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KfZ Versicherung wurde mir gekündigt

Themenstarteram 29. Januar 2007 um 17:55

hallo leute,

hatte im herbst innerhalb 8 wochen zwei schadensmeldungen,

ein rückfahrcrash, ein parkplatzcrash und nun wurde mir von der

cosmos mit einer vierwöchigen frist gekündigt.

Meine frage an euch, an welche versicherung kann ich mich wenden, die mir wieder schutz gibt?

Kann mir jemand aus erfahrung nen tipp geben?

danke und grüsse

marie-christin

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27 Antworten
am 29. Januar 2007 um 19:25

Tach

An jeder der Versicherungen die es gibt

Aber angeben das die Vers gekündigt hat, sonst ist gleich wieder eine Kündigung fällig

bernd

Themenstarteram 29. Januar 2007 um 19:40

Dankeschön :-)

Hatte schon Angst, dass dies nun Probleme geben könnte.

grüsse marie-christin

Allerdings nur dann wenn danach gefragt wird - und das ist selten der Fall.

am 29. Januar 2007 um 22:39

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Allerdings nur dann wenn danach gefragt wird - und das ist selten der Fall.

Meines Erachtens machen das inzwischen zumindest alle Direktversicherer.

Und die Anzahl der Schäden im letzten Vertragsjahr muß man ja auch angeben.

Mein Tipp wäre, grundsätzlich, im Rahmen gewisser Grenzen keine "Versicherungs-Rosinenpickerei" bei KFZ zu machen, um vielleicht mal 100 Euro p.a. zu sparen.

Dann lieber dort eine KFZ-Haftpflicht abschließen, wo auch eine LV oder Wohngebäudeversicherung usw. besteht.

Die sind dann in aller Regel zaghafter mit Kündigungen bei einer etwas kritischen, temporären Schadenhäufigkeit.

Nur den Rechtsschutz immer gaaanz woanders abschließen ;-)))

Jau, das unterschreibe ich.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb

An jeder der Versicherungen die es gibt

Aber angeben das die Vers gekündigt hat, sonst ist gleich wieder eine Kündigung fällig

Das stimmt so.

Der Kontrahierungszwang besteht für jeden Versicherer und ist nur für die Haftpflichtversicherung gesetzlich festgelegt.

Ausnahme:

Du wurdest bereits bei dem Versicherer gekündigt.

@madcruiser, Deine Antwort ist schon i. O. .

Nur zur Klarstellung:

Eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung liegt erst dann vor, wenn man eine gestellte Frage wahrheitswidrig beantwortet.

Niemand, auch zur Klarstellung, soll jetzt glauben müssen, dass er ungefragt Mitteilung an den Nachversicherer machen muss, dass der Vorversicherer den Vertrag gekündigt hatte.

am 30. Januar 2007 um 9:09

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

[BNiemand, auch zur Klarstellung, soll jetzt glauben müssen, dass er ungefragt Mitteilung an den Nachversicherer machen muss, dass der Vorversicherer den Vertrag gekündigt hatte.

das ist richtig, aber in ~ 95% aller Fälle wird gefragt wer gekündigt hat, und spätestens bei der Rabattübertragung kommt die Wahrheit raus

95% lassen wir mal dahin gestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb

und spätestens bei der Rabattübertragung kommt die Wahrheit raus

Davon abgesehen, dass im SFR-Übertragungsformular diese Frage nicht gestellt wird, was sollte denn da Bedenklich sein? Es ist so, dass lediglich der VR beiläufig Kenntnis erhalten würde, dass ein Vorversicherer mal einen Vertrag gekündigt hatte. Und?

Stichwort:Kfz-Haftpflichtversicherung Kontrahierungszwang

Der VR muss den Antrag annehmen, wenn er diesen 2 Wochen nach Antragsannahme nicht abgelehnt hat.

Geregelt im PflVersG § 5

am 30. Januar 2007 um 12:05

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Es ist so, dass lediglich der VR beiläufig Kenntnis erhalten würde, dass ein Vorversicherer mal einen Vertrag gekündigt hatte. Und?

Es gibt mittlerweile Black Lists wo gekündigte VN gespeichert werden

Und weiter?

Deshalb gelten trotzdem nur die Gründe und die Frist gem. PflVersG § 5.

Zitat:

Original geschrieben von Isomeer

Nur den Rechtsschutz immer gaaanz woanders abschließen ;-)))

Ich kenne keine Versicherung die nicht Bedingungsgemäß auf die Prüfung der Erfolgsaussicht verzichtet wenn es gegen die "eigene" Geschellschaft geht...deswegen sind ja auch alle RS Versicherer getrennt von den eigentlichen HUK-Sparten...

Also sollte das kein Hinderungsgrund sein, denn die RS ist auch schnell vom Versicherer gekündigt wenn 2 Schäden im Jahr sind und der Kunde RS-Mono Kunde ist...

Hier die einschlägigen Absätze zum Kontrahierungszwang

Zitat:

§ 5 Pflichtversicherungsgesetz

(1) ...

 

(2) Die im Inland zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, den in § 1 genannten Personen nach den gesetzlichen Vorschriften Versicherung gegen Haftpflicht zu gewähren.

 

(3) ...

 

(4) Der Antrag darf nur abgelehnt werden,

wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens dem Abschluss des Vertrags entgegenstehen

oder

wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war und das Versicherungsunternehmen

1. den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat,

2. vom Versicherungsvertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder wegen Nichtzahlung der ersten Prämie zurückgetreten ist oder

3. den Versicherungsvertrag wegen Prämienverzugs oder nach Eintritt eines Versicherungsfalls gekündigt hat.

Entweder Du fährst ein Auto, dass die Versicherung allgemein nicht zeichnet (= nicht versichert, also z.B. einen Ferrari) oder die Versicherung hat Dich bereits aus einem der drei genannten Punkte gekündigt.

=> Die COSMOS braucht Dich also nie mehr zu nehmen. ;)

Ich würde das auch nicht überbewerten. Die Frage, wer gekündigt hat, wird zwar oft gestellt aber sollte nicht von fundamentaler Wichtigkeit sein. Was natürlich nicht heißt, dass man sie nicht wahrheitsgemäß beantworten muss.

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