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KFZ gekauft, wann kann ich anmelden?

Hallo zusammen,
ich habe am Samstag ein Auto gekauft. Da das Auto noch angemeldet war/ist, habe ich das KFZ samt aller Unterlagen (Fahrzeugbrief, TÜV Berichte, Kaufvertrag) mit roten Nummern nach Hause gefahren. Die KFZ-Schilder und den Fahrzeugschein hat der Verkäufer behalten, da er erst am Dienstag das Auto abmelden kann.
Kann ich das Auto morgen trotzdem schon zulassen (EVB von der Versicherung vorhanden) oder wird irgendwo geprüft, dass das Auto noch angemeldet ist?

33 Antworten

Meinen gekauften GW hat der Händler zu mir nach Hause gefahren. Rote Nummern abgemacht und ich habe den Händler zurückgefahren.

Was will der Händler mit den Papieren? Der weiß doch genau wie das abläuft! Liegen wohl noch bei der Bank als Sicherheit?

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 24. Juni 2024 um 18:31:00 Uhr:


Was will der Händler mit den Papieren? Der weiß doch genau wie das abläuft! Liegen wohl noch bei der Bank als Sicherheit?

Was willst Du damit sagen?

Der TE ist kein Händler…verstehe den Sinn des Beitrags nicht.

Wo steht das?

Im Eröffnungsthread ist nur von einem „Verkäufer“ die Rede, daher muss sich es sich da ganz offenbar um einen Kauf von PRIVAT gehandelt haben.
Die Roten Kennzeichen hat sich der TE von einem befreundeten Händler „ausgeliehen“, der hat also nichts mit dem ganzen Geschäft offensichtlich gar nichts zu tun gehabt.

Daß der Private Verkäufer die Kennzeichen und ZB 1 behalten hat um das Auto abzumelden lag vermutlich an der inzwischen weit verbreiteten Angst , ein Auto angemeldet weiter zu verkaufen und den Käufer damit heim fahren zu lassen.
Nicht rational erklärbar.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 25. Juni 2024 um 19:34:02 Uhr:



Nicht rational erklärbar.

Ich erkläre es dir mal ganz rational:
Fall 1: Es passiert ein Unfall. Wessen Versicherung wird belastet, wenn der Käufer Schuld hat?
Fall 2: Der Käufer meldet das Auto einfach nicht sofort um. Wer hat Ärger dadurch?

Kannst du beides umgehen, indem du keinem Fremden einfach so dein angemeldetes Auto gibst.
Nachteile entstehen dir als Verkäufer dadurch nicht. Ganz im Gegensatz zur angemeldeten Übergabe.

Naja .. ein endloses Streitthema ... Ich sehe den Nachteil das man es künstlich verkompliziert und somit den möglicherweise schnellen Deal und fairen Käufer vergrault.... weil die Überführung verkompliziert...😁

Sicherlich kommt man im worstcase nicht drum rum das einem bei Blitzerfotos... Unfällen u.s.w. die Sache dann doch noch mal beschäftigt, aber sofern man die erforderlichen Dokumente wie KV, Meldung an Versicherung/Amt ausgefüllt und gesendet hat.. ist man recht safe .. Weil die Versicherung geht zum Kaufzeitpunkt auf den Käufer über .. also um seine SF Jahre braucht man sich i.d. R. keine Sorgen zu machen... und darum geht es wohl hauptsächlich ... Ob meine "ehemalige" Versicherung zahlen muss wär mir dann ehrlich völlig egal... 😉

Selber habe fast immer angemeldet verkauft, außer an Exportleute, denen es egal war, das der Wagen vorher abgemeldet wurde...

Nach einem Verkauf sind mal Verwarnungen für 2 x falsch Parken eingetrudelt, an das OA habe ich dann eine E-Mail mit dem KV als scan gesendet und nie wieder was von gehört ... ärgerlich, aber war eine Sache von 5 Minuten...

Die Steuerpflicht endet auch erst mit Ab- Ummeldung durch den Erwerber.

Die Abmeldung kann auch zwangsweise durchs Amt erfolgen. Das passiert auch ziemlich schnell. Dann endet auch die Steuerpflicht.

Man kann immer vom Schlimsten ausgehen, oder einfach damit rechnen, das es vernünftig über die Bühne geht, wie bei sicherlich tausenden Autodeals täglich. Da ist es dann auch mal verkraftbar, wenn man die typischen 1-7 Tage Steuer bis zur Ummeldung nach dem Verkauf zahlt, die man dem Käufer per KV einräumt...

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 27. Juni 2024 um 15:34:10 Uhr:


Kannst du beides umgehen, indem du keinem Fremden einfach so dein angemeldetes Auto gibst.
Nachteile entstehen dir als Verkäufer dadurch nicht. Ganz im Gegensatz zur angemeldeten Übergabe.

Und genau das ist doch nicht erfolgt. Er war doch scheinbar noch zugelassen, es wurden nur die Kennzeichen runter genommen zum Abmelden und GLEICHZEITIG geliehene rote Nummern montiert.

Wir sind mittlerweile bei der grundsatzdiskussion gelandet ..😁.

Das es beim Te ein sinnloser Ablauf war, der sogar Potential hatte für mächtig Ärger zu sorgen, vorallem für den Inhaber der roten KZ, hat er sicherlich verstanden. Wie sagt man immer.. Fehler sind nur dann dumm wenn man sie wiederholt..😉

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 28. Juni 2024 um 10:05:33 Uhr:



Und genau das ist doch nicht erfolgt. Er war doch scheinbar noch zugelassen, es wurden nur die Kennzeichen runter genommen zum Abmelden und GLEICHZEITIG geliehene rote Nummern montiert.

Mir ging es ja auch nur um die Begründung für das vorherige Abmelden. Völlig losgelöst von diesem Fall.
Irrational ist es nämlich nicht.

Und mir ist es völlig egal, was für einen Aufwand der Käufer betreiben muss, wenn er mein Auto nur abgemeldet bekommt. Schliesslich will ich nur mein Auto verkaufen und keine Freunde finden ;-)

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 28. Juni 2024 um 08:42:37 Uhr:


Die Abmeldung kann auch zwangsweise durchs Amt erfolgen. Das passiert auch ziemlich schnell. Dann endet auch die Steuerpflicht.

Dazu müssten die Kennzeichen vorliegen! § 16 FZV

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