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KFZ-Verkauf ins Ausland
Hallo,
ich möchte meinen gebrauchten nach Rumänien verkaufen. Gibt es sowas wie einen "Auslands-Kaufvertrag"? Habe schon gegoogelt, aber leider nichts passendes gefunden.
Hat jemand Erfahrung hiermit?
Vielen Dank für Info's.
Beste Antwort im Thema
eins noch beim verkauf ins ausland: nur bares ist wahres!!! am besten das geld gleich beim verkauf auf der bank checken bzw einzahlen. ich bin bei solchen sachen immer misstrauisch
gruss
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18 Antworten
Hm, was wäre denn mein Risiko dabei?
Ich habe doch einen Kaufvertrag und eine Verbleibserklärung vom Käufer...
Damit kann ich doch den Verkauf nachweisen, oder?
Der Käufer kommt nämlich morgen nachmittag mit dem Zug und das Straßenverkehrsamt hat ja nur vormittags geöffnet...
Zitat:
Original geschrieben von BirdyB
Hm, was wäre denn mein Risiko dabei?
Ich habe doch einen Kaufvertrag und eine Verbleibserklärung vom Käufer...
Damit kann ich doch den Verkauf nachweisen, oder?
Klar, aber Rennerei hast du trotzdem, wenn er den Wagen nicht ab-/ummeldet.
Wenn das Straßenverkehrsamt nachmittags zu hat, kannst du ihm die Ausfuhrkennzeichen auch am Vormittag beschaffen. Der Käufer braucht dazu nicht anwesend zu sein. Einfach Zulassungsbescheinigung I + II sowie die alten Kennzeichen vorlegen und um ein Ausfuhrkennzeichen bitten.
liebe leute - wie naiv sind denn hier einige...
privatverkauf, egal ob das fahrzeug in deutschland bleibt, in die niederlande verbracht werden oder demnächst in afrika fahren soll...
fahrzeug IMMER zuvor abmelden - dann nach erhalt des kaufpreises das fahrzeug nebst "brief" und schlüssel übergeben - NUR(!) so seid ihr zu 100% auf der sicheren seite - wie der käufer dann weiterfahren kann, lässt sich immer regeln...
er darf z.b. mit dem nicht (mehr) zugelassenen fahrzeug auf direktem weg zur nächsten zulassungsstelle fahren und ihn dort zulassen
oder man begibt sich gemeinsam zur zulassungstelle zwecks ummeldung
oder nach erhalt des kaufpreises händigt der verkäufer dem käufer die "papiere" aus, dieser lässt das fahrzeug zu und holt es ANSCHLIESSEND(!) vom käufer ab
oder man kann im vorfeld überführungskennzeichen besorgen und damit das fahrzeug bewegen
möglichkeiten gibt es genug - schwarze schafe leider noch sehr viel mehr!!! deshalb hat jeder seriöse käufer sicherlich verständnis für derartige regelungen, die beiden seiten sicherheit bieten
in meiner beruflichen praxis muss ich es leider immer wieder erleben:
der käufer hält dem verkäufer das geld unter die nase und droht bei nicht sofortigem zustandekommen des geschäftes, dieses komplett platzen zu lassen. viele verkäufer lassen sich davon beeinrucken, sie bekommen ja das geld...
der käufer bekommt fahrzeug, schlüssel, zulassungsbescheinigungen I + II und verspricht, sich umgehend um die abmeldung des fahrzeugs zu kümmern - aber er hält sein versprechen nicht!
...und schon ist es passiert - trotz kaufvertrag hat der verkäufer keine chance, das fahrzeug abzumelden - folglich laufen steuern plus versicherung weiterhin zu seinen lasten - die versicherung tritt auch ein (mit allen konsequenzen für unseren gutgläubigen verkäufer), wenn der käufer zwischenzeitlich mit dem fahrzeug einen schaden verursacht.
besonders vorsichtig sollte der verkäufer sein, wenn der käufer vorgibt, ein professineller händler zu sein! gerade ehrliche händler müssten verständnis für dieses problem des verkäufers haben und zudem verfügen fast alle händler über dauer-überführungskennzeichen, so dass sie niemals ein fahrzeug zugelassen vom verkäufer übernehmen müssen, auch wenn sie es noch so dringlich machen und sich die besten ausreden einfallen lassen
also: vorsicht beim autoverkauf!!! ;)
Hallo,
gibt es beim Verkauf als Händler etwas besonderes zu beachten?
Ich möchte ein Auto im Wert von ca. 15.000€ an einen griechischen Händler verkaufen?
Des Weiteren will dieser Händler noch von einem Kunden ein Fahrzeug kaufen.
Auf was muss ich bzw. wir achten?
Die Fahrzeuge werden abgemeldet und nur gegen Bargeld übergeben.
Gruß