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Kinder mitnehmen?

Themenstarteram 22. Dezember 2005 um 14:38

Hallo Leute,

was sagt eigentlich die StVo?

Darf man in einem 2-Sitzer ohne Gurte ein Kind mitnehmen?

Welche Auflagen gelten?

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14 Antworten

Fährst du einen originalen Oldtimer aus einer Zeit, in der es dafür noch keine Gurte gegeben hat oder keine vorgeschrieben waren, dann fährst du ganz legal, wenn du Kinder unangeschnallt mitnimmst.

Die StVO sieht vor, daß man sich und die Mitinsassen mit geeigneten Gurten sichert, wenn diese im KFZ Vorgesehen sind.

Heißt im Umkehrschluß: Auto zu alt, besteht kein Nachrüstpflicht. Keine Nachrüstpflicht = keine Gurte.

Ich muß aber nicht erwähnen, daß es doch besser/sicherer sei, die Kinder dann lieber zuhause bei Muttern zu lassen? Oder? ;)

Gruß,

Mario

am 22. Dezember 2005 um 16:22

Das selbe fragte ich bei dem Thema "Alles redet von 30 Jahren Gurtpflicht - Gurt mit H-Zulassung".

Bei mir ist es zwar ein 6 sitzer (Bank), aber das Problem ist trotzdem dasselbe.

Bekam zur Antwort das es auch für Kinder gilt das sie unangeschnallt und ohne Kindersitz mitfahren dürfen, da damals ja auch erlaubt.

Hab mich von offizieller Seite aber nie schlau gemacht.

Würde mich dann doch auch interessieren nach welchem § usw das dann wäre um ggf etwas in der Hand zu haben wenn sein muss.

Themenstarteram 23. Dezember 2005 um 6:39

Hallo Leute,

habe BJ 1961 und somit keine Gurte, habe auch nicht vor nachzurüsten.

Natürlich ist es klar, dass man mit den Oldis grundsätzlich einen anderen Fahrstil hat als mit einem Alltagswagen. Aus diesem Grunde ist es in meinen Augen legitim auch ein Kind auf den Beifahrersitz zu setzen. Ich mein natürlich kein Baby!

Wer kennt die Passagen in der StVo?

Zitat:

Original geschrieben von Diddes

Natürlich ist es klar, dass man mit den Oldis grundsätzlich einen anderen Fahrstil hat als mit einem Alltagswagen. Aus diesem Grunde ist es in meinen Augen legitim auch ein Kind auf den Beifahrersitz zu setzen. Ich mein natürlich kein Baby!

genau. in einen oldtimer ohne airbags, ohne flankenschutz, mit ungepolstertem armaturenbrett, ohne verbundglasscheibe, etc. etc. setzt du ein kind nicht angeschnallt auf den beifahrersitz. glückwunsch.

dir sollte man das sorgerecht entziehen (sofern du eines hast)

Zitat:

Original geschrieben von Outatime12

 

genau. in einen oldtimer ohne airbags, ohne flankenschutz, mit ungepolstertem armaturenbrett, ohne verbundglasscheibe, etc. etc. setzt du ein kind nicht angeschnallt auf den beifahrersitz. glückwunsch.

dir sollte man das sorgerecht entziehen (sofern du eines hast)

früher hats auch niemand interessiert, also was solls.

so lange es legal ist, hat hier immer noch jeder das recht zu tun und zu lassen was er will. ich weiß nicht was du dich da drüber aufregen mußt.

am 24. Dezember 2005 um 8:18

@Outatime12:

Die Nummer mit dem Sorgerecht kannst Du Dir sparen.

Auch wenn es scheinbar nicht für möglich hälst, aber es gibt Menschen die ihren Fahrstil den Gegebenheiten anpassen können!

Zudem ging es hier um Ausnahmefälle und Einzelfälle.

Und nicht der täglichen fahrt zB zur Schule.

Übrigens, lässt Du Dein Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren? Ohne Airbag, Seiteaufprallschutz und Dreipunktgurt? Sogar ohne Helm? Und das jeden Tag?

Frohe Weihnachten allseits!

Seit ihr kleinlich. Ich hab meine Kinder immer im VW-Bus mitgenommen, auf viele ihrer Freunde, da auf 6 eingetragene Sitzplätzen auch nur 4 Gurte verteilt sind.

Oje, und wie wars früher als "wir" Kinder waren? Gabs nichtmal vorn Gurte!

Ich denke, wenn man vollkommen sicher sein möchte, sollte man sich im Keller einschließen und den ja nicht verlassen.....

am 24. Dezember 2005 um 23:07

Richtig! So sollte es gemeint sein!

Was ist mit einem Kindersitz ? Der muß nach wie vor verwendet werden ? Bringt natürlich nichts ohne Gurt, aber was sagen die Schupos ?

am 25. Dezember 2005 um 19:40

Erfahrung: Die Schupos sagen garnix.

Ich hab sogar 2 Gurte vorne nachgerüstet, weil sie halt immer drin waren und für hinten auch noch nen hübschen Satz himmelblaue Beckengurte im Schrank liegen :D (da bleiben die auch).

Die STVZO schreibt einerseits eine Gurtpflicht in Neufahrzeugen BJ 1974 oder so vor und eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge ab BJ 1971, nagelt mich nicht auf 1 Jahr fest.

Für Oldtimer gilt ganz allgemein der §21c:

Vorgeschriebene Gurte sind anzulegen, außer von Taxifahrern ... usw.usf.

Die ersten 4 Wörter sind entscheidend. Vorgeschriebene Gurte sind Anzulegen.

Sind die Gurte nicht vorgeschrieben (und für meinen P1 BJ 1959 gibt es keine Vorschrift zu Sicherheitsgurten), sind sie nicht anzulegen.

Ob man nun welche hat, oder nicht, das ist egal. Und auch wenn man welche nachgerüstet hat, muss man diese trotzdem nicht anlegen.

Dies wird zwar immer gerne behauptet, aber kleinen Kindern erzählt man auch vom Weihnachtsmann...

Kinder sind natürlich entsprechend zu sichern, aber wenn es keine Sicherheitsgurte gibt, braucht man sie auch nicht anzuschnallen und dann braucht es auch keinen Kindersitz. Sind die Sicherheitsgurte nicht vorgeschrieben, brauchen sie auch bei Kindern nicht benutzt werden.

In der Praxis kann natürlich das legale nicht Nutzen von Vorhandenseienden Gurten zu belanglosen Diskusionen mit den Ordnungshütern führen. Diese lassen sich oft damit beenden, dann man auf die ohnehin nicht vorhandenen Kopfstützen verweist. Das dieses Argument bei Kindern nicht greift, mag eine rein taktische Sache sein, aber die sollte man ohnehin anschnallen, wenn die Gurte da schon hängen.

Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass mein Opel BJ1959 sehr wohl ab Werk über diverse Sicherheitstechnische Einrichtungen verfügt. Er hat eine Hydraulische Bremsanlage, Sicherheitsglas, Sicherheitsfahrgastzelle mit Knautschzone, etc. (letzteres hat Opel bereits 1937 eingeführt)

Des weiteren möchte ich auf meine Eltern verweisen, sie immernoch leben, obwohl in dem Fahrzeug damals mit 8 (statt 5) Personen, 2 Koffern, einer Komode auf dem Dach und 6 Sack Kartoffeln nach Bremerhaven und zurück gefahren wurde.

Auch möchte ich darauf hinweisen, dass mein Opa, der den Wagen von 1959-95 im Alltag bewegt hat, LEIDER NICHT bei einem Verkehrsunfall gestorben ist, sondern später im Altersheim an Alzheimer verreckt ist.

mfg, Mark

www.Opel-P1.de

wundert mich nicht KW, das das niveau deiner beiträge hier auch nicht vie anders ist als in anderen foren.

super, diese vergleiche mit "früher" sind fast genauso dumm wie "mein opa hat auch geraucht, und ist 80 geworden, also kann das ja nicht so schlimm sein"

nicht alles was nicht ausdrücklich verboten ist, muss zwangsläufig ok sein. und es ist und bleibt MEINE meinung, das jeder der sein kind UNNÖTIG gefährdet ein rücksichtlsloser penner ist.

frohe weihnachten

O.

(der übrigens mal als kind vom rücksitz in die frontscheibe eines käfers geknallt ist, und nur mit glück nicht schwer verletzt wurde)

p.s. glückwunsch noch an die supermänner die -wenn sie im pldtimer unterwegs sind- sogar voraussehen können, wenn ihnen jemand die vorfahrt nimmt, o.ä. :)

am 25. Dezember 2005 um 23:08

@Mark-RE: Danke, endlich mal nen Paragraph mit Erklärung!

War bisher halt immer nur Halbwissen von diversen TÜV-Prüfern und Mitarbeitern vom Strassenverkehrsamt.

am 26. Dezember 2005 um 11:29

Zitat:

Original geschrieben von Outatime12

MEINE meinung, das jeder der sein kind UNNÖTIG gefährdet ein rücksichtlsloser penner ist.

Ich halte es allerdings nicht für Fahrlässig, ein Kind diesem Gefahren auszusetzen.

Fahrlässig wäre es, ein Kind auf der Fensterbank bei offenem Fenster spielen zu lassen, weil man dann mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen muss, dass es herausfällt.

Die Wahrscheinlichkeit in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, gerade noch mit einem Fahrzeug mit dem man selbst in der Regel deutlich vorsichtiger fährt und auch anders beachtet wird, halte ich für sehr gering. Die Wahrscheinlichkeit sinkt noch deutlich, wenn man die mit dem Fahrzeug ohnehin nur 1000 km p.a. fährt und wenn man davon auf vieleicht 500km sein Kind dabei hat.

Denn spätestens dann ist ein Unfall so gut wie Auszuschließen, das zeigen ja auch die lächerlichen Versicherungsprämien.

Von daher kann von einer fahrlässigen Gefärdung gar keine Rede mehr sein.

Im Gegenteil, wahrscheinlich wäre es gefährlicher, wenn das Kind auf dem Spielplatz spielt und von der Schaukel fällt, und willst du mir nun erzählen, dass es fahrlässig ist, sein Kind auf dem Spielplatz spielen zu lassen?

Ein gewisses Todesrisiko gehört nunmal ab der Geburt eines Menschen dazu. In wie weit man dieses Risikio durch besonderen Schutz eingrentzt, liegt in der Entscheidung der Erziehungsberechtigten.

Die einen lassen ein 12 jährigenes Kind Kartoffeln schälen, die anderen nicht...

Dass sich beim Kartoffelschälen immer mal ein paar verletzten, ist normal, genau wie beim Autofahren sich immer mal ein paar Tot fahren. Das ist aber noch kein Grund, allen anderen das Leben zu verbieten.

mfg, Mark

Themenstarteram 27. Dezember 2005 um 9:55

Hallo in die Runde,

zunächst mal vielen Dank für die Sachbeiträge und echte Antworten auf meine Frage. Endlich mal fundierte Antworten ohne gefährliches Halbwissen.

Ich hatte übrigens nicht die Meinung von wilden Anarchisten erbeten, sondern wünscht eine fundierte Aussage.

Vielen Dank auch für die Hinweise, wem wann das Sorgerecht zu entziehen ist. Gut ist, dass wir in einem Rechtsstaat leben und nicht jeder uneingeschränkt das machen kann, was er will. Und gut ist auch, das Rechtsendscheide von ausgebildeten Personen getroffen werden, die in der Lage sind dies auf Basis geltenden Rechtes zu tun und die darüber hinaus sich auch Polemik verkneifen können.

Ich hatte übrigens nicht die Meinung von wilden Anarchisten erbeten, sondern wünscht eine fundierte Aussage.

Wer frei von Tadel, der werfe den ersten Stein

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