KFZ-Haftpflicht mit abweichendem Halter. Warum angeblich so kompliziert???

Hallo Gemeinde,
da ich von den Leuten in meiner Versicherungsvertretung keine Antworten auf meine Fragen bekomme... und an der Kundenhotline auch nur vertröstet wurde... versuche ich hier mein Glück.
Die Situation kurz erklärt.
Ich habe 3 Autos. Habe alle ich gekauft. Ich stehe in jedem Brief als Halter drin.
1. Audi - 2007 gekauft, seit je her mein Erstwagen
2. Passat Variant - 2009 gekauft, zuerst auf mich, später auf meine Freundin als ihr Erstfahrzeug versichert, die aber in einem anderen Zulassungsbezirk (aber in meinem Haus) wohnt.
3. Ford Fiesta - 2013 für meine Freundin gekauft, da ihr der Passat zu groß erschien und sie in 4 Jahren ca. 2 km damit gefahren ist; weil meine Freundin beim Kauf gerade im Urlaub war - komplett als Zweitwagen auf mich angemeldet.

Jetzt fährt sie (wie gewollt) seit einer Weile mit dem kleinen Fiesta rum, der ja als mein Zweitwagen läuft, der Passat Variant steht auf sie versichert ungenutzt rum oder ich mißbrauche ihn beim Hausbau.
Das Risiko, daß sie mit dem auf mich versicherten Fiesta doch irgendwann einen Fremd-Schaden verursacht... möchte ich nicht tragen.

Im Dezember, nach den Bescheiden für 2014 und den erwarteten Beitragserhöhungen sprach ich bei meiner Versicherung wegen dieser Sache vor und bat sie, den Passat nun wieder als Zweitwagen auf mich, den Fiesta auf meine Freundin zu versichern. Ich verzichtete aufgrund der bis dahin jahrelangen, guten Zusammenarbeit mit der Versicherung auf eine Kündigung der Veträge wegen der Beitragserhöhungen, verzichtete auf über 300,- € Einsparung pro Jahr, die ich bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer realisiert hätte.
Mit der Zusage der schnellen Umsetzung meiner Änderungswünsche und mit der Rücknahme meiner Kündigungen ging ich ins neue Jahr. Und seitdem nur Gerede. Es dauert, es ist nicht so einfach, weil meine Freundin und ich ja (zumindest auf dem Papier) nicht zusammen in einem Haushalt leben.
Ich komme mir verständlicherweise verarscht vor, bekomme auch keine plausiblen Antworten auf meine Fragen.
Meine Freundin hat jetzt also seit 2009 ein Fahrzeug auf sich versichert, welches auf mich zugelassen ist. Ist für die Berechnung der SF-Klasse nicht einzig DAS entscheidend? Es gab in den Jahren keine Unfälle, die SF liegt entsprechend niedrig.

Wenn sie jetzt eben richtigerweise den Fiesta versichert, mit dem sie ja täglich fährt, dann muß sie doch nicht zwingend der Besitzer/Halter des Wagens sein, um ihre mit dem Passat erlangte SF übernehmen zu können?

Hilft mir da vielleicht mal jemand weiter. Ich stehe kurz davor, die ganzen Kisten für einen Tag zu verkaufen, wieder zurückzukaufen und dann alles so einzurichten, wie es gewollt ist und der tatsächlichen Verwendung entspricht.

Danke

39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Wozu ummelden, Du willst doch Halter aller 3 Fahrzeuge sein oder hatte ich das falsch verstanden ?

Wie ich oben unter a.) + b.) geschrieben habe, oder sind die Fahrzeuge bei unterschiedlichen Versicherer versichert ?

Ich will weiterhin Halter aller 3 Fahrzeuge bleiben. Wenn es aber (wie es scheint) bei meiner Versicherung (HDI), bei der alle 3 Fahrzeuge versichert sind... auf die hier beschriebene und einfache Weise nicht geht, dann würde ich eben den Umweg über den Besitzerwechsel machen. Dann hätte ich die Wahl, ob ich mir danach gleich einen anderen Versicherer suche oder eben die Fahrzeuge in der gewünschten Konstellation beim alten Versicherer "neu" versichere. Grundsätzlich war ich ja jahrelang zufrieden. Habe ja eh nur Haftpflichtverträge, da ist einem der Service meist egal, denn Wartereien und Ärger hätte im Schadenfall ja "nur" das Unfallopfer.

Ich kann die ganzen angeblichen Probleme absolut nicht nachvollziehen. Wenn es so wäre, daß meine Freundin einen auf mich angemeldeten und von mir versicherten Wagen SAMT SF übernehmen wollte und ich dann bestätigen müßte, daß sie damit jahrelang gefahren sei und sie auch diejenige wäre, die die SF erarbeitet hat...okay, dann könnte ich das ja verstehen. Aber so?! Sie hat aufgrund des auf sie versicherten Fahrzeuges ihre eigene SF (5). Ich mit meinen beiden Wagen SF20 und SF7. Daß die Halterschaft bei der SF entscheidend sein soll, wäre mir neu. Aber es wurde auch nicht explizit gesagt, daß man sich an den SF stoßen würde. Eigentlich weiß ich gar nicht, woran die sich stoßen.

Ich rufe da jetzt nochmal an.

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro



Habe ja eh nur Haftpflichtverträge, da ist einem der Service meist egal, denn Wartereien und Ärger hätte im Schadenfall ja "nur" das Unfallopfer.

Nette Einstellung. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Wozu ummelden, Du willst doch Halter aller 3 Fahrzeuge sein oder hatte ich das falsch verstanden ?

Wie ich oben unter a.) + b.) geschrieben habe, oder sind die Fahrzeuge bei unterschiedlichen Versicherer versichert ?

Ich will weiterhin Halter aller 3 Fahrzeuge bleiben. Wenn es aber (wie es scheint) bei meiner Versicherung (HDI), bei der alle 3 Fahrzeuge versichert sind... auf die hier beschriebene und einfache Weise nicht geht, dann würde ich eben den Umweg über den Besitzerwechsel machen. Dann hätte ich die Wahl, ob ich mir danach gleich einen anderen Versicherer suche oder eben die Fahrzeuge in der gewünschten Konstellation beim alten Versicherer "neu" versichere. Grundsätzlich war ich ja jahrelang zufrieden. Habe ja eh nur Haftpflichtverträge, da ist einem der Service meist egal, denn Wartereien und Ärger hätte im Schadenfall ja "nur" das Unfallopfer.
Ich kann die ganzen angeblichen Probleme absolut nicht nachvollziehen. Wenn es so wäre, daß meine Freundin einen auf mich angemeldeten und von mir versicherten Wagen SAMT SF übernehmen wollte und ich dann bestätigen müßte, daß sie damit jahrelang gefahren sei und sie auch diejenige wäre, die die SF erarbeitet hat...okay, dann könnte ich das ja verstehen. Aber so?! Sie hat aufgrund des auf sie versicherten Fahrzeuges ihre eigene SF (5). Ich mit meinen beiden Wagen SF20 und SF7. Daß die Halterschaft bei der SF entscheidend sein soll, wäre mir neu. Aber es wurde auch nicht explizit gesagt, daß man sich an den SF stoßen würde. Eigentlich weiß ich gar nicht, woran die sich stoßen.
Ich rufe da jetzt nochmal an.

Der Makler/Fachmann müßte in Deinem Fall wie beschrieben nur 2 Änderungsanträge aufnehmen.

Nur eben verdienen tut er dabei nichts, wäre eben nur eine reine Serviceleistung für einen guten Kunden.

Oder gibt es heutzutage nur schlecht ausgebildete Versicherungsfachleute ?

Ich vermute mal das Problem liegt entweder in den abweichenden Anschriften, viele Versicherer haben hier Einschränkungen was SFR Übertragungen an geht.
Oder es liegt an anderen Einschränkungen oder Beschränkungen bei der SFR Übertragung.
z. B. Führerscheindauer oder Übertragung generell auf Kinder und Eltern begrenzt.

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Zitat:

Original geschrieben von VersVor



Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro



Habe ja eh nur Haftpflichtverträge, da ist einem der Service meist egal, denn Wartereien und Ärger hätte im Schadenfall ja "nur" das Unfallopfer.
Nette Einstellung. 🙁

Sorry, aber ich wähle doch eine Versicherung nicht nach dem Gesichtspunkt, wie zufrieden im Schadenfall mein Unfallgegner ist. Ich bin zwar nett... aber nicht Mutter Teresa. 😁

Aber ich bin mir sicher, daß Du Deine Versicherung primär nach Geschädigtenzufriedenheit gewählt hast. Chapeau! 😁

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


Ich vermute mal das Problem liegt entweder in den abweichenden Anschriften, viele Versicherer haben hier Einschränkungen was SFR Übertragungen an geht.
Oder es liegt an anderen Einschränkungen oder Beschränkungen bei der SFR Übertragung.
z. B. Führerscheindauer oder Übertragung generell auf Kinder und Eltern begrenzt.

Ist wohl immer noch nicht angekommen.

Es müssen keine SF übertragen werden.

Sie hat ihre SF... mit dem seit 2009 auf ihren Namen versicherten VW und ich habe meine... spätestens seit Anmeldung des Fiestas 2013... oder woher auch immer.

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro



Sorry, aber ich wähle doch eine Versicherung nicht nach dem Gesichtspunkt, wie zufrieden im Schadenfall mein Unfallgegner ist. Ich bin zwar nett... aber nicht Mutter Teresa. 😁
Aber ich bin mir sicher, daß Du Deine Versicherung primär nach Geschädigtenzufriedenheit gewählt hast. Chapeau! 😁

Da kannst Du auch ganz sicher sein. Im Schadenfall ordentlich zu regulieren, ist die originäre und eigentlich auch einzige Aufgabe einer Versicherung, dafür zahle ich.

Und ich hafte als Schädiger für den gesamten Schaden. Und wenn meine Versicherung rumzickt, kann sich der Geschädigte auch alleine an mich wenden. Den Ärger brauche ich nicht, hat also nichts mit Mutter Teresa zu tun.

MfG

Er will die Versicherungsnehmer tauschen.
Dies geht offensichtlich nur mit Zustimmung der Versicherung und die wollen scheinbar nicht.
In den Versicherungsbedingungen hab ich bisher nirgends was über einen Versicherungsnehmertausch gelesen.

Grüße
Klaus

Ich achte natürlich auf eine gute Regulierungsqualität meines Kfz-Haftpflichtversicherers. Schließlich zahlt diese wenn ich einen Schaden verursache. Dass davon meine Frau oder meine Kinder betroffen sind ist nicht unwahrscheinlich, schließlich fahren die ja regelmäßig als Beifahrer mit.
Dann will ich nicht, das die Versicherung zu den schlechtesten Regulierern bei Haftpflichtschäden gehört.

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


Ich vermute mal das Problem liegt entweder in den abweichenden Anschriften, viele Versicherer haben hier Einschränkungen was SFR Übertragungen an geht.
Oder es liegt an anderen Einschränkungen oder Beschränkungen bei der SFR Übertragung.
z. B. Führerscheindauer oder Übertragung generell auf Kinder und Eltern begrenzt.

Es müssen nur die VN der beiden KFZ getauscht werden (der Halter (TE) bleibt der gleiche.

Und das geht nur per Antrag mit gleichen Beginn in der Zukunft.

Auf den Antrag muß unbedingt vermerkt werden, das keine Meldung an das STVA §29c geschickt wird, da sich beide KFZ bei einem Versicherer befinden.

Anträge sind nicht nur für Ersatzfahrzeuge und Neuaufnahmen da, sondern auch zum ändern der Versicherungsnehmerverträge einzelner KFZ.
Allerdings tritt bei so eine Änderung natürlich der aktuelle Tarif ein, da die alten Tarife ja nicht mehr zur Verfügung stehen.
In wieweit das zum Nachteil der VN ist, müßte man klären.

Zitat:

Original geschrieben von VersVor



Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro



Sorry, aber ich wähle doch eine Versicherung nicht nach dem Gesichtspunkt, wie zufrieden im Schadenfall mein Unfallgegner ist. Ich bin zwar nett... aber nicht Mutter Teresa. 😁
Aber ich bin mir sicher, daß Du Deine Versicherung primär nach Geschädigtenzufriedenheit gewählt hast. Chapeau! 😁
Da kannst Du auch ganz sicher sein. Im Schadenfall ordentlich zu regulieren, ist die originäre und eigentlich auch einzige Aufgabe einer Versicherung, dafür zahle ich.
Und ich hafte als Schädiger für den gesamten Schaden. Und wenn meine Versicherung rumzickt, kann sich der Geschädigte auch alleine an mich wenden. Den Ärger brauche ich nicht, hat also nichts mit Mutter Teresa zu tun.

MfG

Okay. Was die Versicherung (zumindest theoretisch) zahlt, das kann ich mir vor Vetragsabschluß in den AGB/AVB durchlesen. Mit der HDI habe ich ja nun schonmal eine Versicherung mit echten Ansprechpartnern in echten Büros.

Und wenn sie einen Schaden nicht zahlt, dann wird sie ihre Gründe haben. Und möglicherweise schlichtweg den, daß ich am Schadenfall nicht schuld bin. Das wäre zumindest der simpelste Grund.

Mit dem Versichern meines Fahrzeuges habe ich meine Pflicht erfüllt. Der Rest fiele unter den Begriff "Kür". Ich möchte auch nicht, daß meine Familie auf ihrem Schaden sitzen bleibt, wenn sie mit (oder wegen) mir am Steuer verunglücken. Aber schließe ich das aus, indem ich einfach die teuerste Versicherung wähle? Dann wäre die teuerste Versicherung aber irgendwann recht schnell die ärmste.

Ist aber eine andere - weil Grundsatz-Diskussion. Mir geht es hier darum, mit der aktuellen Versicherung zurecht zu kommen.

Eine Versicherung ist ja letztlich nur ein Sicherheitsnetz, welches man im Idealfall nie benötigt. Und wenn man es dann mal benötigt, dann soll es nur grob halten und mich nicht in Samt hüllen.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel



Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


Ich vermute mal das Problem liegt entweder in den abweichenden Anschriften, viele Versicherer haben hier Einschränkungen was SFR Übertragungen an geht.
Oder es liegt an anderen Einschränkungen oder Beschränkungen bei der SFR Übertragung.
z. B. Führerscheindauer oder Übertragung generell auf Kinder und Eltern begrenzt.
Es müssen nur die VN der beiden KFZ getauscht werden (der Halter (TE) bleibt der gleiche.
Und das geht nur per Antrag mit gleichen Beginn in der Zukunft.
Auf den Antrag muß unbedingt vermerkt werden, das keine Meldung an das STVA §29c geschickt wird, da sich beide KFZ bei einem Versicherer befinden.

Anträge sind nicht nur für Ersatzfahrzeuge und Neuaufnahmen da, sondern auch zum ändern der Versicherungsnehmerverträge einzelner KFZ.
Allerdings tritt bei so eine Änderung natürlich der aktuelle Tarif ein, da die alten Tarife ja nicht mehr zur Verfügung stehen.
In wieweit das zum Nachteil der VN ist, müßte man klären.

Ich nehme an, Du bist aus der Branche.

Den Antrag hatte ich doch gestellt, als ich im Dezember deswegen mit der Vollmacht meiner Freundin in der Hand vorsprach. Daß dieser Antrag einer bestimmten Form bedarf... hätte der Versicherungs"profi" am Schreibtisch wissen müssen - nicht ich.

Gerade mal eben in Hannover bei HDI angerufen. Die haben noch nicht einmal die Adresse des VS-Büros, in dem ich die Sache vorgetragen hatte. Die haben die "neue" Adresse noch nicht, die ja aber nun schon mindestens seit Dezember aktuell ist. Unter dem Namen des VS-Vetreters finden sie immer nur ein (oder das alte) Büro in Leipzig. Das ist echt schwach!
Ich soll jetzt mal vorbeifahren und schauen, ob die überhaupt noch an der "neuen" Adresse sind. Ist wohl nicht mein Jahr!

Soweit ich das vom HDI kenne, arbeiten die nur mit Makler zusammen und haben kein eignen Außendienst.

Klar sollte der Makler wissen, was er macht und vor allem wie er es macht.
Aber da gibt es wohl auch große Unterschiede, wie RAW, Steuerberater, Handwerker usw.

Ja, ich bin in der Branche seit über 30 Jahren tätig.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Soweit ich das vom HDI kenne, arbeiten die nur mit Makler zusammen und haben kein eignen Außendienst.

Klar sollte der Makler wissen, was er macht und vor allem wie er es macht.
Aber da gibt es wohl auch große Unterschiede, wie RAW, Steuerberater, Handwerker usw.

Ja, ich bin in der Branche seit über 30 Jahren tätig.

Es handelt sich bei dem Büro um eine HDI-Geschäftsstelle.

Vor einiger Zeit bekam ich ein Schreiben, daß die jetzt wohl auch Hausbesuche machen.

Ich war aber immer persönlich in der Geschäftsstelle.

Ach so.

Na da scheint ja beim HDI wohl einiges durcheinander zu laufen, wenn die HV nicht mal die neue Adresse kennt.
Eigentlich sollten HDI Mitarbeiter sich da ja auskennen.
Aber heutzutage läuft wohl nicht nur bei den Autoherstellern vieles durcheinander.

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