Kein TÜV und AU nötig?
Hallo, ich habe ein Auto gekauft, der Verkäufer hat gesagt, dass ich die Papiere von Dekra (wo TÜV AU eingetragen sind) nicht mehr brauche. Hat gesagt nach neuem gesetz reicht es, wenn es im Fahrzeugschein steht.
Stimmt das?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Definitv nicht. Die HU Berichte werden mittlerweile sogar eingescannt von der Zulassungsstelle.
Das ist aber wohl kaum eine allgemeingültige Aussage...😕😕
Zitat:
Original geschrieben von klau12
brauchste nicht,zulassung reicht,erfahrung,melde monatlich 50-60 autos um,ab,an,
Das mag vielleicht bei deiner Zulassungsstelle so sein, hat aber keinerlei Aussagekraft für die Zulassungsstelle des TE...
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Definitv nicht. Die HU Berichte werden mittlerweile sogar eingescannt von der Zulassungsstelle.
Das ist aber wohl kaum eine allgemeingültige Aussage...😕😕
Zitat:
Original geschrieben von klau12
brauchste nicht,zulassung reicht,erfahrung,melde monatlich 50-60 autos um,ab,an,
Das mag vielleicht bei deiner Zulassungsstelle so sein, hat aber keinerlei Aussagekraft für die Zulassungsstelle des TE...
sind aber mehrere zulassungsstellen mal so nebenbei gesagt
Dann mag es regional so sein...kann aber immer noch keine allgemein gültige Aussage sein und ebenso nicht speziell für den TE gelten...
bin bundesweit tätig,glaubs doch
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Dass es offensichtlich anders gehandhabt wird, kann man doch schon aus genügend Posts hier im Thread erkennen. Ich verstehe auch nicht, wie du darauf kommst, für irgendeine Zulassungsstelle im Bundesgebiet zu sprechen, die wir noch nicht mal kennen. Wenn der TE bei denen auf der Matte steht und die lassen sein Fahrzeug nicht zu, soll er dann sagen: "Aber der klau12 hat doch bei MT gesagt, ich brauch das nicht"??? 🙄🙄 Noch dazu wissen wir gar nicht, was mit dem Auto und der HU beim TE genau Sache ist, wenn sich der Sachbearbeiter passenderweise auf § 29 Abs. 10 S. 1 u. 2 StVZO berufen kann, dann wird es aber ganz dunkel... Von daher mag die Aussage richtig sein, dass ausgerechnet DU das nicht benötigt hast bisher, kann aber weder für den TE noch irgendeine beliebige Zulassungsstelle maßgeblich sein...
ich mach das schon 20 jahre mal so nebenbei gesagt,aber lassen wirs
Ändert nichts am Sachverhalt und früher war immer alles besser...Handlungsweisen und auch Gesetze ändern sich schon mal...
Zitat:
Original geschrieben von klau12
ich mach das schon 20 jahre mal so nebenbei gesagt,aber lassen wirs
Ja, dann mag das bei Dir halt so sein, vielleicht weil sie dich auf dem Amt kennen.
Hier springen auch immer rüstige Senioren mit einem Stapel Schilder unterm Arm auf der Zula rum und melden für Autohäuser die Kisten an. Die Leute kennen jede der Schalterdamen persönlich und wenn die Damen auch das Autohaus kennen, wissen sie wohl, dass die Autos dort auch TÜV bekommen.
Für Privatleute, die alle paar Jahre mal ein Auto zulassen, hat das doch keine Relevanz.
Ich hab noch jedes Mal den Bericht vorlegen müssen und musste mir auch schon mal beim TÜV eine Kopie geben lassen, weil der originale Bericht verloren gegangen war: Ohne Bericht keine Zulassung, war das Motto.
§29 StVZO Abs. 10 😉
(letzter Satz)
Mithin eine Zulassungsstelle diesen Bericht eben nicht braucht - weder an einem ggf. vorhandenen TÜV Papperl (s. Abs. 3) noch an einem entspr. Eintrag im Schein wäre ein Interpretationsspielraum darstellbar. Ob und was ein Kreis oder gar die einzelne "Thekenkraft" da draus zu basteln beliebt... ist wieder ein anderes Thema, ob ich darüber mit selbigen streiten würde bezweifel ich mal, wozu auch.
Den HU (incl. dem AU Teilbericht) würde ich mir allerdings aus ganz anderen Gründen schon beim Kauf aushändigen lassen - eine Plakette kann auch bei geringen Mängeln erteilt werden, welche aber umgehend zu beseitigen sind. Wenn Du diese nicht kennst... wie willst Du prüfen, ob das auch geschehen ist? 😉
In den meisten Zulassungsstellen die mir bekannt sind (8 Stück in 5 angrenzenden Bezirken quer über 2 Bundesländer) muß ich die HU abgeben. Wenn ich mich da querstelle dann:
Nun bedenke er dies, die Zulassungsstelle kann wenn sich quergestellt wird auch gern auf
FZV §6 (8) verwiesen.
Zitat:
(8) Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.
Dann kannst du erstmal mit dem Fahrzeug dort antanzen. 😁
Frankfurt am Main macht das übrigens so mit vielen Fahrzeugen sowieso.
Strikte Auslegung eben. 😉
Föderalismus!!!
ZLB Teil II ist der Brief - nicht der Schein 😉
Das bezieht sich auf die Neuausstellung eines Fahrzeugbriefes (jetzt ZLB II genannt).
Zitat:
und vor der Zulassung
Zitat:
Wichtiger Hinweis: Bei Umschreibung mit Halterwechsel besteht generelle Vorfahrtspflicht. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass Sie Ihr Fahrzeug vorfahren müssen.
Quelle:
http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2943&_ffmpar[_id_inhalt]=58128
Wenn der Link nicht geht mal googeln. Ist nicht wirklich linkfreundlich die FFM.
Ich bin mir dessen durchaus bewusst.. wie dämlich manche die Regeln auslegen und würde mich auch nicht mit solchen streiten (schade um die Lebenszeit 😉 ) - das macht es aber nicht richtiger, geschweige sinnvoller (das wollte ich nahe bringen). 🙂
Rein formal hat Frankfurt recht. Es steht so eindeutig im §.
Das Fahrzeug ist zu identifizieren.
Wenn es noch nicht im Bereich von FFM war, dann ist es vorzuführen.
Nur bei Umschreibungen innerhalb wird darauf verzichtet.
Ich meine nur, wenn man mit der HU einen Standpunkt vertritt der nicht der Zulassungsstelle entspricht kann die Zulassungsstelle sagen - "ok, dann schauen wir uns das Fahrzeug mal an - wie sie haben es nicht dabei? Also dieser § sagt ich muß es identifizieren. Na dann holen sie es mal." 😁
Wenn es 300 km weit weg steht ist das unter Umständen ein Problem.
Und auch wenn nicht, ist es doch Zeitaufwand.
im gesetzt steht das die hu/au nachgewiesen werden muss.
WIE das ganze aussehen soll steht da NICHT! somit ist der tüv/au zettel nicht pflicht. das alte nummernschild oder der schein/brief reicht....
soweit zuminderst die theorie...viele zulassungsstellen WOLLEN den zettel aber haben. jetzt steht es einem frei dagegen zu klagen. fakt ist wen die tante am schalter sagt "nein is net" dann is erstmal net.
ach ja au und hu ist HEUTE "das selbe" bzw au ist bestandteil der hu..ABER noch nicht bei ALLEN fahrzeugen. erst am nächstes jahr sind auch alle alten kisten aus dieser regelung raus. es gibt genug fahrzeuge die heute noch 2 plaketten haben. desweiteren wurde schon gesagt das die au gemacht werden kann wo man lustig ist und auch ein SEPERATER zettel ist wo die ganzen daten draufstehen. viele prüfstellen spucken ja wie auch nur einen kassenzettel aus.
das mit dem scannen ist auch so eine sache. viele (nicht alle) zulassungsstellen machen alles nurnoch digital und scannen ALLES ein. andere ämter haben noch "oldscool" akten in papierform. sprich der eine machts, der andere nicht.
zusammengefasst:
eine zettelwirtschaft ist rechtlich nicht notwendig, aber die praxis sagt einem das man besser einen zettel hätte!