Keine AU wegen Biokraftstoff ???

Hallo zusammen,

alle 2 Jahre wieder, die AU und der TÜV.
Fahre ja schon seit über 6 Jahren den Wagen mit Biokraftstoffgemisch, sprich Biodiesel wenn verfügbar, sonst eben PÖL und Dieselgemisch.
Probleme hatte ich bis jetzt bei keinem TÜV und keiner AU, warum auch. AU Werte bestens.

Nun wollte man heute bei mir keine AU durchführen, falscher Kraftstoff, soll auch das Meßinstrument beschädigen.....

Ähh.... wie kann dieses auf einmal sein, habe einmal eine andere Stelle für die Prüfung ausgesucht weil Reifen auch noch drauf mussten.

Ist dieses normal das Autos mit Bio im Tank keine AU bekommen ????

Gruss Felix

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von FelixU


Nun wollte man heute bei mir keine AU durchführen, falscher Kraftstoff, soll auch das Meßinstrument beschädigen.....

Wird lustig bei mir. Ich hab als Kraftstoff "Monovalent Pflanzenoel" eingetragen.

Bin mal gespannt was die dann sagen. 🙂

Weil mit Diesel fahren geht nicht. (Oder kann jemand mit Diesel fahren bei dem "Benzin" eingetragen ist? Nein..)

Zitat:

Original geschrieben von brrmmmbeer


Mit einem TüVer diskutierte ich über Steuerhinterziehung beim Diskounter-PÖL verbrennen. Stimmt aber nicht, da wir eine Mineralölsteuer haben und keine Kraftstoffsteuer.

Wir haben aber auch eine Energiesteuer seit 01.01.2007. Da faellt Pflanzenoel eindeutig drunter.

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Hä? Dein Auto hat doch 680.000 km. Meins nicht.

Die Frage mit dem verbleit war eher hypothetischer Natur, mein Auto fährt mit E85 :P

Im übrigen ist - zumindest für den Ressourcenverbrauch - ein 680.000km Auto besser, als 6 120.000 km Autos in der selben Zeit.

Ich hab mal angefragt wie es mit der Legalität aussieht. Die Antwort vom KBA ist ganz interessant.

Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist u.a. Genehmigungsbehörde für neue
Fahrzeugtypen und Bauteile. Die Zuständigkeit für bereits in Verkehr
befindliche Fahrzeuge obliegt den Behörden in den Bundesländern. Ich empfehle
Ihnen daher, sich mit Ihrer für sie zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung
zu setzen. Gleichwohl will ich Ihnen im Folgenden ein Kommentar zum § 19 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO - Erlöschen der Betriebserlaubnis
eines Fahrzeugs) zur Kenntnis geben, der sich zwar mit der Problematik des
Tankens mit Biodiesel auseinandersetzt, der jedoch m.E. in Analogie dazu
Gültigkeit für E85 haben könnte:

------------
Fortbestehen der Betriebserlaubnis (BE), wenn DieselFz mit Rapsöl oder
Rapsölmethylester (RME)
betrieben werden:
Die BE eines DieselFz erlischt nicht, wenn das Fz anstelle von
Dieselkraftstoff mit Rapsöl oder Rapsölmethylester (RME) betrieben wird.
Voraussetzung
dabei ist jedoch, dass keine FzTeile verändert werden, deren Beschaffenheit
vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer
verursachen kann (Austausch der Kraftstoffleitungen fällt nicht darunter).
Die Verwendung von Biokraftstoffen anstelle des handelsüblichen
Dieselkraftstoffs
verstößt auch nicht gegen § 47. In der AbgasRichtlinie wird zwar ein
Referenzkraftstoff
genannt, dieser gilt jedoch nur für die Typprüfung des Fz u nicht für den
FzBetrieb. Auch aus § 31 kann nicht hergeleitet werden, dass die Verwendung
von
Biokraftstoff verboten ist.
Andererseits kann nach bisherigen Erkenntnissen nicht davon ausgegangen
werden,
dass bei Biokraftstoffen generell die zulässigen Grenzwerte für Abgasemissionen
eingehalten
werden.
Eine rechtliche Handhabe, den Betrieb von Kfz mit infrage gestellten
Kraftstoffen
zu untersagen bzw einen Abgastest mit einem vom Referenzkraftstoff bei der
Typprüfung
abweichenden Kraftstoff zu fordern, gibt es nicht.
------------

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Technik

24932 Flensburg

hej Mozart, darf ich das im ethanol-tanken-forum verlinken??

Kopier es doch einfach rein... Wenn keine Namen drin sind, sollte das passen... Schöner Text... Gefällt mir!

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Zitat:

Original geschrieben von mozartschwarz


Ich hab mal angefragt wie es mit der Legalität aussieht. Die Antwort vom KBA ist ganz interessant.

Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihre Nachricht..........

!!!!!!!!!!!!!!!Andererseits kann nach bisherigen Erkenntnissen nicht davon ausgegangen werden,
dass bei Biokraftstoffen generell die zulässigen Grenzwerte für Abgasemissionen
eingehalten werden.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Eine rechtliche Handhabe, den Betrieb von Kfz mit infrage gestellten Kraftstoffen
zu untersagen bzw einen Abgastest mit einem vom Referenzkraftstoff bei der
Typprüfung abweichenden Kraftstoff zu fordern, gibt es nicht.
------------

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Technik

24932 Flensburg

Nun, nicht ganz richtig. Wenn diese Emmissionswerte nicht eingehalten werden, durch z.B. unvollständiger Verbrennung ist der Wagen nicht zulässig. Das gilt für PÖL, wie für Diesel und auch für E85. Und vor allem PÖL hat bei unsachgemässem Gebrauch nach einigen km (bei meinem nach ca 70000km,bei anderen früher oder später) grauenhafte Abgaswerte.

Zitat:

Original geschrieben von brrmmmbeer


CO2 bei PÖL fast neutral, CO und NOx wesentlich weniger als bei Dinodiesel und vom Messgerät erfaßbar.
Und das mit den harmlosen, sichtbaren Bestandteilen......?!? *GGG*
Arbeitest Du für einen der Ölmultis, Scooter?

Nachwachsende Kraftstoffe, egal ob BIO-Ethanol- oder PÖLbasierend sind in jedem Falle umweltfreundlicher.

Falsch. Der Name Biodiesel ist schon eine Frechheit. 16% weniger Brennwert. Zur Herstellung wird Energie verpulvert ohne Ende. Ich würde mal am liebsten eine Klage gegen den Namen Biodiesel einreichen. Nachwachsender Rohstoff?? Deutschland würde nie den Eigenbedarf abdecken können. Schlagzeilen beweisen es: Hungersnot wegen Biokraftstoffen.

PÖL in den Tank, wäre einfacher. Du kannst 5000 Liter Pöl bei dir im Garten lagern. In Plasteflaschen. Das ist Bio. Und für Salat machen hast du dann auch noch was da.

Biodiesel kannst du benutzen, wie früher Waschbenzin, dieses aggressive Zeug würde nie mein Motor sehen

@ Scooter: Reiß es nicht aus dem Zusammenhang! Ist ne Erklärung zur STVO und nich von dem Beamten!
Zitat:
Gleichwohl will ich Ihnen im Folgenden ein Kommentar zum § 19 der

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO - Erlöschen der Betriebserlaubnis

eines Fahrzeugs) zur Kenntnis geben, der sich zwar mit der Problematik des

Tankens mit Biodiesel auseinandersetzt, der jedoch m.E. in Analogie dazu

Gültigkeit für E85 haben könnte:

@BertB: Kann ich dir wohl kaum verbieten! Gilt aber mehr für PÖL!?

@FrankBTF: Lern erst mal den Unterschied zwischen PÖL und Biodiesel! Hier redet keiner von Biodiesel.

Hallo...

Also kann man abschließend folgendes sagen:

Betrieb mit PÖL und/oder Biodiesel (FAME) kann einem keiner verbieten, auch bei einer nichtfreigabe des Fahrzeughersteller für diese Kraftstoffe. Umbauten sind, sofern erforderlich, eintragungspflichtig sobald spezifische Teile wie Tank und elektrische Zuheizungen eingebaut werden.
Eine AU mit Biokraftstoffen ist zulässig, kann aber abgelehnt werden. Nichtzugelassener Kraftstoff ist als begründung nicht korrekt sondern eher die Vermutung schlechter Abgaswerte.

Fazit : Es ist alles ein wenig skorios in Deutschland, für alles braucht man Vorschriften und Regelungen. Auch wenn diese Regelungen nicht dem Sinn entsprechen sondern eher den Bürokratenunsinn wiedergeben.

Egal, ich habe heute meine AU mit dem selben Kraftstoff im Tank bei meiner alten Werkstatt bekommen, ohen Murren und Probleme. Der Trübungswert war wie immer Ausgezeichnet.
Über den Unsinn hat er selber den Kopf geschüttelt.

Gruss Felix

Aufgrund des Biotreibstoffs darf die AU eben nicht verwährt werden! Natürlich mußt du sie bestehen wie jeder Fosilbrenner auch!

Zitat:

Original geschrieben von mozartschwarz


Aufgrund des Biotreibstoffs darf die AU eben nicht verwährt werden! Natürlich mußt du sie bestehen wie jeder Fosilbrenner auch!

Jaja, aber soll man sich mit den Herschaften noch lautstark an die Köppe kriegen ??

Fahre da eben nicht mehr hin und gut ist es, wenn man schon so was hört dann fragt man sich auch wie seriös sind diese.

Egal, bestanden wie immer mit Bravour und gut ist es.

Da ist allerdings was dran!😉

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