ForumSuzuki Motorrad
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Suzuki Motorrad
  5. Kettenkit wechseln - Kleineres Ritzel

Kettenkit wechseln - Kleineres Ritzel

Themenstarteram 22. Dezember 2005 um 18:44

Hallo Leute...

Bei mir steht ein Kettenwechsel an.

Fahrzeug: GSF 600 N, Bj.02/1998

Nun bin ich am überlegen, ob ich ein "Ritzeltuning" mache oder nicht.

Soll heißen: Vorderes Ritzel ein Zahn weniger, hinten zwei mehr.

Wird dann Spurtstärker sein, wurde mir erzählt.

Gleichzeitig wird die Endgeschwindigkeit niedriger.

Stimmt´s oder Irrglaube?

Kann man jene Operation selber durchführen oder sind irgendwelche Spezialwerkzeuge notwendig?

Wird der Unterschied merklich sein oder eher nicht? :confused:

Bin dankbar für Eure Ratschläge... :p

 

LG Michael

Ähnliche Themen
27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von banditfighter

 

Dann mal Augen auf und auf das Bild ( auf der Supersrpox-Internetseite http://www.supersprox.de/sprockets.php?lng=de bei Neuigkeiten , Das untere Bild ) gekneistert . Oben links auf dem Kettenrad ist die Zähnezahl . Es wird wohl keine Ausnahme geben es sei denn das Kettenrad hat einer mit der Feile gebastelt .

einfach nen Dremel angesetzt

 

:D :D :D :D

Na Hilfe . Was es nicht alles gibt . Dremeltuning am Kettenrad ! Wenn dann noch soviel Zähne abgeflext werden wie mehr als bei der Originalübersetzung sind kann man den Tüver sicher unheimlich überlisten wenn er nachzählt ! :-)))))

Habe noch nie nen Tüver gehabt der nachgezählt hat

Zitat:

Original geschrieben von Schraubär 42

Das ist natürlich daß völlig korrekte Vorgehen!

Gruß

Schraubär 42

In meinem Posting zu dieser Problematik beschrieb ich das völlig korrekte Vorgehen bei einer solchen Änderung - und das ist nun mal die Eintragungspflicht bei jeder Änderung der Übersetzung.

Von den 10% war bzw. ist mir bislang auch nichts bekannt - kannst du mal eine Quelle angeben, wo du das her hast?

Danke.

-

Servus.

Während es bei Leichtkrafträdern einen Antimanipulationskatalog gibt, der sicherstellen soll daß keine illegalen Veränderungen vorgenommen werden.....ist dies bei normalen Maschinen nicht der Fall.

 

Bei großen, offenen Maschinen ist eine Angabe des Sekundärübersetzungsverhältnisses im Kfz.Brief nicht vorhanden.

Die Ausnahmen die ich kenne beziehen sich auf Drosselmotorräder bei denen die Übersetzung, Teil der Leistungsreduzierung ist. ( ABE des Drosselsatzes ! nicht der Maschine)

Selbst wenn Angaben in der Bedienungsanleitung oder Reparaturhandbüchern gemacht werden so sind diese nicht Teil der BE. Jeder Hersteller behält sich Änderungen des Modells, während der laufenden Serie vor.

Relevant für die Betriebserlaubnis sind aber z.B. das gemessene Fahrgeräusch bei einer bestimmten Geschwindigkeit. Und die angegebene Höchstgeschwindigkeit.

Beides unterliegt einer Serienstreuung. ( + - 5-10 %) Es wird also nicht jedes einzelne Motorrad auf seine individuellen Werte überprüft. ( und muß auch nicht.)

Ändere ich die rein rechnerische Höchstgeschwindigkeit eines Motorrades nach oben,( z.B. durch Übersetzungsänderung) so erlischt die BE und es wäre eine Einzelabnahme mit Eintragung der neuen Höchstgeschwindigkeit erforderlich.

Verringere ich die rechnerische Höchstgeschwindigkeit ( z.B. ebenfalls durch Übersetzungsänderung) so bewege ich mich im Rahmen der bereits abgenommenen Geschwindigkeiten. Oft wird sogar erst jetzt, die angegebene Höchstgeschwindigkeit, im letzten Gang, tatsächlich erreicht.

Es wurde also keine Änderung vorgenommen die mit der BE in Konflikt kommt.

So bleiben noch die Geräuschwerte. Soundsoviel dba bei, soundsoviel Kmh im, soundsovieltem Gang.

Es mag sein daß der Motor bei kürzerer Übesetzung etwas höher dreht. allerdings muss jetzt nicht mehr soviel Gas gegeben werden um die entsprechenden Parameter zu erreichen. In der Praxis liegen die gemessenen Geräuschwerte also oft niedriger.

Wieder hat die Übesetzungsänderung keinen Einfluss auf die BE.

Berücksichtigt man dazu daß, von vornherein im Brief keine Angaben zur Sekundärübersetzung zu finden sind, wüsste ich nicht was ich eintragen sollte. Berücksichtigt man weiterhin daß in den neuen EU Papieren schon gar keine Angabe dazu zu finden sind, wüsste ich nicht was an einer maßvollen Übersetzungsänderung illegal seine sollte.

Ein TÜV Ingenieur wird natürlich immer zu einer Eintragung raten, Schliesslich verdient der TÜV damit sein Geld.

Die Übersetzung ist weder bauartbedingt festgeschrieben noch, irgend in der BE erwähnt.

Allenfalls was die Geräuschentwicklung angeht könnte man sich mokieren. Aber auch hier gilt: was innerhalb der Serienstreuung zulässig ist, kann auch nicht beanstandet werden.

Wer also keine extremen Umbauten vornimmt sondern lediglich sein Bike auf sich abstimmt, der muß auch nicht jeden Pipifax in die Papiere eintragen lassen. Viele Hersteller bieten schon Serienmässig verschiedene Übersetzungsverhältnisse an. Einfach mal den "freundlichen" fragen. In den meisten Fällen werden verschiedene Ritzel bereits, als Originalersatzteil verfügbar sein.

Ist die Änderung erst einmal in den Papieren vermerkt, darf man nämlich die Maschine auch nur in diesem Zustand bewegen.

...und was, wenn sich herausstellt das es doch vorher besser war ?

Dann darf er das ganze Gelump wieder austragen ( Ausnahme: Wahlweise Eintragung.)

Aber, ganz klar.

Wer sich hundertprozentig absichern will der, lässt eintragen. Damit handelt er korrekt und hat im Versicherungsfalle oder bei Rechtsstreitigkeiten keine Probleme.

Gruß

Schraubär

P.S.

Was vielen nicht klar ist. Der Brief bzw. die neuen EU Papiere sind die Betriebserlaubnis für euer Fahrzeug. Es liegt also keineswegs in Flensburg ein Schrieb mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis herum. ( die dann entsprechend umfangreicher wäre.) Nein dem ist nicht so. Wenn aber gewisse Daten in deinen Papieren einfach nicht angegeben sind, dann ist dies eben so.

Wenn am Fahrzeug keine "bauartbedingten" Änderungen vorgenommen werden wie z.B. Andere Räder, Reifen, Auspuff etc. dann muß auch nicht eingetragen, oder eine entsprechene BE oder ABE mitgeführt werden.

Also mich will das alles nicht so echt überzeugen .Egal , bei mir steht die geänderte Übersetzung in der Zulassung ,und selbst wenn ich irgendwann mal wieder O-übersetzng fahren sollte(was nie passiert ) wird das sicher niemanden interesieren , denn dan ist die Übersetzung wieder genau so wie der Karre für Deutschland die BE erhalten hat .

Nein, das muß dich auch nicht überzeugen.

Denn jeder Polizist und jeder TÜV-Ingenieur wird dir das Gegenteil erzählen.(.....dabei aber nicht unbedingt recht haben !!!) Das eingetragene Änderungen (gleich was) legal sind ist auch klar.

Einzig die Zulassungsstellen wissen ob der neuen EU Papiere, gar nicht mehr was nun eingetragen werden muß.

Tatsächlich fallen aufgrund der neuen EU-Regelungen einiges an Eintragungspflichten weg. ( taucht in den neuen Papieren einfach nicht mehr auf......)

Entweder ich schleppe also einen Aktenordner mit ABE´s und BE´s und TÜV Gutachten mit mir herum oder.....

.... eben nicht.

Denn nicht du als Fahrer bist nachweispflichtig daß, eine Änderung nicht zulässig ist sondern....die...zuständige....Behörde.

Ja, das EU-Recht hat auch mal seine guten Seiten.

In diesem Sinne.

Gruß

Schraubär

Wenn man diesen Gedanken konsequent fortsetzt, könnte man ja praktisch alles andern, das nicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.

Was ist denn durch diese neue Regelung nun erlaubt, was nicht?

Was ändert sich?

Servus.

Sofern es sich nicht um bauartbedingte Veränderungen handelt wäre das sogar richtig.

Sorry wenn ich hier den Eindruck vermittelt habe es, bestünde nun Narrenfreiheit. Zumal wir uns mitten in der Umstellungsphase von den nationalen auf die EU Papiere befinden.

Um es ganz deutlich zu sagen. Eine "Eintragung" oder das Mitführen einer EU-Abe für "entsprechende" Umbauten sind der korrekte Weg !

Es gibt aber technische Details die im Brief oder seinem EU Äqvivalent nicht berücksichtigt sind.

Im Normalfall handelt es sich dabei um solche Sachen wie: Vergaserbedüsung und das Sekundärübersetzungsverhältnis.

Ebenfalls keine Angaben findet man über: Ab oder umgepolsterte Sitzbänke oder Gepäckträger und Gepäckkoffer. Auch interressiert es niemanden ob der Original oder ein Louis Luftfilter eingebaut ist.

Das sind Sachen die nirgendwo im Brief vermerkt sind. das ist schlicht nicht eintragungspflichtig.

Warum: Niemand wird sich die Fahrleistungen oder den Spritverbrauch durch extreme Änderungen an Vergaser oder Übersetzung so verhunzen daß sein Motorrad nicht mehr gescheit läuft.

So kann ich statt einer 95er hauptdüse zwar eine 100er oder max. 105er verbauen oder minimal andere Leerlaufdüsen.

man kommt aber hier schnell an die Grenze dessen, was machbar ist. Sprich, ich versaubeutele mir die Abstimmung.

Das Gleiche mit der Übersetzung. ein Zahn mehr, ein Zahn weniger, das bringt, je nach Leistung oder Gewicht durchaus positive Resultate. Verändere ich mehr, wird die Maschine quasi unfahrbar.

Niemand möchte solche Extreme.

So muß man unterscheiden zwischen, Abstimmungsarbeiten die dazu führen daß, die Maschine einen besonders ruhigen Leerlauf und eine gute Beschleunigung besitzt oder die das Anspringverhalten verbessern....

.....und Umbauten die Das Fahrzeug weitgehend verändern.

Also, woher soll der überprüfende Beamte oder Ingenieur wissen mit welchen Originalübersetzungen z.B. eine GSX 600R im Jahr 2004 lieferbar war wenn im Brief nichts derartiges vermerkt ist.

Suzuki bietet ja selbst verschiedene Übersetzungen als original Ersatzteile an. So kann im Teilekatalog entsprechend gewählt werden.

In der Praxis wird dieser Punkt also bei einer Kontrolle oder HU schlicht nicht geprüft. Auf den Zustand des Kettensatzes mag geachtet werden. Klar mit verschlissenem Zeug fährt sich es nicht gut.

Man überlege: Ein Hersteller bietet für ein bestimmtes Modell Kettensätze mit folgenden Kombinationen an:

15/46, 16/46, 17/46, 18/46, Dazu kann noch zwischen einem Kettenrad mit 47 oder 45 Zähnen gewählt werden.

Im Brief des Motorrades ist bei Auslieferung aber nichts vermerkt. Weder Übersetzungsverhältnis noch Zähnezahlen.

Warum sollte ich als Motorradfahrer hier irgendetwas eintragen lassen.? Wozu ?

Nehmen wir an die Maschine sei mit 240 Kmh angegeben. Selbst mit der längsten Übersetzung wird sie nicht 24 Kmh schneller laufen. Im Gegenteil die Fahrwiderstandsbeiwerte werden sie langsamer werden lassen.

Mit der kürzesten Übersetzung wird sie ebenfalls langsamer.

(wenn auch spurtstärker.)

Fazit: mit einer Übersetzungsänderng lässt sich allerhöchstens Feinabstimmung innerhalb der Serienstreuung leisten.

Das mag individuell zwar durchaus Spürbar sein, interessiert den Gesetzgeber aber nur dann, wenn von vornherein Angaben zur Übersetzung in der BE (Brief) vermerkt sind.

Dann, und nur dann wird die Übersetzung z.B. bei einer HU oder sonstigen Kontrolle überprüft.

Man stelle sich z.B. den Polizeibeamten vor der, ohne Daten an der Hand zu haben, behauptet der montierte Kettensatz entspreche nicht dem Original.

( Er wird damit sogar recht haben. meist sind ja keine Originalteile sondern Zubehörkettensätze verbaut. Habt ihr schonmal nachgeschaut ob es zu diesen eine ABE gibt ???)

Also, unser Polizeibeamter sagt: "Ne hinten ist ja ein Kettenrad mit 47 Zähnen verbaut. Das geht so nicht." ( Das Ritzel entzieht sich seiner Prüfung durch die Abdeckung....)

In den Papieren deines Motorrades befinden sich keine Angaben zu den Zähnezahlen........(..und keine Angaben zum rechnerischen Übersetzungsverhältis.

Nehmen wir an unser Polizeibeamter sei Lebensmüde oder wolle zumindest seinen Beruf eigentlich nicht mehr ausüben....

Er fährt mit dir also zur nächsten TÜV Werkstätte.

Der TÜV macht nun eine "zerlegungsfreie" Sichtprüfung und eine Datenerhebung nach § 21 StvZo

D.H. er erhebt, aus zuverlässiger Quelle (TÜV-Datenbank in Wiesbaden) die zulassungsrelevanten Daten und Zahlen.

Dies wird exakt den Angaben in deinem Brief oder den EU-Papieren entsprechen.

D.H. es werden keine Angaben zu den Zähnezahlen deines Kettensatzes auftauchen. Gäbe es diese so, ständen sie bereits in deinen Papieren drin.

Unsere fiktiven Beamten und Ingenieure ständen nun ziemlich belämmert da.

Was wollten sie denn jetzt eigentlich bemängeln ? (etwa eine Abweichung des Serienzustandes von nicht vorhandenen Daten?)

Selbst wenn Suzuki in seinen technischen Daten, z.B. im Rep-Handbuch, Übersetzungsverhältnisse angibt. Wie gesagt der Hersteller behält sich Änderungen während der laufenden Serie vor und bietet selbst bereits, verschiedene Übersetzungen an.

Die entsprechenden Daten müssten, um bemängelt zu werden, zulassungsrelevant, in der BE ( Brief) vermerkt sein !

Wer sich natürlich aus eigenem freien Willen ein Übersetzungsverhältnis nach Zähnezahl eintragen lässt, der muß auch so unterwegs sein. Es sei denn, in der Eintragung stände wörtlich: "Wahlweise"!

Gruß

Schraubär

Servus nochmal.

Bei 125 Kubik Leichtkrafträdern mit Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sind diese Daten allerdings vorhanden.

Da steht im Brief sowohl der Vergasertyp als auch die Hauptdüsengröße und, das Übersetzungsverhältnis als Zähnezahl.

Da geht natürlich nix ohne Eintragung oder sogar Änderung der Fahrzeugart......

Aber um solche Fahrzeuge ging es ja nicht. Sondern um offene Maschinen ohne Leistungsbegrenzung.

Oder habe ich da was falsch verstanden ?

Gruß

Schraubär

Themenstarteram 26. Dezember 2005 um 16:44

Nee. Hast Du wohl richtig verstanden.

Es handelt sich um meine Bandit mit 78 Ps. Also vollkommen offen.

Es geht halt u.a. darum, dass die Maschine im Betrieb mit zwei Personen nicht sooo toll aus den Puschen kommt.

Da wurde mir halt erzählt, dass die beschriebene Änderung schon wirksam wäre.

Erst recht bei Alleinfahrt... ;)

Aber um keine schlafenden Hunde zu wecken, werde ich erst einmal meine 2-Jahresplakette abholen und anschließend die Ritzel und die Kette wechseln.

Obwohl mich Deine Argumente überzeugen.

Aber wie gesagt, schlafende Hunde... :D

In meinen Papieren habe ich auch nichts gefunden bezüglich der Sekundärübersetzung.

 

 

Danke an Euch alle

 

LG Michael

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Suzuki Motorrad
  5. Kettenkit wechseln - Kleineres Ritzel