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Kilometerzähler Reset vor Neuwagenabholung

Volvo V50 M

als ich damals meinen V50 das erste mal sah - einen Tag, nachdem er vom Lkw abgeladen wurde, hatte er 17,2 km auf dem Tacho. Auf dem Display stand noch "Transport-Mode" o. ä. Am Abholtag dann, hatte er nur noch 0,2 km auch dem Tacho - er wurde also resetet! Also ich nachfragte, versicherte man mir, dass niemand mit dem Fahrzeug gefahren wurde und das bei Volvo so ist, dass mit dem Herausnehmen des Transport-Mode und der Übergabeinspektion, der Km-Zähler resetet wird.
Ist das wirklich so?

Beste Antwort im Thema

Hochinteressant.
Ich möchte nicht das Geschrei hören, wenn ein Neuwagen mit 100 oder mehr km auf dem Tacho ausgeliefert wird.
Das wäre wahrscheinlich der Untergang dea Abendlands.
Wie bei jedem Thema in Foren, Meinungen von (dunkel-)schwarz bis (hell-)weiss, recht machen kann man es sowieso nicht allen.
Persönlich finde ich die Lösung vor Verkauf zu resetten absolut i.O..
Rein psycholgisch betrachtet erspart das dem Händler eine Menge Diskussionen, Ärger, Beschimpfungen und graue Haare.
Und 98 % der Kunden sind total glücklich über ein nagelneues Auto mit fast Null km auf der Uhr.
Frank

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Zitat:

Original geschrieben von Ie1234


Hochinteressant.
Ich möchte nicht das Geschrei hören, wenn ein Neuwagen mit 100 oder mehr km auf dem Tacho ausgeliefert wird.
Das wäre wahrscheinlich der Untergang dea Abendlands.

Ich meine mal von einem Gerichtsurteil gelesen zu haben, dass man einen Neuwagen mit bis zu 100km akzeptieren muss, mit mehr als 100km gilt der Wagen nicht mehr als Neuwagen (genauso wie ein Wagen mit 0km, der schon ein Jahr beim Händler gestanden hat).

VGR

Zitat:

Original geschrieben von robert_do



Zitat:

Original geschrieben von Ie1234


Hochinteressant.
Ich möchte nicht das Geschrei hören, wenn ein Neuwagen mit 100 oder mehr km auf dem Tacho ausgeliefert wird.
Das wäre wahrscheinlich der Untergang dea Abendlands.

Ich meine mal von einem Gerichtsurteil gelesen zu haben, dass man einen Neuwagen mit bis zu 100km akzeptieren muss, mit mehr als 100km gilt der Wagen nicht mehr als Neuwagen (genauso wie ein Wagen mit 0km, der schon ein Jahr beim Händler gestanden hat).
VGR

so weit ich weiß bezog sich dieses Gerichtsurteil nur darauf, dass ihn der Händler bis zu diesen Werten als Neuwagen anbieten darf! - danach muss er als Gebrauchtwagen deklariert sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Kunde, der ein Neufahrzeug BESTELLT 100 km akzeptieren muss, weil der Händler damit Probefahrten veranstaltet oder zum Brötchen holen fährt!

Zitat:

Original geschrieben von myrmik



Zitat:

Original geschrieben von allo78



@myrik: heißt das die drehen den im Werk voll aus? das soll man doch unterhalb 1000 km nicht und danach erst langsam steigern. - wenn die den gleich ausdrehen, da sind doch die Teile noch gar nicht aufeinander eingespielt. Bei Volvo zwar seltsamerweise nicht, aber in Handbüchern anderer Marken steht das immer so drin "Einfahphase". Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das bei Volvo anders sein soll. - Und wie bitte soll ich "bewusst" schalten?

ja, so hat es mir mein :) erklärt: der motor wird im werk irgendwie aufgespannt und dann komplett hochgedreht und is somit schon eingefahren, mit dem bewusst schalten meinte er das man alle Gänge auch ganz durchschaltet, weil das Getriebe eben eingefahren werden muss. also so hat ers mir gesagt :)
vielleicht gibts ja irgendjemanden der das bestätigen kann oder eine quelle dazu, wär selbst dankbar darüber :)

also hab gerade mal die Anleitung vom A4 B8 meines Vaters studiert: da steht nach wie vor, die ersten 1500 km sind Einfahrzeit - innerhalb der ersten 1000 km nur 2/3 d. höchstzul. Drehzahl und zwischen 1000 und 1500 km auf volle Drehzahl und Vmax langsam steigern.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Volvo so ein revolutionäres Konzept entwickelt hat, den mal kurz im Werk aufzuspannen und somit das Einfahren entgegen aller anderen Hersteller unnötig macht. Da hätte man schon mehr von gehört....

Zitat:

Original geschrieben von allo78



Zitat:

Original geschrieben von myrmik



ja, so hat es mir mein :) erklärt: der motor wird im werk irgendwie aufgespannt und dann komplett hochgedreht und is somit schon eingefahren, mit dem bewusst schalten meinte er das man alle Gänge auch ganz durchschaltet, weil das Getriebe eben eingefahren werden muss. also so hat ers mir gesagt :)
vielleicht gibts ja irgendjemanden der das bestätigen kann oder eine quelle dazu, wär selbst dankbar darüber :)

also hab gerade mal die Anleitung vom A4 B8 meines Vaters studiert: da steht nach wie vor, die ersten 1500 km sind Einfahrzeit - innerhalb der ersten 1000 km nur 2/3 d. höchstzul. Drehzahl und zwischen 1000 und 1500 km auf volle Drehzahl und Vmax langsam steigern.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Volvo so ein revolutionäres Konzept entwickelt hat, den mal kurz im Werk aufzuspannen und somit das Einfahren entgegen aller anderen Hersteller unnötig macht. Da hätte man schon mehr von gehört....

Hallo! Porsche macht das. Ferrari macht das. Lambo macht das. Mazda macht das. Maserati macht das. BMW macht das. Ehemals Rover machte es. Aber Volvo soll es nicht, weil Audi das auch nicht macht? Es steht in der Betriebsanleitung m.E. nichts dazu - nur mit dem Bewusstschalten. Meinen bald Oldtimer (Rover SD1 3500) wurde uns nagelneu ausgeliefert. Auf dem Kilometerzähler standen ca. 140 km - im WERK gefahren! MfG Tom

Zitat:

Original geschrieben von Trottel2011



Zitat:

Original geschrieben von allo78



also hab gerade mal die Anleitung vom A4 B8 meines Vaters studiert: da steht nach wie vor, die ersten 1500 km sind Einfahrzeit - innerhalb der ersten 1000 km nur 2/3 d. höchstzul. Drehzahl und zwischen 1000 und 1500 km auf volle Drehzahl und Vmax langsam steigern.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Volvo so ein revolutionäres Konzept entwickelt hat, den mal kurz im Werk aufzuspannen und somit das Einfahren entgegen aller anderen Hersteller unnötig macht. Da hätte man schon mehr von gehört....

Hallo! Porsche macht das. Ferrari macht das. Lambo macht das. Mazda macht das. Maserati macht das. BMW macht das. Ehemals Rover machte es. Aber Volvo soll es nicht, weil Audi das auch nicht macht? Es steht in der Betriebsanleitung m.E. nichts dazu - nur mit dem Bewusstschalten. Meinen bald Oldtimer (Rover SD1 3500) wurde uns nagelneu ausgeliefert. Auf dem Kilometerzähler standen ca. 140 km - im WERK gefahren! MfG Tom

wir reden hier aber doch nicht von "im Werk gefahren" (davon abgesehen, hätten sie ihn behalten können, wenn die damit 140 km in der Gegend rumfahren!) - sondern davon dass der Motor EINGEFAHREN ausgeliefert wird. Es steht nichts in der Anleitung von Volvo, ja das ist richtig - allerdings steht bei Volvo so vieles nicht da drin, was eigentlich rein sollte - es steht aber auch nichts drinnen, dass er nicht eingefahren werden muss. Woher nimmst Du Deine Info und wie wird das ganze gemacht? Heißt das reinsetzen, Vollgas? - ich bin da ja skeptisch....???

Zitat:

Original geschrieben von allo78



Zitat:

Original geschrieben von Trottel2011



Hallo! Porsche macht das. Ferrari macht das. Lambo macht das. Mazda macht das. Maserati macht das. BMW macht das. Ehemals Rover machte es. Aber Volvo soll es nicht, weil Audi das auch nicht macht? Es steht in der Betriebsanleitung m.E. nichts dazu - nur mit dem Bewusstschalten. Meinen bald Oldtimer (Rover SD1 3500) wurde uns nagelneu ausgeliefert. Auf dem Kilometerzähler standen ca. 140 km - im WERK gefahren! MfG Tom

wir reden hier aber doch nicht von "im Werk gefahren" (davon abgesehen, hätten sie ihn behalten können, wenn die damit 140 km in der Gegend rumfahren!) - sondern davon dass der Motor EINGEFAHREN ausgeliefert wird. Es steht nichts in der Anleitung von Volvo, ja das ist richtig - allerdings steht bei Volvo so vieles nicht da drin, was eigentlich rein sollte - es steht aber auch nichts drinnen, dass er nicht eingefahren werden muss. Woher nimmst Du Deine Info und wie wird das ganze gemacht? Heißt das reinsetzen, Vollgas? - ich bin da ja skeptisch....???

Hallo! Nein, reinsetzen und Vollgas ist es nicht. BEVOR der Motor eingebaut wird, durchläuft es auf der Testbank die entsprechenden Tests. Dann, wenn eingebaut, wird die Funktionsprüfung im Werk vorgenommen (Rollenprüfstand, läuft alles, irgendwo Nachbesserung notwendig?). Bei Rolls Royce wird z.B. bevor jeder Wagen ausgeliefert wird, ordentlich Kilometer abgespult. Sprich, Cheftester greift sich das Auto, fährt damit durch die Landschaft, tritt aber durch den Kichdown usw. Volvo handhabt es ähnlich. Zwar nicht mit Landschaftsfahrten usw. aber es wird eben soweit eingefahren, dass es sofort mit Bedacht(!) bewegt werden kann. Man kann den sowohl durchtreten aber auch genauso schonend fahren. Einfahröl gibt es ja heute nicht mehr. Ebenfalls scheiden sich die Geister daran, wie Motoren RICHTIG eingefahren werden, denn es gibt dabei zwei Vorgehensweisen. 1. schonende Fahrweise (langsam beschleunigen, Niedertourig fahren, hohe Drehzahlen meiden. 2. sofortige Forderung der Leistung ohne Rücksicht. Sprich Drehzahlen nutzen, alles ordentlich treten. Beide haben ihre Vor- und Nachteile. Beide haben ihre Anhänger. MfG Tom

Zitat:

Original geschrieben von Trottel2011



Zitat:

Original geschrieben von allo78



wir reden hier aber doch nicht von "im Werk gefahren" (davon abgesehen, hätten sie ihn behalten können, wenn die damit 140 km in der Gegend rumfahren!) - sondern davon dass der Motor EINGEFAHREN ausgeliefert wird. Es steht nichts in der Anleitung von Volvo, ja das ist richtig - allerdings steht bei Volvo so vieles nicht da drin, was eigentlich rein sollte - es steht aber auch nichts drinnen, dass er nicht eingefahren werden muss. Woher nimmst Du Deine Info und wie wird das ganze gemacht? Heißt das reinsetzen, Vollgas? - ich bin da ja skeptisch....???

Hallo! Nein, reinsetzen und Vollgas ist es nicht. BEVOR der Motor eingebaut wird, durchläuft es auf der Testbank die entsprechenden Tests. Dann, wenn eingebaut, wird die Funktionsprüfung im Werk vorgenommen (Rollenprüfstand, läuft alles, irgendwo Nachbesserung notwendig?). Bei Rolls Royce wird z.B. bevor jeder Wagen ausgeliefert wird, ordentlich Kilometer abgespult. Sprich, Cheftester greift sich das Auto, fährt damit durch die Landschaft, tritt aber durch den Kichdown usw. Volvo handhabt es ähnlich. Zwar nicht mit Landschaftsfahrten usw. aber es wird eben soweit eingefahren, dass es sofort mit Bedacht(!) bewegt werden kann. Man kann den sowohl durchtreten aber auch genauso schonend fahren. Einfahröl gibt es ja heute nicht mehr. Ebenfalls scheiden sich die Geister daran, wie Motoren RICHTIG eingefahren werden, denn es gibt dabei zwei Vorgehensweisen. 1. schonende Fahrweise (langsam beschleunigen, Niedertourig fahren, hohe Drehzahlen meiden. 2. sofortige Forderung der Leistung ohne Rücksicht. Sprich Drehzahlen nutzen, alles ordentlich treten. Beide haben ihre Vor- und Nachteile. Beide haben ihre Anhänger. MfG Tom

also im Endeffekt habe ich es doch dann richtig geschrieben: es ist nach wie vor eine Einfahrpahse notwendig - auch wenn sich die Geister scheiden, wie diese aussehen soll... (dass es sofort bewegt werden darf, ist ja klar, was sollte ich auch sonst mit einem Auto wollen...) - und diese Tests werden bei Audi sicher auch nicht anders sein...

Zitat:

Original geschrieben von allo78



Zitat:

Original geschrieben von Trottel2011



Hallo! Nein, reinsetzen und Vollgas ist es nicht. BEVOR der Motor eingebaut wird, durchläuft es auf der Testbank die entsprechenden Tests. Dann, wenn eingebaut, wird die Funktionsprüfung im Werk vorgenommen (Rollenprüfstand, läuft alles, irgendwo Nachbesserung notwendig?). Bei Rolls Royce wird z.B. bevor jeder Wagen ausgeliefert wird, ordentlich Kilometer abgespult. Sprich, Cheftester greift sich das Auto, fährt damit durch die Landschaft, tritt aber durch den Kichdown usw. Volvo handhabt es ähnlich. Zwar nicht mit Landschaftsfahrten usw. aber es wird eben soweit eingefahren, dass es sofort mit Bedacht(!) bewegt werden kann. Man kann den sowohl durchtreten aber auch genauso schonend fahren. Einfahröl gibt es ja heute nicht mehr. Ebenfalls scheiden sich die Geister daran, wie Motoren RICHTIG eingefahren werden, denn es gibt dabei zwei Vorgehensweisen. 1. schonende Fahrweise (langsam beschleunigen, Niedertourig fahren, hohe Drehzahlen meiden. 2. sofortige Forderung der Leistung ohne Rücksicht. Sprich Drehzahlen nutzen, alles ordentlich treten. Beide haben ihre Vor- und Nachteile. Beide haben ihre Anhänger. MfG Tom

also im Endeffekt habe ich es doch dann richtig geschrieben: es ist nach wie vor eine Einfahrpahse notwendig - auch wenn sich die Geister scheiden, wie diese aussehen soll... (dass es sofort bewegt werden darf, ist ja klar, was sollte ich auch sonst mit einem Auto wollen...) - und diese Tests werden bei Audi sicher auch nicht anders sein...

Hallo! Die Motoren sind schon eingefahren. Nur die restlichen Feinheiten fehlen. Du musst doch nicht alles ins Kleinste ausdiskutieren - oder? MfG Tom

Zitat:

Original geschrieben von Trottel2011



Zitat:

Original geschrieben von allo78



also im Endeffekt habe ich es doch dann richtig geschrieben: es ist nach wie vor eine Einfahrpahse notwendig - auch wenn sich die Geister scheiden, wie diese aussehen soll... (dass es sofort bewegt werden darf, ist ja klar, was sollte ich auch sonst mit einem Auto wollen...) - und diese Tests werden bei Audi sicher auch nicht anders sein...

Hallo! Die Motoren sind schon eingefahren. Nur die restlichen Feinheiten fehlen. Du musst doch nicht alles ins Kleinste ausdiskutieren - oder? MfG Tom

ich schätze mal wir habe zwei unterschiedliche Ansichten darüber, was "Einfahren" bedeutet. Aber lassen wir es...

"Eingefahren" wird im Werk garnichts.
Die Autos werden nur angelassen und durchlaufen eine kurze Funktionsprüfung.
Dabei geht es aber hauptsächlich darum, dass das Ding sich dreht, überall Öl hinkommt, die Kühlsysteme entlüftet werden und die wichtigsten Sensoren keine Fehlfunktion haben.
Eine individuelle, komplette Prüfung ist bei solchen Massenprodukten einfach nicht wirtschaftlich.
Der Anteil der Motore die wirklich auf Herz und Nieren geprüft wird ist nicht mehr als eine Stichprobe im Bereich unter 1 %.
Bei LKW Motoren sieht das anders aus, aber da geht es auch um viel höhere Kosten.

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Ie1234


"Eingefahren" wird im Werk garnichts.
Die Autos werden nur angelassen und durchlaufen eine kurze Funktonsprüfung.
Dabei geht es aber hauptsächlich darum, dass das Ding sich dreht, überall Öl hinkommt, die Kühlsysteme entlüftet werden und die wichtigsten Sensoren keine Fehlfunktion haben.
Eine individuelle, komplette Prüfung ist bei solchen Massenprodukten einfach nicht wirtschaftlich.
Der Anteil der Motore die wirklich auf Herz und Nieren geprüft wird ist nicht mehr als eine Stichprobe im Bereich unter 1 %.
Bei LKW Motoren sieht das anders aus, aber da geht es auch um viel höhere Kosten.

Frank

eben! hätte mich ja auch gewundert!

Zitat:

Original geschrieben von Ie1234


Eine individuelle, komplette Prüfung ist bei solchen Massenprodukten einfach nicht wirtschaftlich.
Der Anteil der Motore die wirklich auf Herz und Nieren geprüft wird ist nicht mehr als eine Stichprobe im Bereich unter 1 %.

jep, und genau für dieses eine prozent ist die reset-funktion vorgesehen, damit solche stichprobe-getesteten autos mit gleich wenig kilometer ausgeliefert werden, wie der rest.

so stelle ich mir das vor, wissen tue ich es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von allo78


so weit ich weiß bezog sich dieses Gerichtsurteil nur darauf, dass ihn der Händler bis zu diesen Werten als Neuwagen anbieten darf! - danach muss er als Gebrauchtwagen deklariert sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Kunde, der ein Neufahrzeug BESTELLT 100 km akzeptieren muss, weil der Händler damit Probefahrten veranstaltet oder zum Brötchen holen fährt!

Mir ging es erst einmal um die Definition des Begriffs Neuwagens.

Bis zur Bezahlung ist es das Fahrzeug des Händlers und er kann damit (theoretisch) machen, was er will. Letzlich müsste man das noch einmal gerichtlich klären lassen.

Ich glaube aber nicht, dass der Händler den Aufwand treiben wird den Wagen aufzubereiten, um damit eine Probefahrt anzubieten oder irgendwelche Privatfahrten zu machen, außerdem ist die Gefahr viel zu groß, dass das Fahrzeug beschädigt wird und man dann den Vertrag nicht erfüllen kann! Die Lieferzeiten betragen ja schließlich bei manchen Fahrzeugen bis zu 6 Monaten! Ein repariertes Fahrzeug ist mit Sicherheit kein Neuwagen mehr. ^^

VGR

Zitat:

Ich glaube aber nicht, dass der Händler den Aufwand treiben wird den Wagen aufzubereiten, um damit eine Probefahrt anzubieten oder irgendwelche Privatfahrten zu machen, außerdem ist die Gefahr viel zu groß, dass das Fahrzeug beschädigt wird und man dann den Vertrag nicht erfüllen kann!

Soetwas in der Richtung habe ich allerdings bereits erlebt. Zwar bei einem Gebrauchtwagen vom Händler aber immerhin: Bei Besichtung und Vertragsabschluss alles in Ordnung. Bei Abholung riesen Beule in der Beifahrertür und Spiegelkappe ab. Und so (!) wollte der Händler mir den Wagen übergeben. Frechheit.

Das bedeutet, ich schließe nicht aus das auch Privatfahrten mit noch nicht übergebenen Fahrzeugen gemacht wird, jedoch nur bei Gebrauchtwagen, bei Neuwagen sicherlich nicht!

Zitat:

Original geschrieben von robert_do



Zitat:

Original geschrieben von allo78


so weit ich weiß bezog sich dieses Gerichtsurteil nur darauf, dass ihn der Händler bis zu diesen Werten als Neuwagen anbieten darf! - danach muss er als Gebrauchtwagen deklariert sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Kunde, der ein Neufahrzeug BESTELLT 100 km akzeptieren muss, weil der Händler damit Probefahrten veranstaltet oder zum Brötchen holen fährt!
Mir ging es erst einmal um die Definition des Begriffs Neuwagens.
Bis zur Bezahlung ist es das Fahrzeug des Händlers und er kann damit (theoretisch) machen, was er will. Letzlich müsste man das noch einmal gerichtlich klären lassen.
Ich glaube aber nicht, dass der Händler den Aufwand treiben wird den Wagen aufzubereiten, um damit eine Probefahrt anzubieten oder irgendwelche Privatfahrten zu machen, außerdem ist die Gefahr viel zu groß, dass das Fahrzeug beschädigt wird und man dann den Vertrag nicht erfüllen kann! Die Lieferzeiten betragen ja schließlich bei manchen Fahrzeugen bis zu 6 Monaten! Ein repariertes Fahrzeug ist mit Sicherheit kein Neuwagen mehr. ^^
VGR

natürlich könnte er, solange ihm der Wagen noch gehört, theoretisch damit machen was er will. Allerdings, da es sich ja um eine Bestellung handelt, weiß er ja genau, dass der Wagen (außer der Kunde zahlt nicht) schon verkauft ist. Macht er trotzdem damit was er will, erfüllt er eben die Vertragsbedingungen nicht - und wie ich geschrieben habe, ich würde ihn dann nicht abnehmen. Wenn er aber den Km-Zähler reseten kann, ist es mir ja im Zweifel nicht möglich nachzuweisen DASS er vertragsverletztende Dinge mit dem Fahrzeug gemacht hat.

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