KFZ Steuer im voraus
Kann man eigentlich die KFZ Steuer 5 Jahre im voraus bezahlen ?
Oder weigert sich der Zoll da, dass anzunehmen ?
21 Antworten
Finanzamt oder Zoll.
Gibt es da jetzt einen Unterschied ?
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 2. Juni 2024 um 14:36:30 Uhr:
Nur gut dass die KFZ-Steuer nicht vom Finanzamt sondern vom Zoll eingezogen wird.
In Sachen Zuständikeit schon.
Verfahrenstechnisch vergleichbar.
Eine Rückbuchung mangels Kontodeckung ist etwas anderes als ein Widerspruch gegen ein SEPA-Lastschriftmandat.
Da das Hauptzollamt eh nur für die aktuelle Periode die Steuer per Lastschrift erhebt, kann eine Vorrauszahlung auf 5 Jahre eh nur per Überweisung erfolgen. Die kann dann eh nicht mehr storniert werden. *klugscheissmodusoff*
Zitat:
@ktown schrieb am 2. Juni 2024 um 14:44:46 Uhr:
Laut Zoll erlischt das Mandat nicht. Es ruht bis zur Reaktiverung durch den Halter.
Kurz gesagt.. Es wird nicht mehr abgebucht...
Nur fragt der TE nicht nach einer Abbuchung, sondern nach einer Überweisung für die nächsten 5 Jahre. 😉
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Und die kannst Du knicken, wie schon angesprochen.
Die zuständige Finanzbehörde kann es nicht verbuchen, da keine Steuerschuld vorliegt, die nur auf Grundlage eines zuvor ergangenen Bescheides geltend gemacht wird.
Macht für die Behörde keinen Sinn ... sie müssten das Geld selbst zurücklegen/anlegen, mit der Option es jederzeit wieder auszahlen zu müssen, falls man den Wagen früher abstößt, dazu kann sich Steuerhöhe verändern ... die Bundesbehörden sind keinen "Anlagedepots"...
Beim FA bekommt man bei zu viel Zahlung, eine Mitteilung wohin sie den Überschuss zurücküberweisen solen, oder ob es mit anderen Zahlungsforderungen verrechnet werden soll...
Auch im privatwirschaftlichen Sektor macht das kaum sinn, sowas ist immer stress für die buchhaltung ..
Zitat:
@PeterBH schrieb am 2. Juni 2024 um 14:30:47 Uhr:
Ist beim Finanzamt so - SEPA nicht eingelöst, SEPA erlischt und muss neu erstellt werden.
Das stimmt nicht.
Quelle: Eigene Erfahrung.