KFZ Versicherung abschließen auf Person mit Führerschein aus Drittstaat?!
Hey,
vielleicht kann einer hier etwas sagen. Ein Bekannter aus Georgien, wohnhaft in Deutschland seit ein paar Jahren, hat sich jetzt jüngst ein Auto gekauft und eine Versicherung abgeschlossen. Nun wird man bei der Antragstellung gefragt wann man den (georgischen) FS gemacht hat. Hier hat er dieses Datum angegeben. Fahren dürfte er dennoch nicht, weil er - wenn ich das richtig gelesen habe - erstmal eine theoretische und praktische Prüfung ablegen muss. Sein georgischer FS ist wohl schon lange abgelaufen. Soweit richtig ? Prinzipiell würde ja Haftpflicht reichen, wenn es auf öffentlichen Grund einfach nur rumsteht, oder? Noch etwas was zu beachten ist ? Danke für euren Input.
28 Antworten
Gibt es den Unterschied zwischen dem Datum der Fahrerlaubniserteilung und dem Datum der Führerscheinausstellung bei Versicherungen nicht mehr?
Mein neuer Kartenführerschein ist von 2023, meine Fahrerlaubnis Klasse B ist von 1986 (hinten auf dem Führerschein vermerkt).
Selbstverständlich gebe ich das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis an, wann immer und wer immer mich nach einem Datum fragt.
Ich habe jetzt mal bei diversen VS dies durchgespielt. Manche (Huk24 zb.) akzeptieren alle Länder der Ausstellung vom FS. andere wiederum nur welche aus EU, EWR, CH .. also es gibt da Unterschiede. Daraus resultierend auch die neue (Sonder-)SF-Einstufung.
Zitat:
@Peternita schrieb am 21. Juli 2024 um 12:24:31 Uhr:
Die Frage nach der Versicherung stellt sich doch gar nicht!
Wer in Deutschland Auto fährt, braucht erst mal eine gültige Fahrerlaubnis.
Bei der Eingangsfrage des TE geht es um den Abschluss einer Versicherung. Ob der VN das Fahrzeug auch fahren will, wissen wir nicht, wir können - wie so oft hier - nur vermuten.
Zitat:
@Peternita schrieb am 21. Juli 2024 um 12:24:31 Uhr:
Die Frage nach der Versicherung stellt sich doch gar nicht!
Wer in Deutschland Auto fährt, braucht erst mal eine gültige Fahrerlaubnis.
Man darf in Deutschland auch ein Auto versichern ohne jemals einen Führerschein gehabt zu haben.
Das sind zwei paar Schuhe.
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Ein komplett themenfremdwr Beitrag und die Antwort dazu wurden entfernt.
PN oder eigener Thread sind die Mittel der Wahl, eben mal das Thema verbiegen nicht.
Zimpalazumpala , MT-Moderator
Meine Frau hat 1979 ihren Führerschein im Ausland gemacht, der wurde aber erst 1992 gegen einen Deutschen Führerschein getauscht, in diesem steht auch das Ausstellungsjahr 1992 drin und nicht 1979. 1992 ist relevant für die Frage im Versicherungsantrag. Das ursprüngliche Ausstellungsdatum kann nicht mehr nachgewiesen werden.
Hier hätte Deine Frau auf einen Nachweis zum Führerscheinerwerb in 1979 drängen sollen/können....
Ist jetzt sicher nicht mehr relevant, wäre aber möglich gewesen!
Warum sollte „seine Frau“ (von wem) bei Deiner Frau auf irgendwas drängen?
Verstehe den Text so nicht. Vermutlich Zitiert ohn kenntlich zu machen?
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 21. Juli 2024 um 14:57:18 Uhr:
.......
Hier hätte Deine Frau auf einen Nachweis zum Führerscheinerwerb in 1979 drängen sollen/können....
Ist jetzt sicher nicht mehr relevant, wäre aber möglich gewesen!
Damals war ich jung und unerfahren und wen sollte ich fragen? MT mit seinen Allwissenden kam erst 20 Jahre später 😁. Außerdem ist es jetzt eh wurscht, ob sie den Führerschein 32 oder 45 Jahre hat.
@Pauliese schau mal weiter oben, nach deinem zweiten Post, daher kommt das falsch zitierte Zitat.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 21. Juli 2024 um 13:52:45 Uhr:
Zitat:
@Peternita schrieb am 21. Juli 2024 um 12:24:31 Uhr:
Die Frage nach der Versicherung stellt sich doch gar nicht!
Wer in Deutschland Auto fährt, braucht erst mal eine gültige Fahrerlaubnis.Man darf in Deutschland auch ein Auto versichern ohne jemals einen Führerschein gehabt zu haben.
Das sind zwei paar Schuhe.
Auch um Halter zu sein, bedarf es keines Führerscheins
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 21. Juli 2024 um 23:07:08 Uhr:
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 21. Juli 2024 um 13:52:45 Uhr:
Man darf in Deutschland auch ein Auto versichern ohne jemals einen Führerschein gehabt zu haben.
Das sind zwei paar Schuhe.Auch um Halter zu sein, bedarf es keines Führerscheins
Das weiß ich auch, dann kann man aber auch keine SF Klasse in Anspruch nehmen. Sondereinstufung ausgenommen, auf Ehepartner ohne Führerschein mit SF2 anfangen hab ich schon gelesen.
Zitat:
@Peternita schrieb am 22. Juli 2024 um 00:32:04 Uhr:
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 21. Juli 2024 um 23:07:08 Uhr:
Auch um Halter zu sein, bedarf es keines Führerscheins
Das weiß ich auch, dann kann man aber auch keine SF Klasse in Anspruch nehmen. Sondereinstufung ausgenommen, auf Ehepartner ohne Führerschein mit SF2 anfangen hab ich schon gelesen.
Doch, ich kenne eine Firma, da waren die Autos ganz nett im SF und eine GmbH hat mit Sicherheit keinen Führerschein
Einer juristischen Person kann man keinen SF übertragen, man kann da lediglich eine Versichersnehmergemeinschaft eingehen.
Aber eine juristische Person kann einen SF selbst erfahren