KFZ-Versicherungswechsel und neue SF-Klasse
Liebe Motortalker,
ich weiß, dass man bei einem KFZ-Versicherungswechsel seine beim vorherigen Anbieter geltende Schadensfreiheitsklasse mit zum neuen Anbieter nehmen kann. Aber jetzt frage ich mich Folgendes:
Ich habe dieses Jahr zum ersten Mal meine eigene KFZ-Versicherung abgeschlossen und befinde mich in der SF-Klasse 1. Nächstes Jahr werde ich ja dann, sofern kein Unfall passiert, Gott bewahre, in die SF-Klasse 2 eingestuft.
Sollte ich aber zum nächsten Jahr schon meine Versicherung wechseln wollen, kann ich dann beim neuen Anbieter auch die SF-Klasse 2 bekommen? Oder würde ich dort nur die SF-Klasse 1 mitnehmen und somit nicht "aufsteigen" können?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten! Habt eine schöne Zeit!
Liebe Grüße
SweetBenji
16 Antworten
Das mit der Zweitwagen Regelung stimmt zwar.
Z.B. Bei HUK oder HUK24 kriegt man u.U. dann SF 4 Im Falle des TE geht es aber, wenn ich den Eröffnungstext richtig verstanden habe, aber um sein allerersten eigenen Haftpflicht KFZ Vertrag überhaupt.
Wäre evtl.auch noch von Bedeutung zu wissen:
Wie alt ist der TE, wie lange hat er den Führerschein, kann er eine Eigenschaft als eingetragener Fahrer bei einem anderen Halter oder Versicherung nachweisen?
Je nach Vorraussetzungen könnte er dann vielleicht bei diversen Versicherungen schauen ob er nicht irgendwo von einer noch besseren Sondereinstufung profitieren könnte.
Liebe Leute,
vielen Dank für eure Antworten! Ihr habt mich gut beraten, ich weiß jetzt Bescheid.
Liebe Grüße
SweetBenji