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Kfz Versicherung will Geld zurück

Themenstarteram 11. Januar 2018 um 9:18

Ich hatte letztes Jahr ein Auto Unfall wo ich schuld war hab am gleichen tag mich telefonisch bei meiner Versicherung gemeldet.Nach 5 Monaten habe ich ein Brief bekommen,das der schaden gezahlt wurde ich aber einteil zahlen muss da ich mich nicht gemeldet Hätte,das habe ich telefonisch ich habe angerufen die Dame meinte sie haben Fragebogen nicht ausgefühlt,deshalb wollen wir von ihnen die hälfte zurück 2500€.meine frage ich war bei anderen Versicherungen wo ich auch mal den Bogen vergessen und nie so was bekommen. kann doch jedem Passieren das man nicht ausfühlt,sollen dann alle die es mal vergessen zurück zahlen oder wie gehe ich vor,erst vor 3 Wochen hat mein Nachbar ein Unfall gehabt und der meine auch ich habe es nicht ausgefühlt und nichts bekommen das er was zahlen muss.

Beste Antwort im Thema
am 13. Januar 2018 um 6:26

Ignorieren scheint in der Familie zu liegen.

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Das kommt wohl auf die konkreten Vertragsbedingungen an und auf die Frage, wer da was beweisen muss. Eine Erstberatung beim Verkehrsclub ist evtl. kostenfrei oder Du gehst damit gleich zu einem Anwalt.

Das Problem, wenn DU den Fragebogen nicht ausfüllt, verstößt Du gegen die Anzeige- und Aufklärungspflicht.

Das VU hat nur die Aussage vom Geschädigten und muss dann zahlen, weil der VN sich nicht gemeldet hat und den Unfall aus seiner Sicht geschildert hat.

Der Regress von 2.500 Euro für Obligenheitsverletzung im Schadenfall ist normal.

Du behauptest keinen Schadenbogen bekommen zu haben. Der wird nicht per Einschreiben verschickt. ;)

Auch eine Erinnerung hast Du nicht erhalten. Man kann Dir gerne den Bogen nochmal schicken, evt. per Mail, damit er auch ankommt. Dann kannst Du ja den Schadenbogen ausgefüllt nachreichen.

Ansonsten Anwalt aufsuchen.

Themenstarteram 11. Januar 2018 um 9:39

Ich habe es vergessen Ok in Vergangenheit auch aber so was habe ich nicht einmal bekommen Vater hat es auch bei seiner vor 2 Jahren vergessen und hat nichts bekommen

Themenstarteram 11. Januar 2018 um 9:40

Ich bin bei verti früher direkt Line.

Themenstarteram 11. Januar 2018 um 9:41

Wird das der Anwalt klären können hab Rechtschutz aber Auto ist auf Vater Versichert und angemeldet geht das und kann Anwalt was machen

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 11. Januar 2018 um 10:34:24 Uhr:

Das VU hat nur die Aussage vom Geschädigten und muss dann zahlen, weil der VN sich nicht gemeldet hat und den Unfall aus seiner Sicht geschildert hat.

das sehe ich aber anders. die beweislast liegt einzig und allein beim geschädigten. nur weil der behauptet, auty xyz ist ihm ins auto gefahren, wird ihm niemand seinen schaden ersetzen. da muss er schon mehr liefern. zeugen, polizei, fotos etc.

..das nach einer telefonischen Schadensmeldung immer auch eine Schriftliche erfolgen muss und dies meist in Form eines standartisierten Fragebogens erfolgt, zudem zeitnah --- das gehört zur allgemeinen Lebenserfahrung.

Sooft soviel vergessen geht gar nicht!

Zitat:

@muhammed80 schrieb am 11. Januar 2018 um 10:18:06 Uhr:

... kann doch jedem Passieren das man nicht ausfühlt....

Das war mit Sicherheit nicht nur ein Schreiben mit dem Fragebogen, sondern noch zwei bis drei Erinnerung die in der Post gewesen sind.

am 13. Januar 2018 um 6:26

Ignorieren scheint in der Familie zu liegen.

..ist leider weit verbreitet :o :eek: :(

Wenn der TE unschuldig einen Unfall gehabt hätte, wäre die Vergesslichkeit mit Sicherheit nicht eingetreten.

Am Tag der Schadenmeldung des Anspruchstellers wird eine Schadenmeldung an den VN gesandt, eine Woche später die 1. Erinnerung.

Dann haben wir damals nach einer weiteren Woche die Anzeige per Einschreiben mit Rückschein versandt.

Wenn dieses nicht zugestellt werden konnte, wurde die Haftpflichtschadenanzeige per Gerichtsvollzieher zugestellt.

"Angst" vorm Briefkasten ist ein weit verbreitetes psychologisches Phänomen und bedarf nicht des drauf hauens.

Du hast einen Tipp bekommen, wie du es machst und so solltest du jetzt vorgehen.

Du GEHST zu deiner Versicherung, sagst denen, dass du keinen solchen Bogen bekommen hast (können die dir Einschreiben und sogar Gerichtspost nachweisen haste Pech gehabt) und bittest vor Ort darum, dass man dir sofort noch mal einen entsprechenen Schein raus gibt, den du vor Ort direkt ausfüllst und abgibst.

Und danach solltest du dir Hilfe suchen, wegen deiner "Briefkastenangst". Jede Stadt hat nen sozialpsychiatrischen Dienst, der hilft auch beim Briefkasten öffnen, Post sortieren, lesen und daraus resultierende "Brände" löschen.

Alles Gute!

Zitat:

@muhammed80 schrieb am 11. Januar 2018 um 10:41:38 Uhr:

Wird das der Anwalt klären können hab Rechtschutz aber Auto ist auf Vater Versichert und angemeldet geht das und kann Anwalt was machen

Eigentlich müsste die Post doch beim Vater des TE gelandet sein. Und dieser hat die Verpflichtung gegenüber der Versicherung.

Themenstarteram 14. Januar 2018 um 11:53

OK danke an euch

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