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KFZ-Schein im Auto lassen?

Themenstarteram 31. Januar 2008 um 15:59

Was spricht dagegen den KFZ-SCHEIN im Auto zu lassen, damit wenn man innerhalb der Familie Auto tauscht, man nicht an den Schein denken muss?

Gibts da Argumente dagegen?

Wo bewahrt ihr euren Schein auf?

Stephan

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33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von afis

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

 

Ich habe wenn ich aus dem Haus gehe nie ein Portemonnaie bei mir. Soll ich den Wisch nun jedesmal in der Hand tragen?

Gruß

Berni

lol...und wo ist dein Führerschein/Perso, etc? Nur zur Erinnerung: in D gibt es eine Ausweispflicht! Also, wenn der Fahrzeugschein im Wagen bleibt, ist das der größte Unsinn, den man machen kann. Wird der Wagen geklaut, hilft man dem Dieb ja, und das ganze wäre dann äußerst fahrlässiges Handeln, sodsas du Probleme mit der Versicherung bekommst.

Mein Führerschein liegt im Auto, wo sonst könnte ich den Führerschein auch gebrauchen, außer im Fahrzeug?

Meinen Ausweis führe ich selten bei mir. Ausweispflicht in DE bedeutet nur, dass man einen solchen Ausweis besitzen muss, das tue ich ja. Das heißt aber nicht, man muss ihn ständig mit sich rumführen.

Notfalls dient dann der Führerschein zum Ausweisen.

Aber zum Fahrzeugschein: Ich werde mir nun wohl doch eine Kopie anlegen, die ins Auto kommt.

Gruß

Berni

am 11. Februar 2008 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von Zycane

Zitat:

Original geschrieben von F213

 

Der Schein dient nicht als Eigentumsnachweis. Entscheidend ist der Kaufvertrag.

Das stimmt so nicht ganz. Entscheidend ist, dass du aktuell Eigentümer des Fahrzeugs bist. Für den aktuellen Besitzer des Fahrzeugs wird das widerleglich durch § 1006 I 1 BGB vermutet. Dem Kfz-Brief kommt bei Kfz eine Sonderrolle insofern zu, als auch er ggf. Indizwirkung für die Eigentümerstellung des Eingetragenen hat.

Der Kaufvertrag betrifft hingegen nur die schuldrechtliche Seite, also die Frage, ob du einen Anspruch auf Eigentumsverschaffung am Fahrzeug gegen den Verkäufer hast/hattest. Er sagt über die Eigentumsverhältnisse nichts aus.

Gruß,

Zycane

Aber natürlich ist der Kaufvertrag entscheidend.

Er allein entscheidet wer Eigentümer des KFZ ist und nicht ein Brief oder Schein. Denn der Brief/Schein wird erst auf Grund des Kaufvertrages geändert. Somit können aus dem Vertrag ältere Rechte abgeleitet werden.

Der Brief/Schein ist eine reine Beurkundung des Rechtsgeschäfts.

Diese Problematik erlebe ich fast täglich, wenn der Kollege vom Außendienst mit Nummernschildern in der Hand ankommt.

Wie sieht es denn beim Kauf eines Traktors aus ?

Für diese wird nämlich kein Schein/Brief ausgestellt.

Wenn man den § 1006 Abs. 1 BGB so anwenden würde wie Du es machst, dann müßte für jede bewegliche Sache ein Schein ausgestellt werden um den Eigentum nachweisen zu können. Wird es aber nicht.

So ist der 1006 zu verstehen, daß vermutet wird daß der Besitzer einer beweglichen Sache auch gleichzeitig der Eigentümer ist.

am 11. Februar 2008 um 20:52

Zitat:

Original geschrieben von F213

Wie sieht es denn beim Kauf eines Traktors aus ?

Für diese wird nämlich kein Schein/Brief ausgestellt.

Wie kommst du denn darauf? Natürlich werden auch für Traktoren Schein und Brief ausgestellt! ;)

 

MfG

Franzl

Zitat:

Original geschrieben von F213

Zitat:

Original geschrieben von Zycane

 

Das stimmt so nicht ganz. Entscheidend ist, dass du aktuell Eigentümer des Fahrzeugs bist. Für den aktuellen Besitzer des Fahrzeugs wird das widerleglich durch § 1006 I 1 BGB vermutet. Dem Kfz-Brief kommt bei Kfz eine Sonderrolle insofern zu, als auch er ggf. Indizwirkung für die Eigentümerstellung des Eingetragenen hat.

Der Kaufvertrag betrifft hingegen nur die schuldrechtliche Seite, also die Frage, ob du einen Anspruch auf Eigentumsverschaffung am Fahrzeug gegen den Verkäufer hast/hattest. Er sagt über die Eigentumsverhältnisse nichts aus.

Gruß,

Zycane

Aber natürlich ist der Kaufvertrag entscheidend.

Er allein entscheidet wer Eigentümer des KFZ ist und nicht ein Brief oder Schein. Denn der Brief/Schein wird erst auf Grund des Kaufvertrages geändert. Somit können aus dem Vertrag ältere Rechte abgeleitet werden.

Der Brief/Schein ist eine reine Beurkundung des Rechtsgeschäfts.

Diese Problematik erlebe ich fast täglich, wenn der Kollege vom Außendienst mit Nummernschildern in der Hand ankommt.

Wie sieht es denn beim Kauf eines Traktors aus ?

Für diese wird nämlich kein Schein/Brief ausgestellt.

Wenn man den § 1006 Abs. 1 BGB so anwenden würde wie Du es machst, dann müßte für jede bewegliche Sache ein Schein ausgestellt werden um den Eigentum nachweisen zu können. Wird es aber nicht.

So ist der 1006 zu verstehen, daß vermutet wird daß der Besitzer einer beweglichen Sache auch gleichzeitig der Eigentümer ist.

Im deutschen Recht wird zwischen einer Verpflichtungsebene und einer Verfügungsebene unterschieden. Kurz gesagt: der Kaufvertrag (Verpflichtungsebene) sagt, dass man vom Verkäufer verlangen kann, dass er einem das Eigentum am Wagen verschafft. Aber erst durch die Übereignung (Verfügungsebene) wird man dann Eigentümer. Der Normalfall der Übereignung bei beweglichen Sachen (auch Autos) ist in § 929 S.1 BGB geregelt. Danach erlangt man Eigentum, wenn man sich mit dem bisherigen Eigentümer über den Eigentumsübergang einigt und das Auto übergeben wird.

Richtig ist, dass man weder durch Übergabe des Kfz-Briefs noch des Kfz-Scheins Eigentum am Wagen erlangt; insbesondere der Kfz-Brief wird als Papier iSd § 952 BGB angesehen, d.h. Eigentümer des Briefes ist, wer Eigentümer des Wagens ist. Das Eigentum am Brief hängt folglich vom Eigentum am Wagen ab, nicht umgekehrt.

Allein entscheidend dafür, dass man Eigentümer ist, ist also nur, dass man (z.B. nach § 929 Satz 1 BGB) das Eigentum am Wagen erworben und nicht wieder verloren hat.

Was § 1006 I 1 BGB angeht, so begründet er nur die widerlegliche Vermutungswirkung, dass der Besitzer auch Eigentümer ist.

Das deutsche Recht ist übrigens insofern ein Sonderfall. Im Rest der Welt (abgesehen von Österreich und Schweiz z.t.) kommt es tatsächlich entscheidend auf den Kaufvertrag für die Frage des Eigentums an.

Darf man hier externe Links posten? Falls ja, setze ich Dir gerne einen Link zu einer Seite, auf der die Thematik recht ausführlich dargestellt wird, hier rein :)

Gruß,

Zycane

 

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