Kia Sportage als Re-Import aus Polen ohne Kfz-Brief
Ein Händler (Re-Importeur) in Köln verkauft Kia-Sportage als Re-Import aus Polen ohne Kfz-Brief an. Ich weiß, das klingt nicht gut, ist aber so. Der Händler machte einen soliden Eindruck.
Wer hat sich auch schon auf so ein Geschäft eingelassen? Mit welchen Erfahrungen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von AgentHasenbeutel007
wo erhälst du beim Selbstimport im europäischen Ausland einen dt. Brief dazu ...
Willkommen in der Gegenwart: Es gibt keinen deutschen Fahrzeugbrief mehr.
Zitat:
Original geschrieben von AgentHasenbeutel007
ps. diverse Händler haben die Kia seit April 2012 auf dem Hof stehen, weil die Keiner will.
🙄
Deine Beiträge kann man nur als Witz ansehen.
28 Antworten
Zitat:
Mir wäre auch neu das(s) ein EU Händler ein(en) Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II austellt.
Man sollte seine eigene Unwissenheit nicht zum Maßstab für alle erklären.
Für meinen Sportage 2,7 aus Holland, bekam ich vom EU Händler den erstellten "Brief" + die CoC Bescheinigung vorab per Post zugesandt und konnte das Fahrzeug fertig zugelassen mit den Kennzeichen beim Händler abholen. Zahlung vor Ort mit bankbestätigtem Scheck.
Liegt einfach am Händler.
Hi,
auch wenn es die meisten glauben,der Brief bzw. Zulassungsbestätigung II ist kein Eigentumsnachweis.
Dieses Dokument sagt höchstens aus wer der aktuelle halter ist,der Besitzer kann aber auch eine andere Person sein. Ein höchst komplexes Thema 😉
Grundsätzlich würde bei so einem Kauf aber ein Fahrzeug bevorzugen bei dem der importeur schon deutsche papiere besorgt hat.
Schließlich kosten die papiere sonst ja auch nochmals was auf der Zulassungsstelle.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,auch wenn es die meisten glauben,der Brief bzw. Zulassungsbestätigung II ist kein Eigentumsnachweis.
Dieses Dokument sagt höchstens aus wer der aktuelle halter ist,der Besitzer kann aber auch eine andere Person sein. Ein höchst komplexes Thema 😉
Grundsätzlich würde bei so einem Kauf aber ein Fahrzeug bevorzugen bei dem der importeur schon deutsche papiere besorgt hat.
Schließlich kosten die papiere sonst ja auch nochmals was auf der Zulassungsstelle.Gruß Tobias
jo so sieht es aus. Zulassungsbestätigung II ist kein Eigentumsnachweis. Am Ende ist auch nur stückpapier. Ist nicht schlecht wenn man es hat. Freund von mir arbeitet bei Verkehrsamt und wie oft kommen da Eigentümer und wollen ihr Autoverkaufen und finde ihren Brief nicht mehr wieder 😁 Kostet Geld, aber es wird ein neue ausgestellt. Nur die Fahrzeugnummer (oder wie die auch heißt) sollte noch zu erkennen sein und sollte möglichst nicht abgeschliefen sein 😁
Eigentlich kann der Importeur auch schon die Papiere usw. besorgen. Ist überhaupt kein Ding und der macht das nicht umsonst. Die deutschen Händler machen dass aber auch nicht umsonst.
Zitat:
Original geschrieben von FLEXI050
Man sollte seine eigene Unwissenheit nicht zum Maßstab für alle erklären.Zitat:
Mir wäre auch neu das(s) ein EU Händler ein(en) Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II austellt.
Für meinen Sportage 2,7 aus Holland, bekam ich vom EU Händler den erstellten "Brief" + die CoC Bescheinigung vorab per Post zugesandt und konnte das Fahrzeug fertig zugelassen mit den Kennzeichen beim Händler abholen. Zahlung vor Ort mit bankbestätigtem Scheck.
Liegt einfach am Händler.
das ist aber echt ein netter Service. So spart man sich die Roten Kennzeichen. Hier hat man auch volle Garantie.
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Zitat:
Hier hat man auch volle Garantie.
Das wiederum stimmt leider nicht.
Bei meinem Fahrzeug trat ein Schaden an den vorderen Querlenkern auf, eigentlich klarer Garntiefall, der von KIA D wegen abgelaufener (14 Tage) Garantiezeit ablehnend beschieden wurde.
Das Serviceheft war mit Datum der 1. Zulassung ausgestellt (Garantie ab Tag der 1. Zulassung. Wurde mir nach 1 Woche zugesandt.)
allerdings vom Holland-Händler mit Auslieferung an den deutschen EU-Händler bei KIA als verkauft gemeldet. Dazwischen lagen eben diese 14 Tage.
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Dieses Dokument sagt höchstens aus wer der aktuelle halter ist,der Besitzer kann aber auch eine andere Person sein. Ein höchst komplexes Thema 😉
Möglich, dass bei einem Rechtstreit der Jenige das Fahrzeug bekommt, der letztendlich den Fahrzeugschein in der Hand hält. Wer steht doofer da: Der Jenige mit dem Brief in der Hand und dem Auto vor der eigenen Haustüre oder der Jenige ohne Brief und ohne Auto vor der eigenen Hütte,
unabhängig einer
IndizfunktionZitat:
Original geschrieben von FLEXI050
Das wiederum stimmt leider nicht.Zitat:
Hier hat man auch volle Garantie.
Bei meinem Fahrzeug trat ein Schaden an den vorderen Querlenkern auf, eigentlich klarer Garntiefall, der von KIA D wegen abgelaufener (14 Tage) Garantiezeit ablehnend beschieden wurde.
Das Serviceheft war mit Datum der 1. Zulassung ausgestellt (Garantie ab Tag der 1. Zulassung. Wurde mir nach 1 Woche zugesandt.)
allerdings vom Holland-Händler mit Auslieferung an den deutschen EU-Händler bei KIA als verkauft gemeldet. Dazwischen lagen eben diese 14 Tage.
ok 14 Tag ... da hast aber pech gehabt. Ein guter Beweis, dass EU Fahrzeuge nicht gern gesehen bei Hersteller und dass die nie eine volle Garantie haben.
Als ich noch den Suzuki Swift hat, dann hat mir tatsächlich die Garantieverlengerung auf 5 jahre verweigert, weil ich ein EU Fahrzeug hatte.
Bei EU Fahrzeugen hat man einige Nachteile. Ich würde lieber vergleichen, weil so groß ist der Preisunterschied nicht mehr ... so wie früher.
die Garantie beginnt mit dem tag der Erstzulassung, nicht da wo der deutsche Importeur den Wagen in Holland auf den Trailer packt.
FALSCH!
Hallo , meinst du das Autozentrum Matthes wenn es das ist ist das ein seriöser Händler. Ich habe auch einen Sportage über diesen Händler gekauft mit allen Papieren und man kann ihn ganz normal als PKW in Deutschland zulassen.