Keine außergerichtliche Schadensregulierung..und kein Rechtsschutz

Schönen Guten Abend

Ich hatte ja vor einigen Monaten wegen meines Schadens berichtet, bei dem die gegnerische Seite mein Auto beim Rausfahren berührte. Nochmal zur Auffrischung:

wir waren beim Einkaufen, ich kam gerade aus dem Supermarkt heraus und ein Herr fuhr mit seinem Auto aus der Parklücke heraus und hatte mein Auto berührt. Ich habe alles mit eigenen Augen gesehen, auch meine Frau die zudem Zeitpunkt mit meinem kleinen Sohn im Auto war, bemerkte den Stoß.

Soweit so gut, wir haben die Polizei eingeschaltet, ich fuhr danach sofortauch zum Gutachter etc. Der Fall wurde an eine Anwaltskanzlei weitergeleitet die mit dem Gutachter zusammenarbeitet.

Nach langem Hin und her habe ich heute eine Mail von der Kanzlei erhalten, das die gegnerische Seite sich weigert, den Betrag auszuzahlen. Hierbei handelt es sich um 2500.

In dem Schreiben steht das die Ansprüche eventuell gerichtlich geltend gemacht werden müssen und ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Leider habe ich keine RSV, ich bin ein junger Kerl und hatte mit solchen Sachen bisher noch nichts zu tun. Was würdet ihr an meiner Stelle zu tun?

Außerdem stellt sich für mich die Frage, wer die bisherigen Anwaltskosten trägt, sofern es welche für mich geben würde. Ich bitte um eure Hilfe

36 Antworten

Was steht denn im Unfallprotokoll der Polizei?

ich habe das auch mal im Versicherungsforum plaziert, passt wohl besser.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 19. November 2023 um 13:35:55 Uhr:


Wenn das tatsächlich so war (Ausparker touchiert korrekt geparktes Fahrzeug des Fragestellers), würde ich auch ohne Rechtschutz die Sache weiterbetreiben.

Der Fragesteller hat es gesehen, seine Ehefrau war dabei, die Sache ist eigentlich ziemlich klar. Deswegen wundere ich mich auch, warum dei Versicherung da verweigert.

das wundert mich auch, hatte vor 2 Jahren fast genau dasselbe auf einem Supermarkt-Parkplatz erlebt, Zeugen hatte die Sache beobachtet, ich habe es erst selber nicht einmal bemerkt, waren beide am Ein/Ausparken, ich stand allerdings schon, wurde durch die Zeugen informiert.
Alles selbst in die Hand genommen, Polizei, gegnerische Versicherung hat klaglos gezahlt.
Irgendwas ist hier nicht so eindeutig, wie der TE das darstellt, anders kann ich mir die Zickerei nicht erklären.

Wenn trotz scheinbar klarer Lage nicht reguliert wird, sind oft Vorschäden im Spiel. Ich würde die Versicherung offensiv fragen und dann zum Anwalt.

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Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. November 2023 um 18:29:47 Uhr:


Wenn trotz scheinbar klarer Lage nicht reguliert wird, sind oft Vorschäden im Spiel. Ich würde die Versicherung offensiv fragen und dann zum Anwalt.

Ich kann mir schwer vorstellen, dass die Versicherung ohne Angabe von Gründen die Zahlung verweigert.

Irgendwie müssen sie sich ja geäußert haben und ihre Entscheidung begründet haben.

Versicherungen geben in KFZ-Haftpflichtsachen in der Regel nie Gründe an. Erst im Prozess wird diskutiert. Viele Geschädigte geben entnervt auf. Böse Zungen behaupten, das sei Geschäftstaktik.

Zwanzig Antworten und nichts vom TE!?
Frage wäre, was steht im Bericht der Polizei, gab es Vorschäden bzw. mit welcher Begründung lehnt die Gegnerische Versicherung die Regulierung bei eigentlich so Klarer Schuldfrage ab?
Was sagt der Anwalt?
2500Euro ist auch keine extreme Schadenshöhe bei den heutigen Werkstatt kosten, deshalb wäre es interessant zu erfahren, warum die Gegnerische Versicherung nicht Zahlen möchte, wo sie doch das Risiko eingeht, bei der angeblich klaren "Sachlage", vor Gericht zu verlieren und diese Kosten auch noch tragen zu müssen.

MfG Günter

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 19. November 2023 um 19:19:04 Uhr:


Zwanzig Antworten und nichts vom TE!?......

Danke.. ich wollte es gerade auch schreiben.

Das ist so ein typischer "ich suche mir die beste Antwort raus" Fred.

Eine Versicherung verweigert nicht einfach so die Regulierung. Ende.....

Leute, das ist ein Forum. Was wollt ihr?

Ohne den Namen komplett auszuschreiben🙂 … ist es evtl. die Versicherung die mit H anfängt und mit K aufhört?😕😁
Manche Versicherungen sind halt für ihre unkomplizierten Abwicklungen bekannt.

Und wenn es diese Versicherung wäre…was ändert oder hilft das dem TE?

Und nehmen wir mal an es iat die A….karte Versicherung, wie müsste er dann vorgehen?

2500 EUR ist heutzutage kein hoher Schaden. Die Schuldfrage ist, zumindest nach der Schilderung hier, eindeutig.

Normalerweise wird sowas von der Versicherung durchgewinkt und fertig. Es kostet die Versicherung mehr, wenn sie da zig Leute mit beschäftigen, vielleicht noch einen Prozess führen und den am Ende verlieren.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 19. November 2023 um 22:00:59 Uhr:


2500 EUR ist heutzutage kein hoher Schaden. Die Schuldfrage ist, zumindest nach der Schilderung hier, eindeutig.

ja WENN... wir haben wieder mal nur die rein subjektive Darstellung des TEs (der sich offensichtlich nicht mehr wirklich interessiert). Wenn da nicht wieder wichtige Details verschwiegen wurden..

Naja, bei "Auto fährt beim Ausparken gegen geparktes Auto" gibt es kein subjektiv und objektiv. Das ist eine glasklare Schilderung, die keinen Interpretationsspielraum läßt.

Also wenn, dann wurde vom TE ganz bewußt etwas verschwiegen oder verdreht.

Zitat:

@yellwork schrieb am 19. November 2023 um 14:34:13 Uhr:


Was steht denn im Unfallprotokoll der Polizei?

DAS täte uns Alle vermutlich auch interessieren. Der beschuldigte andere Fahrer wird ja dazu Stellungnahme abgegeben haben und auch das steht in der Akte nachzulesen.
Grundsätzlich steht erstmal Wort gegen Wort. Die Aussage der Ehefrau dürfte relativ wenig ins Gewicht fallen, hat sie doch subjektiv Interesse am Ausgang ... und sonst gab es keinen einzigen "neutralen Zeugen" weit und breit. Scheinbar ein kaum besuchter Supermarkt ...

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