Kfz Unfall nicht schuld
Hallo zusammen,
Könnt ihr mir ein wenig auf die sprünge helfen.
Ich habe von der Polizei ein Unfallbericht bekommen - anscheinend ist einer hinten in mein parkendes Auto leicht reingefahren.
Soll ich mir ein Anwalt nehmen? Oder läuft das ohne auch mit den Versicherungen unproblematisch ab?
Kostenvoranschlag schicken und denen mitteilen, dass ich fiktiv abrechnen möchte bei der gegnerischen Versicherung. Geht das so einfach bzw. kommen die schriftlich auf mich zu oder muss ich aktiv werden?
Muss ich meine eigene Versicherung auch proaktiv informieren?
danke.
Gruß
22 Antworten
„Schrammen hinten“ hat bei mir das letzte Mal grob 1000€ gekostet und da ist der andere nur auf dem Parkplatz draufgerollt. Bei ner alten Schlurre und wenn man etwas Ahnung hat kann man sich selber dran versuchen. Aber die Versicherungen leben vom Kürzen von Forderungen und lassen sich jedes Jahr neue Methoden einfallen. Und der Anwalt der für gekürzte 50€ den Fall annimmt muß erst mal gefunden werden.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 5. Juni 2021 um 08:42:14 Uhr:
„Schrammen hinten“ hat bei mir das letzte Mal grob 1000€ gekostet und da ist der andere nur auf dem Parkplatz draufgerollt. Bei ner alten Schlurre und wenn man etwas Ahnung hat kann man sich selber dran versuchen. Aber die Versicherungen leben vom Kürzen von Forderungen und lassen sich jedes Jahr neue Methoden einfallen. Und der Anwalt der für gekürzte 50€ den Fall annimmt muß erst mal gefunden werden.
d.h. auf gut Deutsch? Anwalt ja? oder nimmt der so einen kleinen Fall nicht an?
der Verursacher hat sich ja gemeldet bei der Polizei. Finde ich einerseits gut aber andererseits weiß ich nicht, ob ich nachher dumm dastehe.
der Grundtenor ist hier Gutachter + Anwalt nehmen im Thread?
Alles andere kann Dich teures Geld kosten.
Wenn Du gleich zum Anwalt gehst kann der Anwalt die gesamte Schadenssumme als Berechnungsgrundlage für sein Honorar nehmen. Kürzt die Versicherung den von Dir geforderten Betrag um z.B. 50€ und überweist die Summe bis auf die 50€ berechnet sich das Anwaltshonorar nur an den 50€.
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Genau so hat es mir der Anwalt auch erklärt vor vielen Jahren und dass er dann natürlich kein Interesse an einem Mandat hat.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 5. Juni 2021 um 14:38:28 Uhr:
Wenn Du gleich zum Anwalt gehst kann der Anwalt die gesamte Schadenssumme als Berechnungsgrundlage für sein Honorar nehmen. Kürzt die Versicherung den von Dir geforderten Betrag um z.B. 50€ und überweist die Summe bis auf die 50€ berechnet sich das Anwaltshonorar nur an den 50€.
ok also zuerst Gutachter, da die Kosten die gegnerische Versicherung übernimmt und wenn die versicherung rumzickt anwalt nehmen?
Edit: Ich frag beim anwalt einfach an...mal schauen.
So herum ist's besser! 😉
Erst zum Anwalt, aber einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.