KFZ-Gutachter: Versicherung macht Probleme
Hallo,
ich hatte einen Unfall, eine ca. 90 jährige Dame ist mir reingefahren die sich selber kaum auf den Füßen halten konnte. Sie stieg aus und begrüßte mich mit den Worten "War ich das oder war das vorher schon so".
Polizei angerufen die nur sehr, sehr widerwillig kam (O-Ton: wir haben wichtigeres zu tun). Aber da die Dame sehr sensil erschien bestand ich drauf.
Die haben den Schaden nur kurz aufgenommen und imr einen Zettel gegeben, kein Aktenzeichen o.ä. angelegt.
Auto in die Werkstatt gebracht für einen KVA. Die Werkstatt hat nun selbstständig ohne meinen Auftrag einen Gutachter bestellt der ein Gutachten erstellt hat. Dieses umfasst 9 Seiten und besteht nur aus Bildern vom Fahrzeug. Der Schaden wird auf 2.350 € beziffert (der Schaden ist meiner Meinung nach weitaus geringer, aber egal) und der Gutachter hat dafür nun eine Rechnung von 650 € erstellt (mit was für Stundenlöhnen arbeiten die denn? 300 € die Stunde?).
Nun soll die Rechnung sofort beglichen werden, ich habe aber nicht das Geld eben 650 € zu bezahlen. Ich dachte auch immer soetwas übernimmt die generische Versicherung.
Zitat:
Hinsichtlich der Übernahme der Gutachterkosten gilt: Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des KFZ Gutachters.
Quelle: https://www.wasistmeinautowert.de/kfz-gutachter.htm
Nun habe ich mich an die gegnerische Versicherung gewandt die meinen aber die bezahlen das nicht, es wäre noch nicht alles 100%ig geklärt. Ich weiß ja nicht, was die noch klären wollen. Zeugen für den Unfall gibt es von beiden Seiten aus leider nicht.
Außerdem habe ich den Gutachter ja gar nicht bestellt sondern die Werkstatt von sich aus: kann ich die irgendwie in Regress nehmen?
Alternativ versuche ich mit dem Gutachter zu reden, dass die Rechnung bezahlt wird wenn die gegnerische Versicherung meint alles wäre geklärt. Lassen die mit sich reden?
Wie lange dauert es in der Regel bis so ein Fall bei einer Versicherung abgearbeitet & vollständig ausbezahlt wird? Zieht sich sowas über Monate hin? :/
Liebe Grüße!
Beste Antwort im Thema
Hast du bei der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschrieben? Wenn ja, lies die mal durch. Ansonsten gilt: Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch. Die Bearbeitung kann von 14 Tagen bis hin zu 2 Jahren dauern. Bei allen weiteren Unklarheiten würde ich dir dringend Raten einen Anwalt zu konsultieren! Dessen Kosten bezahlt die Gegnerische Haftpflicht aber es ist immer gut, eine Rechtschutzversicherung zu haben.
29 Antworten
Hast du bei der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschrieben? Wenn ja, lies die mal durch. Ansonsten gilt: Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch. Die Bearbeitung kann von 14 Tagen bis hin zu 2 Jahren dauern. Bei allen weiteren Unklarheiten würde ich dir dringend Raten einen Anwalt zu konsultieren! Dessen Kosten bezahlt die Gegnerische Haftpflicht aber es ist immer gut, eine Rechtschutzversicherung zu haben.
Hast du bei der Werkstatt irgendwas unterschrieben?
Wenn nein: Fordere vom Gutachter den schriftlichen Nachweis, dass du diesen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt hast.
Wenn ja: Lies Dir durch, was du da unterschieben hast. Rest siehe oben.
Eine Marken- oder Fachwerkstatt rechnet immer direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Ich würde sagen der TE hat sich die falsche Werkstatt ausgesucht. 😁
Und wenn die Versicherung nicht zahlt, dann zahlt derjenige der den Auftrag erteilt hat. Habe ich alles leider schon durch. Dürfte über 1 Jahr auf mein Geld warten...
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Auftrag an die Werkstatt lautete: KVA erstellen, brauche den für die Versicherung. Zwischen KVA und einem Gutachten besteht aber ja ein "kleiner" Unterschied.
Ich werde mich nun mit allen Beteiligten auseinander setzen.
Danke für eure Antworten und drückt mir die Daumen 🙂
Zitat:
@Mason2 schrieb am 22. Juni 2016 um 13:09:17 Uhr:
Nun habe ich mich an die gegnerische Versicherung gewandt die meinen aber die bezahlen das nicht, es wäre noch nicht alles 100%ig geklärt. Ich weiß ja nicht, was die noch klären wollen. Zeugen für den Unfall gibt es von beiden Seiten aus leider nicht.
Naja, wenn die 90-Jährige den folgenden Satz auch der Versicherung gesagt hat, gibt es ja doch schon Zweifel und das wird erst noch geprüft.
Zitat:
@Mason2 schrieb am 22. Juni 2016 um 13:09:17 Uhr:
...eine ca. 90 jährige Dame ist mir reingefahren... ...Sie stieg aus und begrüßte mich mit den Worten "War ich das oder war das vorher schon so"?.
Wieder einer der typischen Unfälle - wofür hat rund 102 % der erwachsenen Bevölkerung ein Smartphone in der Tasche? Meistens mit richtig schöner Kamera?
Als ich so ein Teil noch nicht hatte, hab ich mir nach einem Unfall extra meine Spiegelreflex bringen lassen, nichts überzeugt mehr, als ein anständiges Foto vom Unfallort, besonders wenn die Fahrzeuge noch an der gleichen Stelle stehen.
Zitat:
Auftrag an die Werkstatt lautete: KVA erstellen, brauche den für die Versicherung.
Selbstverständlich schriftlich? 😕
1. Das Alter der Dame tut nichts zur Sache.
2. Die Polizei ist nicht verpflichtet, sich verbeultes Blech anzuschauen.
3. Wer bestellt, bezahlt. Schriftlich muss das nicht sein - dann ist es eine Frage der Beweisbarkeit.
4. Wer sich in die Hand der Werkstatt begibt, muss dann auch akzeptieren, dass sie mit ihrem verbandelten SV-Klüngel versucht, das meiste für sich raus zu holen. Bequemlichkeit hat ihren Preis.
5. Wenn Werkstätten direkt mit der Versicherung abrechnen, zahlt der Versicherte selbstverständlich trotzdem all das, was die Versicherung nicht erstattet. Zum Beispiel überhöhte SV-Rechnungen
6. Einen Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung nur, wenn sie die Haftung anerkennt. das wird hier bei den Ratschlägen zu 99% unterschlagen.
Zitat:
@situ schrieb am 22. Juni 2016 um 15:22:36 Uhr:
4. Wer sich in die Hand der Werkstatt begibt, muss dann auch akzeptieren, dass sie mit ihrem verbandelten SV-Klüngel versucht, das meiste für sich raus zu holen. Bequemlichkeit hat ihren Preis.
Halte ich für ein Gerücht!
Er wollte von der Werkstatt einen KVA haben. Den kann er ja wohl schlecht alleine erstellen.
Also muss er wohl zwangsweise zu einer Werkstatt gehen.
Nur weil er zu einer Werkstatt geht und diese beauftragt einen KVA zu erstellen, gibt dass der Werkstatt noch lange nicht das Recht einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.
Genau lesen: "Wer sich in die Hand einer Werkstatt begibt". Wieweit er das getan hat, weiß ich nicht. Ich war gerade woanders und nicht dabei.
Bittet man um einen KVA, wird dabei in der Regel auch geklärt, ob das gratis ist, was es kostet und ob die Kosten bei Auftragserteilung verrechnet werden. Die Aussagen des TE dazu habe ich leider überlesen.
In die "Hand der Werkstatt" muss ich mich immer begeben, wenn ich denen mein Auto übergebe.
Die haben aber genau dass zu machen, was ich in Auftrag gebe. Sonst nichts.
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 22. Juni 2016 um 15:32:34 Uhr:
Die haben aber genau dass zu machen, was ich in Auftrag gebe. Sonst nichts.
Gut ist dann der beraten, der seinen Auftrag schriftlich erteilt und einen Durchschlag für sich behält.
Wenn ihr das absolut nicht verstehen wollt: Auftrag erteilen zur Gesamtabwicklung der Angelegenheit - wie gängig - ist gemeint. Hätte man aber auch aus dem Kontext "verbandeltes SV-Klüngel" schließen können.