KFZ zu gewerblichen Konditionen leasen aber alle Kosten selber tragen!?

Hallo,

Ich bin auf der Suche nach einem schicken Neuwagen und habe mir diverse Leasingangebote eingeholt. Ich bin als Einzelunternehmer tätig und würde das Auto sowohl privat als auch geschäftlich zu jeweils ca. 50% nutzen. Entsprechend würden beiden Leasingformen, also privat oder geschäftlich in Frage kommen. Für geschäftliches Leasing habe ich aufgrund höherer Rabatte die deutlich besseren Leasingangebote bekommen. Jetzt bin ich gerade am hin- und her rechnen bezüglich 1%-Regelung, Fahrtenbuch, usw. Das ist in meinem speziellen Fall der Berufsausübung aber alles ganz schön kompliziert, weshalb ich einfach überlege den Wagen doch privat zu leasen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Kann ich beim Händler theoretisch meinen Gewerbeschein auf den Tisch legen und einen Leasingvertrag zu gewerblichen Konditionen abschließen, aber den Wagen inklusive aller Kosten und Steuern wie beim Privatleasing behandeln und aus eigener Tasche zahlen?

Also nur damit ihr mich nicht falsch versteht. Ich will nichts illegales machen und auch keine Steuern hinterziehen. Ich frage mich nur ob es möglich ist die günstigen Rabatte beim Händler für Gewerbetreibende abzugreifen ohne mich danach mit 1%-Regelung oder Fahrtenbuch rumägern zu müssen. Stattdessen zahle ich brav alle Steuern und Kosten für das Auto selber und würde das nicht steuerlich geltend zu machen.

Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Du musst 2 Dinge komplett voneinander trennen:
- den Kauf des Fahrzeugs
- die steuerliche Behandlung des Fahrzeugs

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun!
Der Leasinggeber darf sein Angebot gestalten, wie er möchte. Ob er gegen Vorlage eines Gewerbescheins ein günstigeres Angebot macht als ohne, interessiert das Finanzamt nicht. Er kann genauso einen höheren Rabatt für Blondinen oder Rentner einräumen.

Für das Finanzamt ist wiederum nur relevant, ob das Fahrzeug in den Betrieb eingebracht wird oder nicht. Falls nicht, ist es dein Privatvergnügen und du kannst für die beruflich gefahrenen Kilometer 30 Cent ansetzen.

Ich fahre z.B. auch ein Leasingfahrzeug zu "Gewerbekonditionen", ohne dass das auch nur ansatzweise über das Finanzamt läuft.

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Zitat:

@Nico123456789_ schrieb am 5. Februar 2021 um 13:42:11 Uhr:


Hey grüß dich,
Ich habe leider genau das gleiche Problem. Da es die gleiche Prämie auch für private Personen gibt und es sich um einen echten Zuschuss handelt denke ich, dass es nicht weiter steuerlich beachtet werden muss.

Hast du jetzt schon eine Lösung gefunden? Ich habe 4.500€ als Sonderzahlung zahlen müssen und habe jetzt Angst, dass ich das Geld nicht zurück erstattet werden kann...
Beste Grüße
Mirco

Hey!
Ich habe den identischen Fall.
Ich habe das einen Passat GTE über die Firma geleast (aufgrund der Konditionen). Er ist auch über die Firma angemeldet, Kosten trage ich komplett privat. Vers ist auch privat.
Zu dem Zweck haben wir einen Überlassungsvertrag abgeschlossen, der die Übernahme aller Kosten beinhaltet. Alles kein Thema und völlig sauber, da das Fz nicht in die Firma eingebracht wird.
Doof wird es nur bei der BAFA.
Ich habe 4.500,00 zzgl MwSt. überwiesen (Du sicherlich auch) es gibt in dem Fall aber nur € 4.500.00 ohne MwSt. zurück.
Hier musst Du eine Lösung finden.

Wäre es denn dann schätzungsweise möglich diese einfach als Privatperson zu beantragen, da der Wagen ansonsten ja auch wie ein Privatleasing behandelt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Alessio Hube

Zitat:

@alezzio.h schrieb am 6. März 2021 um 16:07:50 Uhr:


Wäre es denn dann schätzungsweise möglich diese einfach als Privatperson zu beantragen, da der Wagen ansonsten ja auch wie ein Privatleasing behandelt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Alessio Hube

Nein! Es ist der Halter anzugeben!

Hallo,
hat schon wer Erfahrungen, wie es mit der Prämie läuft, wenn das Auto über Firmenkonditionen Privat bezahlt wird?

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Zitat:

@_Mettigel schrieb am 14. Juli 2021 um 23:36:29 Uhr:


Hallo,
hat schon wer Erfahrungen, wie es mit der Prämie läuft, wenn das Auto über Firmenkonditionen Privat bezahlt wird?

Welche Prämie?

Vermutlich die von der BaFa

Zitat:

@_Mettigel schrieb am 14. Juli 2021 um 23:36:29 Uhr:


Hallo,
hat schon wer Erfahrungen, wie es mit der Prämie läuft, wenn das Auto über Firmenkonditionen Privat bezahlt wird?

Der Halter muss auch der Antragsteller sein.

Wenn Dein Vater Einzelunternehmer ist, ist das kein Problem. Dann ist Herr XY als Einzelunternehmer der Halter und der Her XY ist auch der Antragsteller bei der Bafa. Welche Konto-Nr. man bei der Bafa für die Auszahlung angibt, spielt ja keine Rolle.

Da Du ja beim Leasingvertrag (den Du bei der Bafa hochladen mußt) Deine private Kontonummer für die Abbuchung der Leasingraten angibst, ist diese ja dann auch identisch mit der Kontonummer, die Du für die Auszahlung der Prämie angibst.

Mich beschäftigen ähnliche Überlegungen. Ich würde gerne ein Fahrzeug gewerblich über meine GbR leasen aber dann gar nicht betrieblich nutzen bzw. bei der GbR ansetzen. In diesem Zusammenhang beschäftigt mich eine Frage zum Bafa Umweltbonus. Müsste man diesen in solch einem Fall (Gewerbeleasing ohne steuerliche Ansetzung) dann nicht korrekterweise trotzdem als Betriebseinnahme verbuchen?

Du zahlst einfach ausschliesslich alles Privat. Dazu zählt auch die Bafa Anzahlung. Später bekommst du dann deine Bafa Anzahlung wieder zurück auf dein privates Konto.

Zitat:

@munition76 schrieb am 13. August 2021 um 00:18:41 Uhr:


Du zahlst einfach ausschliesslich alles Privat. Dazu zählt auch die Bafa Anzahlung. Später bekommst du dann deine Bafa Anzahlung wieder zurück auf dein privates Konto.

Allerdings geht die MwSt. flöten!

gelöscht

Zitat:

@htj14 schrieb am 13. August 2021 um 18:45:27 Uhr:



Zitat:

@munition76 schrieb am 13. August 2021 um 00:18:41 Uhr:


Du zahlst einfach ausschliesslich alles Privat. Dazu zählt auch die Bafa Anzahlung. Später bekommst du dann deine Bafa Anzahlung wieder zurück auf dein privates Konto.

Allerdings geht die MwSt. flöten!

Klar geht die flöten, ist ja logisch.

Dafür gibt es aber keine 1% Regelung.

Man kann nicht alles auf einmal haben. Wir sind ja nicht auf‘m Wunschkonzert.

Jeder soll ausrechnen und selber entscheiden, welche Variante in seinem Fall sinnvoller ist.

Zitat:

@munition76 schrieb am 13. August 2021 um 21:59:23 Uhr:



Zitat:

@htj14 schrieb am 13. August 2021 um 18:45:27 Uhr:


Allerdings geht die MwSt. flöten!

Klar geht die flöten, ist ja logisch.

Dafür gibt es aber keine 1% Regelung.

Man kann nicht alles auf einmal haben. Wir sind ja nicht auf‘m Wunschkonzert.

Jeder soll ausrechnen und selber entscheiden, welche Variante in seinem Fall sinnvoller ist.

Ja, das ist logisch, aber sicher nicht jedem klar. Ich rede nicht von der MwSt. auf die Raten, sondern auf die der Anzahlung.
Bei 9k Umwelt- und Herstellerbonus reden wir halt mal über 1.710,00, die Du privat in 1 Summe bezahlst und nicht wieder bekommst. Das sind bei 24 Monaten über 70,00, die man der Rate schon hinzurechnen muss und was das Konstrukt privat/Gewerbe zum Kippen bringen kann.

Darüber hinaus ist kein gefördertes Fz mit 1% zu versteuern und selbst wenn Du die 0,5 oder 0,25 nicht haben möchtest, führst Du halt Fahrtenbuch.

Hast Recht.

Bei Elektro sollte man genau hinschauen.

Diese Variante -gewerblich leasen / Privat zahlen- lohnt sich eher bei den reinen Verbrenner.

Zitat:

@htj14 schrieb am 14. August 2021 um 13:42:48 Uhr:


Ja, das ist logisch, aber sicher nicht jedem klar. Ich rede nicht von der MwSt. auf die Raten, sondern auf die der Anzahlung.
Bei 9k Umwelt- und Herstellerbonus reden wir halt mal über 1.710,00, die Du privat in 1 Summe bezahlst und nicht wieder bekommst. Das sind bei 24 Monaten über 70,00, die man der Rate schon hinzurechnen muss und was das Konstrukt privat/Gewerbe zum Kippen bringen kann.

Darüber hinaus ist kein gefördertes Fz mit 1% zu versteuern und selbst wenn Du die 0,5 oder 0,25 nicht haben möchtest, führst Du halt Fahrtenbuch.

Da ist Einiges nicht richtig bzw. nicht zu Ende gedacht.

1. In 9.000 Euro sind nicht 1.710 Euro USt, sondern nur 1.436,98 Euro enthalten.

2. Um festzustellen, ob es günstiger ist, ein Fahrzeug über Gewerbekonditionen zu kaufen und nicht über die Firma laufen zu lassen, oder alles über Privat laufen zu lassen und dann eben auch die Privatkonditionen hinzunehmen, muss man nur die jeweiligen Bruttobeträge vergleichen und kann die USt völlig unbeachtet lassen.

3. Man hat nicht immer ein Wahlrecht, ein Auto entweder dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuzuordnen. Die Zuordnung und ein mögliches Wahlrecht richtet sich nach der Rechtsform und der tatsächlichen Nutzung. Da jeder Unternehmer dringend einen Steuerberater an seiner Seite haben sollte, sollte dieser der erste Ansprechpartner sein, um sich die Situation in seinem speziellen Einzelfall erläutern zu lassen. Allgemeine Beratungen sind im Recht und insbesondere im Steuerrecht nur sehr eingeschränkt möglich.

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