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KFZ-Widerruf rückwirkend
Hallo zusammen,
ich fahre seit dem 23.12.2014 ein Auto. Dieses wurde auch auf mich angemeldet und es wurde für mich ein Versicherungsvertrag abgeschlossen (mein Vater hatte eine Vollmacht).
Gestern (05.02.2015) habe ich aber erst meinen KFZ-Versicherungsvertrag per Post bekommen, und habe diesen heute widerrufen. (Ich habe bis jetzt noch nichts gezahlt)
Kann mir jemand sagen, wie genau ich jetzt weiter vorgehe ? Den Zeitraum vom 23.12.2014 bis heute muss ich ja trotzdem rückwirkend versichern. Kann ich einen Vertrag bei einer anderen Versicherung abschliessen und das Auto bei denen rückwirkend bis heute versichern ?
-Das Auto hat keine Schäden und war in keinen Unfall verwickelt oder ähnliches.
Ich möchte das Auto weiter fahren, es soll also nicht abgemeldet werden.
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Hier wird wieder ganz schön viel Bullshit produziert.
Viel Spaß beim bemerken was "ältere Rechte" bedeutet, wenn du das Fahrzeug wieder anmeldest und dann den Versicherer wechselst
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19 Antworten
Schau in die AKB der Versicherung, dort steht wie die verfahren
Das rückwirkend versichern wird schwierig bzw fast unmöglich
Meiner Meinung nach solltest du den bisher bestehenden Vertrag erst Widerrufen wenn du einen Versicherer gefunden hast der dich Rückwirkend nimmt. Ansonsten hast du ein Problem welches letztlich sogar dein Führerschein betreffen könnte!
Ich hoffe bei der Aussage "Ich habe noch nicht gezahlt" dass es sich um einem erteilten Abbuchungsauftrag handelt welche die Versicherung noch nicht durchgeführt hat oder du bisher noch keine Zahlungsaufforderung bekommen hast.
Warum willst du eigentlich wechseln?
Grüße
Steini
Ich habe das jetzt insoweit geklärt, als das ich mein Auto heute abmelde.
mit "Ich habe noch nicht gezahlt" meine ich, das ich gestern erst die Vertragsunterlagen bekommen habe, und direkt widerrufen habe.
Aber soweit ich das jetzt mit der Versicherung geklärt habe, werde ich mein Auto nun einfach abmelden und dann sehen was ich mache.
Was soll das bringen? außer zusätzlichen Kosten
Es gibt in der KH keinen Widerruf ab Beginn, sollte es dennoch gemacht werden ist es eine Kulanz (auf Anfrage) oder Faulheit des MA der Versicherung.
Dein alter Versicherer muss deinen Vertrag zum Tag des Eingangs des Widerspruchs abrechnen. Dein neuer Versicherer hinterlegt ab diesem Tag eine neue eVBÜ bei der Zulassung.
Hier wird wieder ganz schön viel Bullshit produziert.
Viel Spaß beim bemerken was "ältere Rechte" bedeutet, wenn du das Fahrzeug wieder anmeldest und dann den Versicherer wechselst
Sofern dir ein Widerrufsrecht zusteht, solltest du in den AKB nach der Widerrufsbelehrung suchen und lesen, was dort geschrieben steht
Zitat:
@Hundertsassa schrieb am 6. Februar 2015 um 13:06:50 Uhr:
Hier wird wieder ganz schön viel Bullshit produziert.
Viel Spaß beim bemerken was "ältere Rechte" bedeutet, wenn du das Fahrzeug wieder anmeldest und dann den Versicherer wechselst
Wenn er korrekt widerrufen hat, gibt es keine Probleme, kostet nur extra und zahlen muss er für den genossenen Versicherungsschutz i.d.R. auch
@ celica1992....das kostet niemals etwas extra, seit wann wird ein gesetzliches Widerspruchsrecht mit Strafzahlung erschwert oder sanktioniert?
Wer glaubst du bezahlt den Versicherungsschutz bis zum Eingang des Widerrufes bei der Versicherung?
Mit Extra meine ich das An- und Abmelden
den bezahlt der Kunde, An- und Abmelden ist aber bei Widerspruch nicht nötig
Das sag dem TE
Hallo,
das Widerrufsrecht kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsschein und sonstiger Unterlagen nach §7 VVG ausgeübt werden (§8 VVG).
Die Rechtsfolgen ergeben sich aus §9 VVG. Der Versicherer hat Anspruch auf die Prämie bis zum Zeitpunkt des Widerrufes.
VS besteht bis zum Zeitpunkt der Widerrufserklärung.
Alles im allen solltest Du Dir auf jeden Fall erst einmal eine Alternative suchen, bevor Du den Widerruf aussprichst. Oftmals ist der Widerruf m.E. nach eine nicht durchdachte Kurzschlussreaktion, weil der Versicherer den Antrag nicht 1:1 angenommen hat. Dann wird aus Prinzip widerrufen ohne darüber nachzudenken, was dies bedeutet.
Gruß Phaet
Der TE ist immer noch die Antwort schuldig, warum er den Vertrag nach etwa ein-einhalb Monaten widerrufen hat.
Hat Daddy (mit deiner Vollmacht ausgestattet) bei einer deiner Meinung nach zu teuren Versicherung unterschrieben?