Kfz Versicherung, wer trägt die Kosten des Schadens
Hallo,
nehmen wir an jmd sagt mir ich sei als Fahrer seines Autos mit versichert. Ich glaube ihm das und wir beide fangen an regelmäßige Fahrten zu machen, da er keinen Führerschein besitzt. Wenn ich einen Unfall baue und es stellt sich heraus ich bin nicht versichert, was würde passieren? Kommen Strafen auf mich als Fahrer zu?
Danke
42 Antworten
Ganz ehrlich? Wenn ich der Student gewesen wäre, hätte ich Privat-Insolvenz vorgezogen und dir eine lange Nase gezeigt. Die Insolvenz wäre automatisch irgendwann mal weg, aber von den 5K€ hätte ich unter dem Strich mehr behalten.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 25. Januar 2025 um 12:59:43 Uhr:
Ganz ehrlich? Wenn ich der Student gewesen wäre, hätte ich Privat-Insolvenz vorgezogen und dir eine lange Nase gezeigt. Die Insolvenz wäre automatisch irgendwann mal weg, aber von den 5K€ hätte ich unter dem Strich mehr behalten.
Nicht kurz vor dem Studiumsabschluss … InsO dauerte damals noch über 6 Jahre mit 3(??) Jahren negativer Schufa nach Abschluss der InsO. So hätte er keinen guten Job abbekommen … und sobald er gearbeitet hätte, wäre der pfändbare Teil seines Lohns abgezogen worden.
Ach ja … ein InsO-Verfahren verursacht auch Kosten von ca. 1000/1500€, die man dann NACH dem Verfahren ans Gericht bezahlen muss.
Du würdest dich also wegen ca 3500€ für 6-8 Jahre durch InsO-Verwalter und Schufa „schickanieren“ lassen? Nö … sorry, das wäre dann definitiv nicht mein Weg der Lebensgestaltung wenn ich fast am Ende meines Studiums bin. Und … Schulden aus „unerlaubter Handlung“ fallen nicht unter den „Restschulderlass“!
Es ging ja wohl um 5000€ und wenn das zu Beginn des Studiums wäre, ist das eine Rechnerei, klar.
Und in Sachen Moral muss man halt überlegen, wer sich diese 5000 eher leisten kann. Der Student oder jemand der mitten im Leben steht, und diese besser verkraften könnte.
Die Rechtslage ist ja eindeutig, aber auch da gilt es zu überlegen: der Student wurde ja ebenfalls betrogen, denn er hätte sich ganz sicher nicht in einen unversichertes Auto gesetzt. Daher gibt es bei diesen Fällen leider immer zwei Verlierer. 🙁
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. Januar 2025 um 13:09:11 Uhr:
Wen wundert's?Anderen einen Schaden zuführen und dem dann eine Lange Nase zeigen.
Richtig! Schließlich hat der Student das ja alles absichtlich gemacht, oder? Oder doch nicht?
Nach wie vor würde ich es als angehender Student abwägen, wer es sich eher leisten könne, diesen Schaden zu tragen. Und danach würde ich meinen Handeln auszurichten versuchen. Dass du daran etwas Verwerfliches siehst, windelexpress, überrascht nur mäßig. Eher eigentlich gar nicht.
Und da du jetzt ins persönliche gehst, in diesem Fall gegen mich, könnte es das jetzt gewesen sein.
Du würdest also 5.000€ für einen völlig fremden bezahlen, der dir rückwärts fahrend auf dein stehendes Auto auffährt?
Ach ja … WIR konnten nicht rückwärts ausweichen … hinter uns stand jemand….
Und … für 5000€ muss auch mein Mann lange arbeiten!!!
Zitat:
Und … für 5000€ muss auch mein Mann lange arbeiten!!!
Immerhin scheint er ja eine Arbeit zu haben, was bei Studenten eben oft nicht (im Umfang eines Vollzeitjobs) gegeben ist.
Wie gesagt: Als ebenfalls betroffener Student würde ich es abwägen, denn ich bin ja auch vom Halter betrogen worden, der ja uns beide durch eine verbotenen Betriebsgefahr schädigte. Und logischerweise würde ich mich mit dem Geschädigten zusammen setzen und eine Lösung suchen. Bedeutet aber auch: Ja, ich würde auch die Möglichkeiten prüfen, die der Gesetzgeber in diesem Fall zu meinen Gunsten vorsieht. Dies ganze Unterforum beschäftigt sich nahezu dauernd mit der Skrupellosigkeit von Versicherungen.
Wer diese Insolvenz-Überlegung(!) von vorneherein verurteilt, würde automatisch vortragen, das selbst nie im Leben zu überlegen und sofort bezahlen. Dann allerdings bekomme ich dann irgendwie die Assoziation zum Wort "Pharisäer".
Wir schweifen ab, oder?
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 25. Januar 2025 um 14:18:08 Uhr:
Nach wie vor würde ich es als angehender Student abwägen, wer es sich eher leisten könne, diesen Schaden zu tragen.
Das obliegt doch wohl nicht dem Schädiger!
Und wenn man mit fremden Fzg fährt muss man sich halt vergewissern,dass diese ordnungsgemäß versichert sind.
Und so fahren, dass man keinen anderen schädigt.
Zitat:
Und so fahren, dass man keinen anderen schädigt.
Absolut richtig.
Aber wir alle verlassen uns beim Einsteigen ein Stück weit darauf, dass durch Schäden, die durch unsere Unzulänglichkeit entstehen könnten, halt auch eine Pflichtversicherung gerade steht. Das macht uns weder schlechter noch besser beim Fahren, aber diese Pflichtversicherung schützt uns normalerweise vor der Zerstörung unserer Lebensgrundlage, wenn halt doch mal was passiert.
Wenn ich mein Studium abbrechen müsste, um in eine sofortige Vollzeitbeschäftigung gehen zu können (ohne Ausbildung) wegen diesem Schaden, lege ich logischerweise erst mal den Kopf schräg und "entdecke die Möglichkeiten" (Ikea), wenn es da welche gibt. Was ich dann mache, ist eine andere Sache.
Dem Geschädigten entsteht sicher ein Schaden, aber dadurch nicht immer gleich eine existenzielle Not.
Jedes Ding hat vier Seiten - mindestens.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 25. Januar 2025 um 15:15:03 Uhr:
Zitat:
Wenn ich mein Studium abbrechen müsste, um in eine sofortige Vollzeitbeschäftigung gehen zu können (ohne Ausbildung) wegen diesem Schaden, lege ich logischerweise erst mal den Kopf schräg und "entdecke die Möglichkeiten" (Ikea), wenn es da welche gibt. Was ich dann mache, ist eine andere Sache.
Dem Geschädigten entsteht sicher ein Schaden, aber dadurch nicht immer gleich eine existenzielle Not.
Jedes Ding hat vier Seiten - mindestens.
Wer spricht vom Studienabbruch? Der Student bot anfänglich NACH Titulierung des Schadens an, mtl. 50€ zu bezahlen, bis er eben das Studium abgeschlossen hätte. Hätte er sich früher gemeldet bzw. Zahlungsbereitdchsft bzgl des reinen Schadens gezeigt, hätte er sich einiges an Kosten sparen können.
Okay, Ratenangebot angenommen! Nur … er hielt sich nicht die Bohne dran, weswegen ich die Zwangsvollstreckung einleitete.
Mit dem „Druck“ klappten dann auch die ratenweisen Zahlungen der beauftragten Teilforderungen.
Ach ja …. Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers durch Unfall sollte durchaus als „unerlaubte Handlung“ betrachtet werden können …. Ergo: keine Restschuldbefreiung nach InsO für bzw. gegen diesen Gläubiger … InsO nützt also nichts!!!!
Vielleicht gibts hier ja einen Anwalt oder InsO-Verwalter, der das mal klären kann …..
Zitat:
@BeeKlasse [url=https://www.motor-talk.de/.../...kosten-des-schadens-t8089353.html?...]schrieb am 25. Januar 2025 um 15:15:03
Aber wir alle verlassen uns beim Einsteigen ein Stück weit darauf, dass durch Schäden, die durch unsere Unzulänglichkeit entstehen könnten, halt auch eine Pflichtversicherung gerade steht.
Wenn Du das bei fremden Fahrzeugen so machst, ist es Dein Risiko.
Für meine Fahrzeuge kann ich den ausreichenden Versicherungsschutz garantieren.
Und es fährt auch nur ein Dritter damit, wenn ich das so gebucht habe.
Zitat:
Dem Geschädigten entsteht sicher ein Schaden, aber dadurch nicht immer gleich eine existenzielle Not.
Auch diese Entscheidung obliegt doch wohl nicht dem Schädiger
Wieder ein Thread, bei dem die ursprüngliche Frage eigentlich auf Seite 1 beantwortet wurde und der in der Folge das Thema nur noch rudimentär erkennen lässt.
Ich mache hier zu. Wer sich neben dem Thema sieht: der Postbote ist unterwegs, bitte das Postfach im Auge behalten.
Zimpalazumpala, MT-Moderator