Kind mit Rad beschädigt parkendes Auto

Hallo Mitstreiter

heute ist leider unser parkendes Auto von einem Kind mit seinem Rad beschädigt worden. Er ist ziemlich gerast und dann gegen unser Auto geballert und gestürzt. Resultat 2 Beulen in der Tür. das Kind schätze ich so auf 10 Jahre. Es war soweit ich erfahren habe keine Aufsichtsperson dabei. Jetzt mache ich mir Sorgen das ich wegen dem Alter des Kindes ( noch nicht Strafmündig ) auf dem Schaden sitzenbleibe. Laut der Mutter meldet sie es ihrer Privathaftpflichtversicherung.
Wie ist euere Einschätzung des Vorgangs.

Viele deprimierte Grüße

45 Antworten

Die Versicherung zahlt in der Regel dann, wenn Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Es kommt also auf den Sachverhalt an.

Grundsätzlich zahlt die PHV dann, wenn eine versicherte Person haftet, wenn sie also ohne Versicherung den Schaden selber zahlen müsste.

Das ist im Zusammenhang mit von Kindern verursachten Schäden dann der Fall, wenn die Eltern (oder andere Aufsichtspflichtige) als versicherte Person die Aufsichtspflicht verletzt haben oder eben dann, wenn das Kind selbst (als versicherte Person) deliktfähig ist. Das ist grundsätzlich ab sieben Jahren, im Straßenverkehr mit 10 Jahren der Fall.

In diesen Fällen schützt die Versicherung die versicherte Person vor den finanziellen Folgen des Schadens.

Darüber hinaus kann man bei vielen Versicherungen aber auch Schäden durch deliktunfähige Kinder versichern lassen. Dabei wird dann unter bestimmten Bedingungen (Nachlesen!) auch für Schäden bezahlt, für die keine versicherte Person haftet muss.

In diesem Fall schützt die Versicherung die geschädigte Person bzw. "das Klima" zwischen Schädiger und Geschädigtem.

Zitat:

@remix schrieb am 17. September 2022 um 13:37:11 Uhr:


ist es denn tatsächlich so, dass eine PHV bei kleineren Kindern generell nicht zahlt, wie hier dauernd behauptet wird?!

Die Versicherung zahlt dann, wenn der Versicherte haften muss. Verursacht ein Kind unter 7 des Versicherten einen Schaden und der Versicherte hat die Aufsichtspflicht nicht verletzt, ist dem Versicherten nichts vorzuwerfen und er muss auch nicht haften. Das Kind unter 7 sowieso nicht.

Die meißten Haftpflichtversicherung bieten aber die Option, in solchen Fällen dennoch zu zahlen, wenn keine andere Versicherung (z.B. Sachversicherung des Geschädigten) einspringt.

Hallo Forum

die Versicherung hat nach 10 Tagen Geld überwiesen, abzüglich der Mwst die es dann gibt wenn wir reparieren lassen. Natürlich hat es Abzüge gegeben, es werden vorraussichtlich ca 200 Euro an uns hängen bleiben.

Viele Grüße

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Zitat:

@kasawumbu schrieb am 10. Oktober 2022 um 20:47:27 Uhr:


Natürlich hat es Abzüge gegeben, es werden vorraussichtlich ca 200 Euro an uns hängen bleiben.

Was wurde bei der Versicherung genau eingereicht und was genau wurde gekürzt?

Der Stundenlohn von einem Kostenvoranschlag?

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 10. Oktober 2022 um 21:24:13 Uhr:



Zitat:

@kasawumbu schrieb am 10. Oktober 2022 um 20:47:27 Uhr:


Natürlich hat es Abzüge gegeben, es werden vorraussichtlich ca 200 Euro an uns hängen bleiben.

Was wurde bei der Versicherung genau eingereicht und was genau wurde gekürzt?

Der Stundenlohn von einem Kostenvoranschlag?

Bist Du nicht auch der Ansicht, dass diese Frage mit der Eingangsfrage des TE überhaupt nichts.zu tun hat?

Die Eingangsfrage wurde ja spätestens mit der Zahlung durch die Versicherung endgültig beantwortet.

Der TE ist jetzt aber der Meinung, dass er auf 200,- € sitzen bleiben wird.
Da würde mich jetzt noch interessieren, was eben genau gekürzt wurde.

Vermutlich wird er nicht darauf sitzen bleben, wenn er reparieren lässt, denn es werden die üblichen Kürzungen sein, die erfolgen, wenn man nach Kostenvoranschlag abrechnet.

Zitat:

@germania47 schrieb am 10. Oktober 2022 um 22:30:52 Uhr:



Zitat:

@BerndMaili schrieb am 10. Oktober 2022 um 21:24:13 Uhr:


Was wurde bei der Versicherung genau eingereicht und was genau wurde gekürzt?

Der Stundenlohn von einem Kostenvoranschlag?

Bist Du nicht auch der Ansicht, dass diese Frage mit der Eingangsfrage des TE überhaupt nichts.zu tun hat?

Könnt ihr eure seit Wochen andauernde Fehde nicht auf PN verschieben?
Das ewige kindische Sticheln bringt doch keinen weiter.
Das hast du doch absolut nicht nötig - Hab deine Beiträge eigentlich immer sehr geschätzt

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 11. Oktober 2022 um 09:25:17 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 10. Oktober 2022 um 22:30:52 Uhr:


Bist Du nicht auch der Ansicht, dass diese Frage mit der Eingangsfrage des TE überhaupt nichts.zu tun hat?

Könnt ihr eure seit Wochen andauernde Fehde nicht auf PN verschieben?
Das ewige kindische Sticheln bringt doch keinen weiter.
Das hast du doch absolut nicht nötig - Hab deine Beiträge eigentlich immer sehr geschätzt

Danke Dir, Du hast eine PN.

Hallo Leute

von der Versicherung wurden die Verbringungskosten gestrichen.

Mfg

Dann bleibst du aber auf nichts sitzen.
Denn wenn du reparieren lässt, dann werden diese ja erstattet.

Lässt du nicht reparieren, ist es auch kein Schaden der dir entstanden ist, denn eine Verbringung wird dann ja nicht durchgeführt.

Hallo

wird repariert.

Mfg

Dann wird es auch bezahlt, wenn die Verbringung zum Lackierer auch tatsächlich erfolgt ist.

Immer diese Falschinformationen ... Wenn der Gutachter Verbringungskosten einbezogen hat, dann sind die auch bei fiktiver Abrechnung zu ersetzen. Dass die Schadenabteilungen vieler Versicherer es dennoch mit einem hohlen Textbaustein abziehen, das hat rein betriebswirtschaftliche Gründe: die meisten Geschädigten lassen sich gerne bescheissen und merken es nicht einmal.

Welche Falschinformationen?

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