Kfz Selbtändig zurückgeben vs. Steuer?

Hallo, ich bin neu hier, bin selbständig, verheiratet, 3 Kinder, 38 Jahre jung.

Ich habe folgende Frage:
Ich habe einen Touran Bj, 02/2008.

Das Fahrzeuge habe ich finanziert u. mit EUR 13.000.- angezahlt.
4 Jahre laufen die Raten, ca. EUR 82.- und habe eine Schlussrate von EUR 16.900.-

Jetzt ist es so, dass ich das Fahrzeug gerne früher "los" werden möchte.

Ich würde am liebsten das Auto auslösen und dann verkaufen.
Wenn ich das Fahrzeug verkaufe, muss ich aber den Erlös versteuern (Einnahme).

Frage:
Wie verhält sich dies, da ich das Auto erst 2 Jahre abgeschrieben habe.
Wird der volle Verkaufspreis steuerlich geltend gemacht, oder wird dies verrechnet?

Hat jemand eine Idee?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von WienP


Ich bin selbständig. Das Fahreug gehört in mein Betriebsvermögen.
Ganz normal über AFA Abschreibung.
...
Der Verkauf ist privat.

Das geht so einfach nicht!

Zitat:

Original geschrieben von WienP



Wenn ich also das Fahrzeug kaufe und angebe muss ich auch den Verkauf melden...

Also:
Kauf 31.000
Abgeschrieben 08/09 10.000
Verkauf ?
Erziehlte Summe im Verhältnis zum Kauf - 2 Jahre AFA = Restbuchwert?
Was wird versteuert??

Jo, Beschaffungskosten (inkl. Überführung etc.) - AFA = Restbuchwert

Erzielst du einen höheren Erlös hast du zu versteuernden Gewinn gemacht, bei niedrigerem Verlust. Alles ohne MwSt. Details kennt dein StB

Passt aber wie gesagt alles nicht mit deiner Privatverkaufs-Idee zusammen 😉

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Zitat:

Original geschrieben von WienP


Hallo, ich bin neu hier, bin selbständig, verheiratet, 3 Kinder, 38 Jahre jung.

Ich habe folgende Frage:
Ich habe einen Touran Bj, 02/2008.

Das Fahrzeuge habe ich finanziert u. mit EUR 13.000.- angezahlt.
4 Jahre laufen die Raten, ca. EUR 82.- und habe eine Schlussrate von EUR 16.900.-

Jetzt ist es so, dass ich das Fahrzeug gerne früher "los" werden möchte.

Ich würde am liebsten das Auto auslösen und dann verkaufen.
Wenn ich das Fahrzeug verkaufe, muss ich aber den Erlös versteuern (Einnahme).

Frage:
Wie verhält sich dies, da ich das Auto erst 2 Jahre abgeschrieben habe.
Wird der volle Verkaufspreis steuerlich geltend gemacht, oder wird dies verrechnet?

Hat jemand eine Idee?

Wie sich das steuerlich bzgl. Bewertung konkret verhält wird dir am ehesten (d)ein Steuerberater sagen können (ich vermute Verkauf über Buchwert=Gewinn, Verkauf unter Buchwert=Verlust 😉 ), wobei MwSt auf jeden Fall beim Verkauf anfallen.

Allerdings denke ich, dass wenn du gewerblich das Auto verkaufst du dir über die Gewährleistung Gedanken machen solltest 😉

Danke für die Info.

Gewähr = keine da Privatverkauf.

MwSt. keine da Privatverkauf.

Es geht nicht um die anteilige MwSt. die ich abführen muss, sondern um das Verhältnis Erlös durch Verkauf (Einnahme) und erst 2 Jahre abgeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von WienP


Danke für die Info.

Gewähr = keine da Privatverkauf.

MwSt. keine da Privatverkauf.

Es geht nicht um die anteilige MwSt. die ich abführen muss, sondern um das Verhältnis Erlös durch Verkauf (Einnahme) und erst 2 Jahre abgeschrieben.

Hm, jetzt stehe ich gerade ein wenig auf der Leitung. ICh würde es jetzt so interpretieren, dass du das Fahrzeug privat finanziert hast und jetzt privat verkaufen willst (dann wäre ja alles ganz entspannt) aber was meinst du dann mit "abgeschrieben"? Solange du nicht gewerblich mit Fahrezeugen handelst kommt ja keiner und rechnet dir da einen Gewinn aus 😕

Wenn du das Fahrzeug "abgeschrieben" hast, nehme ich mal an es befindet sich in deinem Betriebsvermögen / Anlagevermögen.

Wenn dem so ist, dann kannst du das Fahrzeug nicht "einfach so" privat verkaufen - es gehört ja deiner Firma.
Und mit deiner Firma und in deren Namen musst du ja dann das Fahrzeug verkaufen, bist dann ein gewerblicher Verkäufer und kannst die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung nicht ausschließen (außer du verkaufst an keinen Endverbraucher sondern wieder an einen Händler).

Zu den steuerlichen Dingen - geh zum Steuerberater - der sollte auch deine Buchhaltung (Einnahmen/Ausgabenrechnung, oder dergleichen) kennen.

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Ich bin selbständig. Das Fahreug gehört in mein Betriebsvermögen.
Ganz normal über AFA Abschreibung.

Allerdings will ich dieses Auto nicht mehr und möchte es verkaufen.
Der Verkauf ist privat. Ich muss trotzdem nachweisen was mit dem Auto passiert ist, da es nicht weiter abgeschrieben wird, oder soll.

Das FI muss das doch wissen...

Wenn ich also das Fahrzeug kaufe und angebe muss ich auch den Verkauf melden...

Also:
Kauf 31.000
Abgeschrieben 08/09 10.000
Verkauf ?
Erziehlte Summe im Verhältnis zum Kauf - 2 Jahre AFA = Restbuchwert?
Was wird versteuert??

Zitat:

Original geschrieben von WienP


Ich bin selbständig. Das Fahreug gehört in mein Betriebsvermögen.
Ganz normal über AFA Abschreibung.
...
Der Verkauf ist privat.

Das geht so einfach nicht!

Zitat:

Original geschrieben von WienP



Wenn ich also das Fahrzeug kaufe und angebe muss ich auch den Verkauf melden...

Also:
Kauf 31.000
Abgeschrieben 08/09 10.000
Verkauf ?
Erziehlte Summe im Verhältnis zum Kauf - 2 Jahre AFA = Restbuchwert?
Was wird versteuert??

Jo, Beschaffungskosten (inkl. Überführung etc.) - AFA = Restbuchwert

Erzielst du einen höheren Erlös hast du zu versteuernden Gewinn gemacht, bei niedrigerem Verlust. Alles ohne MwSt. Details kennt dein StB

Passt aber wie gesagt alles nicht mit deiner Privatverkaufs-Idee zusammen 😉

Natürlich kann man das Fahrzeug einfach so aus dem Betriebsvermögen herausholen.
Es ist nur die Frage WIE dies steuerlich zu händeln ist, eben um unnötigen Gewinn zu vermeiden.
Wäre das Fahrzeug bereits voll abgeschrieben ist die Sache ja klar.

Ich verkaufe das Fahrzeug rein privat.
Mit Haftung hat das nichts zu tun.

Nochmal Tür auf, Auto raus = fertig!
Jetzt schaut das Fi nach den Steuern, wenn ich das Auto verkaufe.

Mit Gewährleistung hat das rein gar nichts zu tun, schließlich bin ich kein gewerblicher Verkäufer.
Der Käufer muss jedem Privatverkäufer innerhalb 6 Monaten nachweisen, dass der Mangel bereits bestanden hat.

Ich denke ich warte doch den Termin bei meinem Stb ab.

Danke.

ja ist glaube ich besser so.

Du kannst einen betrieblichen Pkw nicht einfach so als Privat verkaufen. Der Pkw gehört momentan zum Betriebsvermögen.

Dein Beispiel:
Kauf 31000
aktueller Buchwert?
aktueller Händlereinkaufspreis?

Verkaufst du den PKW unter dem Buchwert => dann hast du einen Buchverlust
überm Buchwert => Buchgewinn

Zitat:

Original geschrieben von WienP


Natürlich kann man das Fahrzeug einfach so aus dem Betriebsvermögen herausholen.

Das wäre wohl eine Privatentnahme die du als Einkommen zu versteuern hättest, aber ich denke das führt hier zu nichts 🙄

Zitat:

Original geschrieben von WienP



Ich denke ich warte doch den Termin bei meinem Stb ab.

Gute Idee 😉

Natürlich kann ich das Fahrzeuge einfach privat verkaufen.
Das ist doch Käse..!

Im Betriebsvermögen heißt nicht, dass ich eine Firma habe.
Jeder Handelsvertreter kann sein Auto privat verkaufen.

Wenn er eine Einlage bringt, muss er es eben wieder auslegen.
Das wird doch letztlich nur verrechnet.

Nur weil er es im Betriebsvermögen hat, muss er doch keine Händlergarantie, oder andersweilig haften.
Das ist doch gar nicht war.

Ich hatte die Idee einfach mal nachzufragen.
Vielleicht jemand eine Erfahrung, oder einen Tipp zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug abgestossen wird.

Zitat:

Original geschrieben von WienP


Vielleicht jemand eine Erfahrung, oder einen Tipp zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug abgestossen wird.

Sorry, aber du schreibst hier was von selbstständig, Betriebsvermögen, AFA, nun aber keine Firma und deswegen irgendwie Privatverkauf... alles bisschen wirr für meinen Geschmack 🙄 und jetzt willst du einen Tipp "zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug abgestossen wird" Damit dürften wohl alle Klarheiten beseitigt sein 😁

Nö, finde ich gar nicht.
Jeder der eine Gewerbeanmeldung hat, als Gewerbetreibender kann im Rahmen seiner betrieblichen Nutzung auf die eine oder andere Weise sein Fahrzeug geltend machen.
Das macht doch jeder über seine normale Steuererklärung.
Bei Selbständigen eben auf diese Weise.
Heißt doch nicht, dass ich ein Maler mit 5 Fahrzeugen bin.

Aber danke für die Mühe.

Gruss.

Zitat:

Original geschrieben von WienP


Nö, finde ich gar nicht.
Jeder der eine Gewerbeanmeldung hat, als Gewerbetreibender kann im Rahmen seiner betrieblichen Nutzung auf die eine oder andere Weise sein Fahrzeug geltend machen.
Das macht doch jeder über seine normale Steuererklärung.
Bei Selbständigen eben auf diese Weise.
Heißt doch nicht, dass ich ein Maler mit 5 Fahrzeugen bin.

Aber danke für die Mühe.

Gruss.

Also ist das jetzt dein Privatwagen den du auch beruflich als selbstständiger nutzt und das einkommenssteuerlich geltend machst? Wüßte zwar nicht wie die AFA da reinpassen aber egal. Wenn es dein privater (mit gewerblicher Nutzung) ist kannst du den wohl am FA vorbei verkaufen.

Naja, mit allen relevanten Details könnte man die Situation sicher besser beurteilen aber dein StB wird dir da sicher weiter helfen.

Zitat:

Original geschrieben von WienP


Nö, finde ich gar nicht.
Jeder der eine Gewerbeanmeldung hat, als Gewerbetreibender kann im Rahmen seiner betrieblichen Nutzung auf die eine oder andere Weise sein Fahrzeug geltend machen.
Das macht doch jeder über seine normale Steuererklärung.
Bei Selbständigen eben auf diese Weise.
Heißt doch nicht, dass ich ein Maler mit 5 Fahrzeugen bin.

Aber danke für die Mühe.

Gruss.

Selbständige können entscheiden, ob Fahrzeug dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermögen zugeordnet ist, wenn Anteil der betrieblichen Nutzung zwischen 10% und 50% liegt.

Über 50 % ist es zwingend Betriebsvermögen

Unter 10 % Privatvermögen ist es zwingend Privatvermögen.

Daraus ergibt sich, ob gewerblicher Verkauf vorliegt.

AfA kommt ins Spiel, wenn die dienstliche Nutzung nicht pauschal, sondern nach der Fahrtenbuchmethode abgerechnet wird.

O.

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