KfZ-Versicherung-Frage ...
hallo zusammen,
frage 1:
fahre seit 6 wochen ein eigenes auto, habe aufgrund nicht vorhandener erfahrungen bei der versicherung angegeben, dass ich jährlich 10.000km fahre, so dass ich für 10.000km den beitrag bezahle.
versicherung hat mir bestätigt (huk), dass wenn ich beim stande von bspw. 13.000km einen unfall machen würde, ich dennoch versichert wäre, allerdings aber den differenzbeitrag von 10.000km bis 13.000km nachzahlen müsste.
das bedeutet, wenn ich keinen unfall mache, bezahle ich eigentlich immer weniger beitrag, als eigentlich erforderlich.
ist dies korrekt? dann könnte man ja den beitrag senken, in dem man eine jahresfahrleistung von 5.000km angibt. 😁
hoffe, dass mir jemand dazu informationen geben kann.
frage 2:
bin derzeit bei der huk. sicherlich ist dies nicht die günstigste versicherung. ev. würde ich die versicherung wechseln. wann ist es möglich, und worauf sollte ich beim wechsel achten? (sf-rabatt übernahme, etc., erfahrungsberichte anderer versicherungsnehmer, etc.)
über hinweise wäre ich sehr dankbar.
lg daniel
19 Antworten
Hi,
Suche verwenden - ist doch nicht so schwer!
Frage 1:
Das ist Versicherungsbetrug und Vertragsbruch.
Frage 2:
Wechsel zum Jahreswechsel mit einem Monat Kündigungsfrist oder beim Autowechsel (ordentliche Kündigung) sowie bei Beitragserhöhung (außerordentlich).
Grüße
Schreddi
Kleingedrucktes lesen.
Üblich sind eigentlich Vertragsstrafen etc., d.h. ich kann die Aussage der Versicherung nicht glauben.
mhm, gerade von euch beiden habe ich antworten erwartet, promt erschienen diese. eure aussagen verunsichern mich sehr, denn ich habe 2 versicherungsvertreter unabhängig voneinander gefragt, beide bestätigten dies, obwohl es für mich auch nicht wirklich nachvollziehbar ist.
und nun? 🙁
dh
i.d.r. gibt es eine vertragsstrafe (z.b. zwei volle jahresbeiträge).
nun gibt es mehrere möglichkeiten:
die vertreter wissen es selber nicht besser,
oder die vertreter wissen, dass die gesellschaft die vertragstrafe so nicht durchzieht, sondern nur die differenz verlangt.
gitb einige versicherer, die zwar vertragstrafen in den bedingungen vorsehen, sich aber in der praxis nie die arbeit damit machen...
oder, die versicherung verlangt tatsächlich nur die differenz...
-> bedingungen lesen.
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Auszug aus den bedingungen eines Versicherers
Berichtigung der Zuordnung zu einer Kilometerklasse
a) Bei Überschreitung der vereinbarten Kilometerklasse ist der Versicherungsnehmer gemäß
Nummer 6 der Tarifbestimmungen anzeigepflichtig. Gegebenenfalls erfolgt eine
Differenzerhebung zwischen vereinbarter und tatsächlicher Kilometerlaufleistung. Verstößt der
Versicherungsnehmer schuldhaft gegen seine Anzeigepflicht, so sind wir berechtigt, für das
Jahr der Kenntniserlangung insgesamt den doppelten Beitrag der tatsächlich zutreffenden
Kilometerklasse in Rechnung zu stellen
und
6. Nachträgliche Änderungen von Gefahrenmerkmalen
1 Anzeigepflicht
... Ebenso müssen Sie uns unverzüglich informieren bei einem Wechsel des Zulassungsortes, als
Pkw-Fahrer auch bei Überschreiten der vereinbarten Jahres-Kilometerlaufleistung oder
Änderungen
- des Nutzerkreises (Fahrer)
- des überwiegenden Fahrzeug-Abstellortes (z. B. im Carport)
- Ihrer Wohnsituation (z. B. im eigenen Einfamilienhaus).
Verstoßen Sie schuldhaft gegen diese Verpflichtung, so gilt Nr. 8, Absatz 2, b) entsprechend.
Ich wage allerdings keine Aussage was passieren kann, wenn herauskommen sollte, dass bereits bei vertragsabschluss vorsätzlich falsche angaben gemacht werden.
In dem Punkt kann er bei Vertragsschluss wohl kaum vorsätzlich eine falsche Aussage machen. Woher soll er denn im Voraus wissen, wieviel km er typischerweise pro Jahr fahren wird? Daher ist es völlig legitim, 10.000 erstmal anzugeben.
Da die Vertreter ihre Aussage mit Sicherheit nicht schriftlich gegeben haben, würde ich mich auf jeden Fall nur auf das verlassen, was in deinen Vertragsbedingungen steht. Natürlich ist es dein gutes Recht, jetzt erstmal abzuwarten, bis du dich dieser Jahreslaufleistung angenähert hast, und erst dann Meldung über die Erhöhung zu machen.
Bei einem Fahranfänger hast Du sicher recht. wenn einer allerdings schon viele Jahre auto fährt, dann weiss er sehr wohl ob er im Jahr 5.000 Kilomter oder 15.000 Kilometer fährt.
Wenn jemand erkennen muss, dass er mit seiner Angabe falsch liegt, dann muss er dies nachmelden und es besteht kein Problem.
Also: Habe ich 10.000 km angegeben und nach einem halben Jahr bereits 8.000 km auf dem Tacho (ohne große Sonderfahrten), dann wird es Zeit die Laufleistung hochzusetzen.
Dafür reicht der normale Menschenverstand, oder nicht?
Mündliche Aussagen sind immer ein Problem.
Eine schriftliche Bestätigung ist daher einer mündlichen Aussage vorzuziehen. Der Versicherungsvertreter sollte Dir die Stelle im Kleingedruckten zeigen und ankreuzen können.
Meine Software hat leider keine diesbezügliche Aussage zur HUK.
In der Branche häufig Nachzahlen + Vertragsstrafe von einem halben bis ganzen Jahresbetrag.
Aber den Haken hast Du ja schon erkannt.
Wenn es so einfach wäre, würde jeder nur 5.000 km angeben.
Ich frage mich nur, woher dann die ganzen Prozesse genau zu dem Thema kommen.
Re: KfZ-Versicherung-Frage ...
Zitat:
Original geschrieben von daniellll
versicherung hat mir bestätigt (huk), dass wenn ich beim stande von bspw. 13.000km einen unfall machen würde, ich dennoch versichert wäre, allerdings aber den differenzbeitrag von 10.000km bis 13.000km nachzahlen müsste.
In dem Fall dürfts auch davon abhängen, um wieviel der angegebene KM Dingsda überschritten wurde.
Bei kleineren Überschreitungen könnte man ein Auge zu drücken, nicht aber wenns eine deutliche Überschreitung ist a la 10.000 angegeben und 25.000 gefahren, dann kanns schon übel werden, da in letzterem Fall durchaus von einem Betrugsversuch ausgegangen werden kann...
Es kommt also ganz drauf an, wie viel die Versicherung als Toleranz vorsieht und wie weit man das angegebene überschreitet...
Wenn du dir als Fahranfänger einen Golf V leisten kannst solltest du eigentlich auch diese gewisse Mehrzahlung leisten können.
Einerseits ist dies Versicherungsbetrug und Vertragsbruch und andererseits, wie soll die Gesellschaft überleben wenn jeder nur noch bescheißt 😉
Zitat:
Original geschrieben von Corsa_B_driver
Wenn du dir als Fahranfänger einen Golf V leisten kannst solltest du eigentlich auch diese gewisse Mehrzahlung leisten können.
Einerseits ist dies Versicherungsbetrug und Vertragsbruch und andererseits, wie soll die Gesellschaft überleben wenn jeder nur noch bescheißt 😉
1. bin ich kein fahranfänger, sondern habe lediglich ein neues auto und
2. kann ich nur das wiedergeben, was mir meine versicherung sagte.
Wenn es Dein erstes eigenes Auto ist (und so hört sich das an), dann kannst Du noch keine Erfahrungswerte haben.
Halte einfach den Tachostand im Auge und rechne auf das Jahr (=12 Monate) hoch.
Nach 6 Wochen dürftest Du beispielsweise bei 10.000 km p.a. keine 1.500 km (=12.000 km p.a.) auf dem Tacho haben.
Schriftlichen Aussagen kann und darf man vertrauen, mündliche kann man selten beweisen.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Schriftlichen Aussagen kann und darf man vertrauen, mündliche kann man selten beweisen.
du sagst es. 🙂 werde zur versicherung fahren. 😉
Das kriegst du nicht schriftlich - da lohnt das Fahrgeld nicht 🙂
Grüße
Schreddi