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KFZ wird für 1 Jahr nicht benutzt

Themenstarteram 14. Juli 2018 um 7:07

Hallo !

Ich bin das ganze Jahr 2019 nicht in Deutschland und will daher mein Auto ungenutzt in der Garage lassen.

Somit Steuer und Versicherung einsparen.

Standort ist der Landkreis Rastatt in BW.

Danach das Auto wieder anmelden und nach Möglichkeit die alten EU-Kennzeichen wieder verwenden.

Habt Ihr Tipps für mich, wie ich das am besten und kostengünstigsten mache ?

Gibt es so was wie vorübergehend Stilllegen ?

Oder gibts nur An-u. Abmeldung ?

Wie werden denn die alten Kennzeichen entwertet ? Werden die gelocht oder so ?

Brauch ich dann sowieso neue Schilder ?

Dann Fragen zum Tüv, der endet bei dem Wagen im November.

Ist es sinnvoll den sofort zu erneuern oder vielleicht erst, wenn ich im Februar 2020 wieder in Deutschland bin ?

Frage mich nur, wie komme ich dann zum Tüv, wenn das Fahrzeug keinen Tüv mehr hat ?

Tageszulassungen sind glaube ich sehr teuer und darf man damit überhaupt ohne Tüv fahren ?

Ihr seht, ich habe wenig Ahnung von der Sache.......

Fragen über Frage, hoffentlich habt Ihr Antworten für mich.

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21 Antworten

Je nach Wert des Fahrzeugs würde ich nicht auf die Versicherung verzichten, da Brand oder Diebstahl sonst zum Problem werden.

Themenstarteram 14. Juli 2018 um 7:38

Zitat:

@hydrou schrieb am 14. Juli 2018 um 09:18:47 Uhr:

Je nach Wert des Fahrzeugs würde ich nicht auf die Versicherung verzichten, da Brand oder Diebstahl sonst zum Problem werden.

Hallo und Danke für deine Antwort.

Das ist ein einfacher Wagen, laut Internet noch 4000€ Wert.

Alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

Den Wagen kannst Du stillegen. Nach meinem Wissen bleiben die Kennzeichen erhalten, ich würde das Auto vorher "tüven".

Bleibt die Frage, ob sich das alles lohnt. Das Auto abmelden, unversichert in der Garage stehen lassen, Auto wieder anmelden bedeutet trotzdem Zeit, Aufwand, Geld und Risiko. Das würde ich mal ins Verhältnis zu Steuer und Versicherung setzen, das ich hier leider nicht beurteilen kann.

In meinem Fall würde das etwa 400 Euro im Jahr bedeuten. Dafür stelle ich den Karren einfach ab, brauche mich um nichts zu kümmern, habe keine Lauferei oder schlaflosen Nächte und habe nach meiner Rückkehr sofort ein fahrbereites Auto zur Verfügung. Mir wäre das das Geld, ohne Berücksichtigung von Gebühren für Ab- und Anmeldung, wert.

Stichwort Ruheversicherung, hier ein Auszug aus den Bedingungen:

Die Ruheversicherung stellt sicher, dass für Ihr vorübergehend außer Betrieb gesetztes Fahrzeug Versicherungsschutz besteht, nachdem Sie es bei der KFZ-Zulassungsstelle abgemeldet haben. Die Zulassungsbehörde informiert uns automatisch über die Abmeldung. Somit bedarf es keiner Kündigung.

Ihr Vorteil

Die Ruheversicherung tritt ab dem Tag der Abmeldung/Außerbetriebssetzung ein und ist beitragsfrei. Sie gilt bis maximal 18 Monate. So lange haben Sie einen nicht beendeten, ruhenden und beitragsfreien Kfz-Vertrag.

Ab dem 18. Monat wird Ihr Versicherungsvertrag automatisch beendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Mit der Abmeldung/Außerbetriebssetzung erstatten wir Ihnen ein dabei entstehendes Guthaben tagesgenau.

Welchen Versicherungsschutz habe ich in der Ruheversicherung?

Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.

Der Ruheversicherungsschutz umfasst

die Haftpflichtversicherung und die Umweltschadensversicherung

die Teilkaskoversicherung, wenn für das versicherte Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkasko bestand, sowie darüber hinaus Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter, wenn für das versicherte Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Vollkasko bestand.

Weiterhin besteht Versicherungsschutz für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen, die Ihnen von der Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren zugeteilt oder für Sie reserviert wurden. Dies sind z. B. Fahrten zur An- und Abmeldung, Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.

Welche Pflichten habe ich während der Ruheversicherung?

Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. ein geschlossener Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen.

Themenstarteram 14. Juli 2018 um 9:34

Zitat:

Weiterhin besteht Versicherungsschutz für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen, die Ihnen von der Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren zugeteilt oder für Sie reserviert wurden. Dies sind z. B. Fahrten zur An- und Abmeldung, Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.

Das hört sich schon mal gut an, werde natürlich bei meiner Versicherung nachfragen, ob das bei denen auch so ist.

Was sind ungestempelte Kennzeichen ?

Sind das Tageszulassungen ?

Was kostet eigentlich so eine Tageszulassung ?

Ich habe für das Auto nur eine Haftpflichtversicherung, da fällt das mit dem Diebstahlschutz und Feuerschutz dann sowieso weg, wenn ich das richtig verstehe.

Bei der Abmeldung der Zulassung sstelle mitteilen dass das Kennzeichen für dieses KFZ reserviert bleiben soll, dann könntest du mit dem KFZ direkt zur HU und zur Zulassungsstelle fahren wenn du wieder da bist.

Ich würde die HU vorher machen. Wenn er wieder kommt, ist die HU mindestens 13 Monate abgelaufen, d.h. neue HU im Januar 2020 kostet min. 20% mehr, da ein erhöhter Untersuchungsaufwand nötig ist und wenn er die neue Plakette nicht bekommt, fährt er mit der alten (grünen) Plakette durch die Gegend.

 

Wenn das die Polizei oder die Verkehrsüberwachung sehen und bemängeln, kostet das mal eben 60 oder 70 €uro und einen Punkt in Flensburg.

 

Teilkasko ab sofort einschließen - evtl. mit hoher SB, je nachdem wie hoch der Beitrag ist - und so die spätere Ruheversicherung in TK automatisch mit dabei haben.

Themenstarteram 14. Juli 2018 um 11:05

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 14. Juli 2018 um 12:14:03 Uhr:

Ich würde die HU vorher machen. Wenn er wieder kommt, ist die HU mindestens 13 Monate abgelaufen, d.h. neue HU im Januar 2020 kostet min. 20% mehr, da ein erhöhter Untersuchungsaufwand nötig ist und wenn er die neue Plakette nicht bekommt, fährt er mit der alten (grünen) Plakette durch die Gegend.

Wenn das die Polizei oder die Verkehrsüberwachung sehen und bemängeln, kostet das mal eben 60 oder 70 €uro und einen Punkt in Flensburg.

Teilkasko ab sofort einschließen - evtl. mit hoher SB, je nachdem wie hoch der Beitrag ist - und so die spätere Ruheversicherung in TK automatisch mit dabei haben.

Vielen Dank für diese wichtigen Hinweise.

Ich wusste gar nicht dass eine HU bei zuvor abgemeldetem Auto teurer ist, als wenn man noch mit gültiger HU vorbeifährt.

Die HU wird schon 20% teurer, wenn man sie mehr als 2 Monate überzieht. Deshalb schrieb ich auch mindestens 20% mehr.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 14. Juli 2018 um 13:09:37 Uhr:

Die HU wird schon 20% teurer, wenn man sie mehr als 2 Monate überzieht. Deshalb schrieb ich auch mindestens 20% mehr.

die wollen auch geld verdienen, nachdem sie damals mit den verkürzten laufzeiten bei späteren stempel holen verloren haben...

1.) Bei Überziehung um mehr als zwei Monate kostet die HU nicht mindestens 20 % mehr, sondern 20 % mehr. Eine Staffelung (40 % bei mehr als 4 Monaten usw.) gibt es da (noch) nicht.

2.) 13 Monate überziehen und 20 % mehr zahlen dürfte - sofern kein Bußgeldbescheid dazu kommt, immer noch günstiger, als jetzt eine HU und dann 13 Monate stehen lassen.

3.) Wenn das Auto abgemeldet wird, brauchst du (aus der Erinnerung heraus) bei der um 13 Monate "überzogenen" HU keinen Aufschlag zahlen, weil das Auto halt abgemeldet war.

4) Wenn das Auto zugelassen bleiben sollte, müsste er eigentlich auch zur HU. Unabhängig davon, ob die Kiste nur in der Garage steht oder auch gefahren wird.

5) Wenn du das Kennzeichen behalten möchtest, kläre das vorher mit dem StVA ab, ob die das für ein Jahr reservieren. Alternative wäre ein Kurzzeitkennzeichen für einen Monat.

Zitat:

@r2d2_c-3po schrieb am 14. Juli 2018 um 11:34:27 Uhr:

 

Was sind ungestempelte Kennzeichen ?

das sind Kennzeichen, die vom Straßenverkehrsamt für das Fahrzeug zugeteilt worden sind. Normaler Vorgang bei länger abgemeldetem Fahrzeug:

Auf dem Amt ein neues Kennzeichen zuteilen lassen, Schilder anfertigen, montieren und dann zum TÜV.

Mit bestandener HU zum Amt und Plaketten kleben lassen.

Zitat:

Sind das Tageszulassungen ?

Nein

Zitat:

Was kostet eigentlich so eine Tageszulassung ?

ca 50-80€

 

Themenstarteram 15. Juli 2018 um 7:58

Zitat:

das sind Kennzeichen, die vom Straßenverkehrsamt für das Fahrzeug zugeteilt worden sind. Normaler Vorgang bei länger abgemeldetem Fahrzeug:

Auf dem Amt ein neues Kennzeichen zuteilen lassen, Schilder anfertigen, montieren und dann zum TÜV.

Mit bestandener HU zum Amt und Plaketten kleben lassen.

Das wäre natürlich der optimale Vorgang.

Kostet dieser Vorgang nochmals extra ?

Die 50-80€ bezieht sich ja auf die Tageszulassung, um die es sich in dem Fall dann nicht handelt.

Wenn die bei unserer Zulassungsstelle meine alten Kennzeichennummer für ein Jahr reservieren, könnte ich meine alten Schilder wieder verwenden.

Sind normale Kosten einer "Wiederzulassung".

Hier bei uns wird für maximal 90 Tage ein Kennzeichen reserviert.

Also vorher nachfragen, wie lange es möglich ist.

Je nach Stadt, oder Landkreis kann es sein, dass dein Kennzeichen nach einem Jahr noch verfügbar ist.

Falls nicht, entstehen weitere Kosten für die neuen Schilder.

Wie bereits vorgeschlagen, sollte man die Kosten der Ab- und Anmeldung mit den ersparten Kosten vergleichen.

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