Kfz Versicherung weniger Kilometer als im Vertrag

Hallo, angenommen im Versicherungsvertrag sind 12.000km vereinbart, man fuhr aber nur 7.000.
Kann man sich dann einen gewissen Betrag der Prämien wieder erstatten lassen?

Wie ist das wenn das mehrere Jahre lang stattfand?

33 Antworten

Bei einigen Versicherungen geht es. Aber nur Rückwirkend zum 01.01., die Differenz vom Betrag auf das aktuelle Jahr.

Den km Stand durchgeben, dann erfolgt die Berechnung auf den zuletzt angegebenen km Stand.

Der Vertrag kann dann auf die Fahrleistung umgestellt werden

Einfach mal nachfragen.

Zitat:

@Xeon12 schrieb am 18. Dezember 2022 um 13:41:29 Uhr:


Musst du deine Versicherung fragen.

genau so

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 18. Dezember 2022 um 15:23:03 Uhr:


Wer kann denn sagen, welche Differenz zwischen 6000Km und 9000km im Jahr an weniger Beitrag herauskommt ?

kann man auch online vergleichen..... einfach ein Angebot "durchspielen" und dann km von z. Bsp. 9000 auf 12000 ändern

Nur wenn du Ende 2021 den km Stand auch gemeldet hast, wird das klappen dass es Geld zurück gibt

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Ich überprüfe die Kilometerstände bei allen Fahrzeugen des familiären Fuhrparks regelmässig bzw. spätestens zum Ende des Jahres und passe dann die Verträge an. Bei der HUK24 wird man beim Ändern der jährlichen Fahrleistung gefragt, ob die neuen Kilometer bereits für das laufende oder erst für das kommende Jahr gelten sollen. Die sich daraus ergebende Beitragserhöhung respektive -reduzierung wird vor Abschluss angezeigt, auch für das laufende Jahr.

Zitat:

@F20Fahrer schrieb am 18. Dezember 2022 um 19:15:38 Uhr:


Nur wenn du Ende 2021 den km Stand auch gemeldet hast, wird das klappen dass es Geld zurück gibt

Ist nicht richtig, der km Stand wird zurückgerechnet auf den zuletzt gemeldeten Stand.
Ist beim Schaden auch so. Wenn beim Schaden die Versicherung Geld nachfordert (Fahrleistungsverstoss),
sollte im umgekehrten Fall auch erstattet werden.

Zitat:

@KingKOnt schrieb am 18. Dezember 2022 um 13:40:14 Uhr:


Hallo, angenommen im Versicherungsvertrag sind 12.000km vereinbart, man fuhr aber nur 7.000.
Kann man sich dann einen gewissen Betrag der Prämien wieder erstatten lassen?

Wie ist das wenn das mehrere Jahre lang stattfand?

Geht nur im laufenden Jahr (und nur bei Kulanz der Versicherung für das vorangegangene, aber nicht weiter "zurück"😉. Du musst für 2022 deifinitiv noch vor dem 31.12.2022 den km-Stand mitteilen und um Erstattung bitten. Praktisccherweisse für 2023 gleich niedrigere LL noch in 2022 mitteilen und um Vertragsanpssung bitten.
Ich hatte das Ende 2021 für 2020 + 2021 gemacht. Hatte sich gelohnt.

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 18. Dezember 2022 um 21:49:40 Uhr:


Ich überprüfe die Kilometerstände bei allen Fahrzeugen des familiären Fuhrparks regelmässig bzw. spätestens zum Ende des Jahres und passe dann die Verträge an. Bei der HUK24 wird man beim Ändern der jährlichen Fahrleistung gefragt, ob die neuen Kilometer bereits für das laufende oder erst für das kommende Jahr gelten sollen. Die sich daraus ergebende Beitragserhöhung respektive -reduzierung wird vor Abschluss angezeigt, auch für das laufende Jahr.

Interessehalber bzw. zur Bestätigung habe ich beim Versicherer angefragt:

Zitat:

"Wenn man die jährliche Fahrleistung für das laufende Jahr reduziert, wird dann eine Beitragserstattung (a) nur für das Restjahr gerechnet oder (b) für das gesamte Versicherungsjahr = Kalenderjahr zurückgerechnet?"

Die Antwort kam nach 20 Minuten:

Zitat:

"Als jährliche Fahrleistung gelten die in einem Versicherungsjahr mit dem versicherten Fahrzeug gefahrenen Kilometer. Diese sind in vollen Tausend anzugeben. Für die Berechnung der jährlichen Fahrleistung unterstellen wir eine gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs ab der letzten Meldung des Kilometerstands. 
Beispiel für ganzjährige Zulassung: Am 01.07. wird ein neues Fahrzeug zugelassen; Kilometerstand 0. Bis Ende des Jahres werden mit dem Fahrzeug 6.000 km zurückgelegt. Dies entspricht einer durchschnittlichen monatlichen Fahrleistung von 1.000 km und somit einer jährlichen Fahrleistung von 12.000 km. 
Die jährliche Fahrleistung beruht vorab meist nur auf Schätzungen. Im Schadenfall genießen Sie auch dann Versicherungsschutz, wenn sich Änderungen ergeben haben und Sie uns diese noch nicht mitteilen konnten. Für die individuelle Beitragsberechnung ist es wichtig, dass Sie uns über jede Veränderung informieren. Nur dann ist es möglich, die Beiträge risikogerecht zu kalkulieren.
In Ihrem Servicebereich "Meine HUK24" haben Sie jederzeit die Möglichkeit die jährliche Fahrleistung anzupassen. Ändert sich die jährliche Fahrleistung, wird der Beitrag ab Beginn des betroffenen Versicherungsjahres berechnet."

Zitat:

..
Mit den Stellplätzen das gleiche, Garage oder im Freien etc, das wechselt auch mehrmals

Ist bei 80% der Versicherungen mittlerweile vollkommen Hupe und wird nicht mehr gefragt.

Dafür, dass Du rein garnichts mit Versicherungen zu tun hast und auch keine Provisionen bekommst, kennst Du Dich ja super aus.

Zitat:

@BJ Hunnicutt schrieb am 20. Dezember 2022 um 11:20:26 Uhr:



Zitat:

..
Mit den Stellplätzen das gleiche, Garage oder im Freien etc, das wechselt auch mehrmals

Ist bei 80% der Versicherungen mittlerweile vollkommen Hupe und wird nicht mehr gefragt.

mag sein, ich bin halt bei den anderen 20%...

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 18. Dezember 2022 um 15:40:10 Uhr:



Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 18. Dezember 2022 um 15:37:39 Uhr:


Deine Versicherung, denn nur die kennt deine persönlichen Merkmale.

Ich könnte mir vorstellen, daß s nur rund 15 bis 20 Euro aufs Jahr sind.

Schön deine Vorstellung. Bei mir sind es bei Haftpflicht SF 50 und VK SF 33 € 93,60 im Jahr.
Sprung von 3.000 auf 6.000 km.

Wie kommts, dass du noch keine Angleichung deiner Vollkasko SF durchgeführt hast?

Zitat:

@Xeon12 schrieb am 27. Dezember 2022 um 11:33:50 Uhr:


Wie kommts, dass du noch keine Angleichung deiner Vollkasko SF durchgeführt hast?

Da mir 2016 und 2021 ein freundlicher Zeitgenosse in das Heck des geparkten Fahrzeuges gefahren ist und wohl meinte, dass € 3.000,-- Schaden nicht lohnt zu melden.
Da Rabattschutz besteht hat das Fahrzeug eine Sondereinstufung.
Haftpflicht real SF50 = 16 %
VK Sondereinst. 33 = 21 %
Hast Du noch weitere Fragen?

d.h. Unfallflucht ... Große Freude.

Nachtrag Gedanke meinerseits zu weniger gefahren km im Jahr: wenn man jetzt nicht unbedingt auf paar Euro Erstattung angewiesen ist - kann man doch auch die "eingesparten km" mit ins neue Jahr nehmen und dort die Fahrleitung von vornherein kürzen. Ich würde das nichtmal als Versichrungsbetrug werten wollen - denn eigentlich zahlt man ja für jedes unfallfreie Jahr weniger als zuvor. Keine Ahnung, ob das also "straffrei erlaubt" ist.

Nachtrag zu meinen für 2020 + 2021 erhaltenen Erstattungen: ich melde ohnehin jedes Jahr den km-Stand wegen Umschreibung auf neuen Vertrag. Und für 2020 gab es wegen Corona eine "Sondererlaubnis" so dass die Versicherungen ausnahmsweise auch rückwirkend wegen nicht gefahrener km erstatten durften. Ansonsten stets nur für das laufende Jahr. Für die beiden Jahre zusammen bekam ich im April 2022 nette 70 Euro zurück. Und für 2022 hatte ich in dem Zusammenhang gleich auch noch die Fahrleistung korrigiert. Möglicherweise muss ich in 2023 nachbessern. Mal sehen. Mal sehen, ob bzw wie oft ich auch auf dieses 49 Euro Ticket umsattle ...
Freiwillig aber verzichte ich nicht aufs Auto.

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