Klärung Haftungsfrage - Aufteilung Gerichtskosten

Hallo Leute,

ich habe eine Frage zur Aufteilung der Gerichtskosten. Die Haftungsfrage nach meinem Unfall ist strittig. Die gegn. Versicherung behautet die Schuldfrage sei nicht zu klären und will daher nur 50% zahlen. Ich sehe das anders (Gegner hat 100% schuld und das ist aufgrund der Beweislage auch nachzuweisen) und strebe eine gerichtliche Klärung an. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, interessiert mich die Aufteilung der Gerichtskosten.

Wenn ich gewinne, ist es klar - die Kosten muß die gegn. Versicherung zu 100% tragen.

Was passiert, wenn das Gericht der Argumentation der Versicherung folgt - also Schuldfrage nicht klärbar? Erfolgt dann eine Autteilung zu jeweils 50%?

37 Antworten

Vielleicht schildert der TE mal den Unfallhergang aus seiner Sicht. Möglicherweise ergibt sich daraus dann eine Erklärung für die Haftungsquote der gegnerischen Versicherung.

Ich möchte hier keiner Details nennen, da die Klage ansteht. Vielleicht glauben sie, daß jemand mit so einer alten Karre nicht der Geld für eine Klage hat.

Es gibt Verkehrsunfälle, für die gerichtlich schon eine Schadensteilung festgelegt wurde.

Vielleicht gibt es zu deinem Unfallhergang schon Urteile, die 50 : 50 vorsehen...

Nein, die Schuldfrage ist bei dem Ablauf eindeutig. Die Versicherung nennt die abweichende Schilderung ihres Versicherungsnehmers als Grund.

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Tja Glaskugel ist aus . Manche denken sie seien im Recht sind es dann aber doch nicht 😉 viel Spass beim Prozess.

Da hat @hk_do schon richtig geantwortet. Oder wie der Anwalt antworten müsste "es kommt darauf an".

Mal unabhängig von deinen Zahlen:
Wenn nur 50% im Streit sind, gibt es zwei Möglichkeiten:
a) die Versicherung zahlt die 50% vor Zahlungsfristende und vor Klageerhebung
b) die Versicherung zahlt vorsichtshalber gar nichts.
Bei a) könnte der TE dann nur die verbleibenden 50% einklagen und dann werden die gesamten Verfahrenskosten (also Gericht und Anwälte) nach dem Verhältnis des Gewinnens zum Verlieren geteilt.
Bei b) kann der TE dann die gesamte Summe einklagen und auch dann werden die Kosten im Verhältnis geteilt. Und dann kommt es noch darauf an, ob die Versicherung die unstrittigen 50% sofort anerkennt.

Nebenbei - je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen könnte man auch Prozesskostenhilfe beantragen.

@PeterBH Danke, dann weiß ich Bescheid.

Die Versicherung behaupt, daß die Schuldfrage nicht zu klären ist und hat bereits 50% bezahlt.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 11. Juli 2024 um 17:42:24 Uhr:


Tja Glaskugel ist aus . Manche denken sie seien im Recht sind es dann aber doch nicht 😉 viel Spass beim Prozess.

Immerhin ist die Polizei der selben Meinung wie ich und führt meinen Unfallgegner als Alleinschuldigen,

Ja, besonders oft denken das Versicherungen, wenn es um ungerechtfertigte Kürzungen geht. Wird gerne mit sog. Prüfgutachten von Control€xpert begründet. Dabei hilft ein sorgfältiges Lesen dort oft weiter - so Sprüche wie "der Versicherer zahlt Verbringungskosten (UPE-Aufschläge) nur gegen Nachweis das konkreten Anfalls.

@TE : Pass nur auf, dass kein Rekonstruktionsgutachten angefertigt werden muss, kostet so ab 3.000,- € aufwärts. Und was die Polizei meint...

So ein Rekonstruktionsgutachten kommt aber doch nicht plötzlich und überraschend.

Sondern vor allem erst dann, wenn der TE die 3.000 Euro auf den Tisch des Gerichts gelegt hat?

Jain, zahlt der, der beweispflichtig ist. Gibt z.B. den Beweis des ersten Anscheins bei manchen Unfällen und dann darf der zahlen, der einen Sachverhalt schildert, der den ersten Anschein widerlegen soll.

In meinem Fall hat der Unfallgegner der Polizei gegenüber den Fahrfehler zugegeben und die ausgesprochene Verwarnung vorort bezahlt. Seiner Versicherung hat er einen abweichenden Hergang geschildert. Und die Versicherung behauptet, daß aufgrund der unterschiedlichen Darstellungen die Schuldfrage nicht geklärt werden könne.

Lustig, da würde ich nicht mehr lange über eine Klage nachdenken. Welchen Unfallhergang wird ein Gericht wohl eher glauben - der Darstellung in der Unfallanzeige, hoffentlich mit Unterschrift und dazu Zahlung des Verwarnungsgeldes, oder der neuen "Wahrheit" bei der Haftpflichtversicherung.

Wobei dort natürlich der Einwand kommen wird, dass er keinen Grund zum Lügen hat, denn ob seine Versicherung 50 oder 100% zahlt, wäre für ihn egal. Stimmt aber nicht, zahlt die nur 50% macht er sich Hoffnungen, von deiner Versicherung auch 50% zu bekommen.

Ich hoffe auf eine ehrliche Chanceneinschätzung durch meinen Anwalt. Er hat bisher alles versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen - ich habe nicht den Eindruck, daß er mich in einen Prozeß treiben will.

Was ist denn überhaupt seine Aussage, wie schätzt er den Fall denn überhaupt ein?

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