Keine Sondereinstufung wenn Vorversicherung?

Hallo,

bei mir steht der Zukauf eines Drittmotorrades an.
Da ich noch eine ungenutzte SF 1/2 frei habe, möchte ich gerne wissen, ob es normal ist, dass eine Sondereinstufung (z.B.SF2) nur stattfinden kann, wenn man keine Vorversicherung angibt - also die SF1/2 ungenutzt lassen und eine neue SF-Klasse anzufangen.

16 Antworten

Richtig, wenn keine Angabe, dann für 2. + 3. Wagen SF2, wenn es die Sondereinstufung gibt.

Allerdings werden bei Versichererwechsel die Sondereinstufung nicht bestätigt, nur die schadenfreien Jahre

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 13. Mai 2015 um 15:37:37 Uhr:


Hallo,

bei mir steht der Zukauf eines Drittmotorrades an.
Da ich noch eine ungenutzte SF 1/2 frei habe, möchte ich gerne wissen, ob es normal ist, dass eine Sondereinstufung (z.B.SF2) nur stattfinden kann, wenn man keine Vorversicherung angibt - also die SF1/2 ungenutzt lassen und eine neue SF-Klasse anzufangen.

Eine Sondereinstufung / Ersteinstufung ist nach marktgängigen Bedingungen in der Tat dann nicht möglich, wenn "noch" ein anderer Schadenverlauf vorhanden ist.

Die Anrechnung eines vorhanden Schadenverlauf hat Vorrang.

gruß

Ich würde mal mit der Versicherung reden, wenn die SF 1/2 aus einem Vertrag ist, wo es die Sondereinstufungen noch nicht gab, könnte die SF 1/2 in SF 2 umgestuft werden.
Das heisst, wenn die SF 1/2 damals schon SF 2 hätte sein können.
Wenn die SF 1/2 aus einem Schaden wäre, wird dies nicht gehen

beim Motorrad ist die Sondereinstufung SF 1/2, (SF2 nur bei PKW) wenn mehrere Verträge bestehen evtl. tauschen

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Bei meinem Motorrad war die Sondereinstufung gleiche SFR wie PKW. SF 16!!!!

LEjockel

ist Gesellschaftsabhängig, wichtig ist zum Schluss der Beitrag. Denke wir brauchen mehr Infos, wie viele Fahrzeuge, welche vorhandenen SFR, welche Gesellschaft. Oder einfach den Berater fragen ;-)
Weil ein offener Vertrag mit Sf1/2 vorliegt, gehe ich von aus, dass die Sondereinstufungen wie oben beschrieben bestehen. Dann würde eine Zweitwagenregelung die gleiche Einstufung bewirken.
Somit besteht für den TE kein Vorteil.

Zitat:

@27239 schrieb am 14. Mai 2015 um 10:09:32 Uhr:


beim Motorrad ist die Sondereinstufung SF 1/2, (SF2 nur bei PKW) wenn mehrere Verträge bestehen evtl. tauschen

auch dies ist leider fachlich nicht korrekt.

es gibt genug versicherer, die auch für kräder eine sf 2 geben; wir bieten sogar die angleichung an das erstfahrzeug an.

du solltest dir ernstlich überlegen, ob du weiterhin fachlich nicht nachvollziehbare dinge postet. das wirkt ein wenig disqualifizierend für Deine Beiträge hier im Forum. Nicht falsch verstehen, will dich vergraulen. Es ist aber für den TE wenig hilfreich, wenn ein Ratsuchender von jemand beraten wird, der nicht - sagen wir mal - etwas umfangreichere Kenntnisse von versicherung hat.

oder zumindest solltest du deine beiträge mit "ich glaube" kennzeichen...

gruß und viel spaß noch

Zitat:

@27239 schrieb am 14. Mai 2015 um 10:48:42 Uhr:


ist Gesellschaftsabhängig, wichtig ist zum Schluss der Beitrag. Denke wir brauchen mehr Infos, wie viele Fahrzeuge, welche vorhandenen SFR, welche Gesellschaft. Oder einfach den Berater fragen ;-)
Weil ein offener Vertrag mit Sf1/2 vorliegt, gehe ich von aus, dass die Sondereinstufungen wie oben beschrieben bestehen. Dann würde eine Zweitwagenregelung die gleiche Einstufung bewirken.
Somit besteht für den TE kein Vorteil.

erlaubst du mir bitte auch dies gerade zu rücken.

über die herkunft der SF 1/2 ist nichts gesagt.

  • Es kann eine Sondereinstufung sein.
  • Es kann eine Rabattübernahme sein.
  • Es kann ein durch schadenzurückgestufter sfr sein.

Letzteres ist auch der Grund, warum man, wenn ein schadenverlauf besteht, keine sondereinstufung bekommt. Man könnte im von neuem anfang.

Eine sf angleichung zu sf 1/2 ist nach marktgängigen bedingungen unzulässig.

okay, merke das du mich vergraulen willst, deswegen ist es schon hilfreich zu wissen wo der TE versichert ist.
Dann mach mal hier alleine weiter, großer Meister

danke für das kompliment :-) (ironie habe ich mal ignoriert)

alleine bestimmt nicht, es gibt kollegen im forum die genauso ahnung haben.

mein anliegen an dich ist leider nicht angekommen, schade.

diskussion ist grundsätzlich hilfreich

dir auch einen schönen vatertag.

Also um hier Licht ins Dunkel zu bringen:

Das Krad war damals 2012 mit einer Sondereinstufung von SF1 versichert und hat sogesehen nun reale SF1/2. Der Verlauf ist unbelastet.

Zu der alten Versicherung möchte ich eigentlich nicht mehr zurück, zum einen war das son Laden der einem gleich noch andere Versicherungen andrehen wollte und weiters musste ich relativ lange auf die Erstattung der unverbrauchten Prämie warten. Hinzu kommt noch, dass die Versicherung nun trotz Sondereinstufung 300% teurer als die Konkurrenz ohne Sondereinstufung.

Was ich halt nicht verstehe ist, dass ich nun schlechter gestellt werden soll, als wenn ich eine neue SF-Klasse anfange, obwohl ich unfallfrei fuhr.

Allgemein verstehe ich das System der SF-Klassen nicht. Entweder ich fahre unfallfrei oder eben nicht. Wieso kann eine 3.Person meine Klasse belasten, ich aber nicht die Sf-Klasse eines nicht verwandten nicht übernehmen?

so wie es dachte, dein Versicherer hat die Sondereinstufung SF1 und dein aktueller halt SF1/2.
Ist ja egal, Preis zählt zum Schluss.

Früher konnte man die sfr von Fremden übernehmen, das hat dann zu einem Handel mit den Verträgen geführt und die SfR wurden gehandelt und verkauft. Wenn es so weiter gegangen wäre, hätten wir irgendwann mal alle Verträge mit hohen SFR. Da aber die Schäden bezahlt werden müssen, wären diese Verträge dann auch teurer und die seltenen Anfänger könnten kaum noch den Beitrag bezahlen. (nur eigener Gedanke ;-)))))))))

Allein die Umstellung vom alten SFR System ins Neue, ist trotz anscheinlicher Senkung der Prozente, eher eine versteckte Preisanpassung der Verträge nach meiner Meinung.
(es gibt auch Gewinner in dem neuen System, also eine Risikoumlegung der Beiträge)
Die Gesellschaften müssen sich auch immer wieder neue Möglichkeiten ausdenken,
KFZ und Wohngebäude sind nicht gerade die Gewinnsparten einer Versicherung.

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 16. Mai 2015 um 10:32:33 Uhr:


Also um hier Licht ins Dunkel zu bringen:

Das Krad war damals 2012 mit einer Sondereinstufung von SF1 versichert und hat sogesehen nun reale SF1/2. Der Verlauf ist unbelastet.

Zu der alten Versicherung möchte ich eigentlich nicht mehr zurück, zum einen war das son Laden der einem gleich noch andere Versicherungen andrehen wollte und weiters musste ich relativ lange auf die Erstattung der unverbrauchten Prämie warten. Hinzu kommt noch, dass die Versicherung nun trotz Sondereinstufung 300% teurer als die Konkurrenz ohne Sondereinstufung.

--> kann ich verstehen, hat aber nichts mit der problematik zu tun, das sondereinstufungen nicht bestätigt werden. diese und die nicht-abgabe von sondereinstufungen war damals so vereinbart. über sinn und unsinn werde ich mich nicht auslassen. das bringt dich nicht weiter und würde hier den rahmen sprengen.

Was ich halt nicht verstehe ist, dass ich nun schlechter gestellt werden soll, als wenn ich eine neue SF-Klasse anfange, obwohl ich unfallfrei fuhr.
--> das du nicht neuanfangen ist den bedingungen des neuen versicherer geschuldet. das ein neuanfang bei vorhandem schadenverlauf nicht möglich ist, hat seinen grund, aber dies ist hier nicht gegenstand. an den bedingungen kannst du nichts ändern, warum also drüber nachdenken.

Allgemein verstehe ich das System der SF-Klassen nicht. Entweder ich fahre unfallfrei oder eben nicht. Wieso kann eine 3.Person meine Klasse belasten, ich aber nicht die Sf-Klasse eines nicht verwandten nicht übernehmen?
--> der bonus malus (SFR) stellt auf den fahrer ab. das dieser nicht deckungsgleich ist mit dem VN ist eine schwäche des Systems.
Die übernahme von einem sfr von dritten ist gegenstand der vertragsbestimmungen. auch hier gilt, vertrag = grtroffene vereinbarung, die man akzeptieren kann aber eben nicht muss-

gruß phaeti

Ich weis ja nicht wo du jetzt versichert bist, aber wenn dein Vertrag 2012 fiktiv beim neuen Versicherer mit SF 2 eingestuft worden wäre, müsste es jetzt auch gehen, wenn die Bedingungen des neuen Versicherers dies zulassen

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