KFZ Versicherung Gewerblich Anschrift
Hallo Leute,
ich habe meine KFZ Versicherung gewechselt. Die Neue Versicherung läuft auf mein Gewerbe.
Der Herr von der Versicherung hat die Preise nach der Anschrift meines Gewerbes ermittelt.
Ich selbst wohne aber in einer anderen Stadt. Die Versicherung berechnet jetzt den Tarif nach meiner Privatanschrift, welche auch im Fahrzeugschein steht. Nun ist das ganze erheblich teurer...
Da es ein normales Gewerbe ist, kann ich nicht meine Firmendaten in den Schein schreiben lassen.
Meine Frage nun } Kann die Zulassungsstelle auf den Fahrzeugschein meinen Namen und die Anschrift meines Gewerbes eintragen? Oder halten die Behörde sich strickt an die Anschrift auf dem Ausweis?
Danke im Vorraus für die Antworten!
Grüße
37 Antworten
Es geht ja nicht um die Firmierung des Gewerbes, sondern dass Privatadresse und Gewerbeadresse unterschiedlich sind und der TE die bessere, sprich die Gewerbeadresse im Fahrzeugschein stehen haben möchte.
Lies bitte noch mal, was ich geschrieben habe.
naja, ich sehe das ähnlich.
die Frage des TE war eigentlich sehr einfach: Kann ich auf meinen Privatnamen und der Adresse des Gewerbes ein Fahrzeug zulassen. Nicht mehr und nicht weniger. Hier ein klares "Nein".
Es sollte nicht diskutiert werden, in wie weit die "Firma" selbst rechtsfähig ist, also in wieweit man mit ihr Rechte und Pflichten wahrnehmen kann bzw. einen Antrag auf Zulassung stellen kann.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 13. Dezember 2016 um 18:29:17 Uhr:
die Frage des TE war eigentlich sehr einfach: Kann ich auf meinen Privatnamen und der Adresse des Gewerbes ein Fahrzeug zulassen. Nicht mehr und nicht weniger. Hier ein klares "Nein".
Nach meinem Kenntnisstand ist dies sehr wohl möglich.
Auszug aus § 6 FZV : "Bei beruflich selbstständigen Haltern sind außerdem die Daten nach § 33 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes über Beruf oder Gewerbe anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen."
Notwendig ist hierzu die Vorlage der Gewerbeanmeldung bei der Zulassungsbehörde.
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Die Zulassung kann nur auf die Person des Einzelunternehmers erfolgen und dessen Anschrift ergibt sich aus dem Personalausweis.
Das ist für mich eindeutig definiert.
Ich habe es so verstanden, dass er das Fahrzeug auf sich als Privatperson zulassen möchte, aber auf die Anschrift der Firmen (vermutlich wegen der Regionalklassen).
Also so:
Firma Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Herr Max Mustermann
Musterplatz 1
54321 Musterburg
Zulassung ist gewollt auf:
Herr Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Das dürfte meines Wissens nicht möglich sein
Es geht ohne Probleme am Sitz des Betriebes eines Einzelgewerbetreibenden; vgl. § 46 Abs.2 FZV.
Gerne auch mal im V&S die Suchfunktion nutzen. Da könnte man einen älteren thread finden, in dem das ganz gut erklärt worden ist. Hatte was mit Wunschkennzeichen und Wohnsitz zu tun. Hat da jemand ganz gut erklärt. *hüstelchen* 😎
Ich lerne grade mal wieder, dass es scheinbar jede Zulassungsstelle anders handhabt, wie man den folgenden Links entnehmen kann, daher hilft es wohl nur, sich bei der zuständigen Zulassungsstelle zu informieren:
http://rathaus.rostock.de/.../detail.php?...
https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=66282
https://www.helmstedt.de/.../dienstleistung.php?...
https://www.duisburg.de/.../102010100000087091.php
http://www.frankfurt.org/.../...Zulassunsverordnung_FZV_Stand_2011.pdf
http://www.grafschaft-bentheim.de/.../dienstleistung.php?...
Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 13. Dezember 2016 um 17:53:42 Uhr:
Natürlich kanns du dein Kfz auf deine Fa. anmelden.
Wahrscheinlich GBR bei dir.
Ist steuerlich sogar zwingend.
B 19
Er hat doch klar gesagt, dass es ein Einzelunternehmen ist. Dann ist es gerade keine GbR, denn die setzt mal mindestens zwei Gesellschafter voraus. Und auch auf eine GbR wird kein Auto zugelassen, denn sie ist nur beschränkt rechtsfähig. War selber einige Jahre an einer GbR beteiligt und hatte damals die gleiche Frage. Die Geschäftsautos wurden dann auf mich bzw. einen anderen Gesellschafter zugelassen und konnten selbstverständlich korrekt steuerlich abgesetzt werden.
Du hast dir scheinbar nicht die Mühe gemacht, die Links zu öffnen und zu lesen, sonst wüßtest du, dass es keine einheitliche Regelung gibt.
Hallo,
Ich habe selbst schon Kleinunternehmer versichert mit dem selben Problem
Manche Zulassungsstellen stellen sich da sehr an und haben wenig Erfahrung damit
Der Versicherungsnehmer muss der z.b Geschäftsführer sein(in deinem fall Du)
Und es muss ein Abweichender halter sein
In die Spalte Name muss Firmname und der name von Dir (vorname bleibt leer)
Und die Adresse muss dann auch die des Geschäfts sein
Dann geht es
er will nicht auf die firma zu lassen und auch keine haltervereinigung bilden.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 14. Dezember 2016 um 21:08:42 Uhr:
er will nicht auf die firma zu lassen
Genau das scheint ja das Problem zu sein.
Er will einen Zulassungsmix aus Privatperson und Firmenanschrift.
Warum wird der Wagen nicht einfach komplett auf das Gewerbe angemeldet? Dann sollte es auch keine Probleme mit dem Gewerbetarif der Versicherung geben?
Er möchte also nur sparen
Zitat:
@celica1992 schrieb am 15. Dezember 2016 um 14:17:18 Uhr:
Er möchte also nur sparen
Wollen wir das nicht alle?