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Kfz vom Händler in Deutschland gekauft, EU Fahrzeug aus Belgien mit repariertem Unfallschaden

Themenstarteram 27. Februar 2018 um 12:45

Hallo,

ich denke das ich hier richtig bin, wenn nicht bitte korrigieren.

Diese, meine Angelegenheit liegt schon bei Gericht.

Ich habe in Deutschland eine Kfz bei einem Händler gekauft. Das Fahrzeug war vorher in Belgien zugelassen.

Danach ein Eintrag in Deutschland in der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Also ein Eintrag aus Deutschland und jetzt mein Eintrag.

In der Zulassungsbescheinigung Teil II steht: Das Fahrzeug war bisher im Ausland zugelassen.

Dazu die erste Frage, wenn das Fahrzeug jetzt abgemeldet wird und dann wieder angemeldet wird,

gibt es ja eine neu Zulassungsbescheinigung Teil II. Kommt dann dieser Eintrag: Das Fahrzeug war bisher im Ausland zugelassen, wieder in die Zulassungsbescheinigung?

Im nach hinein stellte sich heraus dass das Kfz 3 Unfallschäden in Belgien hatte.

Der Vorbesitzer vor mir will nicht mit mir kommunizieren.

Das Ganze liegt schon bei Gericht.

Ist es möglich in Belgien eine Anfrage über den/die Vorbesitzer zu machen, wenn ja wo und wie?

Gibt es noch irgendwelche Möglichkeiten irgendwie an Informationen des/der Vorbesitzer in Belgien zu kommen?

Danke schon mal!

Beste Antwort im Thema
am 3. März 2018 um 8:17

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 3. März 2018 um 07:42:48 Uhr:

Es geht nicht unbedingt darum festzustellen ob und welche Schäden das Fahrzeug hatte (denke dafür hat der TE Beweise), sondern darum ob der deutsche Verkäufer von den Schäden gewusst hat.

Und dazu kann der belgische Vorbesitzer schon sehr nützlich sein.

Dazu muss der Deutschland ansässigen Händler schon direkt von dem belgischen Vorbesitzer auch mit und unter seinem Namen das Fahrzeug eingekauft haben, so dass die Beweiskette wasserdicht ist.

Auch wenn der in Deutschland ansässige Autohändler bei einem Autohändler in Belgien gekauft hat, lässt sich wieder beweisen nachvollziehen, es sei denn die Händler kennen sich untereinander, und sind dann auch wieder einen Weg, einen Strohmann dazwischen zu schieben.

Oft genug werden aber andere Person dazwischen geschoben, die dann nicht mehr auffindbar sind.

Schon ist die Beweiskette unterbrochen.

Autohändler kurdischer Herkunft machen so etwas ganz gerne.

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Themenstarteram 2. März 2018 um 18:57

Wenn ich den Halter hätte, wäre einiges einfacher.

Zitat:

@Motortalker11 schrieb am 2. März 2018 um 19:57:46 Uhr:

Wenn ich den Halter hätte, wäre einiges einfacher.

Um reparierte Unfallschäden festzustellen gibts eigentlich Gutachter. Dafür brauchst du nicht den Erstbesitzer. War dein Auto schon beim Gutachter?

Oder: wie wurde festgestellt dass das Fahrzeug 3 Schäden in Belgien hatte?

Es geht nicht unbedingt darum festzustellen ob und welche Schäden das Fahrzeug hatte (denke dafür hat der TE Beweise), sondern darum ob der deutsche Verkäufer von den Schäden gewusst hat.

Und dazu kann der belgische Vorbesitzer schon sehr nützlich sein.

am 3. März 2018 um 8:17

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 3. März 2018 um 07:42:48 Uhr:

Es geht nicht unbedingt darum festzustellen ob und welche Schäden das Fahrzeug hatte (denke dafür hat der TE Beweise), sondern darum ob der deutsche Verkäufer von den Schäden gewusst hat.

Und dazu kann der belgische Vorbesitzer schon sehr nützlich sein.

Dazu muss der Deutschland ansässigen Händler schon direkt von dem belgischen Vorbesitzer auch mit und unter seinem Namen das Fahrzeug eingekauft haben, so dass die Beweiskette wasserdicht ist.

Auch wenn der in Deutschland ansässige Autohändler bei einem Autohändler in Belgien gekauft hat, lässt sich wieder beweisen nachvollziehen, es sei denn die Händler kennen sich untereinander, und sind dann auch wieder einen Weg, einen Strohmann dazwischen zu schieben.

Oft genug werden aber andere Person dazwischen geschoben, die dann nicht mehr auffindbar sind.

Schon ist die Beweiskette unterbrochen.

Autohändler kurdischer Herkunft machen so etwas ganz gerne.

am 3. März 2018 um 17:36

Ob der deutsche Händler davon wusste oder nicht ist aber doch für den TE vollkommen unerheblich.

Der Händler muß sich mit TE über einen Nachlass einigen oder wandeln, ganz egal ob er Kentniss von dem vorschaden hatte oder nicht.

Nur für die Staatsanwaltschaft wäre es interessant ob der Händler Kentniss von dem Schaden hatte oder nicht. Hatte er sie hätte er sich strafbar gemacht.

Deshalb würde ich das auch recht entspannt sehen, wenn denn der / die Unfallschaden nachweislich beim Kauf bereits vorhanden war.

am 4. März 2018 um 0:25

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. März 2018 um 18:41:03 Uhr:

Deshalb würde ich das auch recht entspannt sehen, wenn denn der / die Unfallschaden nachweislich beim Kauf bereits vorhanden war.

Und wie soll das nachgewiesen werden, wenn das Auto aus Belgien kommt.?

Amtssprache in Belgien ist französisch, und das wäre schon die erste Hürde.

Themenstarteram 5. März 2018 um 16:04

Es ist sehr wichtig den Erstbesitzer zu ermitteln, der kann und muss dann nachweisen wem er das Fahrzeug verkauft hat. Der Händler muss das irgendwann auch nachweisen, wo er das Fahrzeug gekauft hat.

Nur, wenn ich das vorher heraus bekomme, habe ich mir die monatelange Wartezeit bei Gericht erspart.

Das sind jedes mal knapp 6 Monate bis ein neuer Termin verfügbar ist.

Auch der Vorbesitzer wird natürlich zu Gericht geladen, auch er muss sich erklären und wird vereidigt.

Deshalb bin ich vorher auf der Suche nach möglichst vielen Informationen, ich habe schon einige,

das letzte Glied in meiner Kette ist der Erstbesitzer, der mir noch fehlt.

Zitat:

@Motortalker11 schrieb am 5. März 2018 um 17:04:31 Uhr:

Es ist sehr wichtig den Erstbesitzer zu ermitteln, der kann und muss dann nachweisen wem er das Fahrzeug verkauft hat. Der Händler muss das irgendwann auch nachweisen, wo er das Fahrzeug gekauft hat.

Nur, wenn ich das vorher heraus bekomme, habe ich mir die monatelange Wartezeit bei Gericht erspart.

Das sind jedes mal knapp 6 Monate bis ein neuer Termin verfügbar ist.

Auch der Vorbesitzer wird natürlich zu Gericht geladen, auch er muss sich erklären und wird vereidigt.

Deshalb bin ich vorher auf der Suche nach möglichst vielen Informationen, ich habe schon einige,

das letzte Glied in meiner Kette ist der Erstbesitzer, der mir noch fehlt.

Also ich weiss ja nicht wie das in Belgien ist .

Aber ich muss sicher niemandem erzählen wann ich wem meine Autos verkauft habe . Genauso wenig wie das vereidigen ... Wie kommt man auf so einen Quatsch ?

Gruss

Themenstarteram 12. März 2018 um 11:21

Es wäre sicher sinnvoll für dich wenn du auch mal die ganzen Beiträge lesen würdest.

Könnte sein das du es dann verstehst!

 

So, habe den Erstbesitzer aus Belgien ermittelt, sollte er keine weitere Auskunft geben, wird er auch zu Gericht vorgeladen.

Weswegen?

Was erwartest Du von dem Vorbesitzer als Zeuge?

Ein professioneller Händler kann sich ggü. einem privaten Käufer nicht

mit "...wusste ich nicht..." aus der Verantwortung ziehen.

Wurde der Wagen als unfallfrei verkauft und ist es nicht gewesen?

Wurde ein Unfallschaden durch einen Sachverständigen festgestellt?

Ist klar das der Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs schon existent war?

Dann hätte u.U. der Verkäufer eine vereinbarte Eigenschaft nicht geliefert,

Nachbesserung ist nicht möglich, also Rückabwicklung.

Sollte der Verkäufer seinerseits beim Ankauf des Wagens betrogen worden sein,

kann er da noch gerichtlich tätig werden, hat aber keine Relevanz für die jetzige Szenerie.

P.S.

Vorausgesetzt Du bekommst den Belgier vor ein deutsches Gericht,

Gerichtsdolmetscher bereithalten.

Ist der Wagen als Unfallfrei verkauft worden vom Händler an dich?

Die Geschichte geht nur den Händler und den Käufer was an. Ob der Händler vom Verkäufer betrogen (Verschweigen der Unfallschäden) wurde steht auf einem anderen Blatt. Damit hat der Käufer nichts zu tun.

PS:

So entpuppen sich halt vermeintliche Schnäppchen manchmal hinterher als großer Reinfall.

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