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KFZ-% und SFR für mein Patenkind

Themenstarteram 15. August 2011 um 18:20

Hallo zusammen!

Ich habe mal eine Frage an euch da draußen. Ich werde nächstes Jahr Patenonkel beim Kind einer meiner Freunde. Jetzt habe ich mir überlegt, dass ich als außer den übligen Aufgaben und Pflichten für den Wurm eine Kfz-Versicherung abschließe, um die % herunter und den SFR hoch zu fahren, um ihm/ihr das als zusätzliches "Geschenk" auf seinem/ihrem 18. Geburtstag zu geben. Das angemeldete KFZ wird in dieser Zeit keinen Meter bewegt. Es wird lediglich angemeldet, um die % runter zu fahren und die SFR hoch zu drücken. Versteht ihr, was und wie ich das meine?

Meine Frage an euch wäre jetzt:

- Was für ein KFZ ist hierfür das Geeignetste? Ich glaube, das kommt am besten ein Moped in Frage, oder?

- Reicht ein Saisonkennzeichen aus?

- Kann ich das KFZ als Zweitwagen anmelden?

- Wie läuft das ganze Versicherungstechnisch?

- Soll ich das KFZ vielleicht auf die Eltern anmelden? Ich glaube, so ein Übertrag geht nur bei Verwandtschaft 1. Grades, oder?

- Weiß hier jemand vielleicht noch einige Insider-Tipps?

- Einfach gesagt - WIE kann ich das am besten für mein Patenkind regeln, dass er/sie die Versicherung an seinem/ihrem 18. Geburtstag feierlich übergeben kann.

VIELEN DANK jetzt schon mal im voraus!!!

Gruß

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13 Antworten

da der neffe doch nur die SF uebernehmen kann, die er selber haette erfahren koennen, duerfte das doch so nicht gehen?

alternativ, koennte sich ein ansparen /festgeldanlage ueber 18-20 jahre anbieten?

Themenstarteram 15. August 2011 um 19:14

Hallo Harry,

vielen Dank für deine Antwort!

Das mit den SFR ist mir soweit bekannt, ja. Angenommen, er/sie ist dann mal 20 Jahre jung, sind nur die selbst erfahren SF-Jahre (in diesem Fall also SF2) möglich. War vielleicht falsch von mir gefragt...

Mir geht es in erster Linie um die %. Ich will halt nicht, dass er/sie irgendwann mal mit - keine Ahnung, mit wievielen Prozenten es bis dahin mal los geht - anfangen muss, verstehst Du?

Ein Sparbuch, bzw. eine Festgeldanlage mit gutem Zinssatz für den Führerschein habe ich bereits gefunden. Das und noch ein paar Sachen gibt es noch obendrauf!

SF2 wird aber wohl niemals einem geringen (SF18) prozentsatz entsprechen.

die staffelungen SF : % sind zwar nicht bei allen VS gleich, aber ein "ansparen" der % ohne moegliche SF anpassung, ist mir zumindest unbekannt (was nichts heissen muss).

Der SF wird in % angegeben

Jedem SF ist ein bestimmter % Satz zugeordnet

Ich sehe da keine großen Sinn drin.Mach lieben einen Sparvertrag und zahle immer mal etwas ein.

Beim 18ten dann übergeben

Themenstarteram 15. August 2011 um 19:41

Hm, ok - verstehe ich soweit... Danke!

Und wenn ich diese Verscherung gleich auf den Namen der Eltern anmelde (wie gesagt - das angemeldete KFZ wird keinen Meter bewegt), diese sich dann bis auf weiteres als Versicherungsnehmer angeben und das Kind als weiteren Fahrer angeben? Wisst ihr wie ich meine. So haben es meine Eltern bei mir auch gemacht. Sie waren der bis zu ihrem Tod der Versicherungsnehmer. Bis dahin war ich dann 33 Jahre. Und dann habe ich mir die Versicherung auf meinen Namen schreiben lassen. Und da ich Verwandtschaft ersten Grades war, ist das ohne weiteres gegangen!

Ich hoffe, ich drücke mich verständlich genug aus. Ich meine, wir leben hier (Gott sei Dank!) in Deutschland. Im Endeffekt ist das - wie so einiges hier - mehr oder weniger (r)eine Formsache. Das muss doch bestimmt irgendwie zu machen sein... ;)

Wie gesagt - der Sparvertrag steht schon so gut wie. Knappe 25.000 Euro vom Patenonkel sollten da ja wohl angemessen genug sein, oder?

Benötigst du noch weitere Patenkinder:rolleyes:

Auf die Eltern geht schon.Aber da muß man schauen ob bei einer Zweitwagenregelung nicht ein Mindestalter bei weiteren Fahrern vorgesehen ist.

Ich habe vor etlichen Jahren einen PKW komplett mit Versicherung von einem Rentner gekauft.Versicherung wurde auf meinen Vater übertragen.Das ist aber heute nicht mehr so möglich.

Dazu muß es schon ein Fahrzeug sein welches wenig Versicherung und Steuer kostet.

Ich weiß es nicht genau,aber ein Roller mit großem Kennzeichen sollte dafür reichen?

Würde mich da mal bei einer Versicherung erkundigen

Vielleicht kann man ein Fahrzeug auch nur versichern,ohne Zulassung??

Ansonsten billiges Schrottfahrzeug zulassen und nur Haftpflicht mit der Mindestdeckung.Aber dann fällt KFZ-Steuer an.Bei alten Autos meist recht viel

Schön wenn es so wäre.

 

Aber wir leben ja nicht wie in der DDR, wo bei der Geburt eines Kindes ein Trabant bestellt wurde.

 

Die Idee ist gut, bringt aber nichts. Mit 18 bekommt das Kind wenn es Glück hat, dann SF0 oder SF1 zugeteilt... kannst also wenn das Kind 15/16 ist so was machen (vielleicht will es ja Moped fahren). Zudem muss das Fahrzeug, auch wenn es keinen Meter bewegt wird, alle 2 Jahre zur HU. gehen wir mal von ner kleinen 150er aus... das sind alle zwei Jahre 60 € HU, jedes Jahr 6 € Steuer (bei Saisonkennzeichen 7 Monaten), das sind dann schon knapp 650 € plus Versicherung. Und ich gehe mal davon aus, das ein Fahrzeug sich in 18 Jahren stark verändert und gewartet werden muss umd die 2 Jährige HU zu schaffen. bzw. regelmässig ein neues Fahrzeug angeschafft werden muss.

Ich glaube es bringt dem Patenkind mehr, diesen Betrag anzulegen und 18 Jahre lang das Geld arbeiten zu lassen... oder in Gold investieren, wenn es sicher sein soll...

Lieber Patenonkel!

Deine Idee ist sehr gut und funktioniert natürlich auch und zwar wie folgt:

1. HU-fähiges Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller kaufen

2. Zulassung mit Saisonkennzeichen (mind. 6 Monate) auf Dein Patenkind als Halter und Versicherungsnehmer (Ersteinstufung SF0 bei einem Versicherer Deiner Wahl, Kostenpunkt ca. 50-60 EUR für die Saison)

3. Sobald Dein Patenkind ein eigenes Auto auf sich zulassen will, einfach einen Fahrzeugwechsel beantragen

Du kannst das Gefährt in der Saison ganz normal nutzen (also alle erlaubten Fahrer), musst allerdings alle zwei Jahre HU machen, also dafür sorgen, dass das Ding verkehrssicher ist/bleibt.

Die einzige Frage, die ich Dir nicht beantworten kann und die mich persönlich auch interessieren würde ist, ab wann man ein Fahrzeug auf das Kind zulassen kann, da ich bei meinem zwei Monate alten Sohn demnächst das gleiche machen werde, allerdings ja noch nicht mal ein Kinderausweis existiert!

Themenstarteram 16. August 2011 um 13:26

@Tappi64: Sorry, aber jetzt kommste zu spät mit deiner Frage. Ich mach nur 1x Pate - dass dann aber dafür anständig!

@Corsadiesel: Das ist machbar, das weiß ich. Wie gesagt - bei meinen Eltern und mir ging's ja auch. Sobald ich die Lösung habe, geb ich sie euch allen bekannt - versprochen!

@ChrissGlom: Danke für dein Rechenbeispiel. Verstehe ich auch soweit. Aber les bitte nochmal meinen letzten Eintrag. Ich werde (wahrscheinlich) das KFZ gleich auf den Namen der Eltern anmelden. Somit sit das Kind dann erster Verwandtschaftsgrad. Und wenn er/sie dann 18 ist, bekommt er/sie bis zum (hoffentlich sehr späten!!!) Tod der Eltern eben ein "Mitfahrrecht" in der Versicherungs-Police. Das ist doch nur reine Forsache. Und in dieser Zeit steigt dann eben der SFR, verstehst Du? Sind sie dann mal verstorben, kann sich dann mein Patenkind die Police auf seinen/ihren Namen umschreiben. Und wie gesagt - geldmäßig hat er/sie bis zum 18 Geburtstag von meiner Seite aus denke ich reichlich ausgesorgt. Zudem sind ja auch noch Eltern, Großeltern, ein Onkel und eine Tante da... ;)

@ Mimro: Es wird wohl auf einen 125er Roller rauslaufen. Hab da auch schon was in Aussicht. Ich glaub aber nicht, dass ich den gleich von Anfang an auf den Wurm anmelden, bzw. versichern kann. Naja, mal schauen, wie ich das am besten mache. Ich werde demnächst mal einen Versicherungs-Onkel ausquetschen. Und zur Sicherheit noch einen zweiten. Nicht dass (wie üblich) das Blaue vom Himmel versprochen und dann der letzte Dreck angeboten wird. Wie gesagt - sobald ich was weiß, gebe ich euch allen Bescheid, das Ganze hier funktioniert.

Zitat:

Original geschrieben von Der Patenonkel

Ich glaub aber nicht, dass ich den gleich von Anfang an auf den Wurm anmelden, bzw. versichern kann.

Das musst Du aber, um den Vorteil für Dein Patenkind rauszuholen, sonst macht das keinen Sinn. Hintergrund ist ja, dass sich Dein Patenkind den SFR "erfährt" und dann, sobald er sein eigenes Auto hat, seinen eigenen SFR verwenden kann.....

Übertrag von den Eltern auf ihn kann ja nur mit einem dramatischen Verlust passieren, da er nur die schadenfreien Jahre übertragen kann, die er sich auch erfahren hat.... Wenn Du Dein Patenkind aber von Anfang an als Halter und VN einsetzt, hat er natürlich mit 18 Jahren auch SF18 ;)!

Die Übertragung kann das Patenkind noch machen wenn es 35 oder älter ist.Dann ist der Sprung beim SF relativ gering

Habe meine Prozente auch umgeschrieben als es nur noch 10% Unterschied waren

Das geht schon,kostet nur ein wenig und ist etwas Arbeit

Versicherung muß als normaler Vertrag ohne Zweitwagenregelung auf die Eltern laufen

Ich würde mal bei deiner Versicherung anfragen.Machen die doch sicher gerne.Das Fahrzeug wird ja keinen Schaden anrichten wenn es nur rumsteht

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Wenn Du Dein Patenkind aber von Anfang an als Halter und VN einsetzt, hat er natürlich mit 18 Jahren auch SF18 ;)!

Ich denke der SF wird ab dem Jahr zählen wo das Patenkind in einem Alter ist wo es auch wriklich fahren darf.Beim Roller eventuell ab 16.Vorher bestimmt nicht

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