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Kennt jemand diese Schalensitze? (Mexico GT?)

Themenstarteram 26. Mai 2018 um 13:42

Hallo,

ich habe auf Ebay die Sitze in den Bildern erstanden.

Angeblich "Recaro" Sitze, bei Nachforschungen im Internet bin ich allerdings auf die Bezeichnung "Mexico GT" und den Hersteller König gestoßen.

Meine Sitze wurden scheinbar neu verledert, ursprünglich waren es mal Stoffsitze.

Daher findet sich auch keine Bezeichnung mehr auf den Sitzen.

Ein TÜVler meinte zu mir, eine Bezeichnung sollte schon auf dem Sitz stehen, um diese eintragen zu können.

Hat jemand schon Erfahrung mit so alten Sitzen gemacht, oder kennt diese Sitze?

Scheinen aus den 70ern zu sein, weshalb das Internet da nicht viel hergibt.

Eine Anfrage bei der Firma König blieb unbeantwortet, ob die Sitze von ihnen seien.

Möchte diese Sitze in meinen Golf II BJ: '88 einbauen.

Möglicherweise gibt es noch irgendwo ein Datenblatt zu diesen Sitzen, das ich beim Tüv vorlegen kann...?

Allen soweit eine gute Fahrt!

LG Caymanseb

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12 Antworten

Hi,

wenn du dir genau deine Sitze und das Prospekt anschaust, würde dir auffallen das das Kopfteil

deines Sitzes viel höher als das des MEXICO GT sitzes ist.

Bei E*ay Kleinanzeigen verkauft jemand gerade einen originalen Kong Mexico GT

Auch bei dem ist das Kopfteil wie in deiner Werbung also niedriger.

Die Laufschienen Entriegelung beim König ist eine Stange seitlich, bei deinem ein Bügel!

Diese Art der Sitze wurden oft gebaut und kopiert.

Schlagwort Oldtimer Sportsitze / Schalensitze

Gruß Ralf

ich kenn es so:

Bis bj.95 dürfen auch Sitze ohne ABE Eingetragen werden. Hierfür muss sich der Sitz um 15° verstellen lassen. Da steht jedoch nix von seperater Rückenlehnenverstellung also kann auch der ganze Sitz verstellt werden. Hierfür darf jedoch kein Werkzeug benutzt werden aber theoretisch könnte man auch einfach Rändelschrauben dafür an der Befestigungsschiene verwenden (rote Markierung). Somit werden die 15° über die Bohrungen realisiert.

und die brauchen nichtmal eingetragen werden

die 15° verstellung bezieht sich auf den rückenteil

und verschiebbar muß er auch sein,um wieviel steht nirgens

hauptsache es passt für den halter/fahrer

das problem hatte ich mal anläßlich des tüv termins,da war ein prüfer wohl kurz "strafversetzt"

er war etwas umfangreicher+größer als ich

in hab ältere recaros vorne drin seid 1996 fahrz ford transit bj1979

und all die jahre bei der gleichen tüv-stelle

besagter prüfer meinte ein faß aufmachen zu müssen

wegen verstellbarkeit+nicht eingetragen ect,er verschwand ins büro,kam wieder quetschte sich rein

fertig aber ohne plakette wegen nicht eingetragener sitze

darauf sagte ich "wo steht das" er wurde dunkelrot suchte eine halbe std im pc

kam mit prüfbericht ohne mängel und plakette wurde geklebt

ein paar tage später kam ich zum dienststellenleiter und fragt wegen der geschichte nach

antwort: der macht hier nichts mehr!

Themenstarteram 28. Mai 2018 um 13:18

Vielen Dank für eure Antworten!

Ich habe jetzt auch nochmal genauer hingeschaut, meine Sitze sind tatsächlich etwas länger über den Gurtlöchern.

Das mit der Laufschienenentriegelung ist allerdings Sache der Laufschienen. Die sind nämlich von Wiechers. Vom Sitz aus sind vier Gewinde (an jedem Eck eines) auf der Unterseite zum Befestigen der Laufschiene vorgesehen.

Dass Sitze erst ab einem gewissen Baujahr eintragungspflichtig sind, habe ich auch schon einmal in einem Forum gelesen, der Beitrag war allerdings aus dem Jahre 2010, daher bin ich mir über die aktuelle Gesetzeslage nicht sicher. Da bräuchte ich möglicherweise den genauen Paragrafen, um mit dem Tüv zu verhandeln. Der Tüvler meinte eben, man müsse die Sitze eintragen, so genau hatten wir uns dann nicht mit meinem Auto befasst, dass er 88 BJ ist hat er aber gesehen und meinte dann "Lieber Original lassen, die Sitze sollten schon 10 Jahre eingetragen sein" ...

Verstellbar sind die Sitze übrigens ganz normal über diese bekannten Plastikschrauben an der Seite. Sie lassen sich aufgrund der Wiechers sogar umklappen.

>"Lieber Original lassen, die Sitze sollten schon 10 Jahre eingetragen sein" ...

Da gehts dann aber nicht darum die Sitze eingettragen zu bekommen sondern

darum, die H-Zulassung nicht zu verlieren.

Zitat:

@robi64 schrieb am 29. Mai 2018 um 12:52:23 Uhr:

>"Lieber Original lassen, die Sitze sollten schon 10 Jahre eingetragen sein" ...

Da gehts dann aber nicht darum die Sitze eingettragen zu bekommen sondern

darum, die H-Zulassung nicht zu verlieren.

dann frag ich dich,wie damals meinem tüv prüfer:

WO STEHT DAS GESCHRIEBEN!! ??

Themenstarteram 30. Mai 2018 um 21:26

Zitat:

@transe79 schrieb am 30. Mai 2018 um 06:49:06 Uhr:

Zitat:

@robi64 schrieb am 29. Mai 2018 um 12:52:23 Uhr:

>"Lieber Original lassen, die Sitze sollten schon 10 Jahre eingetragen sein" ...

Da gehts dann aber nicht darum die Sitze eingettragen zu bekommen sondern

darum, die H-Zulassung nicht zu verlieren.

dann frag ich dich,wie damals meinem tüv prüfer:

WO STEHT DAS GESCHRIEBEN!! ??

ja, an und für sich, wenn die sitze nicht eingetragen werden, müsste es ja egal sein, wie alt sie sind...

Auf der anderen Seite verstehe ich, wenn am Auto was verändert wird und man weiß nicht, wie alt die Sitze sind, dass es dann kein Oldtimer ist. Letztendlich kann ich aber ja auch z.B. einen anderen Auspuff einbauen, den es damals schon gegeben hat. Wäre ja auch neuer in dem Fall...

Zitat:

@CaymanSeb schrieb am 30. Mai 2018 um 23:26:47 Uhr:

Zitat:

@transe79 schrieb am 30. Mai 2018 um 06:49:06 Uhr:

 

 

dann frag ich dich,wie damals meinem tüv prüfer:

WO STEHT DAS GESCHRIEBEN!! ??

ja, an und für sich, wenn die sitze nicht eingetragen werden, müsste es ja egal sein, wie alt sie sind...

Auf der anderen Seite verstehe ich, wenn am Auto was verändert wird und man weiß nicht, wie alt die Sitze sind, dass es dann kein Oldtimer ist. Letztendlich kann ich aber ja auch z.B. einen anderen Auspuff einbauen, den es damals schon gegeben hat. Wäre ja auch neuer in dem Fall...

der war aber schon immer eintragungspflichtig bzw man mußte die abe mitführen

bei den sitzen gabs nur die auflage: verschiebbar in längsrichtung-rückenlehne muß 15^verstellbar

sein-und bei 2türer+sitzplätze hinten,muß der sitz klappbar sein zum ein+aussteigen

die früheren sitze hatte ja selbst keine eigene zulassung,höchstens hersteller+mod nr

ab 1996 hatten die sitze eine zul,später gar mit e-kennung,diese werden bei umbau geprüft

ob mit der original befestigung des fhrz kompatibel sind.weil heute z.t die gurte am sitz befestigt sind

früher separat am bodenblech

Themenstarteram 31. Mai 2018 um 17:34

die gurte am bodenblech zu befestigen sollte kein problem sein. Aber wie ist das, wenn ich den endgurt hinten an der C Säule fest mache, dürfen dann personen auf der rückbank mitgenommen werden?

Zitat:

@CaymanSeb schrieb am 31. Mai 2018 um 19:34:32 Uhr:

die gurte am bodenblech zu befestigen sollte kein problem sein. Aber wie ist das, wenn ich den endgurt hinten an der C Säule fest mache, dürfen dann personen auf der rückbank mitgenommen werden?

muß man das jetzt verstehen?

die befestigung für die vordersitze sind ja an der b-säule unten+oben

Naja,

je nach Gurtsystem werden Sportgurte z.B Schroth Systeme hinten befestigt

Befestigungsarten

Quelle des Bildes: www.atu.de

Gruß Ralf

der ursprung waren die sitze

und nicht noch andere gurte ect

dann sollte man gleich kpl die art der umänderungen anführen

wenn die "vordergurte" an der c-säule bef werden sollen

fällt vermutlich die hintere sitzbank für pers-transport weg

Die 2 Öffnungen unterm Kopfbereich sind ja für Hosenträger Gurte gemacht

und links / rechts für die quergurte.

Gruß Ralf

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