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KFZ-Versicherungswechsel: Ab wann ist der Versicherungsschutz gewährleistet?

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 22:08

Moin Moin,

ich hatte meine alte KFZ-Versicherung fristgerecht gekündigt und am 29.12.2017 den Online-Antrag bei der neuen Versicherung gestellt. So, jetzt ist übers Wochenende & Silvester/Neujahr nicht viel los gewesen. Den Versicherungsschein werde ich also erst in den kommenden Tagen per Post erhalten, genauso wie der Einzug der Lastschrift noch nicht erfolgt ist.

Besteht der Versicherungsschutz erst dann, wenn ich den Versicherungsschein in den Händen halte bzw. der fällige Betrag per Lastschrift abgebucht worden ist?

:confused:

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11 Antworten

Sowas in der Art hatte ich gerade in einem anderen Thread.

Steht denn in Deinen Unterlagen, dass Du vorläufige Deckung hast? Dann wäre das bereits vor der Abbuchung.

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 22:44

Zitat:

Steht denn in Deinen Unterlagen, dass Du vorläufige Deckung hast? Dann wäre das bereits vor der Abbuchung.

Jein, das Feld bei vorläufige Deckung ist leer (siehe angehängte Bilder).

Ich blättere gerade in den AKB um näheres zu erfahren...

Also ich habe gerade mal ein bißchen geschaut, weil ich es ja selber wissen muss, da ich selber gerade eine Versicherung suche. Da steht z. B. bei der VHV folgendes drin:"B.2.2 Kasko-, Kraftfahrtunfallversicherung, Schutzbriefleistungen, Fahrerschutz und

Auslandschutz

In der Kasko- und der Kraftfahrtunfallversicherung sowie bei den Schutzbriefleistungen,

beim Fahrerschutz und Auslandschutz haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz

nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz

beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt."

Das heisst, Du solltest unbedingt bei der Versicherung anrufen und Dir das bestätigen lassen. Ist das Feld leer, kann das alles heissen. Wäre mir persönlich nichts. Ich spreche hier natürlich nur von den Bedingungen bei der VHV, vielleicht ist das bei Deiner Versicherung ja anders. Sollte in den AGBs stehen.

Steht bei Deinem Anhang ja auch so drin.

Zum 30.11. gekündigt, also mit Wirkung zum 01.12. Damit ohne Versicherungsschutz, da die neue erst frühestens ab Antragsdatum laufen kann. Dann muss aber auch die Deckungszusage da sein.

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 23:16

Zitat:

@UliBN schrieb am 2. Januar 2018 um 00:12:59 Uhr:

Zum 30.11. gekündigt, also mit Wirkung zum 01.12. Damit ohne Versicherungsschutz, da die neue erst frühestens ab Antragsdatum laufen kann. Dann muss aber auch die Deckungszusage da sein.

äää sorry, mit 30.11 meinte ich den Stichtag der Kündigungsfrist. Gekündigt wurde natürlich zum 31.12. 24:00 Uhr, also Jahresende.

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 23:46

Zitat:

Also ich habe gerade mal ein bißchen geschaut, weil ich es ja selber wissen muss, da ich selber gerade eine Versicherung suche. Da steht z. B. bei der VHV folgendes drin:"B.2.2 Kasko-, Kraftfahrtunfallversicherung, Schutzbriefleistungen, Fahrerschutz und Auslandschutz

In der Kasko- und der Kraftfahrtunfallversicherung sowie bei den Schutzbriefleistungen,

beim Fahrerschutz und Auslandschutz haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz

nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz

beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt."

Das heisst, Du solltest unbedingt bei der Versicherung anrufen und Dir das bestätigen lassen. Ist das Feld leer, kann das alles heissen. Wäre mir persönlich nichts. Ich spreche hier natürlich nur von den Bedingungen bei der VHV, vielleicht ist das bei Deiner Versicherung ja anders. Sollte in den AGBs stehen.

Jo, hinsichtlich der Kasko scheint das so zu sein. Ich werde da morgen mal anrufen und nachhaken.

Zitat:

B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz: Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.

B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein

genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach C.1.2 und C.1.3.

B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz

Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen

Versicherungsschutz:

B.2.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.

Was meinen die mit "vereinbarten Zeitpunkt"? Den 01.01.2018? Habe ich seit dem 01.01.2018 vorläufige Deckung in der KFZ-Hapftpflicht oder müsse mir diese auch erst bestätigt werden?

Damit werden die den Zeitpunkt meinen, an dem der Vertrag beginnen soll. Nur hast Du ja die Police noch nicht. Deswegen lieber auf Nummer sicher gehen, nicht dass Du Dich in Sicherheit wiegst und dann ist es nicht so.

Kenne mich in diesem Paragraphendeutsch nicht so aus.

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 0:07

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 2. Januar 2018 um 00:59:48 Uhr:

Damit werden die den Zeitpunkt meinen, an dem der Vertrag beginnen soll. Nur hast Du ja die Police noch nicht. Deswegen lieber auf Nummer sicher gehen, nicht dass Du Dich in Sicherheit wiegst und dann ist es nicht so.

Kenne mich in diesem Paragraphendeutsch nicht so aus.

Willkommen im Club :D

EDIT: Ich werde gleich noch schnell 'ne eMail aufsetzen. Zusätzlich morgen dann ein Anruf bei denen.

Danke, da fühl ich mich aber nicht so wohl :D

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 0:47

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 2. Januar 2018 um 01:12:05 Uhr:

Danke, da fühl ich mich aber nicht so wohl :D

das ist der VIP Club :cool:

So, ich habe nun mal bei meiner zukünftigen Versicherung angerufen und gefragt, wie das mit der vorläufigen Deckung in der VK aussieht. Ich soll, sobald ich die FIN habe bei denen anrufen, und ab dem Moment habe ich dann auch in der VK die vorläufige Deckung. Im Moment noch nicht, da noch die Fahrzeugangaben fehlen.

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