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Kennzeichen an der Seite erlaubt?

Themenstarteram 31. Oktober 2005 um 22:04

Hallo!

Darf man das Kennzeichen beim Roller an der Seite befestigen, also an diesem Variodeckel oder muss das Kennzeichen hinten in der Mitte sein?

Danke schon mal für eure Hilfe!

Gruß, Marc

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16 Antworten

Rein theoretisch darf das Kennzeichen auf der Seite befestigt werden. Allerdings muss der Winkel für die Lesbarkeit und die Mindesthöhe eingehalten werden. (siehe www.stvzo.de)

Das Problem ist das dies bei den wenigsten Rollern möglich ist. Ausserdem stellt das versetzen des Kennzeichens und das anbringen des dazu nötigen Halters natürlich eine veränderung der Bauart dar und muss eingetragen werden. Die ist in Einzelfällen schon erreicht worden.

Daher würde ich die Frage mal so beantworten:

Wenn die Auflagen der STVZO eingehalten werden und der Umbau eingetragen ist, dann ist es zulässig, sonst nicht.

speedguru hat schon alles perfekt erklärt

als alternative kannst du nen gilera ice nummernschildhalter dranschrauben[esa ist legal],habe ich auch an meinem runner,ich finde das sieht x mal besser aus als an der seite

Zitat:

Original geschrieben von kirsehirli

als alternative kannst du nen gilera ice nummernschildhalter dranschrauben[esa ist legal],habe ich auch an meinem runner,ich finde das sieht x mal besser aus als an der seite

Der ICE-Spritzschutz ist NUR für den Gilera Ice zugelassen, bei allen anderen Rollern MUSS er eingetragen werden.

Themenstarteram 1. November 2005 um 15:24

Hi!

Also ich hab das Nummernschild jetzt an der Seite befestigt, das haben hier auch sehr viele so. Auch welche die schon öfter von der Pozilei angehalten wurden, da hat nie wer was zu gesagt.

Und wie würde man das denn eintragen? Ich kenn das nur vom Auto, da brauch man ja immer Gutachten für, aber sowas gibts doch für sowas gar nicht oder?

eingetragen würde soetwas per Einzelabnahme (§21 STVZO), die Kosten hierfür schwanken stark da es nach Aufwand geht.

Ich würde das ggf. einfach mal mit dem TÜV absprechen (§21 darf die DEKRA nur in den neuen Bundesländern machen).

Themenstarteram 1. November 2005 um 16:42

Alles klar. Dann fahr ich morgen mal mit dem Roller zum TÜV und frage, ob das so geht oder nicht. Noch extra Geld ausgeben wollt ich für den Roller nicht mehr, schon gar nicht für sowas. Wenn die da auch meinen, dass das auf jeden Fall eingetragen werden muss mach ich das Nummernschild wieder irgendwo in der Mitte fest.

Danke für die Antworten erstmal. ICh sag dann Bescheid was draus geworden ist

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

Rein theoretisch darf das Kennzeichen auf der Seite befestigt werden. Allerdings muss der Winkel für die Lesbarkeit und die Mindesthöhe eingehalten werden. (siehe www.stvzo.de)

Und außerdem muß gewährleistet sein, daß das Kennzeichen durch die Nummernschildbeleuchtung noch ausreichend beleuchtet wird. Da diese bei den meisten Rollern als Abstrahlfenster der Rückleuchte realisiert ist, wird es da wohl auch Probleme geben, wenn man nicht gleichzeitig auch die Rückleuchte versetzt...

Themenstarteram 2. November 2005 um 21:25

Hi!

Ich war heute beim TÜV und hab denen den Roller gezeigt.

Der Prüfer da meinte, das wäre okay so und eintragen lassen hat das hier noch nie einer. Er meinte auch die Polizei hier interessiert das gar nicht.

Um ganz sicher zu gehn, hab ich aber noch nen Polizisten gefragt, den ich schon kannte durch die Verkehrskontrollen bei meinem Auto. Dem hab ich gesagt, wenns so nich gut is mach ich es wieder ab, aber der sagte mir, die Hauptsache ist, da ist ein gültiges Kennzeichen dran und man muss es noch sehen können. Ärger gibts hier nicht wegen sowas. Also lass ich es jetzt so.

Danke für die Hilfe an euch.

trotzdem bist du mit einem nicht für den Strassenverkehr zugelassenen (da BE erloschen) Fahrzeug unterwegs, im Falle eines Unfalls (womöglich mit Personenschaden) könnte es dann durchaus sein das die Versicherung das weniger "locker" sieht.

am 3. November 2005 um 9:44

versicherungstechnisch müsste dann aber zwischen dem unfall und dem kennzeichenhalter eine kausalität bestehen...eher unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.

die Versicherung argumentiert so:

BE erloschen = Versicherung erloschen = kein Versicherungsschutz

Selbst wenn der Rollerfahrer an dem Unfall nicht schuld ist kann er sich so eine Teilschuld einhandeln da die Versicherung sagt: Das Fahrzeug war ja nicht zugelassen, also was macht es dann auf der Strasse ?

 

Ein Bekannter von mit hatte an seinem Roller einen (nicht eingetragenen) Downhilllenker montiert, als er an einer Ampel stand ist ihm ein Auto in den Roller gefahren, ihn traf keine Schuld. Trotzdem blieb er auf dem Schaden sitzen da die gegnerische Versicherung sich geweigert hat zu zahlen (mit oben genannter Argumentation). Er ist darauf hin vor Gericht gegangan, der Richter hat dann der Versicherung recht gegeben.

So sieht leider die Situation aus, auch wenn es unlogisch ist.

Themenstarteram 3. November 2005 um 11:32

hmm, das hört sich ja nich so gut an wie ihr das schreibt. Warum sagen die einem das beim Tüv oder bei der polizei nicht? Die müssten das doch auch wissen. Komische Sache...

wissen tun die das teilweise selber nicht so genau weil sich von denen kaum einer intensiver mit der Materie befasst.

Ich würde solche Umbauten daher eintragen lassen, dann bist du auf der sicheren Seite und keiner kann dir was (auch kein übellauniger Cop an den du u.U. mal geraten könntest).

Solche Eintragungen sind bei einem evtl. Verkauf des Rollers innerhalb der "Szene" auch gefragt und erleichtern dies u.U. ganz erheblich. Vor allem wenn es sich um ein bei Tunern gesuchtes Modell handelt.

 

Andererseits darfst du auch nicht vergessen das ich einen besonders extremen geschildert habe, ich kenne auch viele Fälle wo soetwas "durchgegangen" ist. Aber sicher ist sicher, daher wäre ich halt vorsichtig mit solchen Sachen.

Zitat:

Nach § 25 VVG wird der Versicherer bei einer Gefahrerhöhung aber nur dann leistungsfrei,

wenn sie auf einem Verschulden des Versicherungsnehmers beruht und

die Gefahrerhöhung ursächlich für den Unfall war (Kausalität).

das gilt für die eigene kh-versicherung

die gegnerische versicherung kann so nicht argumentieren.

ich kenn das urteil nicht, warum der richter nun letztendlich so entscheiden hat, aber ich kann es nicht nachvollziehen, da die rechtslage eigentlich eine andere ist. aber gut, an amtsgrichten wird somanches entschieden, was rechtlich nicht immer nachvollziehbar ist, bzw. in der berufung/revision nicht haltbar ist. evtl. wars auch einfach nur ein vergleich?

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