KFZ-Haftpflicht mit abweichendem Halter. Warum angeblich so kompliziert???

Hallo Gemeinde,
da ich von den Leuten in meiner Versicherungsvertretung keine Antworten auf meine Fragen bekomme... und an der Kundenhotline auch nur vertröstet wurde... versuche ich hier mein Glück.
Die Situation kurz erklärt.
Ich habe 3 Autos. Habe alle ich gekauft. Ich stehe in jedem Brief als Halter drin.
1. Audi - 2007 gekauft, seit je her mein Erstwagen
2. Passat Variant - 2009 gekauft, zuerst auf mich, später auf meine Freundin als ihr Erstfahrzeug versichert, die aber in einem anderen Zulassungsbezirk (aber in meinem Haus) wohnt.
3. Ford Fiesta - 2013 für meine Freundin gekauft, da ihr der Passat zu groß erschien und sie in 4 Jahren ca. 2 km damit gefahren ist; weil meine Freundin beim Kauf gerade im Urlaub war - komplett als Zweitwagen auf mich angemeldet.

Jetzt fährt sie (wie gewollt) seit einer Weile mit dem kleinen Fiesta rum, der ja als mein Zweitwagen läuft, der Passat Variant steht auf sie versichert ungenutzt rum oder ich mißbrauche ihn beim Hausbau.
Das Risiko, daß sie mit dem auf mich versicherten Fiesta doch irgendwann einen Fremd-Schaden verursacht... möchte ich nicht tragen.

Im Dezember, nach den Bescheiden für 2014 und den erwarteten Beitragserhöhungen sprach ich bei meiner Versicherung wegen dieser Sache vor und bat sie, den Passat nun wieder als Zweitwagen auf mich, den Fiesta auf meine Freundin zu versichern. Ich verzichtete aufgrund der bis dahin jahrelangen, guten Zusammenarbeit mit der Versicherung auf eine Kündigung der Veträge wegen der Beitragserhöhungen, verzichtete auf über 300,- € Einsparung pro Jahr, die ich bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer realisiert hätte.
Mit der Zusage der schnellen Umsetzung meiner Änderungswünsche und mit der Rücknahme meiner Kündigungen ging ich ins neue Jahr. Und seitdem nur Gerede. Es dauert, es ist nicht so einfach, weil meine Freundin und ich ja (zumindest auf dem Papier) nicht zusammen in einem Haushalt leben.
Ich komme mir verständlicherweise verarscht vor, bekomme auch keine plausiblen Antworten auf meine Fragen.
Meine Freundin hat jetzt also seit 2009 ein Fahrzeug auf sich versichert, welches auf mich zugelassen ist. Ist für die Berechnung der SF-Klasse nicht einzig DAS entscheidend? Es gab in den Jahren keine Unfälle, die SF liegt entsprechend niedrig.

Wenn sie jetzt eben richtigerweise den Fiesta versichert, mit dem sie ja täglich fährt, dann muß sie doch nicht zwingend der Besitzer/Halter des Wagens sein, um ihre mit dem Passat erlangte SF übernehmen zu können?

Hilft mir da vielleicht mal jemand weiter. Ich stehe kurz davor, die ganzen Kisten für einen Tag zu verkaufen, wieder zurückzukaufen und dann alles so einzurichten, wie es gewollt ist und der tatsächlichen Verwendung entspricht.

Danke

39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Aber heutzutage läuft wohl nicht nur bei den Autoherstellern.....

und Automobilclubs

Zitat:

vieles durcheinander.

Offensichtlich. Ich hatte gestern ja doch mal jemanden bei HDI in Hannover erreicht. Natürlich wußte die von gar nix... in meinen Veträgen waren auch keine Vermerke. Ich solle nun mal (nein, junge Frau... NOCHMAL!!!) zur HDI-Niederlassung... von der sie aber keine aktuelle Adresse hatte.... und nachfragen. Und dann... wenn die Leute in der nicht bekannten Niederlassung dann eine Medlung an Hannover machen würden, DANN würden irgendwelche Anträge rausgehen. Ich müsse aber damit rechnen, daß dann alles neu berechnet und möglicherweise mit Aufschlägen belegt wird... und ich hätte dann auch nur die aktuellen Tarife zur Auswahl. Daß ich ggf. damit nicht einverstanden sei... weil ich die Sache ja schon im Dezember in die Wege geleitet hatte.. habe ich sie auch gleich wissen lassen. Ich weiß jetzt gerade nicht, ob ich am Ende des Gespräches noch recht höflich war.

Du solltest aber höflich bleiben, denn für das was du tauschen willst, sehe ich einen Anspruch.
Hier bist du auf Gutdünken der Versicherung angewiesen.

Grüße
Klaus

Ja, da macht eine Versicherung mit örtlichen Niederlassungen so richtig Sinn 😕

@TE

Die Sache vom Dezember hat sich erledigt (wohl Schuld des unwissenden Mitarbeiters) und kann im Nachherein nicht mehr zum alten Tarif gehändelt werden, da es diesen nicht mehr im System gibt.

Das mit den aktuellen Tarif habe ich weiter oben schon vermerkt.

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Zitat:

Original geschrieben von celica1992


Du solltest aber höflich bleiben, denn für das was du tauschen willst, sehe ich einen Anspruch.
Hier bist du auf Gutdünken der Versicherung angewiesen.

Grüße
Klaus

Ich war wohl auch bis zum Schluß höflich, denn die Dame am Telefon konnte sich mal gar nix für das Versagen der örtlichen Repräsentanten.

Ich bin auf gar nix angewiesen. Wenn die das nicht so machen, wie es Sinn macht... dann wechsle ich eben regulär nach einem Fahrzeugbesitzerwechsel.

Update:
Heute in Hannover angerufen. Netten und offensichtlich kompetenten Herrn am Telefon gehabt. In 1. Linie ging's eigentlich um eine Doppelkarte/ EVB-Nr. für einen Wagen, den ich in den nächsten Tagen bekomme und anmelden werde. Bei der Gelegenheit habe ich von meinem "Problem" erzählt. "Ist doch ganz einfach" meinte er. "Da brauchen sie lediglich 2 Wechselanträge... die schicke ich Ihnen raus". Klingt ja gut, wobei ich das vor 2 Wochen schonmal gehört habe und mein Briefkasten bis heute leer geblieben ist. Mittwoch oder Donnerstag weiß ich aber sicher, was die Worte des Herrn wert waren.

Ich werde berichten.

Update:
Habe vor 4 Tagen 2 leere "Anträge auf Kraftfahrtversicherung" zugeschickt bekommen. Da ich einen Tag nach meinem letzten Beitrag hier noch einen weiteren Wagen (Nr. 4) auf mich angemeldet habe... wußte ich nun nicht, für welchen Vorgang die Formulare sein sollten, denn den Wagen hatte ich ohne vorherigen Besuch im HDI-Büro mit einer telefonisch erfragten EVB-Nr. angemeldet und ein "richtiger" Vertragsabschluß mit Angabe aller Fahrzeug-/Nutzungsdaten stand noch aus.
War heute dann mal im (jetzt woanders neu) geöffneten HDI-Büro. Im Dezember arbeiteten im alten Büro ja noch Herr X und Herr Y gemeinsam. Herr X war wohl Chef des Ladens. Den Widerruf meiner Kündigungen zur Hauptfälligkeit am 01.01.14 und den Antrag auf den Wechsel der Versicherungsnehmer hatte ich im Dezember bei Herrn Y eingereicht. Neben den Wiederrufen hatte er sich auch die Vollmacht meiner Freundin kopiert, die mich ermächtigte, sämtliche Vertragssachen in ihrem Namen zu erledigen.
Ich war nun heute im neuen Büro, wo aber jetzt nur noch Herr X (der ehemalige Chef im alten Büro) saß. Er erinnerte sich auch an mich und dann auch halbwegs an den Vorgang, den ja damals sein Kollege, Herr Y... bearbeitet hatte. Herr X rief dann bei der HDI in Hannover an und fragte nach, gab mir dann den Hörer in die Hand, damit ich der Dame die Sache (vielleicht besser) erklären könne. Das tat ich, sie verstand zumindest wohl schonmal, worum es ging. Okay, die Sache ist ja eigentlich auch nicht so komplex.
Sie meinte, das wäre kein Problem, die SF könnte man aber so nicht übertragen. Sie hatte also doch nix verstanden. Nachdem ich ihr erklärte, daß doch jeder der beiden beteiligten VS-Nehmer mit einem auf ihn versicherten KFZ doch seine eigene SF erworben hat und die doch nicht ans Fahrzeug... sondern an die Person gebunden sei.... machte sie wieder den Eindruck, als hätte sie verstanden. Sie meinte dann, nachdem sie mich etliche Minuten in die Warteschleife legte, um mit ihrem Vorgesetzten zu sprechen... daß der Wechsel aber erst zur Hauptfälligkeit am 01.01.2015(!!!) vollzogen werden könne.
Ich wies sie darauf hin, daß ich den Wechsel ja schon im Dezember 2013... also rechtzeitig vor der Hauptfälligkeit... im HDI-Büro beantragt hatte. Da könne sie nix machen und davon wüßte sie nichts. Ich gab, um eine platzende Halsschlagader zu vermeiden... den Hörer wieder dem Herrn X. Der bedankte sich für die Auskunft und legte auf. Darauf meinte er, ich solle ein Beschwerdeschreiben an die HDI fertigmachen und bei Herrn Y in dessen eigenem Büro mal reinzuschauen und um eine Aufklärung zu bitten.
Bin dann also zu Herrn Y ins Büro gefahren und stellte ihn vor die Tatsache, daß ich seit über 3 Monaten kein Stück weiter gekommen bin. Er suchte dann nach dem Vorgang, konnte aber nichts mehr finden, da das System der HDI umgestellt wurde und er nun auch nicht mehr in seinen Posteingang/-ausgang von damals käme. Ich sagte ihm, daß er doch wissen müßte, daß ich damals zusammen mit den Widerrufen der Kündigungen auch den Wechel der VS-Nehmer bei ihm thematisiert hatte. Ich wies darauf hin, daß alleine der Umstand, daß ich einen Widerruf wohl kaum im Januar hätte einreichen können, weil ich ja dann ohnehin nicht mehr bei der HDI versichert gewesen, im Regelfall dann ja schon bei einem anderen Versicherer gewesen wäre, der mich natürlich kaum meines schlechten Gewissens gegenüber meinem ehemaligen Versicherer wegen nach wenigen Tagen aus dem Vertrag gelassen hätte.
Jetzt weiß niemand mehr von was, Unterlagen von "damals" sind nicht mehr vorhanden und der Depp scheine am Ende ich zu sein.
Beschwerde geht natürlich erstmal raus. Und dann überlege ich, wie's weitergeht.

Da kannst Du mal wieder sehen, wenn Leute (sogennate Fachleute) keine Ahnung haben, dabei wäre es doch so einfach, man muß eben wissen, wie es geht.

Aber das ist nicht nur in den Versicherungsbereich so, dass ist leider auch in anderen Bereichen so.

Schöne Fachwelt.

Da war doch was mit Fahrzeugwechselantrag 😕🙄

Wahrscheinlich doch alles Pfeifen - oder keine Lust dem TE/Kunden zu helfen weil das kein Geld bringt. Fragen über Fragen.

Für solche Sache benötigt man kein "Wechselantrag".

Zwei normale KFZ Anträge reichen völlig aus.
Nur als Vorversicherungsnummer muß dann jeweils die vom gewünschten (SF) Vorvertrag angeben.
Und ganz wichtig ist der Vermerk, das keine Meldung (vom bisher über diesen Vertrag gelaufene KFZ) an das STVA (§29c) gehen soll, da ja das Vorfahrzeug mit Vertragsnummer..XXXX............ zum gleichen Datum mit Vertragsnummer...YYY.......... versichert ist.

Habe ich bereits mehrmals durchgezogen.

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