Kfz Versicherung, wer trägt die Kosten des Schadens
Hallo,
nehmen wir an jmd sagt mir ich sei als Fahrer seines Autos mit versichert. Ich glaube ihm das und wir beide fangen an regelmäßige Fahrten zu machen, da er keinen Führerschein besitzt. Wenn ich einen Unfall baue und es stellt sich heraus ich bin nicht versichert, was würde passieren? Kommen Strafen auf mich als Fahrer zu?
Danke
42 Antworten
Öhm ... alles mehr oder weniger falsch. Natürlich haftet der Fahrer für JEDEN verursachten Schaden an fremdem Eigentum und fremder Gesundheit in voller Höhe, §823 BGB. Daneben können der Halter und der Versicherer für die Haftpflichtanteile mithaften. Soweit vorhanden haftet eine Kasko für Schäden am Verursacherfahrzeug und der Halter, wenn er über deren Bestand gelogen haben sollte.
Vereinfacht gesagt: lass die Finger davon, dann passiert das auch nicht.
Wow, das hat ja einiges in Gang gebracht.
Tatsächlich stehe ich vor einer solchen Fahrt bei der mit der Halter zugesichert hat ich sei versichert. Ich lasseir ma besten die Versicherung zeigen. Dann sollte es passen. Danke an alle
Zitat:
@Butmaehr schrieb am 23. Jan. 2025 um 05:44:39 Uhr:
Tatsächlich stehe ich vor einer solchen Fahrt bei der mit der Halter zugesichert hat ich sei versichert
Bitte verstehe endlich, daß nicht "du" versichert bist, sondern immer das Fahrzeug, egal wer am Steuer sitzt.
Die Frage ob du zum benannten Fahrerkreis gehörst, ist nur im Innenverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer relevant und führt evtl. zu Prämiennachzahlungen, für dich also irrelevant.
Solange du also keine Hinweise hast, die Versicherung könnte nicht mehr bestehen (und die Zeit der Nachthaftung sei auch schon vorbei), hast du nichts zu befürchten.
Das es versicherungstechnisch einen großen Unterschied zwischen Kfz und Fahrrad gibt, ist mir bewusst. Das ändert aber nichts an der Schadenersatzpflicht nach BGB. Sofern eine Haftpflichtversicherung besteht, übernimmt diese. Sollte jedoch keine Haftpflichtversicherung bestehen, haftet der Fahrzeugführer als Verursacher, unabhängig davon, ob er ein Fahrrad oder ein Kfz gefahren ist.
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Zitat:
@schwarzeBandit
... haftet der Fahrzeugführer als Verursacher, unabhängig davon, ob er ein Fahrrad oder ein Kfz gefahren ist.
Nein. Verursacher wäre im obigen Fall der Halter und Eigentümer, der dem Fahrer verschwiegen hat, dass das Fahrzeug nicht versichert ist, denn der wäre nicht gefahren, wenn er das gewusst hätte.
Nein, zunächst haftet der Fahrer.
Wenn es eine Haftpflichtversicherung für das Auto gibt, übernimmt diese die Haftung (Normalfall).
Wenn keine Versicherung gibt, und der Fahrer annehmen konnte, daß es eine gibt, kann der Fahrer den Halter in Haftung nehmen, der versäumt hat, eine abzuschließen.
Wenn der Fahrer trotz Wissen um die Nichtversicherung gefahren ist, haftet er selbst.
So, nachdem es mich nun wirklich interessierte, und andere vielleicht auch, habe ich nun Klärung erfahren.
Was den Schaden anbelangt, gibt es das Außenverhältnis, was der Unfall-Geschädigte zu dem hat, gegen den er auch einen Anspruch stellen kann. Dies ist sowohl der Fahrer als auch der Halter, denn die beiden haften gesamtschuldnerisch nach § 823 BGB und § 7 StVG. Dies bedeutet, dass der Geschädigte sich aussuchen kann, ob er gegen Fahrer oder nur gegen Halter oder gleich gegen beide klagt. üblicherweise würde er das bei dem tun, bei dem er die meiste Solvenz erwartet.
Aus dem Innenverhältnis Halter/Fahrer kann sich natürlich durch das Verhalten des Halters, z. B. über Falschaussagen, ein Rechtsanspruch des Fahrers gegen den Halter ergeben. Das ist aber nachgelagert und ändert zunächst einmal nichts daran, dass der Geschädigte in seinem Außenverhältnis direkt Ansprüche an beide hat.
Das Fahrer und Halter gesamtschuldnerisch haften, hatte ich bereits geschrieben.
Der "Experte" @BeeKlasse hat dies jedoch vehement bestritten...
Zitat:
Das Fahrer und Halter gesamtschuldnerisch haften, hatte ich bereits geschrieben.
Der "Experte" @BeeKlasse hat dies jedoch vehement bestritten...
1. bin ich kein Experte, da aber scheinbar schon. Bist du? Ungeachtet dessen halte ich deine Spitze für kindisch.
2. Im vorliegenden Fall bleibt der Halter auch auf Grund seines Verhaltens "haftbar", egal wen der Geschädigte zuerst in Anspruch nimmt. Wenn dieser zuerst den Fahrer in Anspruch nimmt, geht das zwar, aber der würde dann dem Halter vlt. eine Streitverkündung machen (ICH würde das auf jeden Fall prüfen!) und der würde dann am Ende doch zahlen müssen (natürlich nur wenn er kann, klar)
3. Du hast zwar "gesamtschuldnerisch" erwähnt, in der Folge aber nur noch vom BGB geschrieben und das reicht eben nur für die Haftung des Fahrers, aber nicht für den Halter. Du hast außerdem Innen- und Aussenverhälnisse unberücksichtigt gelassen, daher schadet es nicht, auch genau darauf ebenfalls einen Blick zu werfen und genau das tat ich nochmal, da sich aus dem Innenverhältnis zwischen Fahrer/Halter ein Anspruch nach §7 StVG auch gegen den Halter ableiten lässt.
Am Ende zählt, wer letztlich zahlt, also nach allem. Hat der Halter Geld, zahlt der.
Und um den Bogen mal wieder zu bekommen:
Für den „normalen“ Fall, das wie in D vorgeschrieben eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug vorliegt, ist diese erst einmal zuständig und kann den Halter / ggf Fahrer nur bei grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen. Und ein nicht im Vertrag vorgesehener Fahrer ist vermutlich eine Strafe mit rückwirkender Vertragsanpassung und kein Haftungsausschluss.
Stimmt. Wenn das Fahrzeug versichert ist, zahlt die Versicherung immer den verursachten Fremdschaden, aber das war schon auf der ersten Seite geklärt. Dann erst ging es im Weiteren um den Fall, wenn die Versicherung nicht mehr haften muss, und das geht möglicherweise dann zunächst viel eher und heftiger ins Geld.
Vielleicht klärst du uns alle mal auf, was genau du meinst.
Ist die Karre versichert und du bist nicht im Fahrerkreis dabei?
Oder
Ist die Karre gar nicht versichert?
Das würde hier in deinem angeblich fiktiven Fall mehr Klarheit bringen.
Er hat doch schon gesagt, dass er den Halter nach der Versicherung und den Modalitäten (Fahrer) fragen möchte, bzw sich zeigen lassen möchte.
Erst ging es ihm darum, ob er auch versichert wäre, wenn er nicht zum Fahrerkreis gehört und das wurde ihm bestätigt. Alles weitere (wenn überhaupt gar keine Versicherung mehr existiert) hatte nichts mehr mit dem "Fahrerkreis" zu tun. So sehe ich das in diesem thread.
Er bekam praktisch zwei Infos zum Preis von einem.
Unfall eines Studenten (Aushilfsjob) mit dem PKW des Arbeitgebers. Der PKW war schon länger zur Entstempelung ausgeschrieben, so dass die frühere KFZ-Haftpflicht nicht mehr bezahlen musste. Arbeitgeber war in Provatinsolvenz …
Wir holten uns das Geld dann vom Studenten. Der junge Kerl tat mir zwar auch irgendwie leid, aber unser PKW und Konto lag mir dann doch mehr am Herzen.
Einziges kleines Entgegenkommen … Ich vollstreckte immer nur Teilforderungen, die er „gerade so“ stemmen konnte und eben „sauber“ in der Schufa blieb … wir brauchten fast 4 Jahre (!!), bis wir die Reparaturkosten zurückbekommen hatten. Aber … vom insolventen Chef hätten wir gar nichts gesehen (wenn auch nicht Insolvenzgläubiger) und hätten wir den Studenten nicht die nötige Zeit gelassen, wären wir leer ausgegangen und seine Zukunft auch nicht besonders rosig gewesen bzw. er auch in Insolvenz gegangen. Zum Glück war der Schaden mit ca 5.000€ überschaubar ….