Kennzeichengröße bei einer 250er ??

Hi Leutz!
Hole mir bald ne 250er, was ist denn da das kleinste Kennzeichen was einem genehmigt wird?

Thks + Greets😉

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mecdoc


die 180 gibs nicht mehr. Für Motorräder sind leider noch 20 nummertafel zu bekommen.
http://motorrad.wikia.com/wiki/kennzeichen
Die 180 sind seid 1.1.2000 aus den Rennen, schade.
mecdoc

Korrektur: Es gibt keine Mindestbreite für Kennzeichen. Weder bei PKW noch bei Krafträdern.

Die "Mindestbreite" von 20 cm ist von daher nicht ganz korrekt im Wiki eingetragen. Geregelt wird die Kennzeichenbreite über die FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnun) Anlage 4 »Ausgestaltung der Kennzeichen«. Da die Breite jedoch bei knapp unter 20 cm liegt, wird i.d.R. 20 cm als Breite verwendet.

Einfach Google verwenden oder direkt diesen Link verwenden.

Die Mindestbreite entsteht durch die verwendeten Zeichen auf dem Kennzeichen in Verbindung mit der Platzierung der Plaketten, welche bei einem zweizeiligen Kennzeichen auch unter dem blauen D-Feld am linken Rand stehen dürfen.

Wer also in Heidenheim wohnt, hat schon mal die blaue Ecke und ein HDH in der ersten Zeile. Wer in Stuttgart wohnt, erfreut sich daran, eventuell nur ein Zeichen in der oberen Zeile haben zu müssen.

Gehen wir also mal davon aus, dass die Breite des Schildes durch die untere Zeile bestimmt werden:

Buchstabenbreite Mittelschrift (normales Kennzeichen): ca. 48 mm
Ziffernbreite Mittelschrift (normales Kennzeichen): ca. 45 mm

Mindestabstand zwischen Buchstabe und Ziffer: 24 mm

Mindestabstand zum Kennzeichenrand: 8 mm

Kennzeichenrand: 4,5 mm

Zusammenfassend für das Kennzeichen "A 1":

4,5 + 8 + 48 + 24 + 45 + 8 + 4,5 mm = 182,5 mm

Mit Engschrift wären bei der Ziffer noch 6 mm, beim Buchstaben 7 mm "rauszuholen", ist aber eher unwahrscheinlich.
_____

Zurück zur ersten Zeile und wie breit sie beispielsweise in Stuttgart wäre:

Breite vom "Euro-Feld": 45 mm
Mindestabstand vom Feld zum Buchstaben: 8 mm
Buchstabenbreite Mittelschrift (normales Kennzeichen): ca. 48 mm
Mindestabstand zum Siegel: 25 mm
Siegelbreite: 45 mm

4,5 + 45 + 8 + 48 + 25 + 45 + 8 + 4,5 mm = 188 mm

Wiederum nur knapp unter 20 mm. Lediglich mittels Engschrift könnte auf 181 mm gekommen werden.

Unter Ausnutzung jeglicher Toleranzen (inklusive beim Personal) und der Voraussetzung, ein superkurzes Kennzeichen in einem Stadt- bzw. Landkreis mit nur einem Buchstaben zu bekommen ist ein 180er theoretisch möglich.

Die Praxis zeigt jedoch, dass sich Zulassungsstellen häufiger mal nicht an die gesetzlichen Grundlagen halten und lustige »Mindestvoraussetzungen« für Kennzeichen an die Wände ihrer Ämter hängen.

Fazit: 20 x 20 cm (die Höhe ist tatsächlich vorgeschrieben) ist das kleinste Motorradkuchenblech, welches man jenseits der Einstufung als Leichtkraftrad erhalten kann.

Für Leichtkrafträder habe ich mir mal den Spaß gegönnt auszuprobieren wie schmal es denn wirklich gehen könnte - noch ohne Engschrift:

Leichtkraftradkennzeichen mit einem Buchstaben und zwei Ziffern in verkleinerter Mittelschrift. Dort wäre theoretisch 180 x 130 mm möglich... Aber dafür gibt es wohl keinen Rohling beim Schildermacher. 😉

Grüße, Martin

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Zitat:

Original geschrieben von mecdoc


die 180 gibs nicht mehr. Für Motorräder sind leider noch 20 nummertafel zu bekommen.
http://motorrad.wikia.com/wiki/kennzeichen
Die 180 sind seid 1.1.2000 aus den Rennen, schade.
mecdoc

Korrektur: Es gibt keine Mindestbreite für Kennzeichen. Weder bei PKW noch bei Krafträdern.

Die "Mindestbreite" von 20 cm ist von daher nicht ganz korrekt im Wiki eingetragen. Geregelt wird die Kennzeichenbreite über die FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnun) Anlage 4 »Ausgestaltung der Kennzeichen«. Da die Breite jedoch bei knapp unter 20 cm liegt, wird i.d.R. 20 cm als Breite verwendet.

Einfach Google verwenden oder direkt diesen Link verwenden.

Die Mindestbreite entsteht durch die verwendeten Zeichen auf dem Kennzeichen in Verbindung mit der Platzierung der Plaketten, welche bei einem zweizeiligen Kennzeichen auch unter dem blauen D-Feld am linken Rand stehen dürfen.

Wer also in Heidenheim wohnt, hat schon mal die blaue Ecke und ein HDH in der ersten Zeile. Wer in Stuttgart wohnt, erfreut sich daran, eventuell nur ein Zeichen in der oberen Zeile haben zu müssen.

Gehen wir also mal davon aus, dass die Breite des Schildes durch die untere Zeile bestimmt werden:

Buchstabenbreite Mittelschrift (normales Kennzeichen): ca. 48 mm
Ziffernbreite Mittelschrift (normales Kennzeichen): ca. 45 mm

Mindestabstand zwischen Buchstabe und Ziffer: 24 mm

Mindestabstand zum Kennzeichenrand: 8 mm

Kennzeichenrand: 4,5 mm

Zusammenfassend für das Kennzeichen "A 1":

4,5 + 8 + 48 + 24 + 45 + 8 + 4,5 mm = 182,5 mm

Mit Engschrift wären bei der Ziffer noch 6 mm, beim Buchstaben 7 mm "rauszuholen", ist aber eher unwahrscheinlich.
_____

Zurück zur ersten Zeile und wie breit sie beispielsweise in Stuttgart wäre:

Breite vom "Euro-Feld": 45 mm
Mindestabstand vom Feld zum Buchstaben: 8 mm
Buchstabenbreite Mittelschrift (normales Kennzeichen): ca. 48 mm
Mindestabstand zum Siegel: 25 mm
Siegelbreite: 45 mm

4,5 + 45 + 8 + 48 + 25 + 45 + 8 + 4,5 mm = 188 mm

Wiederum nur knapp unter 20 mm. Lediglich mittels Engschrift könnte auf 181 mm gekommen werden.

Unter Ausnutzung jeglicher Toleranzen (inklusive beim Personal) und der Voraussetzung, ein superkurzes Kennzeichen in einem Stadt- bzw. Landkreis mit nur einem Buchstaben zu bekommen ist ein 180er theoretisch möglich.

Die Praxis zeigt jedoch, dass sich Zulassungsstellen häufiger mal nicht an die gesetzlichen Grundlagen halten und lustige »Mindestvoraussetzungen« für Kennzeichen an die Wände ihrer Ämter hängen.

Fazit: 20 x 20 cm (die Höhe ist tatsächlich vorgeschrieben) ist das kleinste Motorradkuchenblech, welches man jenseits der Einstufung als Leichtkraftrad erhalten kann.

Für Leichtkrafträder habe ich mir mal den Spaß gegönnt auszuprobieren wie schmal es denn wirklich gehen könnte - noch ohne Engschrift:

Leichtkraftradkennzeichen mit einem Buchstaben und zwei Ziffern in verkleinerter Mittelschrift. Dort wäre theoretisch 180 x 130 mm möglich... Aber dafür gibt es wohl keinen Rohling beim Schildermacher. 😉

Grüße, Martin

Hey X_FISH,

wie sagt man denn zu "Motorradkennzeichenmindestbreite" in der Schweiz 😁😉

Zitat:

Original geschrieben von susireiter


wie sagt man denn zu "Motorradkennzeichenmindestbreite" in der Schweiz 😁😉

Da gibt es keinen Begriff - denn die haben alle die gleiche Breite. Spart man sich den ganzen Stress und auch die Kennzeichenhalter passen immer. 🙂

Dafür fällt man als Lernfahrer auch gleich mal gut auf... 😉

Grüße, Martin

sieht ja goil aus, aber das glaube ich, gibts in Ösiland auch.
Wenn´s das bei uns auch gäbe, dann käme bestimmt die Frage:
Gibt´s das auch kleiner ?😁

Gruß, susireiter

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Zitat:

Fazit: 20 x 20 cm (die Höhe ist tatsächlich vorgeschrieben) ist das kleinste Motorradkuchenblech, welches man jenseits der Einstufung als Leichtkraftrad erhalten kann.

warum glaubt man mir nicht, daß 180mm möglich ist:

http://www.abload.de/img/foto087d1ah.jpg

Zitat:

Für Leichtkrafträder habe ich mir mal den Spaß gegönnt auszuprobieren wie schmal es denn wirklich gehen könnte - noch ohne Engschrift: Leichtkraftradkennzeichen mit einem Buchstaben und zwei Ziffern in verkleinerter Mittelschrift. Dort wäre theoretisch 180 x 130 mm möglich... Aber dafür gibt es wohl keinen Rohling beim Schildermacher.

ich habe an meinem LKR die Größe 160mm x 130mm. Geht auch mit ST-X 0, Rohling natürlich nicht in der Schilderbude zu bekommen sondern ne Sonderanfertigung.

Alles ganz legal und ohne Trick übrigens

Zitat:

Original geschrieben von boecki


warum glaubt man mir nicht, daß 180mm möglich ist:

http://www.abload.de/img/foto087d1ah.jpg

Hey, es gibt also doch die (eigentlich nicht legal möglichen) 180er als Formen? Da keimt wieder Hoffnung am schmalen Kennzeichen für meine 125er auf. 🙂

Jedoch:

Mindestabstand zwischen Siegel und Buchstabe sowie Buchstabe Ziffer? *grübel*

Demnach fehlt - rein vom ersten Eindruck her - der Mindestabstand von 25 mm zwischen Siegel und Buchstabe. Schmalschrift ist's ja nicht - oder liege ich da jetzt verkehrt?

Die Frage ist, was der gesetzliche Rahmen vorgibt. Wenn Mittelschrift verwendet wird und alle Mindestabstände eingehalten werden sind 180er leider auch im Idealfall nicht möglich. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von boecki



ich habe an meinem LKR die Größe 160mm x 130mm. Geht auch mit ST-X 0, Rohling natürlich nicht in der Schilderbude zu bekommen sondern ne Sonderanfertigung.

Alles ganz legal und ohne Trick übrigens

Ich hätte ja gerne (jaja , ich duck' mich schon) ein 20x20 cm an meiner 125er gehabt - und »nur« das LKR-Kennzeichen bekommen...

Daher bin ich offen für neue Infos. Die 160 mm dank Engschrift?

Grüße, Martin

Habt ihr eigentlich keine andere Sorgen? 🙄

Gruß
Frank

Doooch, ich möchte mein Nummernschild schwarz anmalen,
darf ich das 😕😕

Also in Baden-Württemberg nicht...da sind nur die Landesfarben erlaubt. 😉

Übrigens habe ich gerade mal meine Schilder nachgemessen...sind alle drei 21,5 x 20 cm groß (oder klein?).

Gruß
Frank

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Habt ihr eigentlich keine andere Sorgen? 🙄

Doch - aber das steht dann in anderen Foren, Boards bzw. bei Twitter, Facebook und in E-Mails an den ADAC. 😉

Grüße, Martin

Zitat:

Demnach fehlt - rein vom ersten Eindruck her - der Mindestabstand von 25 mm zwischen Siegel und Buchstabe. Schmalschrift ist's ja nicht - oder liege ich da jetzt verkehrt?

nein, ist ganz normale Schrift, keine Engschrift. Die wird hier auch nicht abgestempelt. Die 25mm werden auch nicht ganz 100%ig eingehalten, aber fehlt nicht viel 😉 Jedenfalls werden mir meine Kennzeichen immer problemlos abgestempelt.

Zitat:

und »nur« das LKR-Kennzeichen bekommen...
Daher bin ich offen für neue Infos. Die 160 mm dank Engschrift?

nein, beim "verkleinerten zweizeiligen" Kz. gibt es nur eine Schriftgröße. Nicht so wie beim großen, wo es normale und Engschrift gibt.

Ich habe dort auch einen Buchstaben und eine Zahl, so angeordnet wie auf deinem zitierten pdf (fälschlicher weise ist dort aber das Siegel oben und TÜV unten --> gehört umgekehrt) mit Plaketten vertikal rechts komme ich auf 160mm

Zitat:

Original geschrieben von boecki


[...]wie auf deinem zitierten pdf (fälschlicher weise ist dort aber das Siegel oben und TÜV unten --> gehört umgekehrt)

Mist... Ich hatte den Fehler schon vor Tagen behoben, aber dann nicht mehr als .pdf hochladen können (da OOdraw leider aus den runden Ecken wieder eckige beim Öffnen gemacht hatte). Nun ja, das nächste Wochenende kommt ja schon, da werde ich's dann noch mal editieren und als .pdf speichern...

Grüße, Martin

für Kölner unter uns habe ich noch ein Schmankerl...

Ich habe ne Reservierung für K-F5, damit ist 150mm x 200mm möglich. Hier ein Bild von meinem Scooter, noch mit Kölner Zulasung:

http://www.abload.de/img/bild013pudc.jpg

Das dort verwendete Kennzeichen ist 200mmx200mm groß, legal geht aber auch 150mm/160mm x 200mm (OK, minimal werden die Abstände bei 150mm unterschritten).

Das würde dann so aussehen:

http://www.abload.de/img/1150200h6aa.jpg

Da ich meinen Wohnsitz nicht in Köln habe, ist das K-F5 zu vergeben. Alle nötigen Unterlagen vom StVA liegen vor, inkl. Reservierung bis April 2010.

Jemand Interesse? Dann PN 😁

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