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KfZ-Versicherung als Erbe wechseln

Guten Tag!

Ich habe mich schon etwas in das Thema eingelesen, aber wirklich schlau geworden bin ich nicht. (Auch hier im Forum...) Man liest teilweise widersprüchliches.

Folgende Situation:
Ich habe in Auto von meinem Opa geerbt.

Kann ich jetzt die bestehende Versicherung (HDI) kündigen, indem ich das KfZ mit einer eVB der HUK ummelde? Hierbei würde ich gerne auch die Schadensfreiheitsklasse entsprechend der Jahre, die ich den Führerschein besitze übernehmen. (Laut dem Berater der HUK ist wohl beides möglich.)

In den Versicherungsbedingungen der HDI steht zu einem Todesfall leider rein gar nichts. Bei Veräußerung und Ummeldung auf einen neuen Halter gilt die Ummeldung als Kündigung.

Grüße&Danke

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36 Antworten

Aber muß da derienige der die SF abtritt nicht mit einer Unterschrift bestätigen, daß er sie an, hier den Enkel, weitergibt.
Denn sonst könnte ja jeder sich die SF aneignen.
Und der Opa ist ja verstorben, wie geht das dann?

Man legt den Erbnachwei vor.

Online eintragen und abwarten. Der alte SF-Inhaber bekommt ein Informationsschreiben. Kommt kein Widerspruch bleibts dann dabei. Ist halt so ...

Zitat:

@NDLimit schrieb am 20. Mai 2023 um 15:07:03 Uhr:


Man legt den Erbnachwei vor.

Hat er ja nicht, da die Mutter und der Onkel laut dem TE die Erben sind.

Es gibt aber ein schriftliches Vermächtnis.

Zudem könnten die Erben auch die Abtretung der SF unterschreiben.

Bei der HUK braucht es keinen Nachweis.
Du gibst im Antrag an, das du einen SF von einem verstorbenen übertragen haben willst, gleichzeitig versicherst du damit, das kein Anderer den SF beansprucht.
Es erfolgt auch keine Mitteilung an den ehemaligen SF-Berechtigten, da der verstorben ist

Mag bei der HUK zutreffen. Andere Gesellschaften sind da noch anders unterwegs.

Als ich den SFR meines Vaters übernommen habe, reichte eine Kopie der Sterbeurkunde als Nachweis für die Übernahme.

Er will doch zur HUK, da ist es doch egal wie das andere Versicherungen handhaben

Vielleicht liest es aber später jemand anders mit einem ähnlichen Problem, der nicht zu HUK wechseln möchte 😉

Im Prinzip ist das was der Onkel macht, eine Schenkung, d. h. nicht nur im Prinzip. Der Onkel hat das Auto geerbt. Eine Kopie des Erbscheins deiner Mutter oder des Onkels, dürften gleich sein, zusätzlich wäre nicht schlecht und ein Zettel deines Onkels, dass er dir das Auto schenkt. Das ist evtl als Erwerbsnachweis wichtig, wenn z. B. jemand dimme Fragen wegen leisten können etc. stelkt, also nur eine staatliche Stelle, die sich da was nicht vorstellen kann.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 20. Mai 2023 um 15:47:53 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 20. Mai 2023 um 15:07:03 Uhr:


Man legt den Erbnachwei vor.
Hat er ja nicht, da die Mutter und der Onkel laut dem TE die Erben sind.

Zur Vollständigkeit:

Kann er schon bekommen. Zur Erbauseinandersetzung macht die Erbengemeinschaft sinnvollerweise einen schriftlichen Vertrag. (schon damit später keiner kommt: "ich bin beschissen worden"😉

Gegenüber Vermächtnisnehmern analog einen Vermächtniserfüllungsvertrag.
Das muss nix großes sein.
"wie im letzten Willen von vv festgelegt erhält xy als Vermächtnis das Eigentum am Auto "tufftuff" von den Erben ee und ff."
alle 3 unterschreiben, fertig.
Das ist dann der Nachweis.

Edit. Das was eins weiter oben steht ist suboptimal, weil es das Erbe Opa auf Onkel und damit dessen Erbschaftsteuerlast erhöht und dann nochmal ggf. steuerpflichtig von Onkel auf Neffe übertragen wird.
Vermächtnisse können auch mündlich erklärt worden sein.

Letzter Wille ist Testament und da geht nichts von Seiten der Erben. Der Onkel könnte das Erbe ausschlagen, das geht aber nur komplett. Sauberste Sache: der Onkel schenkt das geerbte Auto seinem Neffen. In dem Fall sind innerhalb von 10 Jahren bis zu 20.000€ von der Schenkungssteuer befreit. Allerdings gibt es ein paar Dinge, die aber normal nicht wichtig sind, Pflichtteilergänzungsanspruch und Rückforderung wegen groben Undanks.

Die Umsetzung des letzte Willens des Erblassers wird unter den Erben und Vermächtnisnehmern schriftlich fixiert.
Der letzte Wille darf dabei auch nur mündlich geäußert worden sein siehe hier

In vorliegende Fall bestätigen Onkel / Mutter und Sohn, dass das Vermächtnis Auto, wie vom Opa gewünscht übertragen wurde. Ganz simpel und sauber.

Das Auto kann vererbt werden, ein SF kann nur übertragen werden.
Vererben kann man den nicht, denn die Vers legen fest zu welchen Bedingungen ein SF übertragen werden kann.

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