ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. KFZ Steuer für ein 2015 abgemeldetes Fahrzeug abgebucht

KFZ Steuer für ein 2015 abgemeldetes Fahrzeug abgebucht

Themenstarteram 23. April 2016 um 21:44

Moin,

es gibt so Sachen da kann man echt nur staunen. Da sitze ich heute am PC und checke mal meine Kontoauszüge und sehe da was, was ich nicht glauben kann.

Die Bundeskasse in Kiel hat mich um 308 € erleichtert, für ein Fahrzeug das im Dezember 2015 abgemeldet wurde. Bestätigung der Versicherung liegt vor.

Im Januar habe ich von der gleichen Kasse ein Gutschrift erhalten, für den Zeitraum Dezember 15 bis April 16, den ich ja 2015 schon bezahlt hatte. Ergo hat die Abmeldung

den Zoll erreicht, der ja jetzt die KFZ-Steuer managet.

Einspruch per Mail ist raus und geht schriftlich Montag per Einschreiben weg.

Mal sehen, ob meine Bank die Eier hat den Betrag zurück zu buchen. Kaufvertrag fürs Auto und Bestätigung der Versicherung liegt ja vor.

Hat jemand so etwas schon mal erlebt? Was kann ich noch machen, für den Fall das die Bank den Betrag nicht einfach zurück bucht. Der Zoll hat auf die Mail mit einer Ticketnummer-Email geantwortet, die den Hinweis enthält, dauert bei uns weil viel zu tun.

Beste Antwort im Thema

Wo ist denn das Problem? Warum lässt Du die Lastschrift nicht zurückbuchen? Dafür benötigt man keine Eier der Bank, sondern eigene!

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

Nobody is perfect.

Würd ich mir aber keine großen Sorgen drum machen. Warum sollte die Bank nicht zurück buchen? Kannst du doch sogar per Internetbanking zurück gehen lassen.

Wo ist denn das Problem? Warum lässt Du die Lastschrift nicht zurückbuchen? Dafür benötigt man keine Eier der Bank, sondern eigene!

Nur am Rande, die "Abmeldung" der Versicherung ist erst mal nichts wert...

......für ein Fahrzeug das im Dezember 2015 abgemeldet wurde.

schreibt det TE

Warum machst du wegen so eine Sache ein riesen Fass auf?

Ein Anruf sollte genügen, um die Angelegenheit zu klären.

Warum so einAufriss? Da arbeiten halt auch nur Menschen... Rücklastschrift würde ich noch nicht machen, verursacht nur Gebühren, ersteinmal auf der Gegenseite, aber wozu?

Einschreiben?? Wozu, E-Mail, sollte ersteinmal reichen, wenn die den Fehler erkennen und überprüft haben, erstellen die dir recht schnell eine Gutschrift.

Zwar ärgerlich, aber ist ja nun nicht die Mafia, wo das Geld weg ist. Und wie schon angemerkt, Versicherung hat damit nichts zu tun, Steuer ist PapaStaat:p.

Tief ein und aus-atmen und wird schon...;)

Ich glaube kaum, dass die Behörde ein Problem damit hat, wenn eine fehlerhafte Abbuchung zurückgerufen wird.

In diesem Fall empfiehlt die Behörde sogar selbst, die Abbuchung zurückzurufen.

Dieser Aufforderung kam der Steuerzahler sofort nach, er fragte sicherheitshalber aber wiederum per Mail nach, ob nun alles geklärt sei. Die jetzige Antwort: Er solle auf keinen Fall überweisen. Der Betrag werde abgebucht. Falls er doch schon überwiesen habe, solle er diese Summe zurückbuchen lassen. Auch dieser Aufforderung folgte der Steuerzahler.

Es macht doch wohl wenig Sinn, auf die einfachste Lösung zu verzichten und sich den ganzen Stress mit Schriftwechsel, Telefonaten, etc. anzutun.

Dein zitierter Fall bezieht sich aber auf eine selbst ausgelöste Überweisung und die kann man nur in einem sehr kurzem Zeitfenster widerrufen, genau in der Zeit wo die Bank den Überweisungsauftrag noch nicht ausgeführt hat. Das können beim OnlineBanking auch nur Sekunden sein. Andernfalls ist das Geld erstmal weg. Eine selbst getätigte Überweisung ist sehr schwer wiederzubekommen, daher bei dubios anmutenden Geschäften niemals per Überweisung zahlen.;)

Wer auch immer das zitierte geschriben hat, es ist praktisch nach 1-2 Tagen nicht mehr möglich einen Überweisung rückgängig zu machen, das sollte wohl eher der Beruhigung dienen:confused::D

Im TE Sachverhalt geht es aber um das Lastschriftverfahren, dabei erhält der Zahlungsempfänger eine Vollmacht um vom Zahlerkonto Beträge abbuchen zu können. Dort kann man innerhalb einer gewissen Zeitspanne (Monate?) widerrrufen. Aber dazu wird die Gegenseite niemals raten, da ihr dabei Gebühren entstehen und daher werden sie von sich aus Geld überweisen.

Richtig gelesen oder nur überflogen?

Der Steuerzahler teilte dem zuständigen Hauptzollamt darauf umgehend die neue Kontoverbindung telefonisch mit. Doch dort erklärte man ihm, dass dies nur schriftlich möglich sei. Also informierte er das Hauptzollamt zusätzlich in einem Brief über die neue Kontoverbindung. Per Mail fragte er einige Tage später nach, ob nun alles in Ordnung sei. Die Antwort lautete: Für eine Lastschrift sei es zu spät, der Steuerzahler möge den Betrag bitte überweisen. Dieser Aufforderung kam der Steuerzahler sofort nach, er fragte sicherheitshalber aber wiederum per Mail nach, ob nun alles geklärt sei. Die jetzige Antwort: Er solle auf keinen Fall überweisen. Der Betrag werde abgebucht. Falls er doch schon überwiesen habe, solle er diese Summe zurückbuchen lassen.

Man kann keine Überweisung zurückbuchen lassen! Schreibst Du ja selbst. Der Begriff existiert noch nicht einmal. Also geht es hier um die Rückholung der Lastschrift.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 24. April 2016 um 21:50:59 Uhr:

Richtig gelesen oder nur überflogen?

...

sicherheitshalber aber wiederum per Mail nach, ob nun alles geklärt sei. Die jetzige Antwort: Er solle auf keinen Fall überweisen. Der Betrag werde abgebucht. Falls er doch schon überwiesen habe, solle er diese Summe zurückbuchen lassen.

Man kann keine Überweisung zurückbuchen lassen! Schreibst Du ja selbst. Also geht es hier um die Rückholung der Lastschrift.

Hab für dich noch mal extra rot makiert....überwiesen:D Und ja das geht nicht, wer auch immer das geschrieben hat, das ist Schwachsinn gewesen, da es keinen Sinn ergibt.:p

Da hat der hippelige Dödel wohl übereilig überwiesen, da er eine böse Mahnung bekommen hat. Und die Behörde sagt nur er solle die automatische Abbuchung abwarten und seine Überweisung rückgängig machen, was natürlich nicht geht...:D:D

Ach so...lesen und verstehen kann ich schon recht gut.;)

Eben! Es macht eben nur Sinn, wenn die Abbuchung gemeint ist.

Der Betrag werde abgebucht. Falls er doch schon überwiesen habe, solle er diese Summe zurückbuchen lassen.

Editiert:

Kann man auch anders verstehen, aber ich glaube nicht, dass hier jemand, der für den Zahlungsverkehr zuständig ist, derartigen Unsinn erzählt.

Aus dem weiteren Verlauf der Geschichte kann man ja nur unbedingt empfehlen, die Lastschrift zurückzurufen.

Emsiges Nachhaken beim Zoll ergab schließlich, dass dort eine Ziffer falsch eingegeben worden war und der Steuerzahler seine Kfz-Steuer nun zweimal entrichtet hat. Ein bedauerlicher Fehler. Um die Rückzahlung müsse er sich dennoch leider selbst kümmern.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 24. April 2016 um 21:56:15 Uhr:

Eben! Es macht eben nur Sinn, wenn die Abbuchung gemeint ist.

Der Betrag werde abgebucht. Falls er doch schon überwiesen habe, solle er diese Summe zurückbuchen lassen.

Nein, die Abbuchung ist ja genau nicht gemeint, die Behörde möchte die ausstehende Summe ja nur über die Lastschrift/Geldeinzug.

Denke mal die haben keinen Bock hunderttausende Überweisungseingänge zuzuordnen, zumal sich da die Zahler sehr schwer mit korrekten Verwendungszwecken tun und so die Zuordnung zum Riesenrätsel wird.

Edit. Ach das sind alles auch nur Sachbearbeiter und in dem fall halt keine Bankmitarbeiter, die wissen logischerweise auch nicht alle Unterschiede von Zahlungsarten und wenn man da täglich hunderte E-Mails bearbeiten muss....:cool:

Hier kann es nicht um die vielleicht mögliche sofortige Rückholung der Überweisung gehen. Der hat die ja nicht gemacht und dann sofort das Schreiben bekommen.

Aber ist auch egal. Liest man den Artikel, kann die Empfehlung nur lauten: Abbuchung platzen lassen!

am 24. April 2016 um 20:11

für mich ist es nachvollziehbar, dass Rücklastschriftgebühren günstiger sein können, als eine manuell durch eine Person durchzuführende Rücküberweisung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. KFZ Steuer für ein 2015 abgemeldetes Fahrzeug abgebucht