Kfz Versicherung zahlt Schaden nicht...

Hallo Leute, ich hoffe auf Tipps/ Erfahrungen von euch.

Vor ca 2 1/2 Monaten ist ein ausländischer Lkw in mein Auto gefahren. Wirtschaftlicher Totalschaden. Habe ein Gutachten erstellen lassen. Auch hat der Gutachter mich an einen Anwalt weitergeleitet bzw mir einen nahegelegt. der dann zeitnah auch bei der gegnerischen Versicherung die erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.( haben auch einen Sitz in Deutschland). Es kam einmal nach kurzer Zeit ein Brief, wo noch weitere Unterlagen eingefordert wurden. Diese wurden am nächsten Tag vom Anwalt dahin geschickt.

Seit diesem Datum ( knapp Ende Januar) hat niemand etwas von der Versicherung gehört. Mein Anwalt schreibt bereits mehrere Briefe ohne Erfolg. Auf meine Nachfrage meinte er man müsste geduldig sein es bleibt nichts anderes übrig). Die Versicherung hat ganz miese Bewertungen im Netz und es ging vielen so wie mir.
Kann man denn außer warten etwas tun?
Ich bin auf das Geld angewiesen und es geht um paar tausend Euro die fehlen.
Langsam verzweifle ich...

Gruß, Martin

26 Antworten

Dieser Auslandschadenschutz der HUK, gilt nur im Ausland

Hallo!

Vor ca. 3 Jahren hat auf einer luxemburgischen Autobahn ein vor mir fahrender Kipplaster aufgrund ungesicherter Ladung mehrere Stein- und Matschbrocken einer Baustelle verloren, ein solcher Brocken ist mir gegen den vorderen Stossfänger geflogen, andere Verkehrsteilnehmer waren ebenfalls betroffen.
Mein Beifahrer (Arbeitskollege) konnte das Ganze natürlich bezeugen, wir haben sofort Fotos des munter weiterfahrenden LKW gemacht und bei nächster Gelegenheit auch Fotos des Schadens und ebenso die Polizei verständigt.
Diese kam aber nicht vor Ort, sondern hat ausschließlich telefonisch Namen, Ort, Kennzeichen und Hergang aufgenommen.
Long story short: nach beinah 2 Jahren erst habe ich von der gegnerischen Versicherung mein Geld bekommen, nachdem mein Anwalt zigmal mit Klage gedroht hat. Gottseidank habe ich eine RV, die auch bei ausländischen Belangen eintritt.
Allein bis der Fahrer anhand Tachoscheibe namentlich genannt werden konnte (oder wollte), verging über ein Jahr.
Das ging von Abstreiten über Gegengutachten bis hin zu frechen Anrufen des gegnerischen Anwalts. Irre. Seht zu, dass ihr eine ordentliche RV habt, die Fälle im Ausland unbürokratisch behandelt.

LG

Zitat:

@celica1992 schrieb am 6. April 2023 um 12:01:33 Uhr:


Dieser Auslandschadenschutz der HUK, gilt nur im Ausland

Auslandsschadenschutz gilt bei meiner Versicherung auch bei Unfällen in Deutschland mit ausländischen Fahrzeugen. Vielleicht sollte der TE mal checken, ob er den Auslandsschadenschutz auch inkludiert hat und das in seinem Vertrag evtl. auch gilt.

Bei der HUK leider nicht, da heißt es:

A.5 Ausland-Schadenschutz – besonderer Schutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland
A.5.1 Was ist versichert?
Erleiden Sie mit dem Fahrzeug einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre.
Ein Personenschaden liegt vor, falls eine Person verletzt oder getötet wird. Ein Sachschaden liegt vor, falls Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein im Unfallland versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist. Außerdem muss der Schaden beim Gebrauch des gegnerischen Unfallfahrzeugs entstehen.
Versichert sind Reisen oder Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug.

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Der 2. Knackpunkt ist dann das kleine Wörtchen "unverschuldet". Wenn der Unfallgegner die Schuld abstreitet, auch wenn es völlig abstrus ist, verweigert die HuK die Regulierung.
Das musste leider ein Bekannter von mir letztes Jahr feststellen.

Oh, die HUK24 verweigerte bei mir sogar die Regulierung eines deutschen Unfallschadens über meine VK, ich solle mich doch bitte zuerst an den Unfallgegner halten. Vielleicht waren die gerade nicht liquide, der Schaden beläuft sich immerhin auf rund 10.000,- €. Einen Grund, nicht zu zahlen, finden die augenscheinlich immer...

Hat die HUK(24) eigentlich irgendwas mit der Schadenregulierung des TE zu tun?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. April 2023 um 12:12:32 Uhr:


Das sollte der eingeschaltete Anwalt eigentlich wissen. Zur Not kann der hier ja ein Fass aufmachen und sich erkundigen.

Wie jetzt? "Ich frage für einen Freund, der ist Anwalt und braucht ein paar rechtliche Tipps"? 😁 😁

Wenn klar ist welche Versicherung für die Regulierung zuständig ist und die Schuldfrage klar nicht lange mucken. Wenn 2,5 Monate keine Reaktion kommt Frist setzen, Klage androhen und dann auch konsequent durchziehen.

Gegen dieses bewußte "weichkochen" der Unfallgegner muss man sich wehren, das ist reine Taktik.

So sollte der "Freund" die Anfrage nicht formulieren, Rechtsberatung ist hier nicht gewünscht.

Ich verstehe auch nicht, warum man zig Schreiben mit Klageandrohung verfasst. Just do it - anders kommt kein Geld.

Der Anwalt schreibt hier nur Emails, nichtmal Briefe. Ich habe mehrfach nachgefragt. Klage würde Kosten so seine Worte... mittlerweile kratzen wir an fast 3 Monaten.
Wie gesagt, ganz am Anfang kam eine Rückmeldung über fehlende Unterlagen und seitdem kann man tun was man will... ich selbst kann ja nicht viel machen, wenn ein Anwalt eingeschaltet ist..

Zitat:

@adler095xx schrieb am 14. April 2023 um 16:05:41 Uhr:


Klage würde Kosten so seine Worte...

Na dann, einfach abschreiben und gut (das kostet nix).

Gruß Metalhead

Das wäre dann einer der wenigen Anwälte, die umsonst arbeiten...

"Nur E-Mails" - ist doch in Ordnung, geht schneller als ein normaler Brief und zudem hat er sofort die Eingangsbestätigung der Versicherung. So kann die Ausrede "wir haben nichts bekommen" verhindert werden.

Leider schreibt der TE nichts über die Schadenhöhe. Ohne RS-Versicherung ist es doch ein einfaches Rechenexempel, ob man das Kostenrisiko einer Klage eingeht oder lieber den Schwanz einkneift.

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