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KFZ Diebstahl und Versicherung

Themenstarteram 4. Februar 2009 um 8:52

Hallo,

neu hier und schon eine Frage :-)

Mir wurde vor ca. 7 Wochen mein KFZ im Ausland gestohlen. Den Diebstahl habe ich im Ausland und auch hier bei uns angezeigt, sofort der Versicherung gemeldet und alle Unterlagen eingereicht.

Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.

Die Versicherung erreicht man nur schwer und immer heißt es wir warten noch auf Akten von wem auch immer "das kann dauern" keine Aussage wie lange und was fehlt.

 

Ich weiß nicht wie lange das noch geht, habt ihr ähnliches erfahren?

Gruß

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12 Antworten
am 4. Februar 2009 um 9:01

Ohne die Einzelheiten Deines Falles zu kennen würde ich sagen, daß Du mal ganz intensiv mit dem Schadensachbearbeiter redest und ihn um klare Ansagen bittest. Bein "normalen" Sachverhalt gibt es keinen Grund, warum die Regulierung so lange andauert.

Richtig.

Hier sollte sich der zuständige Sachbearbeiter erklären, was er konkret noch zur weiteren Bearbeitung des Vorganges benötigt und wann er denkt, dass hier mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

 

Einen besseren Tipp kann dir hier niemand geben, da hierzu erweiterte Angaben zu den Umständen des Schadenfalles erforderlich wären, welche nicht vorliegen.

 

Bei Totalentwendungen werden aber generell umfangreichere Ermittlungen durchgeführt.

Themenstarteram 4. Februar 2009 um 13:20

Danke erst mal.

Ich habe heute mal wieder nachgefragt, es fehlt die Ermittlungsakte der Polizei. Das erzählen die mir aber schon 2 Wochen. Habe darauf hin mit der Staatsanwaltschaft gesprochen. Die hatten noch keine Anfrage der VR. Vielleicht liegt es bei der Polizei im Posteingang.

Habe da einen Link zum Thema gefunden (4 Wochen Frist):

http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__14.html

Was denkt ihr.

Habe ich eigentlich auch Anspruch auf einen Leihwagen?

danke

am 4. Februar 2009 um 13:48

Zitat:

Original geschrieben von Fragenueberfragen

Habe ich eigentlich auch Anspruch auf einen Leihwagen?

danke

Gegen wen sollte der Anspruch auf einen Leihwagen denn gerichtet sein?

Versicherung, Polizei, Staatsanwaltschaft? Und mit welcher Begründung?

Gruß

Frank

am 4. Februar 2009 um 13:50

Ja, ja. Das Thema mit der Ermittlungsakte ... Das kann schon mal 6 Wochen dauern, bis die vorliegt. Ich würde mit dem Sachbearbeiter mal das Thema "Vorschuss" diskutieren, oder hat der evtl. konkrete Anhaltspunkte, eine eine Leistung grundsätzlich ausschließen würden?

 

Ein Anspruch auf Leihwagen besteht bei Leistungen aus der Teilkasko grundsätzlich nicht, es sei denn, daß in Deinem Vertrag eine individuelle Vereinbarung enthalten ist.

am 4. Februar 2009 um 13:50

Hi,

da es sich hier um einen Teilkasko-Schaden handelt, musst Du den Anspruch mit der Versicherung klären - ich glaube jedoch eher nicht, dass es eine derartige Klausel gibt (aber man weiß ja nie :))

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 4. Februar 2009 um 14:14

Ich habe jetzt mit einem RA gesprochen, der meinte die Akte muss die Versicherung bei der Staatsanwaltschaft anfordern und nicht bei der Polizei, die sollten das Wissen meinte er.

Gruß

Wenn dir das Auto im Ausland gestohlen wurde, wartet die versicherung vielleicht auf die Akten aus dem Tatland.

Zitat:

Original geschrieben von Fragenueberfragen

Ich habe jetzt mit einem RA gesprochen, der meinte die Akte muss die Versicherung bei der Staatsanwaltschaft anfordern und nicht bei der Polizei, die sollten das Wissen meinte er.

Gruß

Die können Sie genauso gut zuerst bei der Polizei  anfordern. Dann bekommen sie eine sog. Abgabenachricht, in der ihnen die Polizei mitteilt, wann und an welche StA das Verfahren abgegeben wurde und auch gleich das Js-Aktenzeichen, also das Aktenzeichen, unter dem die Akte bei der StA geführt wird.

Mit diesen Informationen beauftragt die Versicherung dann einen Anwalt damit, Akteneinsicht zu beantragen. Denn die StA gibt die Akte (von wenigen Ausnahmen abgesehen) nur an Rechtsanwälte heraus.

Alles  andere macht wenig Sinn (soll die Versicherung auf Verdacht mal die in Frage kommenden Staatsanwaltschaften anschreiben, nach dem Motto: "Wir haben kein Aktenzeichen, aber sie erinnern sich doch bestimmt an den Fall mit dem geklauten Auto...").

Das sollte Dein RA eigentlich wissen.

:cool:

Gruß

Hafi

Themenstarteram 5. Februar 2009 um 7:31

Hallo,

laut Sta mit denen ich gesprochen habe, soll die Versicherung einfach eine Fax Anfrage schicken dann bekommen sie die Akte.

Ohne RA.

Gruß

Das weis deine Versicherung wohl schon selber, wie man bei wem Akten anfordert.

 

Eine sehr schlaue Antwort von der Staatsanwaltschaft....... :rolleyes:

 

Du solltest bei deiner Versicherung nun mal ein konkrete Aussage erwirken, wann denn nun die Akte angefordert wurde. Das muss ja schließlich Aktenkundig sein.

 

In welchem Land ist denn dein Auto gestohlen worden?

 

wenn man Fragen darf.........

 

Gruss

 

Delle

 

Themenstarteram 10. Februar 2009 um 8:11

So die Versicherung hat es endlich geschafft die Akte bei der Sta anzufordern. Also der Sachbearbeiter bzw. die ganze Abteilung ist schwer bis gar nicht erreichbar. Hatte ihn aber doch gestern am Telefon und er meinte die Akte wäre nicht da, kommt wohl noch und wie lange er dann noch brauch weiß er noch nicht "wird wohl noch etwas dauern".

Das Thema Abschlagszahlung nach so langer Bearbeitungszeit lehnt er ab "so was machen wir nicht".

Er sagt auch er wird sich darauf berufen das er die Akte nicht hat, er hat sie aber erst einen Monat nach Diebstahl bei der Sta angefordert. (vorher bei der Polizei, so viel zu dem thema die Versicherung weiß wo man die Akte anfordern muß)

Ich habe irgendwo gelesen, das die Versicherung:

""wenn der einstellungsbescheid der staatsanwaltschaft vorliegt sind die ermittlungen polizeilich abgeschlossen.

sofern der versicherer dann keine obliegenheitsverletzungen erhebt soll die zahlung dann innerhalb von vierzehn tagen erfolgen."""

Wenn kein Verschulden für die verzögerung unsere Seite vorliegt.

Gruß

PS:

aus den AGB der Versicherung:

im Falle der Entwendung jedoch nicht vor Ablauf der Frist von einem Monat (§ 13

Abs. 7). Ist die Höhe eines unter die Versicherung fallenden Schadens bis zum Ablauf

eines Monats nicht festgestellt,werden auf Verlangen des Versicherungsnehmers angemessene

Vorschüsse geleistet.

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