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KFZ Versicherung, Ausschluss Akku Entsorgung

BMW X5 G05
Themenstarteram 29. Dezember 2020 um 10:26

Ja liebe Mods, ich hab die Suchfunktion benutzt und nichts gefunden!

Bin gerade auf der Suche nach einer ordentlichen KFZ Versicherung und lese dann im

Kleingedruckten bei vielen Versicherungen:

Übernahme weiterer Kosten im Schadenfall (Betriebsmittel, Bremsflüssigkeiten, Öl, etc.)

Entsorgungskosten bei Totalschaden (ausgenommen Akkus von Elektro- und Hybridfahrzeugen)

Warum bietet man dann eine Versicherung für dieses Auto an?

Wo seid ihr versichert? Zahlt eure Versicherung eine Akku Entsorgung im

Schadensfall?

LG

Astrid

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24 Antworten

In Deutschland gilt seit dem 01.12.2009 das Batteriegesetz (BattG), welches die Entsorgung und das Recycling von Batterien regelt. Demnach sind Hersteller, Händler, Entsorgungsträger und auch Importeure dazu verpflichtet, alte Batterien kostenfrei zurückzunehmen.

Für die Entsorgung des Lithium-Ionen-Akkus zum Antrieb in einem Fahrzeug ist, so weit ich informiert bin, der Autohersteller in der Pflicht die Entsorgungskosten (wenn diese anfallen) zu übernehmen.

Eine gesonderte Regelung gibt es für Fahrzeugbatterien (Starter). Wird beim Neukauf einer Autobatterie keine alte Batterie zurückgegeben, muss ein Pfand von 7.50 Euro vom Händler erhoben werden. Dies entfällt einzig und allein, wenn die Batterie in ein Fahrzeug eingebaut ist.

Dann deckt sich ja die Aussage der HUK mit Deiner Information.

Die Rücknahme und fachgerechte Entsorgung von Elektronikaltgeräten, Verpackungen und Batterien ist eine gesetzliche Verpflichtung, die sich für Unternehmen im Rahmen der internationalen WEEE-Richtline, Verpackungsrichtlinie und Batterierichtlinie ergeben.

Was man als sogenannter "Inverkehrbringer" mittlerweile alles beachten muss > beschäftigt so manchen Mitarbeiter!

Aber alles OK so > wenn den alle mitmachen!

Sämtliche obig zitierten Rücknahmeverpflichtungen beziehen sich immer nur auf einen unbeschädigten Akkukörper. Ist dieser durch Brand oder mechanische Einwirkung offen oder beschädigt und ist noch elektrische Energie gespeichert , sieht das ganz anders aus. Da macht Euch mal bitte bei Hersteller und Versicherung vorher schlau wie das läuft.

Themenstarteram 30. Dezember 2020 um 13:42

Zitat:

@Plums schrieb am 30. Dezember 2020 um 11:41:03 Uhr:

Bin auch gerade dabei zu überlegen ob es wieder ein Diesel oder doch ein 45e wird. Durch Eure Diskussion hier habe ich direkt mal meine HUK angerufen. Dabei kam folgende Aussage:

Der Hersteller ist gesetzlich verpflichtet diesen AKKU bei einem Unfall zurück zu nehmen.

Die Versicherung übernimmt die restlichen Unfallkosten.

Auf meine Frage, ob es eine finanzielle Lücke zwischen diesen beiden Aktionen gibt, die eventuell der Halter übernehmen müsste, bekam ich ein klares nein als Antwort. Der Versicherungsnehmer wird hierbei nicht belastet oder muss in Vorkasse gehen.

Diese Problematik hatte einmal vor einiger Zeit existiert. Die Versicherungsgesellschaften und die Hersteller mussten sich deshalb auf Druck von oben einigen.

Ich verlasse mich mal auf diese Aussage der HUK. Bleibt nur die Frage was bei Altverträgen korrigiert wurde um nicht den Halter im Regen stehen zu lassen.

Das würde ich mir von Beiden (Hersteller und Versicherung) schriftlich geben lassen, erzählen können die viel und am Ende bleibt man auf dem schaden sitzen

Das steht im Gesetzestext (BattG):

Beschädigte und ausgelaufene Li-Batterien und Hochvolt-Akkus:

Lithiumhaltige Batterien und Akkus die aufgebläht, verformt, verschmort, ausgegast bzw. „ausgelaufen“ sind, einen „schmierigen Film“ oder äußere Ablagerungen im Bereich der Pole aufweisen, sind beschädigt und sollten keinesfalls weiterverwendet oder geöffnet werden. Das Gefahrenpotenzial ist erhöht. Ein Versagen von Sicherungsmechanismen kann dazu führen, dass spontane Selbstentzündungen oder Explosionen ausgelöst werden.

Entsorgen Sie diese Batterien und Akkus daher umgehend, am besten im Fachhandel oder auf dem Wertstoffhof und vorsorglich so, dass sie von Mitarbeitenden entgegengenommen werden können. Sprechen Sie das Fachpersonal an und weisen auf die Beschädigung hin. Bei Hochenergie-Akkus ist diese Vorgehensweise umso wichtiger. Für ihren Transport der Batterien und Akkus zur fachgerechten Entsorgung empfehlen wir Boxen/Dosen/Eimer/Gläser, die man bspw. auch mit Sand füllen kann. Die Pole sollten abgeklebt werden, um äußere Kurzschlüsse zu vermeiden.

Mag sein das mit zunehmender Elektromobilität das Gesetz noch verändert oder angepasst wird, aber im Moment ist das der Stand in der EU.

am 30. Dezember 2020 um 15:11

Dieser Auszug aus dem BattG erwähnt nicht, wer eventuelle Kosten zu tragen hat.

Grundsätzlich bezahlt die Kaskoversicherung bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Im Restwert sind m.E. eventuelle Akku-Entsorgungskoten einzurechnen (d.h. restwert-mindernd abzuziehen). Außer wenn die Versicherung das explizit ausschließt, wie von der TE entdeckt.

--> da müßte man vorab in die konkreten Versicherungsbedingungen schauen, ob dort wirklich der Ausschluß enthalten ist.

Mein Kasko-Vertrag von 2019 bei der HUK enhält dazu keine Ausschlüsse.

Im Normalfall wird derzeit auch der Restwert eines Totalschadens immer größer sein als Akku-Entsorgungskosten. Vielleicht wollen sich die Versicherungen da nur für die fernere Zukunft absichern, daß niemand versucht, ein Auto mit Entsorgungskosten größer als Restwert noch der Versicherung anzudrehen.

Edit: obwohl, nach einem "thermischen Ereignis" könnte auch ein aktueller Hybrid statt eines positiven Restwerts vielleicht nur noch Entsorgungskosten haben.

Was bei meinem Vertrag übrigens schon explizit aufgeführt ist:

Die Kasko deckt auch Überspannungssschäden durch Blitzschlag, der vom Stromnetz über das Ladekabel ins Auto geht.

Zitat:

 

Das würde ich mir von Beiden (Hersteller und Versicherung) schriftlich geben lassen, erzählen können die viel und am Ende bleibt man auf dem schaden sitzen

Es sollen keine Ausschlüsse mehr laut den AVB der HUK existieren. Das sollte versicherungstechnisch und rechtlich eindeutig sein.

Wie schon geschrieben, hat es da in den letzten Monaten einige Änderungen bei den Versicherungen gegeben. Was mit Altverträgen die 2019 oder früher abgeschlossen wurden, keine Ahnung. Ist auch für Neuverträge nicht relevant.

Themenstarteram 30. Dezember 2020 um 23:38

Zitat:

@Plums schrieb am 30. Dezember 2020 um 20:09:56 Uhr:

 

Es sollen keine Ausschlüsse mehr laut den AVB der HUK existieren. Das sollte versicherungstechnisch und rechtlich eindeutig sein.

Wie schon geschrieben, hat es da in den letzten Monaten einige Änderungen bei den Versicherungen gegeben. Was mit Altverträgen die 2019 oder früher abgeschlossen wurden, keine Ahnung. Ist auch für Neuverträge nicht relevant.

Dann dürfte/sollte es auch ganz einfach sein dieses schriftlich zu verfassen

und Dir zukommen zu lassen.

Hatte heute Abend ein paar Minuten Zeit und entdeckt, daß die HUK einen Hinweis auf

ihrer Website hat und man wird für Elektro Fahrzeuge auf eine Kasko Plus verwiesen,

die passenden Eigenschaften hab ich aber nicht gefunden, also undurchsichtig!

Vielleicht kannst Du etwas erfahren.

PS Einen Gesetzesentwurf/Änderung hab ich auch nicht gefunden.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 30. Dezember 2020 um 16:11:32 Uhr:

Dieser Auszug aus dem BattG erwähnt nicht, wer eventuelle Kosten zu tragen hat.....

Ich schieb weiter oben:

Die Rücknahme und fachgerechte Entsorgung von Elektronikaltgeräten, Verpackungen und Batterien ist eine gesetzliche Verpflichtung, die sich für Unternehmen im Rahmen der internationalen WEEE-Richtline, Verpackungsrichtlinie und Batterierichtlinie ergeben.

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