KFZ-Gutachter: Versicherung macht Probleme
Hallo,
ich hatte einen Unfall, eine ca. 90 jährige Dame ist mir reingefahren die sich selber kaum auf den Füßen halten konnte. Sie stieg aus und begrüßte mich mit den Worten "War ich das oder war das vorher schon so".
Polizei angerufen die nur sehr, sehr widerwillig kam (O-Ton: wir haben wichtigeres zu tun). Aber da die Dame sehr sensil erschien bestand ich drauf.
Die haben den Schaden nur kurz aufgenommen und imr einen Zettel gegeben, kein Aktenzeichen o.ä. angelegt.
Auto in die Werkstatt gebracht für einen KVA. Die Werkstatt hat nun selbstständig ohne meinen Auftrag einen Gutachter bestellt der ein Gutachten erstellt hat. Dieses umfasst 9 Seiten und besteht nur aus Bildern vom Fahrzeug. Der Schaden wird auf 2.350 € beziffert (der Schaden ist meiner Meinung nach weitaus geringer, aber egal) und der Gutachter hat dafür nun eine Rechnung von 650 € erstellt (mit was für Stundenlöhnen arbeiten die denn? 300 € die Stunde?).
Nun soll die Rechnung sofort beglichen werden, ich habe aber nicht das Geld eben 650 € zu bezahlen. Ich dachte auch immer soetwas übernimmt die generische Versicherung.
Zitat:
Hinsichtlich der Übernahme der Gutachterkosten gilt: Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des KFZ Gutachters.
Quelle: https://www.wasistmeinautowert.de/kfz-gutachter.htm
Nun habe ich mich an die gegnerische Versicherung gewandt die meinen aber die bezahlen das nicht, es wäre noch nicht alles 100%ig geklärt. Ich weiß ja nicht, was die noch klären wollen. Zeugen für den Unfall gibt es von beiden Seiten aus leider nicht.
Außerdem habe ich den Gutachter ja gar nicht bestellt sondern die Werkstatt von sich aus: kann ich die irgendwie in Regress nehmen?
Alternativ versuche ich mit dem Gutachter zu reden, dass die Rechnung bezahlt wird wenn die gegnerische Versicherung meint alles wäre geklärt. Lassen die mit sich reden?
Wie lange dauert es in der Regel bis so ein Fall bei einer Versicherung abgearbeitet & vollständig ausbezahlt wird? Zieht sich sowas über Monate hin? :/
Liebe Grüße!
Beste Antwort im Thema
Hast du bei der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschrieben? Wenn ja, lies die mal durch. Ansonsten gilt: Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch. Die Bearbeitung kann von 14 Tagen bis hin zu 2 Jahren dauern. Bei allen weiteren Unklarheiten würde ich dir dringend Raten einen Anwalt zu konsultieren! Dessen Kosten bezahlt die Gegnerische Haftpflicht aber es ist immer gut, eine Rechtschutzversicherung zu haben.
29 Antworten
Zitat:
@situ schrieb am 22. Juni 2016 um 15:34:40 Uhr:
Wenn ihr das absolut nicht verstehen wollt: Auftrag erteilen zur Gesamtabwicklung der Angelegenheit - wie gängig - ist gemeint.
Wer ist jetzt schon wieder ihr?
Zitat:
@zille1976 schrieb am 22. Juni 2016 um 15:36:14 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 22. Juni 2016 um 15:34:40 Uhr:
Wenn ihr das absolut nicht verstehen wollt: Auftrag erteilen zur Gesamtabwicklung der Angelegenheit - wie gängig - ist gemeint.Wer ist jetzt schon wieder ihr?
Hast ja Recht: Singular.
Zitat:
@situ schrieb am 22. Juni 2016 um 15:42:18 Uhr:
Hast ja Recht: Singular.
Danke 😁
Situ, schlecht geschlafen oder wieso so schlecht drauf?
Zitat:
4. Wer sich in die Hand der Werkstatt begibt, muss dann auch akzeptieren, dass sie mit ihrem verbandelten SV-Klüngel versucht, das meiste für sich raus zu holen. Bequemlichkeit hat ihren Preis.
Hat überhaupt nix mit Bequemlichkeit zu tun. Wenn mein Dach undicht ist, ich mir einen Dachdecker hole und der feststellt, dass die Heizung auch kaputt ist und er das gleich mit repariert oder eine Heizungsfirma holt ist es ja auch nicht meine Schuld.
Das Gespräch hat übrigens ergeben, dass mit der Begleichung der Rechnung solange gewartet werden kann, bis die Versicherung alles geklärt hat soll die nur auf dem Laufenden halten.
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Na, ist doch prima. Und absolut nicht unüblich.
Nee, mir geht es bestens. Aber danke der Nachfraged und Besorgnis. Liege hier auf einem Campingplatz im Schatten (in der Sonne aktuell zu heiß).
Klarer Fall von Kommunikationsproblem, insbesondere seitens der Werkstatt. Bei einem Schaden in der Höhe ist es i.d.R. vorteilhaft keinen KVA sondern ein Gutachten in der Tasche zu haben um vollständigen Schadenersatz durchgesetzt zu bekommen. Insbesondere was Dinge wie eine mögliche mögliche Schadenerweiterung betrifft.
Nur sollte man als Werkstatt sowas offen mit dem Kunden absprechen, ist ja auch in seinem Interesse die Sache sauber abgewickelt zu bekommen. Zumal die Werkstatt und der Gutachter ohne unterschriebenen Auftrag eh keine Handhabe haben an Geld zu kommen.
Ganz einfach mal auf das polizeiliche Unfall Protokoll schauen:
Fahrzeug Nr. 1 ist immer unfallverursacher es sei denn, die Polizei schreibt dazu, dass unfallschuld ungeklärt sei
Die Polizei entscheidet nie über Schuld oder nicht. Sie verteilt einfach nur Ordnungsnummern, sonst gar nichts.
Und mit der Vergabe der Ordnungsnummern bringt sie zum Ausdruck, welcher der Beteiligten ihrer Einschätzung der Sachlage nach der Verursacher war.
Die Schadenregulierung (außergerichtlich) wird hiervon nicht selten maßgeblich beeinflusst.
Bei unklarer Sachlage erfolgt stattdessen der Hinweis, dass die Vergabe der Ordnungsnummern zufällig und "ohne Verursacherzuweisung" erfolgte.
Na ja, wenn man es genau nimmt wird kein Verursacher, sondern Beschuldigter ausgewiesen.
Zitat:
@germania47 schrieb am 23. Juni 2016 um 22:16:41 Uhr:
Na ja, wenn man es genau nimmt wird kein Verursacher, sondern Beschuldigter ausgewiesen.
Bei zufälliger Vergabe der Ordnungsnummern lautet der Text im Vordruck der polizeilichen Verkehrsunfallanzeige aber nicht "ohne Beschuldigtenzuweisung", sondern "ohne Verursacherzuweisung".
Ganze Unfallstatistiken basieren auf der Vergabe der ominösen Ordnungsnummer 01 und möchten uns glauben machen, wer bei bestimmten Unfalltypen hauptsächlich Schuld war.
War ja, wenn man es genau nimmt, mehr eine Wortklauberei von mir.
In Berlin war die '01' der Beschuldigte. 🙂
In Berlin wird scheinbar seitenstreiflich im Allgemeinen ein sonderbares Vokabular verwendet. 😁 😉
ps
Wusste ich bislang nicht, dass dort der 01 als "Beschuldigter" tituliert wird.
i etto karascho tak ... oder so ähnlich ... meinte ein ehemals regierender Mensch hier einmal in sonderbarem Vokabluar 😉😁.
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 23. Juni 2016 um 22:06:04 Uhr:
Und mit der Vergabe der Ordnungsnummern bringt sie zum Ausdruck, welcher der Beteiligten ihrer Einschätzung der Sachlage nach der Verursacher war.
Die Schadenregulierung (außergerichtlich) wird hiervon nicht selten maßgeblich beeinflusst.Bei unklarer Sachlage erfolgt stattdessen der Hinweis, dass die Vergabe der Ordnungsnummern zufällig und "ohne Verursacherzuweisung" erfolgte.
Genauso ist es.