Kfz-haftpflicht frage
Ich brauch mal eure Meinungen
Angenommen ich such mir eine güntige Kfz-Haftpflicht Versicherung und las mein Auto dort Versichern natürlich erkundige ich mich vorher bei der Vorversicherung welche SF-Klasse ich zuletzt hatte, die wird der neuen Versicherung mitgeteilt und dannach wird der Monatliche beitrag berechnet. Dann nachdem man das Auto schon abgemeldet hat, kommt eine nachvorderung mit dem Zusatz Korrektur SF Klasse.
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von scrooge71
Ist denn hier kein versicherungs Spezi der mir die frage beantworten kann...
Das kann hier keiner beantworten, dazu braucht man die Rückstufungstabelle und den Vertrag.
Zitat:
Original geschrieben von scrooge71
ich hatte nochmal bei der vorversicherung nachgefragt die meinen ich befinde mich immer noch in der SF-3 aber es kann sein das, das Sytem das noch nicht korrigiert also es kann sein das ich mich in einer ganz anderen SF Klasse befinde. Aber genaueres konnten mir die vorversicherung nicht nennen ich solle nächste woche nochmal anrufen dann könne man mir genaueres sagen.
Das ist wohl der Knackpunkt. Die alte Versicherung nennt Dir SF3 weil das Auto vermutlich vor der nächsten Hauptfälligkeit abgemeldet wurde, somit wurde die Hochstufung noch nicht durchgeführt.
Du hast der neuen Versicherung dann die SF 3 angegeben und bei der Überprüfung der Daten beim Vorversicherer kam der letzte noch nicht berücksichtigte Schaden raus der dann zur geänderten Einstufung SF1 führte, damit eine Neuberechnung folgte und letztlich die Nachforderung.
Hättest Du gleich angegeben das die SF3 durch einen Schaden vor der nächsten Hauptfälligkeit nicht mehr besteht hätten Sie dich gleich in die SF1 eingestuft und es wäre zu keiner Nachforderung gekommen.
So sehe zumindest Ich den Fall.
Zitat:
Ist denn hier kein versicherungs Spezi der mir die frage beantworten kann...Ist denn hier kein versicherungs Spezi der mir die frage beantworten kann...
😁 Die melden sich nur wenn man den Versicherungen kreative Abrechnungsmethoden unterstellt, aber dann gleich der ganze Haufen.
Dabei wäre dein Fall eigentlich Alltagsgeschäft für Versicherungskaufleute.
hab mich halt auf das verlassen was mir die Vorversicherung gesagt hat..Und jetzt nach fast 1 jahr merkt die versicherung das die noch eine rückforderung bekommen von mir. Mir wurde erklärt das mehrfach angefragt wurde bei der vorversicherung und erst jetzt Ende Oktober 2013 kommt die nachforderung. Nach einem Jahr merken die das..?..ich hatte gefragt warum das so lange dauert, also jeder mitarbeiter hat mir was anderes gesagt
Hallo!
Forderungen verjähren nach 3 Jahen (195 BGB). Also demnach ist die Nachforderung gerechtfertigt.
Wenn jedoch wie beschrieben immer noch Unklarheiten bestehen, bzw. die Versicherung zur Klärung nicht beitragen will oder kann, dann an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Link dazu: http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html
Die Versicherungen sind per Gesetz zur Mitwirkung an einer Streitschlichtung verpflichtet.
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deine frage ist einfach zu pauschal, was soll wir Dir da antworten?
was Du angeben musst, wird die Webseite oder alternativ der Berater sagen bzw. fragen
Die Preisunterschieden differieren nach Fall und Qualität der Berater.
mehr kann man zu deiner fragen nicht antworten, dass war Dir aber vermutlich auch so klar