbe Kratzer durch einen Einkaufswagen/Einkaufsgut oder eine Gebäudetür oder sonstwas verursacht worden, wäre die Privat-HP kein Problem.
Langsam kann ich verstehen, warum Versicherungsbetrug Volkssport ist. Es bewahrheitet sich immer wieder, daß Versicherungen beim Vertragsabschluß die nettesten und tollsten Unternehmen sind, aber wenn sie leisten müssen, ist immer wieder zufällig genau der aktuelle Schaden leider, leider nicht abgedeckt.
Das nächste Mal bitte ich meine Schwiegermutter, noch mal mit einem Einkaufswagen gegen dieselbe Stelle zu knallen, damit's gerecht reguliert werden kann. (Nein, war'n Scherz. Genau das machen wir selbstverständlich nicht und rufen hier auch nicht zu Straftaten auf.)
129 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Selten so einen Unfug auf einem Haufen gelesen.Habe ich eigentlich in diesem Posting chinesisch geschrieben http://www.motor-talk.de/.../...aden-verursacht-habe-t2427117.html?... ?
Versuche es wenigstens zu verstehen, bevor du hier Leute verunsicherst, die genausowenig Ahnung von der Materie haben, wie du auch und deinen Unfug womöglich auch noch glauben!
Und: Seit wann haftet denn eine Privathaftpflichtversicherung??
Selten so einen Unfug auf einem Haufen gelesen.
Mir hat vor Monaten die Tochter des Fahrers die Beifahrertür an mein Auto gehauen.. Keine zwei Wochen später hatte ich einen Scheck über die Schadensumme (170 EUR) von Ihrer PHV!! im Briefkasten.
Denn die Tochter lebte auch nicht mehr bei Ihrem Vater - eigenständige PHV.
Zitat:
Original geschrieben von Atr1x
Selten so einen Unfug auf einem Haufen gelesen.
Mir hat vor Monaten die Tochter des Fahrers die Beifahrertür an mein Auto gehauen.. Keine zwei Wochen später hatte ich einen Scheck über die Schadensumme (170 EUR) von Ihrer PHV!! im Briefkasten.Denn die Tochter lebte auch nicht mehr bei Ihrem Vater - eigenständige PHV.
Selten so viel Blödfug auf einem Haufen gelesen.
Man sollte sich 1. Den ganzen Thread durchlesen und 2. (zumindest versuchen) die Inhalte zu verstehen.
Genau DAS wurde im ganzen Thread behandelt - nämlich, dass es sich bei einem solchen Schaden um einen Privathaftpflichtschaden für den Beifahrer handelt!
http://www.motor-talk.de/.../...aden-verursacht-habe-t2427117.html?... ?
Aber dennoch danke für deine "Bemühungen".
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Selten so viel Blödfug auf einem Haufen gelesen.Zitat:
Original geschrieben von Atr1x
Selten so einen Unfug auf einem Haufen gelesen.
Mir hat vor Monaten die Tochter des Fahrers die Beifahrertür an mein Auto gehauen.. Keine zwei Wochen später hatte ich einen Scheck über die Schadensumme (170 EUR) von Ihrer PHV!! im Briefkasten.Denn die Tochter lebte auch nicht mehr bei Ihrem Vater - eigenständige PHV.
Man sollte sich 1. Den ganzen Thread durchlesen und 2. (zumindest versuchen) die Inhalte zu verstehen.
Genau DAS wurde im ganzen Thread behandelt - nämlich, dass es sich bei einem solchen Schaden um einen Privathaftpflichtschaden für den Beifahrer handelt!
http://www.motor-talk.de/.../...aden-verursacht-habe-t2427117.html?... ?Aber dennoch danke für deine "Bemühungen".
Oh 😎
Ich hab den falschen Zitiert *fg*
Aber das hat sich dann jetzt eh erledigt - ich bin genau deiner Meinung.
wie sieht's denn aus, wenn es nicht die Schwiegermutter, sondern die Ehefrau war, die nicht mal einen Führerschein hat - also ich bin der alleinige Besitzer, Halter, Führer und Eigentümer. Die Ehefrau hat eine Single PHV noch aus der Studentenzeit. Und der Hergang war etwas anders - sie ist ausgestiegen und beim Aufmachen der Hintertür (um den Sohn aus dem Kindersitz zu holen) ein Auto angestoßen. Bekommt sie dann den Schaden reguliert über ihre Singel PHV?
Vielen Dank.
Selbstverständlich ist es mögliche, diesen Schaden über die PH zu regeln.
Du hast richtigerweise alle 4 Punkte aufgezählt, die deine Frau nicht sein darf.
Also ein Fall, der auch über die PH regulierbar ist.
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Selbstverständlich ist es mögliche, diesen Schaden über die PH zu regeln.Du hast richtigerweise alle 4 Punkte aufgezählt, die deine Frau nicht sein darf.
Also ein Fall, der auch über die PH regulierbar ist.
Klingt erstmal super, nur hat die PHV das abgewiesen. Der geschädigte will sein Auto reparieren lassen und will die Schadensnummer von irgendeiner Versicherung, die das übernimmt. Kann ich die KFZ-v zahlen lassen und dann über meine Frau das von der PHV zurückbekommen?
Danke!
Nein! Blos nicht über die Kfz regulieren lassen.
Mit welcher Begründung lehnt die PH das ab?
Hast du das schriftlich?
Ich sehe das anders, je nach Bedingungen, wobei ich da trotzdem nochmal bei der Versicherung nachhaken würde. Es gibt da auch jede Menge Urteile deren Entscheidung ich nicht immer wirklich nachvollziehen kann. Vielleicht findest du eins zur Untermauerung deiner Argumente.
Grundsätzlich bieten einige Gesellschaften z.B. diese Erweiterung (teils Mehrbeitrag) in der Privathaftpflicht an:
Sachschaden durch Öffnen einer Kfz-Tür
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Sachschäden,
die ein PKW-Mitfahrer des Versicherungsnehmers
oder einer mitversicherten Person gem. Ziffer 2.1 und 2.2
der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen
(BBR) für die Privat - Haftpflichtversicherung - Komfortschutz
- gegenüber Dritten durch das Öffnen einer Kraftfahrzeugtür
verursachen. Ausgeschlossen bleiben hierbei
Personen- und Vermögensschäden.
Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungssumme
für Sachschäden je Versicherungsfall
100.000 Euro.
Ebenso Betankungsschäden an gemieteten Autos, oder Be- und Entladeschäden
Nicht überall ist es so eindeutig formuliert:
Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers,
Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder
Wasserfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers wegen
Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs
verursacht werden.
es findet sich auch:
Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder
Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder
Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die
Wobei ich Ein und Aussteigen für Gebrauch halte....
Zitat:
Original geschrieben von tomtom1980
Sachschaden durch Öffnen einer Kfz-Tür
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Sachschäden,
die ein PKW-Mitfahrer des Versicherungsnehmers
oder einer mitversicherten Person gem. Ziffer 2.1 und 2.2
der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen
(BBR) für die Privat - Haftpflichtversicherung - Komfortschutz
- gegenüber Dritten durch das Öffnen einer Kraftfahrzeugtür
verursachen. Ausgeschlossen bleiben hierbei
Personen- und Vermögensschäden.
Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungssumme
für Sachschäden je Versicherungsfall
100.000 Euro.
Das ist eine Deckungserweiterung die es aber in seinem Falle nicht mal braucht.
Hier geht es darum, dass meine Haftpflicht für den Schaden eines dritten (fremden) Mitfahrers aufkommt.
Wenn ich also z.B. einen Tramper mitnehme, so würde meine PH dessen Türe aufschlagen bezahlen.
Oder meine Frau (mitversicherte Person in meiner PH) fährt mit dem Auto und eine Freundin von ihr schlägt als Beifahrerin die Türe gegen ein parkendes Auto.
Auch dann würde meine PH den Schaden, den die Freundin angestellt hat, bezahlen.
Mit dieser Zusatzklausel kann ich also meinen SF schützen, da ja der Geschädigte auch einen Anspruch gegen mich als Kfz-Halter stellen kann.
Diese Zusatzklausel hat aber nichts mit der allgemein gültigen Benzinklausel zu tun.
Bezogen auf unseren Fall mit der Ehefrau die noch die Single PH hat, sieht das ganze so aus:
1. Die Sinlge PH der Ehefrau muss für den Schaden aufkommen. Egal ob diese Klausel enthalten ist oder nicht.
2. Hätte der Ehemann (hier also der Fragesteller und auch Halter, Besitzer...) diese Zusatzklausel in seiner PH, so könnte auch er den Schaden seiner Frau über seine PH abwickeln lassen, selbst dann wenn diese nicht mal mitversichert ist.
Diese Zusatzklausel spielt aber hier keine Rolle, da ja seine Ehefrau eine eigene PH hat.
Das ist mir schon klar. Wie siehst du denn dann diese Formulierung in den PHV? Aus meiner Sicht gibt's da beim Aussteigen definitiv keine Leistung:
Neben den Ausschlüssen der AHB und den bei einzelnen Abschnitten dieser BBR beschriebenen Ausschlüssen ist nicht versichert die gesetzliche Haftpflicht...
1 ...
2 ...
3 aus dem Eigentum, Besitz oder Gebrauch zugelassener Kraftfahrzeuge...
Das Mitfahren bzw. Aussteigen aus einem Kraftfahrzeug ist meiner Meinung nach definitiv der Gebrauch.
Nö. Gebrauch = Führer
Der TE hat alle 4 Punkte schon richtig aufgezählt, die man nicht sein darf, wenn es die PH zahlen soll.
Zitat:
Original geschrieben von suckerlove_ru
Besitzer, Halter, Führer und Eigentümer.
Biste weder Besitzer, Halter, Füher und Eigentümer, dann ist es ein Fall für die PH.
Beifahrer oder Mitfahrer ist kein Gebrauch vom Kfz.
Auch wenn der Beifahrer oder Mitfahrer was in das Kfz einlädt, so ist es kein ausgeschlossener Be- und Entladevorgang.
So wie der TE schreibt, ist es definitiv ein Fall für die PH seiner Ehefrau.
Ich vermute mal, er wollte den Schaden am Telefon melden und hat dort am Telefon die Ablehnung bekommen.
Ich glaube nicht, dass der Fall schriftlich abgelehnt wurde. Der hatte nur ein Kundenservicecenter am Telefon, die sich selber nicht auskennen.
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Nein! Blos nicht über die Kfz regulieren lassen.
Davon musst du eher den Geschädigten überzeugen.
Der Halter des Verursacherfahrzeugs wird kaum ein Vetorecht haben, wenn sich der Geschädigte an diese wendet.
Wie er das dann zwischen seinen Versicherungen regelt wird und kann dem Geschädigten egal sein.
Und das ist auch gut so.
Der Geschädigte hat nur nach einer Schadennummer gefragt.
Also ist es seine Sache, welcher seiner Versicherungen er den Schaden meldet.
Solange sich der Geschädigte nicht direkt an die Kfz Versicherung wendet, kann der TE das ganze lenken.