KFZ gekauft, wann kann ich anmelden?
Hallo zusammen,
ich habe am Samstag ein Auto gekauft. Da das Auto noch angemeldet war/ist, habe ich das KFZ samt aller Unterlagen (Fahrzeugbrief, TÜV Berichte, Kaufvertrag) mit roten Nummern nach Hause gefahren. Die KFZ-Schilder und den Fahrzeugschein hat der Verkäufer behalten, da er erst am Dienstag das Auto abmelden kann.
Kann ich das Auto morgen trotzdem schon zulassen (EVB von der Versicherung vorhanden) oder wird irgendwo geprüft, dass das Auto noch angemeldet ist?
33 Antworten
Der käufer kriegt doch 100% besuch von der Polizei, wenn das Amt eine Veräußerung bekommen hat und er nicht umschreibt oder abmeldet.
Nein, das kümmert die Polizei nicht wirklich. Erst wenn der Verkäufer aktiv bei der Zul.stelle einen Antrag auf ZwangsAbmeldung stellt oder so.
Der Käufer kriegt m.W.bestenfalls ein Erinnerungsschreiben von der Zul.stelle daß seine Daten bekannt sind.
Habe ich 2022 zumindest bekommen…Hintergrund war der Kauf eines angemeldeten Krads welches bei der HU durchgefallen war. Um die Reparatur und Nachprüfung mit anschließender Ummeldung auf mich, möglichst reibungslos und schnell durchführen zu können, haben wir vereinbart, daß ich sie erst nach bestandener Nachprüfung und damit frischer HU auf mich umzumelden brauche.
Verkäufer war selbst Polizist im Ruhestand und sagte wörtlich zu mir:
Sie können so lange damit rumfahren wie Sie wollen, das juckt mich überhaupt nicht.
Ich melde den Verkauf meiner Versicherung und der Zul.stelle und damit bin ich raus.
Alles weitere was kommt oder ist, müssen Sie dann halt dafür geradestehen. (Unfall, Strafzette etc.)
Man sieht: Der Mann wusste Bescheid. 🙂
Habe die TÜv Sache innerhalb 14 Tagen erledigt gehabt, aber 2 Tage vor der Umschreibung war schon ein Brief von der Zul.stelle im Briefkasten, daß sinngemäß meine Daten aufgenommen wurden , aufgrund einer Verkaufsmeldung.
-Aufforderung zum Umschreibung an den Erwerber
- ca 14 Tage später Betriebsuntersagung wegen unterlassener Umschreibung
- Je nach Behörde ca 4 Wochen später (Abwarten der Widerspruchsfrist) Abgabe an den Vollstreckungsbediensteten(fürs LaBo Berlin macht das dort die Polizei) zur zwangsweisen Außerbetriebsetzung wegen unterlassener Umschreibung
Und das war es dann schon.
Problem für den Verkäufer, dass die Einschlägige Klientel das Fahrzeug angemeldet weiter verkauft. Die kennen die Zeitabläufe bei den Behörden und kurz vor Einleitung der Vollstreckungsmaßnahmen wird der nächste KV eingereicht und die nächste Zulassungsstelle ist zuständig. Und das Spiel beginnt von vorn.
Ah ja. interessant.
Ich hab übrigens meinem Beitrag zuvor noch eine
Gachichte aus dem richtigen Leben hinzugefügt.