Kfz-Steuer Zoll (Verständnisfrage)

Hallo zusammen,
in Kürze werde ich meine Bankverbindung zur Zahlung der Kfz-Steuer anpassen müssen.

Entsprechendes Formular habe ich mir auf der Seite vom Zoll bereits heruntergeladen.

Nun stellen sich mir 2 Fragen:

1. Welches Datum ist in das Feld S26 "Datum der Zulassung" unter Zulassungsdaten einzutragen?
Mein Fahrzeug wurde am 07.04.2010 auf den Erstbesitzer und am 20.08.2010 auf mich zugelassen.
Welche Angabe ist nun einzutragen?

2. Wird die 22stellige IBAN-Nummer im Feld S05 von rechts nach links eingetragen?

Hat da jemand Erfahrung mit?

Screenshot
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Focus-Freak88 schrieb am 14. April 2016 um 12:17:00 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. April 2016 um 12:15:39 Uhr:


Omg 🙄 Die IBAN ist immer 22-stellig, es gibt auch keine "gültige Schreibweise". Schreib sie einfach hin und gut ist. Und das mit dem Datum hat er doch erklärt, natürlich der 20.08.

Falsch. Nur in Deutschland. Und das Formular (siehe Screenshot) sieht nunmal 34 Stellen vor.

Aha. Und wo wohnen wir und wo hast du deine Bankverbindung?

Manchmal muss man echt an der Alltagstauglichkeit einiger Leute zweifeln...

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zum Thema Kfz. Steuer hätte ich da mal eine Frage. Wie ist das eigentlich mit unseren Neubürgern aus Ungarn, der Slovakei, aus Polen und was weiß ich wo her, die bringen alle ihre Fahrzeuge mit hier her und wohnen dann schon zwei Jahre hier und fahren immer noch mit den alten Landeszeichen, wer kontrolliert ob diese Fahrzeuge überhaupt noch zugelassen sind und was ist wenn man mit einem dieser Neubürger einen Unfall hat. Ich sehe so viele Autos die hier rum fahren und keinen Zulassungsstempel geschweige denn TÜV Stempel haben und gerade heute Morgen habe ich einen neuen Transporter gesehen mit der Werbung eines hiesigen Händlers aber mit polnischen Kennzeichen ohne jegliche Stempel.

Die Kontrolle erfolgt durch die Polizei, wenn und falls diese Fahrzeuge mal kontrolliert werden. Ob danach weitere Maßnahmen folgen müssen, z. B. das Fahrzeug umzumelden, hängt dann vom Einzelfall ab. Und es gibt einige Länder, bei denen man es äußerlich anhand des Kennzeichens nicht erkennen kann, ob es noch zugelassen ist oder vorgeschriebene technische Untersuchungen stattgefunden haben.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. April 2016 um 14:47:01 Uhr:


Und das hat welche Aussagekraft bezüglich des Ausfüllens des Formulars? Richtig, keine. Danke für deinen Hinweis und die Korrektur, ändert trotzdem nichts am Ergebnis.

Was bist du denn so aggressiv? Natürlich hat mein post Aussagekraft: Wenn der TE das Formular elektronisch ausfüllt, dann muss er das ohne Leerraum machen. Wenn er es handschriftlich ausfüllt, dann mit Leerraum. Wobei im Formular ja bereits eine Gliederung ohne Leerraum eingezeichnet ist, daraus muss man schlussfolgern, dass es entweder nur für die elektronische Verwendung vorgesehen oder das Formular falsch ist …

Aha, danke ist jetzt also schon aggressiv. Na danke auch... Und nein es ändert nichts, ob elektronisch, zu Hand oder mit dem Mund. Es spielt überhaupt keine Rolle. Die Daten für Änderungen werden beim Zoll manuell erfasst, egal wie das Formular dann dort hin kommt.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 14. April 2016 um 15:05:56 Uhr:



Was bist du denn so aggressiv? Natürlich hat mein post Aussagekraft: Wenn der TE das Formular elektronisch ausfüllt, dann muss er das ohne Leerraum machen. Wenn er es handschriftlich ausfüllt, dann mit Leerraum. Wobei im Formular ja bereits eine Gliederung ohne Leerraum eingezeichnet ist, daraus muss man schlussfolgern, dass es entweder nur für die elektronische Verwendung vorgesehen oder das Formular falsch ist …

Nein, daraus muss man schlussfolgern, dass man es immer ohne Leerraum ausfüllt. Für die Paragrafenreiter und DIN-Normer sind die etwas dickeren Striche dann halt die Gliederung bei dem händischen Ausfüllen, die ja nichts anderes als eine Ausfüll- und Lesehilfe ist.

Man kann es aber auch kompliziert machen. 🙄

Wenn du dich mal ein wenig mit der automatisierten Erfassung von Daten beschäftigen würdest, würdest du zu einem anderen Ergebnis kommen. Die Normen sind nicht ganz sinnlos, auch wenn das von manchen zunächst nicht begriffen wird.

Das ist alles Richtig / Falsch!?!?!?!?!
Ich habe Vordrucke von meiner Bank auf denen meine IBAN-Nummer schon gedruckt steht, 22-stellig in !!! nur 12 Felder gepresst. So was ist jetzt richtig??? 22stellige IBAN in 22 Felder oder was ich eben geschrieben habe??

Ich würde jetzt sagen: Hauptsache die IBAN-Nummer steht da wo sie hingehört, wie auch immer.

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. April 2016 um 16:46:38 Uhr:


Wenn du dich mal ein wenig mit der automatisierten Erfassung von Daten beschäftigen würdest, würdest du zu einem anderen Ergebnis kommen. Die Normen sind nicht ganz sinnlos, auch wenn das von manchen zunächst nicht begriffen wird.

Ich bin tatsächlich so naiv und schreibe die einfach in die Kästchen.

Und dein Problem verstehe ich auch nicht: Der Vordruck entspricht exakt den von dir genannten Normen. Du bist derjenige, der dort Lücken lassen will, wo keine hingehören, etc.

Nein, nicht ich bin das, sondern die DIN sieht dort Lücken vor, also gehören sie auch dorthin. In der StVO ist auch festgelegt, wann welcher Abstand einzuhalten ist.

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. April 2016 um 13:27:12 Uhr:



Doch, die gibt es. Ist in ISO 13616-1:2007 Teil 1 geregelt: Für elektronische Vorgänge ohne Leerraum, für papierbasierte Vorgänge nach DIN 5008 mit 4er-Gliederung von links. Eine Gliederung nach Land, Prüfziffer, BLZ und Kontonummer wäre nach ISO 13616-1:2007 Teil 1 zulässig, nach DIN 5008 aber nicht.

Eine Gliederung muss nicht zwingend eine Lücke sein. Eine Gliederung kann auch - wie hier - ein (breiterer) Strich sein. Und für das Digitale ist dennoch gewährleistet, dass es keine Lücke gibt.
Insofern ist der Sache entsprochen und dein Denkfehler ist anscheinend, dass du Gliederung mit Lücke gleichsetzt.

Und damit habe ich zu diesem für mich höchst theoretischem und damit unwichtigem Thema eigentlich schon viel mehr geschrieben, als ich wollte.
Der Zoll wird die IBAN schon korrekt verarbeiten, wenn es dem Geldeinzug nützlich ist.

Zitat:

@Focus-Freak88 schrieb am 14. April 2016 um 12:13:02 Uhr:



Zitat:

@klamann15 schrieb am 14. April 2016 um 12:08:12 Uhr:


In Deutschland wird immer noch von links nach rechts geschrieben.
Erst wenn wir ein islamischer Staat sind arabisch von rechts nach links. 😁
Das Datum ist das an dem du das Auto auf dich zugelassen hast.

Danke für deine Antwort.

Bist du dir sicher? Für die IBAN gilt doch eigentlich folgende Schreibweise: fünfmal Vierergruppe, einmal Zweiergruppe. Das haut dann allerdings nicht hin? Platz ist für 34 Stellen.

Also ist der 20.08.2010 einzutragen?

Die fängt immer mit DE an, dann Prüfziffer, zum Bleistift 32, dann der ganze Sermon mit BLZ, dann kannst du meinetwegen die Kto nr von rechts nach links, damit du siehst ob Lücken bleiben, mit Nullen füllen, fertig. An den Nummern ändert sich ja nix, sind jetzt nur zusammen

Ich sehe nur immer noch keinen Sinn darin, daß sich eine Bundesbehörde um ne Ländersache kümmert. Der Zoll hat ja auch sonst nix zu tun 🙄

@Checker001: die Kästchen sollen uns helfen, deutlich zu schreiben. Wenns gedruckt ist, ist es ja auch deutlich - und maschinell lesbar

Zitat:

@Creeper45 schrieb am 14. April 2016 um 18:09:02 Uhr:


Ich sehe nur immer noch keinen Sinn darin, daß sich eine Bundesbehörde um ne Ländersache kümmert. Der Zoll hat ja auch sonst nix zu tun 🙄

Die KFZ-Steuer war schon seit 2009 ne Bundessteuer und wurde nur über die Länder in Form der Finanzämter verwaltet.

Ob ein Wechsel der Behörde jetzt nun Sinn macht, darüber kann man sich trefflich streiten.

Jedenfalls kam der Wechsel grade, als ich ein "neues" Auto zuließ, da wollte man mir glatt noch ne Kurzzulassung unterjubeln, weil das FA noch mit drin hing und etwas flotter war. =2 Bescheide

In meinen Lehrbüchern stands aber als Landessteuer drin, genau wie die Biersteuer 😁 (anno 2009)
Wie sagte Batman:"die Dinge ändern sich"

Hauptsache Schäubi freut sich, gell?

Zitat:

@BMWRider schrieb am 14. April 2016 um 17:49:12 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 14. April 2016 um 13:27:12 Uhr:



Doch, die gibt es. Ist in ISO 13616-1:2007 Teil 1 geregelt: Für elektronische Vorgänge ohne Leerraum, für papierbasierte Vorgänge nach DIN 5008 mit 4er-Gliederung von links. Eine Gliederung nach Land, Prüfziffer, BLZ und Kontonummer wäre nach ISO 13616-1:2007 Teil 1 zulässig, nach DIN 5008 aber nicht.

Eine Gliederung muss nicht zwingend eine Lücke sein. Eine Gliederung kann auch - wie hier - ein (breiterer) Strich sein. …

Nein. Die Gliederung nach DIN 5008 ist eine Lücke, kein Strich. Schau selbst: http://www.din-5008.org/iban/

Dann weicht die gelebte und respektierte Praxis ja meilenweit ab. Allein die Überweisungsvordrucke....

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