Kfz Verkaufen und Abmelden.

Frage.

Wer zahlt,
wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird auf einen Supermarktparkplatz, vor der Wohnung des Käufers (kein Privat Stellplatz vorhanden)
Das Auto ist mit Kaufvertrag verkauft, wurde vom Verkäufer abgemeldet. Jetzt steht es so lange auf dem Parkplatz bis der Käufer es anmeldet. Als Verkäufer weiß man ja nicht wann der Verkäufer genau das Fahrzeug anmeldet.

21 Antworten

Geht es hier eigentlich um einen hypothetisch oder um einen realen Fall?
Wenn es sich nur um ein Gedankenspiel handelt, ob du es so machen solltest, würde ich zumindest nicht ungefragt ein abgemeldetes Fahrzeug auf einem Privatparkplatz abstellen.

Ich habe 2x ein abgemeldetes Auto auf einer öffentlichen Straße abgestellt. 1x für ein paar Stunden mit einem Hinweiszettel im Fenster, dass ich gerade ummelde und deshalb die Kennzeichen abnehmen musste.
Das andere Mal solange bis ich den Wagen verwerten lassen konnte und der rote Aufkleber auf der WSS hat mir da vier Wochen Zeit eingeräumt.

Kann man es nicht vielleicht so verdeutlichen ?

Besitzer = die Person, die derzeit die Herrschaftsgewalt über das Fahrzeug hat, ohne Eigentümer des Fahrzeuges zu sein ?

Eigentum = Regelung durch Kaufvertrag §§ 433 ff BGB ?

So sollte es doch klar sein ?

Nein (hatten wir das nicht schonmal in nem Thema?).

Kaufvertrag ist zwar schön und gut, aber §929 wäre in dem Fall das wichtige.

Die Frage ob TE noch Eigentümer ist würde ich persönlich praxistauglich nach seinen weiteren Äußerungen an der Frage der Schlüssel festmachen. Und ob der Käufer bei der Abstellaktion dabei war. (also wenn das ein Fall für seine Hausaufgabe wäre 😁 - sind doch gerade Ferien, wurde mir schon vorgeworfen - normal bekommt man aber in Hausaufgaben klare Fälle - hat TE uns noch was verschwiegen?)

Aber wenn wir schon Kaufvertrag machen:
Wer trägt (neben der Möglichkeit des Abschleppens) eigentlich die Möglichkeit des Untergangs? 😁

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Nein (hatten wir das nicht schonmal in nem Thema?).

Kaufvertrag ist zwar schön und gut, aber §929 wäre in dem Fall das wichtige.

Die Frage ob TE noch Eigentümer ist würde ich persönlich praxistauglich nach seinen weiteren Äußerungen an der Frage der Schlüssel festmachen. Und ob der Käufer bei der Abstellaktion dabei war. (also wenn das ein Fall für seine Hausaufgabe wäre 😁 - sind doch gerade Ferien, wurde mir schon vorgeworfen - normal bekommt man aber in Hausaufgaben klare Fälle - hat TE uns noch was verschwiegen?)

Aber wenn wir schon Kaufvertrag machen:
Wer trägt (neben der Möglichkeit des Abschleppens) eigentlich die Möglichkeit des Untergangs? 😁

Da kann ich nicht zustimmen. Eigentumverhältnisse werden m.E. durch Kaufverträge geregelt, mündlich oder auch schriftlich. So wird es sicherlich auch mit dem Fahrzeug sein. Ich glaube, dass es maßgebend ist, wer das Fahrzeug dort abgestellt hat. Derjenige hätte sich mit den Örtlichenkeiten vertraut machen müssen.

Nur weil ich z.B. der Eigentümer eines Fahrzeuges bin, weis ich doch nicht unbedingt wo der Nutzer das Fahrzeug regelwidrig abstellt. Solange ich belegen kann nicht mit dem Fahrzeug gefahren zu sein.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Nur weil ich z.B. der Eigentümer eines Fahrzeuges bin, weis ich doch nicht unbedingt wo der Nutzer das Fahrzeug regelwidrig abstellt. Solange ich belegen kann nicht mit dem Fahrzeug gefahren zu sein.

So schaut's aus. Das ist das, was ich schon die ganze Zeit sage, dass das dann im Verhältnis Eigentümer - Nutzer geklärt werden muss...

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Da kann ich nicht zustimmen. Eigentumverhältnisse werden m.E. durch Kaufverträge geregelt, mündlich oder auch schriftlich. So wird es sicherlich auch mit dem Fahrzeug sein. Ich glaube, dass es maßgebend ist, wer das Fahrzeug dort abgestellt hat. Derjenige hätte sich mit den Örtlichenkeiten vertraut machen müssen.

Wenn ich einen Kaufvertrag habe bin ich noch nicht Eigentümer. Das regelt hier der §929 (und noch ein paar weitere sind möglich).

Beispiel:
Wenn du ein Auto bei X kaufst, das Auto steht bei X und das Auto brennt morgen ab und du hast es noch nicht "in Eigentum" - was sagst du dem dann?

Jawoll, war mein Eigentum - alles easy, du hast damit nichts zu tun?

Oder würdest du sagen "solange mir das Eigentum nicht verschafft (Auto übergeben) wurde ist mir das doch egal - ich habe einen Kaufvertrag - wo ist DAS Auto aus dem Kaufvertrag?" (das läuft dann auf eine Form der Unmöglichkeit raus - aber Eigentum hattest du noch nicht - trotz Kaufvertrag. )

Daher ist die Übergabe wichtig fürs Eigentum.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Da kann ich nicht zustimmen. Eigentumverhältnisse werden m.E. durch Kaufverträge geregelt, mündlich oder auch schriftlich. So wird es sicherlich auch mit dem Fahrzeug sein. Ich glaube, dass es maßgebend ist, wer das Fahrzeug dort abgestellt hat. Derjenige hätte sich mit den Örtlichenkeiten vertraut machen müssen.
Wenn ich einen Kaufvertrag habe bin ich noch nicht Eigentümer. Das regelt hier der §929 (und noch ein paar weitere sind möglich).

Beispiel:
Wenn du ein Auto bei X kaufst, das Auto steht bei X und das Auto brennt morgen ab und du hast es noch nicht "in Eigentum" - was sagst du dem dann?

Jawoll, war mein Eigentum - alles easy, du hast damit nichts zu tun?

Oder würdest du sagen "solange mir das Eigentum nicht verschafft (Auto übergeben) wurde ist mir das doch egal - ich habe einen Kaufvertrag - wo ist DAS Auto aus dem Kaufvertrag?" (das läuft dann auf eine Form der Unmöglichkeit raus - aber Eigentum hattest du noch nicht - trotz Kaufvertrag. )

Daher ist die Übergabe wichtig fürs Eigentum.

Die Vollendung des Kaufvertrages gilt sicherlich ab Übergabe / Übernahme. Das ist m.E. bei jedem Kaufvertrag so. Vielleicht bestes Beispiel ist der Zigarettenautomat, kannst auch erst rauchen, wenn die Übergabe nach Vertragserfüllung erfolgt ist. 😉

Ich verstehe Deine Bedenken nicht !

Deine Antwort
Ähnliche Themen